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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1203978488 Beitrag begonnen von recozzz am 25.02.2008 um 23:28:08 |
Titel: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 25.02.2008 um 23:28:08
Wie hoch sind die chancen einen Antrag auf Rücknahme der Ausweisung zu stellen wegen Rechtwidrigkeit?Hat jemdan schon so einen antrag von euch abgelehnt oder beantragt?Nehmen wir mal an der Antrag wird abgelehnt vond der Auslbehörde und eine einmonatige wiederrufsfrist wird nicht genutz seiten antragsteller antrag ist daher bestandskraeftig gibt es noch eine andere möglich keit gegen die damals ergangene Rechtwidrige Abschiebung vorzugehen.Vielen Dank Bitte nur Antworten wenn ihr genaueres Dazu sagen könnt.
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Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von ronny am 26.02.2008 um 06:16:08 schrieb am 25.02.2008 um 23:28:08:
Hallo, wer hat den festgestellt, dass die Ausweisung rechtswidrig war, wenn sie bereits bestandskräftig ist.? Was ist denn nun erfolgt: - vorgeblich rechtswidrige Abschiebung ? - vorgeblich rechtswidrige Ausweisung ? schau mal oben in den FAQ , da ist der Unterschied erläutert. Ansonsten, wenn die Begriffe Wiedereinsetzng in den vorigen Stand , Fortsetzungsfeststellungsklage bzw. wesentliche Änderung der Sach- und/ oder Rechtsage nicht geläufig sind, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt die einzig sinnvolle Antwort. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von proll am 26.02.2008 um 09:33:42
Du weisst, dass du 3 x abgeschoben wurdest ?
Weshalb wurdest du ausgewiesen ? Wurden Rechtsmittel gegen die Ausweisung eingelegt ? Selbst aus einer rechtswidrigen, aber unanfechtbaren AW kann vollzogen werden. Du solltest vielleicht mal ein klein wenig Info zu deinem Fall bekanntgeben. proll |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 26.02.2008 um 16:01:41 ronny schrieb am 26.02.2008 um 06:16:08:
Laut meinem damaligem Anwalt zitat:Mandant erfüllt entgegen der vermutung der ABH als eingeborenes Kind Eines Türkischen Arbeitnehmers Die Voraussetzungen Gemaess Art. 7 satz 1 des beschlusses Nr.1/80 des Assoziationsrats Ewg-türkei.Die Rechte gehen nur durch dauerhafte Ausreise oder durch Ausweisung unter,nicht aber durch Verlassen oder Nichtbetreten des Arbeitsmarkts(Eugh,U.v.1111.2004-rs.C-467/02-,İnfAuslR 2005,13;)Die Rechtsprechung wurde nicht geaendert sondern unter dem Druck der Rechtsprechung de Europaeischen Gerichtshofs Korrigiert.Schon aus diesem Grund ist die Rechtswidrige Entscheidung zurückzunehmen und erneut ordnungsgemaess Ermessen Auszuüben Der Umstand einer gerichtlichen Bestaetigung entlastet Sie nicht Vgl.EuGH,u.v.13.1.2004-Rs.C-453/00-;İnfAuslR 2004,139(kühne&Heitz NV) Auch die nunmehrige Ermessenserwaegung sind volkommen unzureichend und ersichtlich nur vom Gedanken Getragen ,eine Negative Sozialprognose Genüge zur Rechtsfertigung einer Ausweisung.Dies Gilt im Gemeinschafstrecht und damit nach Art.14 Abs.1 des Beschlusses Nr.1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei Gerade ncht. ronny schrieb am 26.02.2008 um 06:16:08:
Es Handelt sich um eine Rechtswidrig ergangene AusWverfügung und durch die erfolgte Abschiebung. Besteht den nun eine möglichkeit nochmals klage zu erheben gegen den Bescheid der ABH , mit dem die Rücknahme der Rechtswidrigen Ausweisung vom ******* abgelehnt wurde? oder waere so etwas aussichtlos weil ja der bescheid Bestandkraeftig İst. |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von ronny am 27.02.2008 um 11:27:06 schrieb am 26.02.2008 um 16:01:41:
