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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
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Beitrag begonnen von myboo am 11.02.2008 um 14:44:59

Titel: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von myboo am 11.02.2008 um 14:44:59
Ich arbeite seit einigen Monaten in Dänemark und verdiene dort recht gut, aber würde gerne versuchen auch für meinen Mann dort Arbeit zu finden.

Mein Mann ist :

Marokkanischer Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung 1 Jahr und Arbeitserlaubnis für Deutschland durch Heirat mit mir.
Er hatte auch schon einen 400-Euro -Job, der aber nur Saisonbedingt war.
Ist jetzt Arbeitslos.

In Dänemark gibt es sehr viele offene Stellen und ich gelte als Grenzpendler.

1. braucht man einen Arbeitsvertrag, dann wird bei der Kommune die CPR.-Nr. beantragt und man muss dort die Steuern zahlen.
Der Aufwand ist so schon recht umständlich, aber wenn man weiss wie, dann kann man dort ganz gut verdienen.

Für mich als Deutsche war es ja noch einfach. Deutscher Pass, den man vorlegen muss etc.

Wie ist das aber für meinen Mann ?

Dänemark gehört ja zur EU, aber hat er durch die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland auch die gleichen Rechte wie ich ?

Gilt seine Arbeitserlaubnis nur für Deutschland oder auch Schengenweit ?

Kennt sich jemand mit solchen Gesetzen aus, oder hat ähnliche Erfahrungen sammeln können und wohnt Grenznah ?

Habe mich zwar umgehört, aber bekomme immer verschiedene Antworten.

" Nein, ist generell zu schwierig, oder dann braucht er zusätzliche Krankenversicherung in Deutschland, oder es muss eine Kaution bei der Dänischen Botschaft hinterlegt werden usw. usf. "

Informationen finde ich lediglich auf den Botschaftsseiten für deutsche Grenzpendler, oder für Menschen die innerhalb der EU leben und geboren sind, aber nichts über Ausländer, die dort doppelt Ausländer wären.

Welchen Status hat mein Mann über die Grenzen hinaus ?

Würd mich über Antworten freuen  :D

LG MyBoo


Titel: Re: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von trixie am 11.02.2008 um 14:59:59

myboo schrieb am 11.02.2008 um 14:44:59:
Welchen Status hat mein Mann über die Grenzen hinaus ?

Mit dir zusammen genießt dein EU-Freizügigkeit; d. h. wenn du in DK wohnen möchtest, darf das dein Mann auch. Dass du in DK arbeitest, aber in D wohnst, berechtigt es deinen Mann nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis für DK zu bekommen.

Die Arbeitserlaubnis für D ist für DK nicht gültig. Erst wenn du mit ihm in DK wohnen würdest, könnte er eine Arbeitserlaubnis bekommen.

trixie

Titel: Re: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von Ulf am 11.02.2008 um 15:00:06

myboo schrieb am 11.02.2008 um 14:44:59:
Mein Mann ist :

Marokkanischer Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung 1 Jahr und Arbeitserlaubnis für Deutschland durch Heirat mit mir.
Er hatte auch schon einen 400-Euro -Job, der aber nur Saisonbedingt war.
Ist jetzt Arbeitslos.

In Dänemark gibt es sehr viele offene Stellen und ich gelte als Grenzpendler.


Wenn Ihr nach DK zieht, sollte es ohne großartige Probleme funktionieren. Bei Grenzpendelei drittstaatsangehöriger Familienangehöriger bin ich im Moment überfragt.

Gruß, ULF

Titel: Re: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von myboo am 11.02.2008 um 15:16:01
Danke euch beiden sehr. Das ist echt schade.  >:(
Die suchen händeringend nach Arbeitskräften in Dänemark.

In DK wohnen möchte ich keineswegs. Dort ist alles sehr teuer und der Verdienst wäre mit dem gleichzusetzen, als wenn man hier lebt und arbeitet.
So ist es optimal.
Mein Sohn würde auch rebellieren dorthin zu gehen. Der hat schon gehasst dänisch lernen zu müssen.  ;D

Wisst ihr zufällig wo man evtl. Gesetze nachlesen könnte, die auch der Öffentlichkeit zugänglich sind ?

EU-Verordnung o.ä. ?



