i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Wirre Geschichte
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201745636

Beitrag begonnen von Budweiser am 31.01.2008 um 03:13:56

Titel: Wirre Geschichte
Beitrag von Budweiser am 31.01.2008 um 03:13:56
Ich bin dt. Staatsbürger und habe vor zehn Jahren auf der mold. Botschaft in Berlin eine Moldawierin geheiratet und habe dafür eine mld. Heiratsurkunde erhalten.
Die Ehe wurde auf dem Zentralstandesamt in Chisinau und natürlich auf der mold. Botschaft in D registriert.
Mit der übersetzten und beglaubigten Heiratsurkunde hat meine Frau dann auch zuerst eine 1jährige und danach eine längergültige AE erhalten.
Vor ca. fünf Jahren beantragte meine Frau in Berlin die Scheidung.
Bei der Scheidungsverhandlung kam heraus dass die Ehe nach dt. Recht nicht besteht da die mold. Botschaft uns nie hätte trauen dürfen und die Eheschliessung wurde aufgehoben und für ungültig erklärt, nach dt. Recht.
In all meinen Papieren steht bei Familienstand ledig, d.h. ich war nach dt. Recht nie verheiratet.
Nah mold. Recht bin/wäre ich immernoch verheiratet.
So weit so gut.
Jetzt habe ich in Transnistrien beim dortigen Standesamt (Zags) eine transnistrische Bürgerin geheiratet.
Dabei habe ich auch dt. Dokumente vorgelegt die bewiesen dass ich nicht verheiratet bin/war.
Ich habe von Zags Tiraspol eine Heiratsurkunde erhalten.
Dazu muss man wissen dass Transnistrien (Pridnestrovkaya Moldavskaya Respublika (PMR)) sich 1991 nach einem Krieg von Moldawien abgespaltet hat und sich für unabhängig erklärt haben - allerdings von niemanden in der Welt anerkannt ist.
Mit dieser Heiratsurkunde wollte ich dann ein Visum (FZF) und u.U. eine AE für meine Frau bei der dt. Botschaft in Kishinev beantragen.
Diese verlangt die Legalisierung der Dokumente und Apostille durch das mold. Standesamt/Regierung.
Dieses weigert sich jedoch mir diese Apostille auszustellen und die transnistrischen Dokumente zu legalisieren da ich in Moldawien schliesslich verheiratet sei.
Und ausserdem hassen sich die Regierungen von PMR und Moldawien und sind sehr unkooperativ (Amtshilfe?).
Meine ExFrau weigert sich nach Moldawien zu Reisen und sich hier scheiden zu lassen da Sie inzwischen in D erneut verheiratet ist und zeigt sich auch sonst sehr unkooperativ.
Die Moldawier drohen inzwischen mit dem Staatsanwalt wegen Bigamie.
Die dt. Botschaft erklärt ohne Legalisierung/Apostille nicht tätig zu werden.
Und mein ganzes Leben will ich auch nicht hier verbringen, ich will mit meiner Frau  auch mal z.B. meine Heimatstadt besuchen wo ich z.Z. bin.
Was tun um den Mühlsteinen der Bürokratie zu entkommen?
Ich werde langsam gaga!
Budweiser
P.S. Auf der Seite hier steht voreingestellt I love i4a.
Das stimmt nicht, ich liebe meine Frau und mich und sonst niemand!



Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Einbeck am 31.01.2008 um 03:53:35

Budweiser schrieb am 31.01.2008 um 03:13:56:
Meine ExFrau weigert sich nach Moldawien zu Reisen und sich hier scheiden zu lassen da Sie inzwischen in D erneut verheiratet ist und zeigt sich auch sonst sehr unkooperativ.  


Sollte sie aber, wenn Dir Bigamie von Moldawien vorgeworfen wird, Ihr könnte man diese dann
sicherlich auch vorwerfen, dort war die Ehe ja für Euch beide gültig und geschlossen. Immerhin hat Sie auch ein zweites Mal (wahrscheinlich in Deutschland ohne Wissen Moldawiens) geheiratet.
Sie ist Moldawierin, Du nicht, also gilt Ihre erste Ehe/eure Ehe in Moldawien sicherlich auch noch, es sei denn Sie hat bereits für sich selbst Dinge unternommen/die Sache geregelt .....


