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Beitrag begonnen von Ralph42 am 15.02.2008 um 20:19:43

Titel: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ralph42 am 15.02.2008 um 20:19:43
Hallo,
kann mir jemand einen Rat dazu geben?

Klassischer Fall, (Philippinen)
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visum für 8 Wochen zwecks Besuch gestellt.
Vorausetzung: Frau 25 Jahre, unverheiratet, ohne feste Arbeit, ein Kind 2 Jahre.
Abgelehnt!

Nun hat Sie die Möglichkeit zur Remonstration, um die Gründe der Ablehnung zu erfahren.
Dauer der Bearbeitung bis zu 3 Monaten.

Da aber die Gründe für die Ablehnung offensichtlich sind (fehlende Rückkehrwilligkeit)
haben wir uns überlegt gleich einen neuen Antrag zu stellen und in diesem schriftlich zu Erläutern
was für eine Rückkehrwilligkeit spricht. (ähnlich wie ich es bei einer Remonstration auch schreiben würde)
Dauer der Bearbeitung ca 14 Tage.

Was ist Eure Meinung, oder hat jemand Erfahrung damit

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von trixie am 15.02.2008 um 20:27:00
Wenn du die kürzere Zeit als Entscheidungskriterium betrachtest, mag ein neuer Visumsantrag sicherlich besser sein. Siehst du die Kostenseite (evtl. neue VE + neue Visumsgebühren) bist du mit der Remonstration besser bedient.

trixie

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Einbeck am 15.02.2008 um 20:37:20
@ralph
wenn etwas , dann Remonstration,
da neuer Visaantrag, wenn sich in den Verhältnissen der Antragsstellerin nichts grundsätzliches geändert oder verbessert hat auch wieder abgelehnt wird.

Allgemein und ohne weitere Details zu kennen, ohne Job und Verwurzelung im Heimatland,
dürfte Zweifel an Rückkehrbereitschaft schwer ausräumen können,
wenig erfolgsaussichten für Visa oder Remonstration.

Was spricht für Rückkehrwilligkeit? Sehe hier wenig Positives....
Das man 2 jähriges Kind 8 Wochen alleine lassen kann/will, viele parken Ihr Kind dauerhaft bei Großeltern!

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ernas am 15.02.2008 um 20:38:25
wenn sich nichts grundsaetzliches in dem zweiten Antrag geandert hat, ist dieser reine Geldverschwendung, eher ein Nachweis dafuer, wie hartnaeckig die Ausreise durchgefuehrt werden soll.
Bei der Remo ist es so, dass ein Wiederspruch gegen die Entscheidung fuer ein Visum, auf das kein Rechtsanspruch besteht, ausgesprochen gut argumentiert werden muss. Der DBM ist eine fehlerhafte Ermessensausuebung nachzuweisen, was  bisher nur sehr sehr selten gelang.

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ralph43 am 15.02.2008 um 21:07:11
erstmal danke für eure Antwort!

Sehe ich es richtig?
Egal wie sie ihre Rückkehrwilligkeit begründet, Sie hat trotzdem nie eine Change auf ein Besuchervisum??
Die deutsche Regierung vertreten durch die Botschaft kann doch nicht pauschal alle allein erziehende Mütter aus Drittstaaten unterstellen das Sie Ihre Kinder zurücklassen würden.
In diesem Fall hat ist es so das Sie sich fast ausschließlich allein um Ihr Kind kümmert und eine sehr starke Bindung zu ihrem Kind hat lediglich Finanziell unterstützt durch ihre Familie.
Sie wollte ursprünglich ein Besuchervisum für sich und das Kind stellen, was ich Ihr abgeraten hatte da ich davon ausgegangen bin, das wenn Sie Ihr Kind zurücklässt sie ihre Rückkehrwilligkeit beweisen kann.
Lag ich da falsch??


Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ernas am 15.02.2008 um 21:26:11

Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 21:07:11:
erstmal danke für eure Antwort!

Sehe ich es richtig?
Egal wie sie ihre Rückkehrwilligkeit begründet, Sie hat trotzdem nie eine Change auf ein Besuchervisum??

Aber wie begruendet sie denn ihre Rueckkehrwilligkeit, nur mit dem Kind? Wenn da nicht mehr ist, ist das schon eher mau.