Hallo, will Dich keiner Illusion berauben, aber wenn alles rechtswidrig wäre was von Anwälten schon als rechtswidrig bezeichnet worden ist... Einem bestandskräftigen AusweisungsVA eine Fortsetzungsfeststellungsklage hinterherzujagen, nur weil mal ein Rechtsanwalt in der Klageschrift (offensichtich erfolglos) behauptet hat, die Ausweisung wäre rechtswidrig, soll machen werwill. M.E. wäre Deine Energie eher darauf zu richten, durch einen Befristungsantrag, die Wirkungen der Asweisung für die Zukunft zeitlich zu befristen. Aber wenn Du zuviel Zeit und Geld hast, kannst Du natürlich auch noch gegen den bestandskräftigen Bescheid vorgehen, allerdings wären da mit Sicherheit juristische Kenntnisse und eine genaue Kenntnis des Aktenstandes erforderlich. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Ulf am 27.02.2008 um 15:38:51 ronny schrieb am 27.02.2008 um 11:27:06:
Oder bei einem Visumsantrag darzulegen, daß die Ausweisung wegen vorrangigen Europarechts nicht zum Nachteil des Antragstellers gewertet werden dürfe. Den Rest der Beratung macht der RA seines Vertrauens, hoffentlich richtig. Gruß, ULF |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Speedball am 27.02.2008 um 22:42:41 ulf schrieb am 27.02.2008 um 15:38:51:
Wann würde ein Visa-Antrag auf der deutschen Botschaft den bei einem Ausgewiesen Ausländer positiv ergehen? Ein Visa-Antrag bei einem anderen europäischen Staat, und ein darauffolgende Einreise nach Deutschland. (ggf. bist du nur national ausgeschrieben) währe nur der Beweis deines vorsätzlichen Handelns. Strafbar gem. §§ 95 (2) Nr. 1a und Nr. 1b AufenthG Die entscheidende Frage warum du Ausgewiesen wurdest, als Verurteilungen z.B. in der Vorm des § 53 AufenthG oder ähnliches. schrieb am 23.02.2008 um 19:35:31:
Offensichtlichtlich wurde die Abschiebung schon drei Mal vollzogen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass du dies nicht gerichtlich überprüfen lassen hast. Aber irgend wann, so ist das im Leben ist nun mal das Ende der Fahndenstange erreicht. Ausgewiesen am ... unanfechtbar seit, sofort vollziehbar. Was soll ich da noch sagen. Mit freundlichen Grüßen Speedball |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Muleta am 27.02.2008 um 23:14:23 schrieb am 26.02.2008 um 16:01:41:
also, Du bist Türke? Wurdest Du ausgewiesen (bitte zum Begriff die FAQ lesen)? Wenn ja: wann und in welchem Bundesland? Muleta |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 28.02.2008 um 10:33:43 Muleta schrieb am 27.02.2008 um 23:14:23:
İch bin Türke Muleta schrieb am 27.02.2008 um 23:14:23:
İch wurde 1995 zu einer Jugendstrafe von 4 jahren veruteilt nach verbüssung 28 monater wurde ich entlassen und verliess Deutschland kurz darauf wegen der ausweissungsverfügung Der ABH von selbst.Danach kehrte ich 3 mal zurück was zur folge hatte das ich spaetr zu 5 jahren verurteilt wurde mit einbeziehung der jugendstrafe und fast meine ganze strafe absitzen musste und wieder abgeschoben wurde.Habe noch eine 3 monatige reststrafe und ich wurde aus dem Bundesland Baden-Württemberg Ausgewiesen Spielt das den Eine Rolle? |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von ronny am 28.02.2008 um 10:56:38 schrieb am 28.02.2008 um 10:33:43:
Was kein Pappenstiel gewesen sein dürfte..und auch für eine spezialpräventive Ausweisung gelangt haben dürfte. Was wurde denn abgeurteilt ? Zitat:
Was auf eine geringe Einsichtsfähigkeit schließen lässt.... Wenn jetzt auf der Haben - Seite keine wirklich positiven Knaller kommen, sehe ich eher weniger Chancen und wiederhole meinen Rat aus dem Post Nr. 4: ronny schrieb am 27.02.2008 um 11:27:06:
Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 28.02.2008 um 11:19:49
Dann denke ich mal setz ich meine ganze energie darauf Eine Befristung zu erlangen.