Bleibt eigentlich nur eines die Scheidung nach Moldawischen Recht durchziehen.

Besser anwaltschaftliche Beratung, evtl. über einen Vertrauensanwalt der Botschaft (Botschaft kann Dir eine Anwaltsliste geben) ob die Nichtigkeitserklärung/Aufhebung der Ehe nach deutschen Recht auch in Moldawien gilt oder wie das deutsche Gerichtsurteil in Moldawien umgesetzt werden kann.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von ronny am 31.01.2008 um 07:13:01

Einbeck schrieb am 31.01.2008 um 03:53:35:
Bleibt eigentlich nur eines die Scheidung nach Moldawischen Recht durchziehen.  


Oder mal nachprüfen lassen welche Rechtsfolgen das moldawische IPR für den Fall einer bigamischen Ehe vorsieht.

Richtig ist auf alle Fälle, dass die Aufhebung der ersten  Ehe zunächst nur für den deutschen Rechtsbereich Gültigkeit hat, sodass das Urteil vor einer erneuten Eheschließung in Moldawien hätte anerkannt werden müssen.


Budweiser schrieb am 31.01.2008 um 03:13:56:
Was tun um den Mühlsteinen der Bürokratie zu entkommen?  


In Zukunft in Deutschland und dann vor einem deutschen Standesamt heiraten ?
An den Mühlen der Bürokratie bist Du aus Bequemlichkeit zum Teil selbst schuld, welchen Grund gabs für die Eheschl. bei der mold. Botschaft ?

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Mick am 31.01.2008 um 07:42:50

Budweiser schrieb am 31.01.2008 um 03:13:56:
P.S. Auf der Seite hier steht voreingestellt I love i4a.
Das stimmt nicht, ich liebe meine Frau und mich und sonst niemand!  


Hoi,

ändere es doch einfach in Deinem Profil...

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Budweiser am 31.01.2008 um 09:15:11

Mick schrieb am 31.01.2008 um 07:42:50:


Hoi,

ändere es doch einfach in Deinem Profil...


Danke, habs geändert.
Ein Problemchen weniger.
B.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Ulf am 31.01.2008 um 14:03:35

Einbeck schrieb am 31.01.2008 um 03:53:35:
Bleibt eigentlich nur eines die Scheidung nach Moldawischen Recht durchziehen.

Besser anwaltschaftliche Beratung, evtl. über einen Vertrauensanwalt der Botschaft (Botschaft kann Dir eine Anwaltsliste geben) ob die Nichtigkeitserklärung/Aufhebung der Ehe nach deutschen Recht auch in Moldawien gilt oder wie das deutsche Gerichtsurteil in Moldawien umgesetzt werden kann.


Ich fürchte, es läuft wirklich auf Scheidung hinaus. Nach moldauischer Rechtsauffassung war die Heirat im Konsulat vermutlich in Ordnung.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Budweiser am 31.01.2008 um 15:32:55

ulf schrieb am 31.01.2008 um 14:03:35:
Ich fürchte, es läuft wirklich auf Scheidung hinaus. Nach moldauischer Rechtsauffassung war die Heirat im Konsulat vermutlich in Ordnung.

Gruß, ULF


Ulf und andere,

Danke für eure Sicht der Dinge!

Das ganze wird nach meiner jetzigen Einschätzung immer schwieriger da sich meine ExFrau bei einer Reise nach Moldawien natürlich auch dem Bigamieverdacht aussetzt.
Und wie alle Menschen hat Sie natürlich auch kein Interesse sich Schwierigkeiten einzuhandeln.

Dass das Ganze kein Zuckerschlecken wird war mir klar, aber diesen Rattenschwanz an Problemen habe ich nicht voraus gesehen.

Ich denke ich werde mich an einen Anwalt in Kishinev wenden und versuchen das dt. Gerichtsurteil zur Rechtskraft in Moldawien zu verhelfen oder mich scheiden zu lassen - im Gegensatz zu Deutschland hoffe ich das ich die allgegenwärtige Korruption in Moldawien diesmal zu meinen Gunsten nützen kann.
Budweiser

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von ronny am 31.01.2008 um 15:35:53

Budweiser schrieb am 31.01.2008 um 15:32:55:
Ich denke ich werde mich an einen Anwalt in Kishinev wenden und versuchen das dt. Gerichtsurteil zur Rechtskraft in Moldawien zu verhelfen oder mich scheiden zu lassen - im Gegensatz zu Deutschland hoffe ich das ich die allgegenwärtige Korruption in Moldawien diesmal zu meinen Gunsten nützen kann.  


