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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201824091 Beitrag begonnen von locke_44 am 01.02.2008 um 01:01:31 |
Titel: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von locke_44 am 01.02.2008 um 01:01:31
Hallo ich habe da ein problem unzwar bin ich hier in deutschland geboren bin 10 jahre zur schule gegangen und bin aber jetzt arbeitslos
ich habe ein NE beantragt haben die mir nicht gegeben habe eine 1 jahres aufenthalt gekriegt und nach diesem jahr habe ich eine fiktionsbescheinigung gekrieg für 3 monate ist das normal??? und die sagen mir ich muss ne einbürgerun beantragen obwohl ich hier geboren bin ist das wirklich so?? und was kann ich tun damit ich ersten meine NE kriege und zweiten meine Deutschestattsbürgerschafft bekommen kann. ICH BEDANKE MICH SCHON IM VORRAUS. Mfg Baris |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von ronny am 01.02.2008 um 07:43:16
Hallo erstmal, soviel Zeit sollte sein ;)
locke_44 schrieb am 01.02.2008 um 01:01:31:
Ja grundsätzlich haben "die" ,gemeint sind wahrscheinlich die Kollegen in Deiner ABH , Recht. Soweit auf Dich nicht die Voraussetzungen des § 4 StAG zutreffen, hast Du mit Geburt nicht die deutsche Staatsangehörgkeit erworben. locke_44 schrieb am 01.02.2008 um 01:01:31:
Ja grundsätzlich ist das normal, dass jemand der seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann (aus eigenen Mitteln und oder Arbeit) eine NE nicht erhält. Etwas ist aber ungewöhnlich ... Deswegen die Fragen: Welcher § steht denn jetzt in Deiner Aufenthaltserlaubis, wo sind Deine Eltern ? Wie alt bist Du ? Gibt es evtl. noch weitere (bisher nicht genannte ) Hindernisse, wie bspw. Vorstrafen, Ermittlungsverfahren etc. ? locke_44 schrieb am 01.02.2008 um 01:01:31:
Ausbildungsplatz finden, Arbeitsplatz finden ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von locke_44 am 07.02.2008 um 17:54:26 ronny schrieb am 01.02.2008 um 07:43:16:
also ich bin 18 jahre alt werde diese jahr 19. ich weiss nicht in welchen § mein aufenthalt stehe. und ich wohne noch bei meinen elter also bei meiner mutter mein papa ist in der türkei. Gibt es evtl. noch weitere (bisher nicht genannte ) Hindernisse, wie bspw. Vorstrafen, Ermittlungsverfahren etc. ? also keien vorstarfen nix bei den polizei ich war noch nicht mal fotos machen oder fingerabdrücke geben und ich wohne noch bei meiner mutter ich weiss auch nicht das ist so ein fiktionsbescheinigung wie eine duldung also habe eine duldung bei einen freund gesehen sah genau so aus :D Zitat:
ja das ist das problem ich habe kein abschluss habe mich bei einer abendschule beworben nich angenommen so und solange ich kein abschluss habe kann man hier in deutschland sehr sehr schwer arbeit finden wie du es vieleicht weiss ich weiss ja nicht das ist mein problem und ich habe kein lust jedes 5 jahr nach münster und jeden 3 monat zum ausländeramt ich hoffe du kannst mir ein tip oder irgentwas sagen wie ich das machen kannn das würde mich freuen also deswegen habe ich nur probleme aber die will ich hier nicht sagen wenn du willst kannst du mir ja mal schreiben wenn du msn hast mein addy ist locke_44@hotmail.de und meine e-mail kannst du mir auch schreiben aber nur wen du mir helfen kanst meine e-mail adresse ist locke_44@gmx.de ich bedanke mich im vorraus bei dir Mfg [edit]Ich füge hier dein Folgepost ein Tippi[/edit] ich habe es falsch gemacht das alles steh das oben in den blaune kast ;D [edit]Ich habe deinen Blauen Kasten mal repariert ;) Tippi[/edit] |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von locke_44 am 08.02.2008 um 15:28:54