Zitat:
Die deutsche Regierung vertreten durch die Botschaft kann doch nicht pauschal alle allein erziehende Mütter aus Drittstaaten unterstellen das Sie Ihre Kinder zurücklassen würden.

Das unterstellt die Regierung ja auch nicht, denn dann wuerden ja alle Antraege dieses Personenkreises abgelehnt, und das werden sie definitiv nicht.

Zitat:
In diesem Fall hat ist es so das Sie sich fast ausschließlich allein um Ihr Kind kümmert und eine sehr starke Bindung zu ihrem Kind hat lediglich Finanziell unterstützt durch ihre Familie.

Die Verwurzelung in den Philippinen ist also wirklich nur auf das Kind begruendet? Und das in einem Land, wo die Eltern ihre Kinder oft jahrelang bei der Familie zurueck lassen um im Ausland als OFW zu arbeiten, leben und heiraten?

Zitat:
Sie wollte ursprünglich ein Besuchervisum für sich und das Kind stellen, was ich Ihr abgeraten hatte da ich davon ausgegangen bin, das wenn Sie Ihr Kind zurücklässt sie ihre Rückkehrwilligkeit beweisen kann.
Lag ich da falsch??

ich denke nicht, dass du da falsch gelegen hast. Ihre Chancen waren dadurch bestimmt besser, aber nicht gut genug.

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ralph43 am 15.02.2008 um 21:37:05
Danke für deine schnelle und ausführliche Rückantwort


schrieb am 15.02.2008 um 21:26:11:
Aber wie begruendet sie denn ihre Rueckkehrwilligkeit, nur mit dem Kind? Wenn da nicht mehr ist, ist das schon eher mau.


schrieb am 15.02.2008 um 21:26:11:
Das unterstellt die Regierung ja auch nicht, denn dann wuerden ja alle Antraege dieses Personenkreises abgelehnt, und das werden sie definitiv nicht.


Du schreibst das nicht alle Anträge aus diesem Personenkreis abgelehnt werden. Was habe die für weitere Gründe?

Arbeit? als alleinerziehende Mutter mit HighSchool abschluss bei der hohen Arbeitslosigkeit auf den Philippinen
Vermögen als 25 jährige?


Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ernas am 15.02.2008 um 21:46:19

Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 21:37:05:
Danke für deine schnelle und ausführliche Rückantwort



Du schreibst das nicht alle Anträge aus diesem Personenkreis abgelehnt werden. Was habe die für weitere Gründe?

Arbeit? als alleinerziehende Mutter mit HighSchool abschluss bei der hohen Arbeitslosigkeit auf den Philippinen
Vermögen als 25 jährige?

es gibt auf den Philippinen durchaus alleinerziehende Muetter mit guten Jobs, die auch reisen koennen, wobei der gute Job natuerlich zu definieren waere. Man kann, denke ich, davon ausgehen, dass die Verkaeuferin bei SM, die Marktfrau, die Maid und andere geringverdienende Muetter nicht dazugehoeren. Es kommt aber auch bei diesen Personengruppen auf den Einzelfall an.

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ralph43 am 15.02.2008 um 21:53:22
Du machst einem nicht viel Hoffnung!
Trotzdem Danke!

Es sieht also wirklich so aus das wenn man an einer Beziehung zu einer Filipina festhalten möchte, nur die Möglichkeit hat, zu heiraten und eine Frau in ein Land zu holen das Sie nie vorher besuchen konnte?



Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ernas am 15.02.2008 um 21:57:37

Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 21:53:22:
Du machst einem nicht viel Hoffnung!
Trotzdem Danke!

Es sieht also wirklich so aus das wenn man an einer Beziehung zu einer Filipina festhalten möchte, nur die Möglichkeit hat, zu heiraten und eine Frau in ein Land zu holen das Sie nie vorher besuchen konnte?


sorry, ich stelle nur meine Erfahrungen da, und die zeigen auf, dass es fuer Pinays leichter, wenn auch aufwendiger, ist, ein FZV zu bekommen, als ein Schengenvisum.

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von trixie am 15.02.2008 um 22:37:04

Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 21:07:11:
Egal wie sie ihre Rückkehrwilligkeit begründet, Sie hat trotzdem nie eine Change auf ein Besuchervisum??  