Hallo,

so wie es in DE die Möglichkeit gibt, eine ausl. Entscheidung in Ehesachen anzuerkennen, wird es die auch in Moldawien (sogar ohne Korruption) geben.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Ulf am 01.02.2008 um 14:17:44

ronny schrieb am 31.01.2008 um 15:35:53:
so wie es in DE die Möglichkeit gibt, eine ausl. Entscheidung in Ehesachen anzuerkennen, wird es die auch in Moldawien (sogar ohne Korruption) geben.


Ob man in Moldau eine Eheaufhebung auf die Unzuständigkeit der moldauischen Botschaft zur Eheschließung stützen kann? Moldauische Familienjuristen mit Hang zu IPR sollten es wissen. Denkbar ist auch, daß einvernehmliche Scheidungen dort beim Standesamt beurkundet werden und ein Gerichtsverfahren somit entbehrlich werden könnte.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 20.02.2008 um 15:37:42

Zitat:
Ob man in Moldau eine Eheaufhebung auf die Unzuständigkeit der moldauischen Botschaft zur Eheschließung stützen kann?


Das halte ich auch für eher zweifelhaft.

Nicht nachvollziehbar ist für mich aus moldawischer Sicht der Bigamievorwurf. Denn aus moldawischer Sicht müsste ja für die in Transnistrien geschlossene Ehe dasselbe gelten, wie aus deutscher Sicht für die in der moldawischen Botschaft geschlossene Ehe: Im "Inland" (sieht Moldawien ja wohl so für Transnistrien, trotz de facto andersartiger Lage) schliesst eine hierzu nicht berufene Einrichtung eine Ehe --> Nicht-Ehe. Es ist zwar (jedenfalls in Deutschland) im IPR grundsätzlich so, dass die völkerrechtliche Anerkennung für die Beurteilung von IPR-Fragen bedeutungslos ist. So hat die Bundesrepublik auch DDR-Ehen anerkannt. Das hatte aber mit der besonderen Situation nach dem verlorenen Krieg zu tun. Grundsätzlich tendieren "gehörnte" Mutterstaaten dazu, die Akte der breakaway states nicht anzuerkennen. Siehe: Serbien/Kosovo, Zypern/Nordzypern, VR China/Taiwan. Usw. Das müsste jedenfalls auch mal durch einen moldawischen Juristen geklärt werden.

Ein anderer Gesichtspunkt scheint mir aber wichtig: Aus deutscher Sicht ist die in Transnistrien geschlossene Ehe grundsätzlich wirksam. Denn für das Verhältnis Deutschland/Transnistrien gilt, dass trotz fehlender völkerrechtlicher Anerkennung  die dort geschlossene Ehe anzuerkennen ist. M.E. darf die deutsche Auslandsvertretung hier keine Apostille/Legalisierung verlangen, weil es absehbar wird, dass Moldawien sie nicht erteilt. Die Authentizität der transnistrischen Urkunde unterliegt der freien Beweiswürdigung. Dabei kommt ggf. Nachprüfung durch Vertrauensanwalt der Botschaft in Betracht.

Aus deutscher Sicht besteht auch kein Bigamieproblem, weil die erste Ehe ja für Deutschland nie wirksam war.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Budweiser am 25.02.2008 um 12:25:06
"gehörnte" Mutterstaaten, der Ausdruck ist schon klasse, werde ich mir merken!
Die dt. Behörden werfen mir keine Bigamie vor, für diese ist betr. meines früheren Familienstandes alles klar, es sind die Moldis die sich hier querstellen.
Und Du spricht die Grundsätzlichkeit der Rechtsgrundlage an, das mag schon sein bloss diese Zeit habe ich nicht, ich lebe heute und nicht wie Du erwähnt hast bis der z.B. der völkerrechtliche Status der ExDDR d.h.  hier die grundsätzliche Rechtsgültigkeit transnistrischer Dokumente in Moldawien geklärt ist.
Oder soll ich hier zur Klärung der Frage noch hilfsweise die Hallstein Doktrin bezgl. des Alleinvertretungsanspruchs Moldawiens und der Dokumente Transnistriens  heranziehen?
Ich habe inzwischen die Sache an Prof.Wiessner in Miami (St.Thomas University) weitergeleitet der als DER Experte für IPR gilt.
Den kenne ich noch aus meiner Studienzeit in Tübingen.
Vielleicht kann der wenigstens die dt.Botschft überzeugen auf Legalisierung/Apostille zu verzichten.

