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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Kurzfristige Verlängerung Schengenvisa
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Beitrag begonnen von heidi.d am 10.02.2008 um 23:42:47

Titel: Kurzfristige Verlängerung Schengenvisa
Beitrag von heidi.d am 10.02.2008 um 23:42:47
Hallo,

nur ganz kurz:

meinem Freund wurde ein Visum vom 14.12. - 13.2. ausgestellt, genau an die Flugdaten angepasst. Jetzt wurde unglücklicherweise der Anschlussflug in Milan am 13.2. gecancellt und auf den 14.2. verlegt. Ausser, dass es für ihn nun einen 26 stündigen Aufenthalt in Milan bedeutet, wird hierdurch auch sein Visum um einen Tag überschritten. Sind die Ausreisebehörden da kulant, weil es sich um ein Problem durch die Airline verursacht handelt, oder müssen wir noch eine Last-minute-Verlängerung beantragen??? Wo- in der Ausländerbehörde, wo die VE ausgestellt wurde? Bitte um schnellen Rat,

Liebe Grüsse, Heidi

Titel: Re: Kurzfristige Verlängerung Schengenvisa
Beitrag von trixie am 11.02.2008 um 00:04:48

heidi.d schrieb am 10.02.2008 um 23:42:47:
müssen wir noch eine Last-minute-Verlängerung beantragen???

Dein Freund geht zur ABH bei der die VE gemacht wurde und beantragt unter Vorlage des Grundes eine Verlängerung. Das dürfte ohne Probleme machbar sein. Eine eigenmächtige Überschreitung würde bei der Ausreise nur Probleme und Stress bringen.

trixie

Titel: Re: Kurzfristige Verlängerung Schengenvisa
Beitrag von wolbe am 11.02.2008 um 08:39:51

heidi.d schrieb am 10.02.2008 um 23:42:47:
weil es sich um ein Problem durch die Airline verursacht handelt

Da in diesem Fall die Verschiebung der Ausreise nicht eure Schuld war, dürfte es bei der ABH bezüglich der Verlängerung des Visums um einen Tag keine Probleme geben.
Gehe aber schnellstmöglich (am besten noch heute) dort hin um die Verlängerung zu beantragen. Nehme unbedingt die Bestätigung der Airline , den Pass deines Freundes und die Verpflichtungserklärung (sofern vorhanden) mit, dass der Anschlusssflug verschoben wurde.


heidi.d schrieb am 10.02.2008 um 23:42:47:
sein Visum um einen Tag überschritten. Sind die Ausreisebehörden da kulant

Darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Eine Überschreitung des Visums bedeutet illegaler Aufenthalt. Zwar ist sicherlich zu prüfen, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, da Ihr ja an dieser Überschreitung nicht schuld seid. Aber er muss bei der Ausreise auf jeden Fall mit Problemem an der Grenze rechnen, da die ja sehen, dass das Visum nicht mehr gültig ist. Dies kann auch zu Problemem führen, wenn dein Freund nochmal ein Visum beantragen möchte.

Gruß Wolfgang

Titel: Re: Kurzfristige Verlängerung Schengenvisa
Beitrag von heidi.d am 11.02.2008 um 11:59:23
Danke an alle,

wir konnten den flug auf morgen verlegen! also einen behördengang gespart! verrückte welt ;)

gruss, heidi

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