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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Arbeitserlaubnis EU, unbefristet, nach Umzug eine neue beantragen?
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Beitrag begonnen von petusik am 17.02.2008 um 22:20:30

Titel: Arbeitserlaubnis EU, unbefristet, nach Umzug eine neue beantragen?
Beitrag von petusik am 17.02.2008 um 22:20:30
Hallo,

ich und meine Frau haben beide eine EU AE ohne jegliche Beschränkungen. Die ist allerdings in Berlin beantragt und ausgestellt worden. Drin steht auch unsere Berliner Adresse. Nun sind wir aber seit 3 Wochen in München, ich hab hier Arbeit, meine Frau ist arbeitssuchend. Muss ich jetzt eine neue AE (der Adresse wegen) in München beantragen?
Danke für Eure Hilfe!

Peter

Titel: Re: Arbeitserlaubnis EU, unbefristet, nach Umzug eine neue beantragen?
Beitrag von ChicaLoca am 18.02.2008 um 08:15:55
erstaunlich, dass in der AE/EU eine Adresse drinsteht - kenne ich nur von Freizügigkeitsbescheinigungen, aber nicht von den alten AE's/EU

wenn ihr eine FZB habt, solltet ihr ruhig eine neue beantragen - kostet ja nix  ;)

Titel: Re: Arbeitserlaubnis EU, unbefristet, nach Umzug eine neue beantragen?
Beitrag von Der_Jimi am 18.02.2008 um 11:03:52

Petusik hat die Arbeitsgenehmigung gemeint und nur "falsch" abgekürzt.

Die unbefristete Arbeitsgenehmigung braucht nicht neu beantragt werden. Adressenänderung ist ebenso nicht notwendig.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis EU, unbefristet, nach Umzug eine neue beantragen?
Beitrag von petusik am 28.02.2008 um 22:50:07
Ja klar, hab falsch abgekürzt, soll AG heissen. Danke Jimmy! Hat erst mal sehr viel Zeit gespart und natürlich geholfen. Hab irgendwie net so richtig verstanden, wieso da ne Adresse drine steht und nicht was relevanteres. Pass Nr. oder so... Na ja... ist halt so. Danke noch mal

Peter

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