Ich will ganz einfach mit meiner Frau in die bunte Republik reisen.
Ich habe inzwischen einen Advokaten in Chisinau kontaktiert, der ist noch am überlegen wie er die Sache angehen will, ich werde Ihm Deine Überlegungen beim nächsten Treffen mitteilen.
Danke für deine Antwort.
Budweiser


Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 25.02.2008 um 23:25:27
Hey Budweiser,

im Verkehr mit der deutschen Botschaft würde ich eher einen deutschen Anwalt empfehlen. Denn für die deutsche Botschaft ist deutsches IPR maßgeblich. Danach bestimmt sich die Wirksamkeit einer Ehe nach dem Ortsrecht, Art. 11 EGBGB. Dieses "Ortsrecht" ist das tatsächlich effektive Recht am Ort der Eheschließung unabhängig von dessen völkerrechtlicher Anerkennung, nicht ein ineffektives Recht eines von Deutschland völkerrechtlich anerkannten Staates, der Ansprüche auf das interessierende Gebiet ("Ort" iSd Art. 11 EGBGB) erhebt, die auch Deutschland unterstützt (allgemeine Auffassung, s. nur Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht 1965/66, Nr. 64 [Köln], S. 740; SONNENBERGER, in: MünchKomm.BGB, Einl. zum IPR, Rn. 140; KEGEL/SCHURIG, IPR, S. 21; V. BAR/MANKOWSKI, IPR, Bd. I, § 3 Rn. 34; KROPHOLLER, IPR, § 8 II 1; BUSSE, IPRAX 1998, S. 155-162; HOHLOCH, IPRAX 2000, S. 100; BUSSE, in: Shapira/Tabory, New Entities in Public and Private International Law, S. 120. Siehe auch BGHZ 25, 134; BGH WM 1966, 1143 [wonach auch das völkerrechtswidrig in okkupiertem Gebiet gesetzte Recht maßgeblich ist, bzw. die Frage der Völkerrechtswidrigkeit dahinstehen kann]; RGZ 104, 105, 110 [keine Anwendung „nur noch auf dem Papier stehender Vorschriften“ in aus deutscher Sicht völkerrechtswidrig besetzter Rheinprovinz]; RGZ 102, 254, 256).

Fremdes Recht ist so zu ermitteln (vgl. § 293 ZPO), „wie es in Rechtsprechung und Rechtslehre Ausdruck und in der Praxis Anwendung findet“ (BGH NJW-RR 2007, 574, 575; BGH NJW 2003, 2685, 2686; BGH NJW-RR 2002, 1359, 1360; BGH NJW 1991, 1418, 1419 – venezolanische Schiffspfandrechte – sowie die dort zitierte ältere Rspr.

Vgl. auch die Fälle der Bukowina-Ehen: Im Zweiten Weltkrieg war in der teils russisch, teils rumänisch besetzten Bukowina die Tätigkeit der zur Eheschließung nach sowohl russischem als auch rumänischem Recht einzig berufenen zivilen Behörden zum Erliegen gekommen, so dass vielfach nur kirchlich geheiratet wurde. Die Ehen wurden später für wirksam gehalten: OLG Stuttgart FamRZ 1963, 39; OLG München IPRSpr. 1968/69 Nr. 68.

Wenn nun transnistrisches Recht maßgeblich ist, kann die Botschaft nicht ernsthaft von dem Antragsteller verlangen, dass er von einer moldawischen Behörde eine Legalisation oder Apostille besorgt. Und zwar aus zwei Gründen: Einerseits ist aufgrund der der Botschaft bekannten Lage klar, dass Moldawien transnistrische Urkunden nicht legalisieren bzw. mit der Apostille versehen wird, und ein Unmögliches oder jedenfalls z. Zt. nicht Erreichbares kann vom Bürger nicht vernünftigerweise verlangt werden. Andererseits ist aus kollisionsrechtlicher SIcht für den deutschen Rechtsraum auch ohnehin unbeachtlich, wie Moldawien zu der Authentizität der Dokumente steht. Denn wenn für den Vorgang das Recht des von Moldawien verschiedenen de facto-Staates Transnistrien maßgeblich ist, ist eine moldawische Bestätigung der Authentizität so gut oder sie schlecht wie eine aus Kambodscha oder Liechtenstein. Daher unterliegt die Urkunde der freien Beweiswürdigung und die Botschaft muß ggf. einen Vertrauensanwalt einschalten.