Ein Kriterium,  das hier immer wieder angesprochen wird, ist die beabsichtigte Visumsdauer. Es mag schwer nachvollziehbar sein, dass man drei Monate Urlaub im kalten und verregneten Deutschland Urlaub machen möchte, um die Alpen, den Kölner Dom sehen und Rhein- und  Moselfahrten durchführen möchte, da nicht einmal der Gastgeber die Zeit hat, sich dem Gast entsprechend zu widmen. Bei einer Verkürzung der geplanten Visumsdauer, dürften die Aussichten sicherlich besser sein, würde auch für eine stärkere Verwurzelung zur Heimat sprechen, zumal man das Kind nicht so lange von sich getrennt haben möchte.

trixie

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ralph43 am 15.02.2008 um 23:04:57

trixie schrieb am 15.02.2008 um 22:37:04:

Ein Kriterium,  das hier immer wieder angesprochen wird, ist die beabsichtigte Visumsdauer. Es mag schwer nachvollziehbar sein, dass man drei Monate Urlaub im kalten und verregneten Deutschland Urlaub machen möchte, um die Alpen, den Kölner Dom sehen und Rhein- und  Moselfahrten durchführen möchte, da nicht einmal der Gastgeber die Zeit hat, sich dem Gast entsprechend zu widmen. Bei einer Verkürzung der geplanten Visumsdauer, dürften die Aussichten sicherlich besser sein, würde auch für eine stärkere Verwurzelung zur Heimat sprechen, zumal man das Kind nicht so lange von sich getrennt haben möchte.

trixie



Hallo Trixie
mal ehrlich, Was ist sinn und zweck eines längern aufenhaltes in Deutschland
wenn ein Mann eine Frau oder umgekehrt einlädt? Urlaub?
Hier geht es darum einem vielleicht zukünftigen Lebendsgefährten Familie, Kultur und Lebensweise seiner heimat näher zubringen.
Sie hat dies auch ehrlicherweise beim Visa-Antrag gesagt das sie nicht den Kölner Dom sondern meine Familie, mein Heimatland und Mich besser kennenlernen möchte.

Und auch immer die Verwurzelung zur Heimat. Beim Schengenvisum geht es doch nur darum das der Eingeladene nach Ablauf des Visum in die Heimat zurückkehrt.
Danach kann er/sie ein Finance- oder Fz- visum beantragen das laut ERNAS aus Erfahrung leichter zu bekommen ist. Kostet nur mehr und dauert länger.

...und die Trennung vom Kind ist zwangsweise, da sie mit Kind bestimmt kein Besuchervisum bekommen kann.

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von trixie am 15.02.2008 um 23:41:33
@ Ralph 43

Deine zitierten Gründe sind menschlich sicherlich nachvollziehbar, keine Frage.

Du hast aber danach gefragt, was eher für eine Rückkehrbereitschaft spricht. Und ein kürzeres Visum - selbst von den Experten hier oftmals empfohlen - spricht mehr für eine Rückkehrbereitschaft, als ein 3-Monatsvisum.


Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 23:04:57:
Danach kann er/sie ein Finance- oder Fz- visum beantragen das laut ERNAS aus Erfahrung leichter zu bekommen ist. Kostet nur mehr und dauert länger.  

Hat aber nicht den gleichen Sinn eines Schengen Visums und ist auch nicht als Kennenlernvisum gedacht.  ;)


Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 23:04:57:
...und die Trennung vom Kind ist zwangsweise,

... und eine kürzere Trennung läßt eine stärkere Verwurzelung zum Kind erkennen, als wenn man drei Monate sein Kind nicht sieht.

trixie

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von FliegerTom am 16.02.2008 um 11:04:24

trixie schrieb am 15.02.2008 um 23:41:33:
Und ein kürzeres Visum - selbst von den Experten hier oftmals empfohlen - spricht mehr für eine Rückkehrbereitschaft, als ein 3-Monatsvisum.

Wie wird das mit der Dauer der Visumgültigkeit geregelt - wenn z. B. ein Schengen-Besuchs-Visum für 4 Wochen beantragt wird, der Antragsteller während des Interviews nach einer Urlaubsbescheinigung gefragt wird und der Antragsteller in einem zweiten Interviewtermin diese Bescheinigung, ausgestellt für nur eine Woche, nachreicht? Wird dann (angenommen alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung des Visums sind gegeben) das Visum für eine Woche ausgestellt (also kürzer als beantragt), oder wird es dann abgelehnt (weil nicht wie beantragt möglich)?