Vielen Dank Und schöne grüsse 8-) |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Zkai am 28.02.2008 um 11:26:54 ronny schrieb am 28.02.2008 um 10:56:38:
Wobei auch für einen Antrag auf Befristung trifftige Gründe vorliegen sollten und wieso Deutschland bei dem Hintergrund später ein Visum erteilen sollte, ist mir auch schleierhaft. Positive Aspekte habe ich ebenfalls noch nicht entdecken können. |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 28.02.2008 um 11:44:07 Zkai schrieb am 28.02.2008 um 11:26:54:
Es Geht mir nicht darum nach Deutschland einzureisen ich möchte Zu meiner Frau Nach Holland Mit der ich schon seit langem im Ausland lebe.Und ich möchte meine taten nicht verschönern oder so ich weiss ich selbst trage verantwortung für das was ich getan habe.troztdem denke ich habe ich für meine tat meine Strafe verbüsst in meinem Fall komme ich mir doppeltbestraft vor.İch weiss das ihr das nicht verstehen werdet da ja manche von euch das gesetz repraesentieren. Trotzdem Vielen Dank Werde euch weiter informieren über mein fall Hoffe das ich hier bald berichten kann das ich es geschafft habe.Mit freundlichen grüssen |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von ronny am 28.02.2008 um 11:48:40 schrieb am 28.02.2008 um 11:44:07:
Hallo, das wäre zumindest ein Grund für einen Befristungsantrag, aber hast Du schon mal bei den Holländern ein Visum beantragt ? Das müßte doch dann über Konsultation laufen wenn ich nicht irre... Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 28.02.2008 um 12:13:11 ronny schrieb am 28.02.2008 um 11:48:40:
Nein ich denke warte erst mal ab bis befristet wurde oder sollte ich vorher einen Antrag stellen? ronny schrieb am 28.02.2008 um 11:48:40:
Sowas Habe ich auch gehört aber Keine İdee Muss ich das selber in die wege leiten oder ein anwalt Holandischer oder Deutscher? oder wird das automatisch von der hollandischen Botschaft getaetigt bei einer visumanfrage wegen FZF. Die ABH wird wohl auch bei einer anfrage wegen Konsultation nicht positiv über mich Urteilen.Oder erst das abklaeren mit der ABH Was soll ich den nu machen?İrgendeiner nen Guten Ratschlag Bitte Das ist eine teufelsküche >:( Gruss an alle |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Muleta am 28.02.2008 um 12:18:35 schrieb am 28.02.2008 um 10:33:43:
ja, Ausweisungen nach Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in B-W gegen ARB-berechtigte Türken sind (nahezu) sämtlich rechtswidrig gewesen. Ob das für Dich irgendwie relevant ist, wird Dir ein Anwalt sagen können, nachdem er sich nochmals durch die entsprechenden Akten gewühlt hat ($$$!). ronny schrieb am 28.02.2008 um 11:48:40:
er kann 1.) die Befristung direkt in D beantragen oder 2.) einen Aufenthaltstitel bei den NL. Wenn NL dann einen Aufenthaltstitel erteilen will und nur noch die SIS-Ausschreibung entgegen steht, würden das Konsultationsverfahren durchgeführt werden. Muleta |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 28.02.2008 um 16:32:08 Muleta schrieb am 28.02.2008 um 12:18:35:
Danke Muleta für deine Anwort.Habe das aber nicht so ganz richtig verstanden Also damals als ich das 3 mal wieder in deutschland war und verhaftet wurde hat mein Anwalt einen Antrag auf rücknahme der Ausweisungsverfügung Gestellt wegen rechtswidrigkeit die ABH hat abgelehnt ANwalt hat widerspruch eingelegt und spaeter aber keinen Antrag auf paragraph 123 VwGo zur Verhinderung der Abschiebung gestellt weil ich vorher Abgeschoben wurde.Und nach spaetere telefonischer Auskunft teilte er mir mit das die Verfügung Bestandkreaftig sei,Sollte ich mich an das Europaische Gerichtshof wenden.Aber denke das waere ein sehr lange weg und wegen meiener vorstrafen würde mir kaum ein Gericht recht geben.Aber Bitte erklaere mir was heisst Abschaffung des Wiederspruchsverfahren? Vielen Dank Viele Schöne Grüsse ;) |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 01.03.2008 um 22:53:18 Muleta schrieb am 28.02.2008 um 12:18:35:
Muleta Bitte Antworten was heisst das den genau kannst du mir das mal bitte erklaeren?Vielen Dank |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Speedball am 02.03.2008 um 17:57:31 Muleta schrieb am 28.02.2008 um 12:18:35:
Das sehe ich nicht so, wenn ich und das ist sicher nur ein Teil der langen Vorgeschichte, das hier lese. schrieb am 28.02.2008 um 10:33:43:
Dieser Jugendstrafe 4 Jahren sind denke ich schon einige andere Verurteilungen voraus gegangen. § 53 AufenthG. Mehr muss ich denke ich nicht dazu sagen. Weiterhin verliest du Deutschland selbst, wie lange warst du denn freiwillig im Ausland? Denn nur durch die Ausreise bist du Vorzeitig entlassen worden oder? Auch Assoziationsrecht kann man verlieren. schrieb am 28.02.2008 um 11:44:07:
Das ist keine Strafe, das ist ein Schutz. Man hat dir erklärt, dass du als ausländischer Staatsangehöriger hier nicht mehr willkommen bist, da dich die Rechtsnormen diese Staates bei dem zu Gast bist nicht interessieren und du schwere Verfehlungen begangen hast. Was muss man denn für 4 Jahre Jugendstrafe in unsrem Land tun? Da du ständig mit den Gesetzt in Konflikt kommst wurde dir mit Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt, dass du hier unerwünscht bist. Offensichtlich hat dich das nicht interessiert denn du kamst dreimal wieder. Was erwartest du? schrieb am 28.02.2008 um 11:44:07:
Dann stell doch einen Visa-Antrag für Holland. Die deutsche Ausweisungsverfügung entfaltet erst nur ihre Wirkung auf deutschem Hoheitsgebiet. Hast du zusätzlich noch eine NSIS sperre Eingetragen (zur Einreiseverweigerung). Könne die holländischen Behörden in Konsultationsverfahren gehen, bzw. dir ein rein nationales Visa geben wenn sie das wünschen. Es gibt genug dritt Ausländer die einen Aufenthaltstitel für einen Schengenstaat besitzen und dennoch eine Einreisesperre gem. § 11 AufenthG besitzen. Warum lebt ihr nicht in der Türkei? Mit freundlichen Grüßen Speedball |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 02.03.2008 um 18:59:00
Danke für deine Aufklaerung ich haette hier jetzt viele argumente entgegenbringen können aber ich glaube das ist nicht der Ort wo das geklaert werden sollte.İch denke ich werde mich an das Europaische Gerichthof wenden.Werde so hoffe ich doch hier bald oder in ein paar Jahren Berichten können wie es ausgegangen ist.
Bedanke mich noch mal herzlich an allen beteiligten Mfg |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Speedball am 03.03.2008 um 07:39:40 schrieb am 02.03.2008 um 18:59:00:
Das ist denke ich der beste Weg für dich. Eine Antwort auf: Speedball schrieb am 02.03.2008 um 17:57:31:
hast du mir nicht gegeben. Denn auch Assoziationsrecht kann man verlieren es hält nicht lebenslang vor. MfG |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 03.03.2008 um 14:06:33 Speedball schrieb am 02.03.2008 um 17:57:31:
İch wurde wegen Guter führung Auf 7/12 entlassen natürlich auch nur durch beantragung des Paragraphen 80/5 aufschiebende wirkung. Wie kann mann das AssoR Verlieren? Mfg |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Speedball am 03.03.2008 um 17:37:50
Wenn man die Bundesrepublik Deutschland nicht nur kurzfristig verlässt. Also wenn man länger als 6 Monate im Ausland weilt und dort seine Lebensmittelpunkt hat.