Ich beschäftige mich seit längerem wissenschaftlich mit dem Thema, daher die ganzen Fundstellen. Hoffentlich hilft es Dir weiter.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Budweiser am 27.02.2008 um 18:31:21
Lieber Tapir,

ganz ganz herzlichen Dank für deine Antwort!
Hätte ich nicht schon eine Frau würde ich sagen ich liebe Dich ;-).

Jetzt denke ich einfach mal darüber nach wo ich mir noch einen Advokaten zulegen soll,
ob das in meiner Heimatstadt sinnvoll ist oder am Ort der evtl. Klageerhebung und das wäre ja wohl die Hauptstadt in Preussen.

Nochmals ein grosses: DANKE VIELMALS.

Budweiser



Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von toko am 02.04.2008 um 12:32:38
Hallo Budweiser,

du schreibst ganz oben, dass du eine transnistrische Bürgerin in PMR geheiratet hast. Wie weit wird solche Eheschließung in DE anerkannt?
Scheitert(e) die Legalisation der Urkunde bei dir "nur" am Bigamie-Vorwurf?
Und wie weit bist du mittlerweile wenn ich fragen darf?

Danke im Voraus toko

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Ulf am 18.04.2008 um 18:01:39

tapir schrieb am 25.02.2008 um 23:25:27:
Wenn nun transnistrisches Recht maßgeblich ist, kann die Botschaft nicht ernsthaft von dem Antragsteller verlangen, dass er von einer moldawischen Behörde eine Legalisation oder Apostille besorgt.
[...]
Denn wenn für den Vorgang das Recht des von Moldawien verschiedenen de facto-Staates Transnistrien maßgeblich ist, ist eine moldawische Bestätigung der Authentizität so gut oder sie schlecht wie eine aus Kambodscha oder Liechtenstein. Daher unterliegt die Urkunde der freien Beweiswürdigung und die Botschaft muß ggf. einen Vertrauensanwalt einschalten.


Apostilliert die transnistrische Verwaltung eigentlich? Wenn ja, dürften deutsche Behörden die transnistrische Apostille auch dann fordern, wenn Deutschland keine völkerrechtliche Anerkennung vornimmt?

Gruß, ULF

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 21.04.2008 um 14:54:59
Nein, Transnistrien apostilliert nicht, jedenfalls nicht auf Grundlage der Gegenseitigkeit nach dem Haager Übk., dessen Vertragspartei Transnistrien nicht ist. Eine Apostille "auf eigene Faust" (machen sich einfach selber ihren Stempel mit "Convention de La Haye", so nach Art der Euro-Einführung in Montenegro) müsste kein "regulärer" Apostille-Staat anerkennen.

Der Legalisation durch eine Auslandsvertretung steht übrigens m.E. nicht entgegen, dass der Ursprungsstaat der Urkunde völkerrechtlich nicht anerkannt ist. Jedenfalls gibt der Wortlaut von § 13 KonsularG dafür nichts her. Erforderlich ist nur, dass die Urkunde im Amtsbezirk der Vertretung ausgestellt wurde. Da Transnistrien wohl zum Amtsbezirk der Botschaft Chisinau gehört, sehe ich auch grdsl. kein Problem, warum nicht diese Botschaft auch transnistrische Urkunden soll legalisieren können. Es sei denn natürlich, Transnistrien wäre "Problemstaat". Wie ich bereits schrieb sollte dann eben ein Vertrauensanwalt eingeschaltet werden.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von toko am 22.04.2008 um 19:32:42
Abend zusammen,

wenn ich gerade mal einen Auszug aus "Merkblatt zur LEGALISATION" der DE.Botschaft in Chisinau abliefern darf:

"...