ALSO NOCHMACH AUF DEM § ZU KOMMEN ICH HABE EBEN MEIEN FIKTIONSBESCHEINIGUNG GELESEN DA STEHT BIS ZUR ENTSCHEIDUNG DER AUSLÄNDERBEHÖRDE ÜBER DIESEN ANTRAG GILT DER AUFENTHALT ALS FORTBESTEHEND (§81 Abs.4 AufenthG).* genau das stehe da und ich muss alles spätesten dienstag dahin wieder verlängern kannst du mich oder irgentjeman mir vor dienstag vielecht auch noch montag helfen was ich da machen kan
MfG Baris |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von trixie am 08.02.2008 um 16:15:02 locke_44 schrieb am 08.02.2008 um 15:28:54:
Solange über deinen Antrag über die NE noch nicht entschieden ist, bleibt dir keine andere Wahl, als eine neue FB in Empfang zu nehmen. ;) trixie |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von maki am 08.02.2008 um 16:24:43 locke_44 schrieb am 07.02.2008 um 17:54:26:
Was für ein Kurs war das denn und woran ist es denn gescheitert? Kannst du nicht zumindest deinen Quali in der Abendschule nachholen? |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von Ulf am 08.02.2008 um 20:25:00 locke_44 schrieb am 07.02.2008 um 17:54:26:
Solltest Du im Leistungsbezug nach SGB II stehen, so wird Dir hoffentlich das freundliche U25-Team beim Leistungsträger Wege zu einem Schulabschluß aufzeigen können. Das kann ja auch Vollzeit sein? Gruß, ULF |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von Sondra am 13.02.2008 um 15:00:12 locke_44 schrieb am 01.02.2008 um 01:01:31:
Ich meine, dass du die Staatsbürgerschaft eher und leichter als die NE erhalten kannst, weil nur bei der Anspruchseinbürgerung ist die Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigener Kraft nicht relevant (bei jungen Bewerber). Du sagst Zitat:
Damit könntest du die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz erfüllen (so genannte "Anspruchseinbürgerung"). Gesetzestext Zitat:
"rechtmäßig" bedeutet , dass du während der ganzen Zeit einen gültigen Aufenthaltstitel hattest - nehme ich an, den hattest du (als in D geboren); "gewöhnlicher Aufenthalt" bedeutet, dass du dich im Jahr mindestens 181 Tage in D aufgehalten hast (trifft vermutlich auch zu). Zu 1 die Loyalitätserklärung ("sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt") dürfte dir nicht allzu schwer fallen. Zu 2 problematisch könnte werden, dass du im Augenblick nur eine Fiktionsbescheinigung hast und es noch nicht eindeutig ist, wie es weiter gehen soll, weil Zitat:
Zu 3 die Sicherung des Lebensunterhaltes ist zur Zeit noch nicht relevant, weil Zitat:
sagt das Bundesinnenministerium. Zu 4 du musst die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit beantragen, also auf deine Zugeörigkeit zur Türkei verzichten (könnte Probleme wegen der Ableistung des Wehrdienstes ergeben - aber das hängt von der Türkei ab). Zu 5 unproblematisch, weil locke_44 schrieb am 07.02.2008 um 17:54:26:
Zu 6 deine Sprachkenntnisse sind verbesserungswürdig, aber ausreichend. Zu 7 nach 10 Jahre Schule hier müsstest du auch ohne Abschluss die Kenntnisse haben. Um aber mit der Einbürgerung anzufangen, mußt du den Antrag stellen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde (kann auch bei der Ausländerbehörde sein, muss aber nicht - viele Städte und Kommunen haben eine extra Behörde dafür). Im Züge der Antragstellung wird dich deine Einbürgerungsbehörde auch über alle anderen Fragen und Möglichkeiten beraten. Wichtig ist trotzdem, dass du weiter kommst mit einer Ausbildung. Dabei muss dich deine zuständige ARGE unterstützen. Hier habe ich z.B. einige Informationen über Nachholen schulischer Abschlüsse Kursangebote Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Weiterbildungskollegs für dich gesammelt. Laß nicht locker - mit 19 bist du zu jung, um ohne Entwicklungsperspektive zu leben. * blaue Schrift anklicken = Links |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von ronny am 13.02.2008 um 16:06:41 Sondra schrieb am 13.02.2008 um 15:00:12:
Dir ist schon bewußt, daß diese unselige Ausnahme aus dem Gesetz gestrichen wurde ? Was Du da zitiert hast ist Schnee von gestern ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von Sondra am 14.02.2008 um 07:31:13 ronny schrieb am 13.02.2008 um 16:06:41:
Stimmt! Bitte vielmals um Entschuldigung :-[ hatte die Änderung völlig vergessen. Also locke (tut mir leid für die veralterte Info :( )- nun heißt es Zitat:
Und den Schulabgang ohne Schulabschluss hat man meistens wohl selber zu vertreten. Deswegen ist es um so wichtiger, zuerst deinen Teil zu tun, um eine Ausbildung abzuschliessen und dich aus eigener Kraft (mit eigener Arbeit) zu unterhalten. Weil du sowohl für den Daueraufenthalt-EG, wie auch für die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung den Nachweis brauchst, dass du nicht "dem Staat auf der Tasche liegst". |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von gc am 14.02.2008 um 12:09:09 Sondra schrieb am 14.02.2008 um 07:31:13:
20 % aller Ausländer verlassen in Deutschland die Schule ohne Abschluss. Wer diese skandalöse Situation zu vertreten hat ist eine andere Debatte. Es gibt genug Länder die zeigen dass ein funktionierendes, finanziell ausreichend ausgestattetes Bildungssystem zu ganz anderen Ergebnissen führt. Die Arbeitsmarkt- und Ausbildungsplatzlage - 20 % aller Ausländer sind bundesweit ohne Arbeit - haben die Betroffenen ebenfalls nicht zu vertreten, schon garnicht, dass die Arbeitsagentur bzw. ARGE junge Menschen unter 25 Jahren entgegen der insoweit zwingenden Vorschrift des § 3 SGB II keine geeignete Arbeit, Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme usw. vermittelt. Zu vertreten hat ein Arbeitsloser seine Situation nur dann, wenn er die in der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter nach § 15 SGB II zwingend zu treffenden Vereinbarungen über Bemühungen zur Arbeitssuche nicht erfüllt, oder eine Bildungsmaßnahme nicht antritt, oder eine Arbeit oder Ausbildung selbstverschuldet verliert, usw. Das führt dann zu den entsprechenden Sanktionen nach § 31 SGB II (Kürzung bzw. Wegfall des ALG II wg. mangelnder Arbeitsbemühungen usw.). Das bedeutet: Solange ALG II ohne Kürzungen nach § 31 SGB II gezahlt wird, bemüht der Jugendliche sich um Arbeit, erfüllt die Vorgaben der Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II und hat seine Situation jedenfalls nicht selbst zu vertreten, kann also eingebürgert werden! Hilfsweise muss hier selbstverständlich die AE befristet verlängert werden, das ergibt sich schon aus verfassungs- und menschenrechtlichen Erwägungen (faktischer Daueraufenthalt hier geborener und aufgewachsener Jugendlicher darf nicht wegen Lehrstellenmangel und hoher Arbeitslosigkeit beendet werden!), aber auch aus dem Assoziationsrecht EG-Türkei. Die Fiktionsbescheinigung ist daher zweifellos rechtswidrig! Es besteht Anspruch auf befristete Verlängerung der AE, solange noch keine NE beansprucht werden kann, § 34 III AufenthG! Wäre es anders, könnte man so mal eben ca. 300.000 bis 500.000 arbeitslose ausländische Jugendliche aus Deutschland abschieben, denen es ganz genauso geht wie Locke??? Die Fiktionsbescheinigung ist nicht nur rechtswidrig, sie stellt auch ein völlig überflüssiges Integrationshindernis dar! Durch diesen Fetzen Papier wird jeder Arbeitgeber wirksam von einer Einstellung abgeschreckt - das Ding sie sieht wie Locke es völlig zutreffend beschrieben hat fast genauso aus wie eine Duldung, und es ist ebenso wie eine Duldung auf wenige Monate befristet - welcher Arbeitgeber soll denn jemanden mit so einen Wisch einstellen? Es ist daher nicht nur rechtswidrig, sondern m.E. auch ein integrationspolitischer Skandal, wenn eine Ausländerbehörde so verfährt. Natürlich ist es sinnvoll und anzuraten. Arbeit und Ausbildung zu suchen - aber wie denn - ohne Schulabschluss, ohne Bildungsmaßnahme oder sonstige Angebote von der ARGE, und mit so einem Fetzen Papier? Locke sollte sich daher umgehend an eine kompetente Beratungsstelle oder besser noch einen Anwalt vor Ort wenden, sag mal wo du wohnst, Landkreis/Bundesland? gc |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von locke_44 am 19.02.2008 um 17:08:36