Und nicht zu vergessen durch Ausweisung wegen gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, und aus noch ein paar gründen. Mit freundlichen Grüßen Speedball |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 03.03.2008 um 19:57:37 Speedball schrieb am 03.03.2008 um 17:37:50:
Gezwungener massen durch die abschiebung Und im Ausland (türkei)war noch nie mein Lebensmittelpunkt gewesen deshalb ja auch die immer wieder rückkehr nach deutschland. Speedball schrieb am 03.03.2008 um 17:37:50:
Wİe lange stellen ich den eine gefahr dar bis ans ende der Tage? oder wer beurteilt das? ein mensch kann sich doch auch aendern?oder einmal gefahr immer gefahr das ist doch nicht fair? |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Speedball am 05.03.2008 um 09:10:13 schrieb am 03.03.2008 um 19:57:37:
schrieb am 28.02.2008 um 10:33:43:
Was nun? Abschiebung oder freiwillige Ausreise? schrieb am 03.03.2008 um 19:57:37:
Was heißt hier fair? schrieb am 28.02.2008 um 10:33:43:
Du selbst hast doch den Beweis angetreten. Für 4 bzw. 5 Jahre Haft muss man einiges tun. Da du nicht Staatsbürger diese Landes bist hat diese Land auch das Recht dich, mit dem es schlechte Erfahrungen gemacht hat als unerwünschte Person zu bezeichnen und dir zu verbieten hier einzureisen. Weiterhin ist dies kein Willkür sondern geschriebenes Gesetzt und eine Regelausweisung gem. den AufenthG ohne Ermessen der ALA. Dies hätte dir auch schon vor deinem Handeln bewusst sein können. Das Aufenthaltsrecht ist völkerrechtlich nun mal an die Staatsangehörigkeit geknüpft. Somit verstehe ich dein Problem mit der Fairness nicht. Mann sollte sich immer davor Gedanken machen, welche Konsequenzen sein handeln hat. Es werden Leute wegen weniger Ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen Speedball |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Ulf am 06.03.2008 um 15:48:18 Speedball schrieb am 05.03.2008 um 09:10:13:
Dir hätte bewußt sein können, daß dies nicht für Inhaber der ARB-Freizügigkeit gilt, auch wenn so entschieden worden sein sollte. Gruß, ULF |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von Speedball am 09.03.2008 um 15:56:41 ulf schrieb am 06.03.2008 um 15:48:18:
1. Ist er wirklich Inhaber diesen rechtes? 2. o doch denn auch bei EU Bürgern wird bei Einreisesperren gem. § 6 (1) und § 6 (3) FreizügG/EU der § 53 AufenthG als Anhalt genommen um das Freizügigkeitsrecht abzuerkennen + die Persönlichen Lebensumstände. Also er ist freiwillig Ausgereist. Seine Taten lassen eine Ausweisung zu von dieser wusste er. Denn och kam er mehrfach unerlaubt zurück. Auch unter Betrachtung des Persönlichen verhalten ist eine Ausweisung möglich, selbst wenn er ARB-Freizügigkeit besitz. Und wie gesagt, diese Recht gem. Assoziationsabkommen kann man verlieren. Auch Ausweisungen sind möglich. Mit freundlichen Grüßen Speedball |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von proll am 09.03.2008 um 16:49:01
Von recozzz ist doch nur bekannt, dass
- er Türke ist - 1995 ausgeweisen wurde, weil er zu 4 Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde - er nach Haftentlassung freiwillig ausreiste - er nach illegaler Einreise erneut bestraft wurde und ein weiteres Jahr unter Einbeziehung der ersten Strafe erhielt - er noch zweimal illegal einreiste und abgeschoben wurde - er zu seiner Frau nach Holland will. SOlange er nicht sagt, wie oft und für welche Arten von Straftaten er verurteilt wurde, kann auch keiner nur im Ansatz beurteilen, ob die Ausweisung des ARB-Recht-Inhabers rechtmäßig gewesen sein könnte. Er will ja nichts erzählen trotz Anonymität. 4 Jahre Jugendstrafe in 1995 sind ja ziemlcih viel und lassen Tür und Tor für Spekulationen offen. Er sagt auch nichts über evtl. Rechtsmittel gegen die Ausweisung und später Abschiebungen aus. Wenn hier geschrieben wird, dass die meißten Ausweisungen gegen ARB Türken in BaWü rechtswidrig gewesen sein sollen, will ich gar nicht wissen, wieviel rechtmäßig gewesen waren, aber nicht überprüft wurden, weil wegn Aussichtslosigkeit keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Ohne nähere Detailkenntnis kann hier m.E. nichts weiter diskutiert werden. proll |