1) Allgemeines Verfahren (gilt für alle Urkunden)
Bevor die Legalisation beantragt wird, bedarf jede Urkunde der Vorbeglaubigung durch die
Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Moldau, Str. Mateevici 80, in Chisinau.
Der Nachweis der Vorbeglaubigung erfolgt durch einen auf der Originalurkunde angebrachten Vermerk.

Alte sowjetische Urkunden sowie Urkunden aus dem abtrünnigen Landesteil Transnistrien können
ebenfalls nicht legalisiert werden (siehe dazu Ziffer 2 b).
...
2. b)
Alte sowjetische Personenstandsurkunden und Urkunden aus dem abtrünnigen Landesteil Transnistrien
müssen beim Justizministerium abgegeben und gegen eine von dieser Behörde neu auszustellende
Urkunde eingetauscht werden. Anschließend ist nach Ziffer 1 zu verfahren.
...
"

Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema "Heirat mit einer PMR-Bürgerin"

MfG toko

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 22.04.2008 um 19:39:20
Die Nichtlegalisation transnistrischer Urkunden kann der Rücksichtnahme auf die politische Sicht des Empfangsstaates Moldawien auf die Abtrünnigkeit geschuldet sein. Hast Du denn Erfahrungen mit dem Verfahren nach Ziff. 2 b) gemacht? In dem hier von budweiser geschilderten Fall kommt es wohl nicht in Betracht, wenn ich ihn richtig verstehe, sind die moldawischen Behörden auf seinen Fall nicht gut zu sprechen... Es bleibt dann m.E. beim Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Pauschale Verweigerungshaltung geht jedenfalls nicht.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von toko am 22.04.2008 um 20:01:16
Nun meine Verlobte hat in Chisinau die Geburtsurkunde (sie hat noch die alte sowjetische) und die Ledigkeitbescheinigung beantragt. Und gesagt bekommen, dass diese nach ca. 14 Tagen abholen kann. Danach muss man diese vorbeglaubigen und anschließend bei der DE.Botschaft legalisieren.

Ich habe zur zeit ein anderes Problem und zwar möchte ich meine verlobte in DE heiraten. Sie wird danach wieder ausreisen um ihr Studium zu beenden. Nun "empfiehlt" mir die DE.Botschaft in Chisinau die Beantragung eines Schengenvisums. Und sagt natürlich gleichzeitig, bitte Gründe für die Rückkehrbereitschaft darlegen: Familiäre Verwurzelung etc. Von welcher Verwurzelung, außer der Eltern, kann hier die Rede sein, wenn ich diese Frau heiraten möchte? Kinder hat sie auch nicht.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen?

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 22.04.2008 um 20:08:57
toko, warum heiratet Ihr nicht in Moldawien?

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von toko am 22.04.2008 um 20:24:38
Das ist eine sehr gute Frage  ;)

Weil der Aufwand IMHO in etwa der gleiche ist. Lasse mich aber eines Besseren belehren.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 22.04.2008 um 20:33:04
Wirklich? Ich glaube nicht, dass Du einen moldawischen Beamten von Deiner Rückkehrbereitschaft nach Deutschland überzeugen werden musst ;-)
Vielleicht ließen sich ja diese Zweifel auf deutscher Seite ein Stück weit ausräumen, wenn sie eine Bescheinigung eines Professor hätte, dass sie fleißig usw. ist und das Studium auf jeden Fall beenden will.
Schon mal darüber nachgedacht, gleich ein FZF-Visum zu beantragen und eine AE für Deutschland? Zeitweilige Abwesenheit schadet ja nicht...

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von toko am 22.04.2008 um 21:25:01

tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:
Wirklich? Ich glaube nicht, dass Du einen moldawischen Beamten von Deiner Rückkehrbereitschaft nach Deutschland überzeugen werden musst Zwinkernd


In Moldawien wird ein Ehefähigkeitszeugnis von mir benötigt. Um diesen bei uns zu bekommen muss ich die die gleichen Unterlagen der Verlobten beschaffen, welche für die Eheschließung in DE nötig sind. Ich muss ihre Unterlagen für die Benutzung in DE legalisieren und meine für die Verwendung in MD ebenso :wand


tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:
Vielleicht ließen sich ja diese Zweifel auf deutscher Seite ein Stück weit ausräumen, wenn sie eine Bescheinigung eines Professor hätte, dass sie fleißig usw. ist und das Studium auf jeden Fall beenden will.