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ernas am 16.02.2008 um 11:15:12

schrieb am 16.02.2008 um 11:04:24:
Wie wird das mit der Dauer der Visumgültigkeit geregelt - wenn z. B. ein Schengen-Besuchs-Visum für 4 Wochen beantragt wird, der Antragsteller während des Interviews nach einer Urlaubsbescheinigung gefragt wird und der Antragsteller in einem zweiten Interviewtermin diese Bescheinigung, ausgestellt für nur eine Woche, nachreicht? Wird dann (angenommen alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung des Visums sind gegeben) das Visum für eine Woche ausgestellt (also kürzer als beantragt), oder wird es dann abgelehnt (weil nicht wie beantragt möglich)?

da muss sich der Antragsteller schon die Frage gefallen lassen, warum der genehmigte Urlaub nur eine Woche betraegt, aber 4 Wochen beantragt wurden. Hier befinden wir uns schon sehr nahe an 55 Abs.2 AufenthG

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von trixie am 16.02.2008 um 11:17:38
@ FliegerTom

Die Urlaubsbescheinigung hat grundsätzlich nichts mit dem beantragten Visumszeitraum zu tun. Diese dient lediglich als "Mittel der Glaubwürdigkeit", dass man "sicherlich" wieder in die Heimat zurückkehrt.

Passieren kann grundsätzlich alles. Die Botschaft kann das beantragte Visum ablehnen, auf vier Wochen ausstellen oder auch nur für eine Woche. Darüber eine verläßliche Aussage zu treffen, die einzelfallbezogen ist, ist nicht möglich.

trixie

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ralph43 am 16.04.2008 um 06:19:01

Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 20:19:43:
Hallo,
kann mir jemand einen Rat dazu geben?

Klassischer Fall, (Philippinen)
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visum für 8 Wochen zwecks Besuch gestellt.
Vorausetzung: Frau 25 Jahre, unverheiratet, ohne feste Arbeit, ein Kind 2 Jahre.
Abgelehnt!

Nun hat Sie die Möglichkeit zur Remonstration, um die Gründe der Ablehnung zu erfahren.
Dauer der Bearbeitung bis zu 3 Monaten.

Da aber die Gründe für die Ablehnung offensichtlich sind (fehlende Rückkehrwilligkeit)
haben wir uns überlegt gleich einen neuen Antrag zu stellen und in diesem schriftlich zu Erläutern
was für eine Rückkehrwilligkeit spricht. (ähnlich wie ich es bei einer Remonstration auch schreiben würde)
Dauer der Bearbeitung ca 14 Tage.

Was ist Eure Meinung, oder hat jemand Erfahrung damit



Hallo
habe den Bescheid auf meine Remonstration erhalten!
Zurückgewiesen  

Begründung: Nicht nachgewiesen Rückkehrbereitschaft.

5 Seiten lang wurde argumentiert das es auf den Philippinen üblich ist das
- alle Frauen Ihre Kinder im Stich lassen um im Ausland zu leben
- alle Arbeitslosen ein Schengenvisum zur Illegalen Einreise nutzen wollen.
Es wurden keine Argumente angeführt die ausschließlich auf die Antragstellerin begründet sind. (Einzelfallentscheidung???)

Auf telefonischer Nachfrage wie wir die Rückkerbereitschaft nachweisen können wurde mir gesagt gar nicht!
"Zu jung, ohne Arbeit, Kind ist kein Grund"
Einzig sie würde eine qualifizierte Arbeitstelle (nicht Verkäuferin im SM) nachweisen die mind. 6 Monate besteht.
Dann bekäme sie vielleicht ein Visum für 2-3 Wochen.
Ergo: es steht zwar nicht im Gesetz aber für die Botschaft ist es wohl eine Voraussetzung zum erteilen eines Besuchervisums das eine qualifizierte Arbeitstelle nachgewiesen wird.

Aussage des Botschaftsangestellten:
ES IST NICHT GEWÜNSCHT DAS ARME LEUTE NACH DEUTSCHLAND EINREISEN KÖNNEN!