Titel: Re: Antrag auf rücknahme der Ausw. wegen Rechtwidrigkeit Beitrag von recozzz am 12.03.2008 um 13:09:44 schrieb am 09.03.2008 um 16:49:01:
Also erst mal Vielen Dank an euch alle weil ihr euch ja so beteiligt an diesem Thema. Also ich vesuche hier etwas mehr über mich un meinen Fall zu errötern İch zur zeit 30 jahre Alt wurde 1994 damals 15 jahre alt wegen verstosss gegen das BtmG zu einer Jugendstrafe von 4 jahren Verurteilt nach verbüssung 28 monate in haft wurde ich auf 7/12 entlassen mann wollte mich schon damals aus der Haft abschieben aber mein anwalt stelte antrag auf Aufschiebende Wirkung Nach (80/5) und ich konnte aus der haft entlassen werden.Kurz danach fand mein Verhandlung Am Verwaltungsgericht Karlsruhe statt Und meine klage wurde abgelehnt und meine Ausreise angeordnet.Also ich verlies selbst dir BRD als ich in der Türkei ankam konnte ich kaum Türkisch weil ich ja eher Wie ein Deutscher Aufgewachsen bin und mich eigentlich mehr Deutsch als türkisch fühlte das leben hier war so was von unertraeglich für mich wegen der schlechten türkischkenntniss und den lebensumstaende hier dass ich kurz darauf beschloss wieder zürückzukehern.nach einer sehr abenteuer reichen Reise Kam ich wieder in Der BRD an.Kurz darauf wurde ich wieder in haftiert in abschiebe haft genommen und nach 3 wochen wieder abgeschoben.wieder in der türkei angekommen reiste ich schon nach wenigen wochen wieder aus richtung BRD dort wurde ich dann wieder verhaftet nach einer kurzen Zeit(also ich rate jedem Ab illegal in die BRD einzureisen und sich dort illegall aufzuhalten weil kein erfolg besteht lange sich dort aufzuhalten oder zu Arbeiten irgenwann fliegt mann auf und eine neue strafftat wird begangen illegale Einreise also überlegt lieber 3 mal) was mir damals natürlich nicht klar war(soll keine entschuldigung sein haette es wissen müssen).wie dem auch sei also kam ich diesmal wieder in haft Die STA Erhob Klage bei meiner Verhaftung wurde auch ein Beamter leicht Verletzt als er auf mich stürzte bei meiner verhaftung und ich wurde diesmal wegen İllegaller Einreise und Körpeverletzung zu einer Gesamtfreiheitstraffe mit einbeziehung der 4 jahre zu 5 jahren verurteilt.Nach 1 jahriger erneuter Haft wurde ich wieder abgeschoben aus der haft heraus das war im jahr 2000 Danch reiste ich wieder ein denn ein leben in der türkei konnte und wollte ich nicht.Zuletzt wurde ich dann ende 2003 wieder verhaftet verbüsste meine restrafe von den 5 jahren Anwalt sagte damals deine Abschiebung ist rechtwidrig stellte antrag auf rücknahme der Abchiebung bei der ABH ABH Lehnte ab und ich wurde bevor ich rechtmittel einlegen konnte abgeschoben das war 2004 habe jetzt noch ein 2 monatige reststrafe von den 5 jahren.Seit der zeit befinde ich mich in der Türkei Habe eine guten Job in einer führungsebene stehe mit beiden füssen ganz fest im leben bin nicht mehr kriminell finanziell geht es mir auch sehr gut.Meine lebensgefaehrtin lebt in Holland und wir Lieben uns sie kommt mich jedes Jahr 4 5 mal besuchen weil sie dort auch nicht ihren job aufgeben will. İch will meine Vergangenheit Hinter mich lassen und habe seit langem ein neues Leben angefangen bin auch meiner schuld bewusst ich haette das alles nie machen dürfen.Mein so junges alter damals ist auch keine entschuldigung verstehe ich ja aber was soll ich machen es ist nun mal Passiert es tut mir auch sehr leid.Was soll ich jetz eurer meinung nach machen werde ich bis ans ende der tage dafür büssen müssen:??? Freue mich jetzt schon über Eure Antworten |
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