Ein Sch-Visumsgesuch ist bereits abgelehnt worden. Da hat sie ein Papier vom Rektor der Uni vorgelegt :(

(
tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:
Schon mal darüber nachgedacht, gleich ein FZF-Visum zu beantragen und eine AE für Deutschland? Zeitweilige Abwesenheit schadet ja nicht...


Nun, womit ich gerade beschäftigt bin ist ein Visum zur Eheschließung bzw. FZF, da wird IMO nicht unterschieden. Als sich während des Schriftverkehrs mit der Botschaft rausgestellt hat, dass nur die Eheschließung erfolgen soll und die Frau danach ausreist, hat die Botschaft "empfohlen" nur ein Sch-Visum zu beantragen. Mit dem Hinweis auf die Rückkehrbereitschaft ;)
Die am besten mit einem in Moldawien gelassen Ehemann+Kinder+Firma+Vermögen+Grundstücke+Eherenämter begründet werden soll.

Kann ich jetzt schon eine AE beantragen? Ich habe ja noch gar keine Papiere (Heiratsurkunde etc.)?

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 22.04.2008 um 21:58:47
Eine AE kann grundsätzlich erst beantragt werden, wenn sie mit dem richtigen Visum eingereist ist und Deine Frau ist. Dass in Deutschland geheiratet werden soll, die Frau dann aber wieder ausreisen soll, ist etwas ungewöhnlich und nötigt die Visastelle ja geradezu dazu, die Rückkehrbereitschaft, die für den Fall einer sofortigen Wohnsitznahme in Deutschland irrelevant wäre, zum Thema zu machen. Was ich daher anregen würde ist: Wenn Ihr beide langfristig vorhabt, Euren gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland zu nehmen, verstehe ich nicht ganz, warum nicht jetzt ein Eheschließungs/FZF-Visum beantragt wird und dann anschließend gleich ad hoc in Deutschland eine AE. Ihre Abwesenheiten aus Deutschland dürfen dann natürlich nur vorübergehender Natur sein, sonst erlischt die AE.


toko schrieb am 22.04.2008 um 21:25:01:
und meine für die Verwendung in MD ebenso  
Mir ist bekannt, dass Deutschland trotz des Beitritts Moldawiens zum Haager Übk. keine moldawischen Apostillen akzeptiert, aber akzeptiert nicht wenigstens umgekehrt Moldawien eine deutsche Apostille?

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von toko am 23.04.2008 um 19:53:42
Ich wollte bzw. will ein Eheschließungs/FZF-Visum beantragen. Nur hat die Botschaft, so hilfsbereit sie nun mal ist, uns empfohlen ein Sch-Visum zu beantragen. Da ich gesagt habe, dass die Frau nach der Heirat wieder ausreist um ihr Studium zu beenden und um sich auf den Sprachtest vorzubereiten. Ich habe halt nicht gewusst, dass für ein Eheschließungsvisum ebenfalls ein Sprachtest verlangt wird.

Dieser Test auch ein Kapitel für sich. In Moldawien gibt es kein GI. Es soll ein Gespräch in der Botschaft statt finden. Willkür par excellence.  >:(

Wie ist es übrigens, wenn ein FZF-Visum mal erteil worden ist, bekommt man dann ein Visum leichter? Wenn die Frau wie in unserem Falle wieder ausreisen muss? Oder gibt es wieder Stress mit dem Sprachtest?

MD akzeptiert die Apostille, nur muss diese naturgemäß von der MD-Botschaft in DE stammen.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 23.04.2008 um 20:20:36

toko schrieb am 23.04.2008 um 19:53:42:
Wie ist es übrigens, wenn ein FZF-Visum mal erteil worden ist, bekommt man dann ein Visum leichter? Wenn die Frau wie in unserem Falle wieder ausreisen muss?  

