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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung die zweite
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Beitrag begonnen von joel am 11.02.2008 um 17:59:18

Titel: Verpflichtungserklärung die zweite
Beitrag von joel am 11.02.2008 um 17:59:18
Hallo zusammen,

habe heute für meinen Bekannten aus Ghana bei der ABH die zweite Verpflichtungserklärung für einen Besuchervisum im Mai unterschrieben.
Bereits im Oktober letzten Jahres hat er ein Besuchervisum für D beantragt, das leider abgelehnt wurde.

Meine Frage: Steigen die Chancen, wenn der Besuchszeitraum kürzer ist. Beim ersten Antrag wollte er 2,5 Monate kommen, nun überlegen wir, nur ein Visum für 4 Wochen zu beantragen. Der Mitarbeiter bei der ABH konnte mir dazu nichts sagen bzw. war eher der Meinung, dass die Zeitdauer unerheblich ist. Auf dem Formular hat er bei "Dauer der Verpflichtung" nur den 1. Mai 2008 eingetragen.

Mir ist klar, dass beim Interview an der dt. Botschaft der Rückkehrwille deutlich gemacht werden muss. Hat vielleicht jemand einen Tipp, wie dies möglich ist, wenn sich an den äußeren Rahmenbedingungen (nicht verheiratet, keine Kinder, kein Vermögen - jedoch saisonale Arbeit) nichts verändert hat?

Vielen Dank für jeden noch so kleinen Tipp
Joel

Titel: Re: Verpflichtungserklärung die zweite
Beitrag von trixie am 11.02.2008 um 18:05:21

joel schrieb am 11.02.2008 um 17:59:18:
Hat vielleicht jemand einen Tipp, wie dies möglich ist, wenn sich an den äußeren Rahmenbedingungen (nicht verheiratet, keine Kinder, kein Vermögen - jedoch saisonale Arbeit) nichts verändert hat?
 

Die Rückkehrbereitschaft ist das A und das O. Ohne veränderte Rahmenbedingungen wird es schwierig bleiben, dies unter Beweis zu stellen Ein kürzerer Aufenthalt ist sicherlich sinnvoller, als ein längerer Aufenthalt; zumindest wird das hier von den Board-Experten so gesehen. Natürlich ist dies keine Garantie, dass er nun ein Visum bekommt.

trixie  

Titel: Re: Verpflichtungserklärung die zweite
Beitrag von wolbe am 11.02.2008 um 21:56:09

joel schrieb am 11.02.2008 um 17:59:18:
Steigen die Chancen, wenn der Besuchszeitraum kürzer ist.

Ich teile da die Meinung deiner ABH und denke auch, dass das wahrscheinlich unerheblich ist. Es dürfte vielmehr ein "Problem" der Rückkehrwilligkeit sein. Die Botschaft prüft nämlich immer, ob auch eine Rückkehrwilligkeit gegeben ist. Hat die Botschaft diesbezügliche bedenken, wir diese das Visum wahrscheinlich ablehnen. Hier wäre es vermutlich hilfreich, wenn dein Bekannter gegenüber der Botschaft dinge nachweist, welche für seine Rückkehrwilligkeit sprechen (z.B. familiäre Bindungen im Heimatland, gesichertes Einkommen, Haus- und Grundvermögen usw.) Alles was dafür spricht, dass er wieder nach Ghana zurückkommt, kann hilfreich sein.

joel schrieb am 11.02.2008 um 17:59:18:
wenn sich an den äußeren Rahmenbedingungen (nicht verheiratet, keine Kinder, kein Vermögen - jedoch saisonale Arbeit) nichts verändert hat?  

Dann wird es schwierig.


joel schrieb am 11.02.2008 um 17:59:18:
Auf dem Formular hat er bei "Dauer der Verpflichtung" nur den 1. Mai 2008 eingetragen.
 

Das ist schon ok. Auf der Verpflichtungserklärung muss nämlich nicht mehr ein genauer Zeitraum, sondern die voraussichtliche (geplante) Einreise stehen. Die Botschaft kann mit dieser Verpflichtungserklärung ein Visum von bis zu 90 Tagen erteilen.

Gruß Wolfgang

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