gc ich wohne in bielefeld
und jetzt ist schon wieder was meine mutter arbeite fest so meien mutter hat ihren pass verloren bla bla bla haben ein neuen jetzt und ich und sie sind zussamen zur ausländeramt gegangen und wollten ihren aufenthalt värklängern die geben ihr auch nur ein fiktionbescheinigung für 3 monate die sagen das einkommen reicht nicht das stimmt dazusage ich nichts die kriegt auch beihilfe von der arge aber ist das auch normal das sie 3 monate kriegt genau das gleich wie bei mir ich finde das eine schweinerei was die da abziehen also meine mutter arbeitet fest was soll sie machen wen sie so ein geringen lohn kriegt soll sie 16 stunden am tag arbeiten um eine normale aufenthalt zu kriegen oder wie ist das ich blick hier nicht mehr durch in deutschland jeden tag jede sekunde neue gestetzt also wirklich ich bin im falschen film bei mir versthe ich das noch okay ich arbeite nicht aber bei meiner mutter wie soll man eine famileie mit 4 leuten also 3 kindern und allein erziehende mutter wie soll sie denn mit 800euro ungefähr auskommen normal muss sie hilfe beantragen sie muss mite strom essen trinken bezahlen was soll die denn noch tuhen also ich bin so auf 180 die verderben einen den aufenthalt in deutschland ich bin hier geboren ich kenne nur die deutsche kultur am besten und meien mutter ist seit fast 30 jahren hier also langes reden garkein sinn HILFT MIR MfG Baris danke im vorraus |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von locke_44 am 19.02.2008 um 17:09:34
UND das mit meiner ausbildung und so das habe ich heute mit der arge geklärt wir sind auf eien beschluss gekommen und jetzt gucken was sache ist
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Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von locke_44 am 19.02.2008 um 17:21:13
sondra danke erst mal mit dein infos
meien deutschkenntnisse siend perfekt das weiss ich und höre es aus also das ist auch keien problem ;) :D |
Titel: Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren Beitrag von gc am 19.02.2008 um 23:25:11
Das Vorgehen der ABH ist hier wirklich nicht mehr nachzuvollziehen.
Eine Aufenthaltsbeendung wegen ergänzenden ALG II-Bezugs bei deiner Mutter verstößt angesichts ihrer Aufenthaltsdauer 1. gegen sämtliche verfassungs- und menschenrechtlichen Grundsätze (faktischer Daueraufenthalt darf nicht wegen Hilfebedürftigkeit beendet werden!), 2. gegen das Assoziationsrecht EG-Türkei (das wie du richtig vermutest eine besonderen Ausweisungsschutz für Arbeitnehmer aus der Türkei beinhaltet, auch bei Arbeitslosigkeit oder ergänzendem ALG II Bezug, und unabhängig von einer Erwerbstätigkeit auch ihre hier aufgewachsenen Kinder also zB Dich vor Ausweisung schützt), sowie auch 3. gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (das ab einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren eine Ausweisung von Menschen aus der Türkei aus dem Grund der Hilfebedürftigkeit verbietet). Ihr solltet Euch dringend an einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle in Bielefeld wenden, Adressen findest Du hier http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php#Anwalt oder z.B. hier (weiß aber nicht ob die sich wirklich gut auskennen, dafür ist die beratung aber kostenlos) http://www.awo-bielefeld.de/dienste/migranten/index.htm schicke dir per pn noch einen Hinweis. Lasst Euch nicht einmachen! gc |
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