Es kommt bei mir der Verdacht auf, das alle Problem die sie beim erlangen eines Visum haben (Schengen, Finace, FZF) auf dieser Aussage begründet sind.

Auch das INTERVIEW ist eine Face! Auf meine Frage warum sie im Interview keine Erklärungen abgeben durfte (wie sie lebt, warum sie nach Deutschland möchte, was dafür spricht das sie zurückert..) sondern nur auf Fragen mit Ja und Nein antworten durfte, erklärte man mir das im Interview nur begrenzte Zeit zur Verfügung steht und diese Ausführung in der Remonstration aufgeführt werden könne. Warum dann das Interview??? da reicht ein Fragebogen.

Ich bin stink sauer!  

Gruß Ralph


Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von altheia am 16.04.2008 um 08:13:45

Ralph43 schrieb am 16.04.2008 um 06:19:01:
Aussage des Botschaftsangestellten:
ES IST NICHT GEWÜNSCHT DAS ARME LEUTE NACH DEUTSCHLAND EINREISEN KÖNNEN!

Es kommt bei mir der Verdacht auf, das alle Problem die sie beim erlangen eines Visum haben (Schengen, Finace, FZF) auf dieser Aussage begründet sind.


.... riecht nach Anwalt, aber ob das zeitlich etwas bringt, wage ich als Laie nicht zu beurteilen. Meine eigene Meinung dazu ist, wenn ich einen Menschen wirklich liebe, es meine familiären Umstände zulassen, also deutscher Single Mann ( keine schulpflichtigen Kinder in D zu denen noch ein sorgeberechtigter Vater gehört...nur Beispiel) wieso nicht zu dem Menschen ziehen und dort für eine Weile leben, dann nach D zurückkehren ? Ich kann einfachnicht weg aus D, weil ich hier Kinder aus erster Ehe habe und ihnen auch den Vater nicht wegreißen möchte. Ansonsten wäre ich bereits in Kolumbien.
Ich selbst bin nur für 14 Tage zu meinem Mann gereist, um im Schweinsgallopp so viel wie möglich seines Umfeldes kennenzulernen, drei Monate würde ich meine Kinder niemals in D allein lassen. Ist aber mein persönliches Empfinden.
Wie schon mal erwähnt, habe ich auch seinen Deutschkurs kennengelernt. Zusammensetzung: Er als einziger einheimischer Mann, zwei Teenies die in D internationales Business studieren wollen, Söhne reicher Kolumbianer, reichlich unmotiviert Deutsch zu lernen und neun Frauen mit und ohne Kind (er), zum Teil blutjung, mit deutschen Verlobten, übers Internet kennengelernt, deutsche Männer bezahlen den Kurs, der für einen Normalo bei der Höhe Monatgehalt liegt und das Hotel vorort für die Zeit des Kurses.... ein deutscher Singel Mann kann sich das leisten.
Das war ein Kurs, ein deutsches Sprachinstitut ( Testdaf zertifiziert) in einem Land  und ich bin Subjekt... ist schon klar.
In mir warf das zu sehen jedoch viele, viele Fragen auf.
Es ist wohl schon möglich "arme Leute in D" einreisen zu lassen, wenn der deutsche Mann das finanzieren kann, die Frauen den A1 machen und nach Heirat ein FZF beantragen. Komisch, das es dann offenbar nicht interessiert, ob ein Kind zurückgelassen wird oder nicht. Ich glaube auch kaum, das es irgendwen in diesen Fällen interessiert, ob diese Frauen hier unterdrückt werden oder nicht.

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von ronny am 16.04.2008 um 08:15:45

Ralph43 schrieb am 16.04.2008 um 06:19:01:
Ich bin stink sauer!    


Verständlich, aber die Situation wurde Dir von Ernas (der da von uns die größte Erfahrung mit hatte ) ja bereits ein paar Antworten ( Antwort 5  um genau zu sein)  vorher ausführlich bewertet.

Was hat dich jetzt noch wirklich überrascht?


altheia schrieb am 16.04.2008 um 08:13:45:
riecht nach Anwalt, aber ob das zeitlich etwas bringt, wage ich als Laie nicht zu beurteilen.  


Sorry, dass ich wieder mal auf Dich reagiere , aber Anwalt ist Zeit- und/ oder Geldverschwendung .