Titel: Re: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von Ulf am 11.02.2008 um 15:32:44

myboo schrieb am 11.02.2008 um 15:16:01:
In DK wohnen möchte ich keineswegs.


Dann würde ich bei
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?lang=de&acro=eures&catId=3&parentCategory=3&searchmembers=yes&countryId=DK&regionId= weitermachen und explizit nach der Möglichkeit einer Wanderarbeitnehmertätigkeit für drittstaatsangehörige Familienangehörige von gemeinschaftsangehörigen Wanderarbeitnehmern fragen...

Gruß, ULF

Titel: Re: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von myboo am 11.02.2008 um 16:04:59
mange tak Ulf,

Lach "Wanderarbeitnehmertätigkeit" was für ein Wort.

Mit EURES hatte ich auch gesprochen, allerdings mehr wegen meiner Wandertätigkeit und dem Papierkram und dort wurd mir erstmals richtig Angst gemacht.  :o

Kindergeld müsse ich in DK beantragen, da ja mein Mann Ausländer ist und nur 400 Euro Job hat, aber wenn der Vater des Kindes in Deutschland lebt und arbeitet muss er das Kindergeld beantragen, obwohl Sohn bei mir im Haushalt lebt und das wäre ja alles viel zu kompliziert auch noch meinen Mann dort arbeiten gehen zu lassen.
Er sprach was von EU-Verordnung und Zulagen zur Rietsre-Rente könne ich mir abschminken, wenn ich das Kindergeld nicht beziehe und ich müsse meinen  EX-Mann drum bitten es mir dann weiterzuleiten....und außerdem wär ich ja nicht krankenversichert, wenn ich nicht wenigstens 9 Std. die Woche arbeite und CPR-Nr. so lange auf sich warten lässt.

Letztendlich brauchten die Dänen nur etwas länger, weil dort drüben die Kommunen zusammengelegt wurden und versichert war ich sogar doppelt und mein Ex ist zum Glück Beamter und das Landesbesoldungsamt versicherte ihm nach Einkommenssteuergestz § schieß mich tot wäre meine Kindergeldkasse weiterhin zuständig.
Den Herrn ruf ich nicht nochmal an. LOL

Aber du hast Recht......ich sollte mal drüben auf der dänischen Seite nachfragen, denn die wissen evtl. noch besser Bescheid, was in deren eigenem Land erlaubt ist und was nicht.

Danke für den Link zu den dänischen Beratern  :D



Titel: Re: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von Schleswiger am 11.02.2008 um 16:19:12

myboo schrieb am 11.02.2008 um 14:44:59:
Wie ist das aber für meinen Mann ?


Hi.

Die Dänen sind in dieser hinsicht sehr eindeutig. Dein Mann darf nur dann hier arbeiten, wenn er auch hier wohnt (mit dir als EU-Bürgering) und somit die Freizügigkeit nutzt. Drittstaatsangehörige dürfen ohne Wohnsitzt in DK nicht arbeiten.


Gruss
Schleswiger

Titel: Re: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von myboo am 11.02.2008 um 17:24:07
Hallo Schleswiger,

freu mich auch über deine Antwort. Hat mir sehr geholfen. :)

Die Antwort war ja sehr eindeutig und ich denke, du weisst dies aus sicherer Quelle, oder hast die Erfahrung schon gemacht.
Dann brauche ich mich ja nicht weiter schlau machen.

Somit werde ich mal nach weiteren Stellen in Deutschland für ihn suchen.

LG MyBoo








Titel: Re: Kann Ausländer mit Aufenthaltsrecht für BRD in Dänemark arbeiten ?
Beitrag von Ulf am 11.02.2008 um 19:58:36

ulf schrieb am 11.02.2008 um 15:32:44:
bei
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?lang=de&acro=eures&catId=3&parentCategory=3&searchmembers=yes&countryId=DK&regionId= weitermachen und explizit nach der Möglichkeit einer Wanderarbeitnehmertätigkeit für drittstaatsangehörige Familienangehörige von gemeinschaftsangehörigen Wanderarbeitnehmern fragen...


Gemeint war natürlich:

Grenzgängertätigkeit für drittstaatsangehörige Familienangehörige von gemeinschaftsangehörigen Grenzgängern

Gruß, ULF

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