Sicher kann man theoretisch klagen, aber die Klage gewinnen ist ein zweites Paar Schuhe. Und zumindest in einem Besuchsvisum - Fall halte ich die Klage für reine Verschwendung.

Die Botschaft hat sicher keine handwerklichen Fehler (Ermessensfehler) gemacht, und das Gericht kann allenfalls eine erneute Ermessensentscheidung anordnen. Das gericht kann aber nicht die Ermessensentscheidung der Botschaft durch Ausübung eigenen Ermessens ersetzen.


Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von altheia am 16.04.2008 um 08:49:19

ronny schrieb am 16.04.2008 um 08:15:45:


Sorry, dass ich wieder mal auf Dich reagiere , aber Anwalt ist Zeit- und/ oder Geldverschwendung .



Zum Einen vermisse ich dein Post schon, wenn ich was schreibe und nix kommt.... ;) und zum Anderen sagte ich ja selbst, dass ich es nicht wage zu beurteilen und es nach Rechtsbeistand riecht, mehr nicht. Ob es was bringt, kann ich, da selbst kein Anwalt und Laie, nicht beurteilen. Frieden ?
Frieden.

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von trixie am 16.04.2008 um 09:00:08

altheia schrieb am 16.04.2008 um 08:49:19:
Ob es was bringt, kann ich, da selbst kein Anwalt und Laie, nicht beurteilen. Frieden ?  

Warum es nichts bringt und welche Kosten entstehen, kannst du hier nachlesen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1185552129/

trixie

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ralph43 am 16.04.2008 um 09:14:34

ronny schrieb am 16.04.2008 um 08:15:45:


Verständlich, aber die Situation wurde Dir von Ernas (der da von uns die größte Erfahrung mit hatte ) ja bereits ein paar Antworten ( Antwort 5  um genau zu sein)  vorher ausführlich bewertet.

Was hat dich jetzt noch wirklich überrascht?


Hallo,

Habe die Remonstration auch gemacht um bei Ablehnung die genauen Gründe zu erfahren um bei einem erneuten Antrag darauf einzugehen. Allerdings sind die Begründungen so pauschal das ich damit überhaupt nichts anfangen kann bei einem erneuten Antrag. (alles Standart Textblöcke evtl mit Namen ergänzt, 5 Seiten lang)

Es wird nur auf die allgemein gemachten Erfahrungen eingegangen nicht auf den Einzelfall.
zb. "es ist üblich das Frauen ihre Kinder verlassen um im Ausland zu leben"
Dies ist schwer zu widerlegen und alle Begründungen das es in diesem Fall anders ist, wird mit der obigen Aussage zurückgewiesen.

Gruß Ralph

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von trixie am 16.04.2008 um 09:32:25

Ralph43 schrieb am 16.04.2008 um 09:14:34:
Dies ist schwer zu widerlegen und alle Begründungen das es in diesem Fall anders ist, wird mit der obigen Aussage zurückgewiesen.  

... weil sich die Begründung, warum es bei deinem Fall anders ist, sicherlich genauso oft verwendet wurde, wie bei den Antragstellern, die nicht zurückgekehrt sind. Es ist zwar traurig, aber die Erfahrung der Botschaft hat dies in der Vergangenheit gezeigt. Negative Beispiele aus der Vergangenheit machen einem ehrlichen Menschen immer das Leben schwer; nicht nur in Visaangelegenheiten.

trixie

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von hge2001 am 16.04.2008 um 09:49:08

Ralph43 schrieb am 16.04.2008 um 09:14:34:
Es wird nur auf die allgemein gemachten Erfahrungen eingegangen nicht auf den Einzelfall.
zb. "es ist üblich das Frauen ihre Kinder verlassen um im Ausland zu leben"
Dies ist schwer zu widerlegen und alle Begründungen das es in diesem Fall anders ist, wird mit der obigen Aussage zurückgewiesen.

Gruß Ralph


Ich finde das alles etwas unlogisch aus folgendem Grund:

Bis dato ist es noch so, dass bei gleicher Konstellation  (kein fester Job etc) ein Besuch beim deutschen Freund abgelehnt wird, jedoch bei der in Deutschland verheirateten Schwester bewilligt wird. Warum?
Angeblich wird ja immer nur der Antragsteller unter die Lupe genommen und nicht der Einlader.
Natürlich finde ich das mit dem Verwandtenbesuch gut und möchte auf keinen Fall schlafende Hunde wecken -:)

Um noch eine konkrete Geschichte loszuwerden:
Letztes Jahr war ein Fall, dass ein Deutscher, der auf den Philippinen mit seiner Freundin lange zusammenlebte, bei einem Deutschlandbesuch feststellte, dass er schwer krebskrank war und nicht mehr lange zu leben hatte.
Seine Freundin stellte ein Besuchsvisum, um  ihren Lebensgefähren noch mal zu sehen. Abgelehnt ....
Daraufhin hat die Familie des Mannes Sat1 (nur die Liebe zählt) eingeschaltet... und ein paar Tage später stand sie in D vor der Tür.  Bedingung: in der Sendung durfte nicht schlecht über die Botschaft geredet werden. Wurde auch nicht......
Frau ist auch schön brav wieder ausgereist.. obwohl kein Job und düstere Aussichten auf den Philippinen.



Gruss

hge




Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Ralph43 am 16.04.2008 um 10:11:49

Zitat:
Ich finde das alles etwas unlogisch aus folgendem Grund:

Bis dato ist es noch so, dass bei gleicher Konstellation  (kein fester Job etc) ein Besuch beim deutschen Freund abgelehnt wird, jedoch bei der in Deutschland verheirateten Schwester bewilligt wird. Warum?  
Angeblich wird ja immer nur der Antragsteller unter die Lupe genommen und nicht der Einlader.


Meiner Meinung nach ist die Gefahr doch größer das eine Filipina bei einem Besuch von Angehörige untertaucht als wenn Sie Ihren möglichen zukünftigen Eheman besucht und sonst niemanden in Deutschland kennt.
Beim Besuch von Angehörigen besteht doch ein soziales Netz das Sie auffangen kann und Hilfe bei Ihrem Vorhaben (illegale Einreise) bekommen kann.

Anders ist es doch wenn Sie nur den Einlader kennt! Sie wäre am Anfang ganz auf sich alleine gestellt, wenn sie untertauchen würde, ohne Unterstützung.



Ralph



Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Mick am 16.04.2008 um 10:28:45
Hoi,

es ist müßig, hier persönliche Meinungen zu
verbreiten oder sich in Spekulationen zu üben.

Fakt ist: Visum ist abgelehnt und hier im Board
können wir keines erteilen. Ob wir's gut finden
oder nicht, spielt hier keine Rolle.
Der Rechtsweg ist dem TS klar, somit Thema
durch, oder?

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von hge2001 am 16.04.2008 um 20:18:23

hge2001 schrieb am 16.04.2008 um 09:49:08:
Um noch eine konkrete Geschichte loszuwerden:
Letztes Jahr war ein Fall, dass ein Deutscher, der auf den Philippinen mit seiner Freundin lange zusammenlebte, bei einem Deutschlandbesuch feststellte, dass er schwer krebskrank war und nicht mehr lange zu leben hatte.
Seine Freundin stellte ein Besuchsvisum, um  ihren Lebensgefähren noch mal zu sehen. Abgelehnt ....
Daraufhin hat die Familie des Mannes Sat1 (nur die Liebe zählt) eingeschaltet... und ein paar Tage später stand sie in D vor der Tür.  Bedingung: in der Sendung durfte nicht schlecht über die Botschaft geredet werden. Wurde auch nicht......
Frau ist auch schön brav wieder ausgereist.. obwohl kein Job und düstere Aussichten auf den Philippinen.


Ich möchte nachtragen, dass diese "Bedingung" meinem persönlichen Eindruck entsprach, von dem ich auch bis heute überzeugt bin.
Es gibt aber keine objektiven Hinweise seitens Sat1 oder der Botschaft, dass dies tatsächlich der Fall war.
Tatsache allerdings: Es wurde im Bericht nicht über die Botschaft gesprochen.
Wäre der 1. Antrag  nicht abgelehnt worden, hätte dieser fall garnicht in "nur die Liebe zählt" präsentiert werden müssen.

hge

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von shibumi am 16.04.2008 um 21:24:13
Tja, die Macht des Fernsehens...
...ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :-/

Titel: Re: Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum)
Beitrag von Tippi am 16.04.2008 um 21:31:45
Thema mehr als durch

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