Der Normalfall bei einem Eheschließungs- oder FZF-Visum ist doch, dass danach keine langfristige Ausreise mehr erfolgt. Ich hatte versucht klarzumachen, warum und unter welchen Bedingungen (grob) auch in der gegenwärtigen Situation ein Eheschließungsvisum sinnvoll sein kann, nämlich dann, wenn im Anschluss daran eine AE beantragt wird und die Besuche hier nicht ganz sporadisch ausfallen bzw. der Restaufenthalt in MD nur noch für einen Übergangszeitraum ist. Weitere Voraussetzung ist natürlich, dass sie so gut Deutsch spricht, dass sie jetzt den ad hoc-Test besteht. Willkür sehe ich darin nicht, da das Gesetz A1/GI nicht zwingend vorschreibt und ich es den Botschaftsmitarbeitern zutraue, dieses Niveau auch zu überprüfen. Bloßes Besuchsvisum für die Ehefrau -- da befürchtet die Botschaft natürlich immer fehlende Rückkehrbereitschaft. Wenn irgendwie der Weg über Eheschließungsvisum gleich machbar ist, würde ich den bevorzugen.


toko schrieb am 23.04.2008 um 19:53:42:
MD akzeptiert die Apostille, nur muss diese naturgemäß von der MD-Botschaft in DE stammen.

Das wäre dann eine Legalisation und keine Apostille. Apostillen werden immer von anderen Staaten ausgestellt, als denen, in denen sie zum "Einsatz" sollen. Den Zwischenschritt über die Botschaft des Ziellandes will das Haager Übk. "zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden vom Erfordernis der Legalisation" ja gerade überflüssig machen.

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von toko am 23.04.2008 um 21:26:56
Und noch ein Auszug ;)

Diesmal aus "Merkblatt über Eheschließungen" unter I. a) (Stand : Januar 2008):

"
...
In der Republik Moldau werden deutsche Urkunden auch nur in legalisierter Form anerkannt. Dies gilt auch für Ihr Ehefähigkeitszeugnis. Ihr Standesamt kann Ihnen Auskunft darüber geben, was bei einer Legalisation in Deutschland zu beachten ist.
...
"

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 24.04.2008 um 01:08:06

toko schrieb am 23.04.2008 um 21:26:56:
In der Republik Moldau werden deutsche Urkunden auch nur in legalisierter Form anerkannt.  

Also wird die Apostille nicht anerkannt.


toko schrieb am 23.04.2008 um 21:26:56:
Ihr Standesamt kann Ihnen Auskunft darüber geben, was bei einer Legalisation in Deutschland zu beachten ist.  

Gemeint ist ganz offensichtlich das moldawische Standesamt. Und, hast Du dort mal um Auskunft gebeten?

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von Blaise am 24.04.2008 um 10:07:46

toko schrieb am 23.04.2008 um 19:53:42:
Dieser Test auch ein Kapitel für sich. In Moldawien gibt es kein GI. Es soll ein Gespräch in der Botschaft statt finden. Willkür par excellence.


Nach dem Infoblatt der Botschaft in Chisinau kann ich noch keinen Hinweis für eine "Willkür par excellence" finden. Ganz im Gegenteil, die Botschaft bemüht sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen für Einreise eines ausländischen Ehegatten sachgerecht umzusetzen.

Willkür läge wohl vor, wenn trotz ausreichender Sprachkenntnisse kein Visum erteilt würde. Soweit sind Sie aber noch nicht, oder?

Vielleicht kann Ihnen diese Dame auch Hinweise zu Sprachkursen geben?

Viel Erfolg,

Blaise

Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von toko am 24.04.2008 um 18:58:58

Blaise schrieb am 24.04.2008 um 10:07:46:
Nach dem Infoblatt der Botschaft in Chisinau kann ich noch keinen Hinweis für eine "Willkür par excellence" finden. Ganz im Gegenteil, die Botschaft bemüht sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen für Einreise eines ausländischen Ehegatten sachgerecht umzusetzen.

Gehört hier vielleicht nicht rein, aber auf welcher Grundlage basiert die Ausnahme vom Nachweis der Sprachkenntnisse wenn:
"
...
· Ihr (zukünftiger) Ehegatte ist Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea,
Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Honduras, Monaco, san Marino
...
"
Ist dem oben genannten Infoblatt zu entnehmen.


Blaise schrieb am 24.04.2008 um 10:07:46:
Willkür läge wohl vor, wenn trotz ausreichender Sprachkenntnisse kein Visum erteilt würde. Soweit sind Sie aber noch nicht, oder?  

Nein, nur riecht eine mündliche Überprüfung ein wenig nach Subjektivität.

Hat jemand Erfahrung mit einer Eheschließung in Tiraspol bzw. PMR selbst?




Titel: Re: Wirre Geschichte
Beitrag von tapir am 24.04.2008 um 19:06:07

toko schrieb am 24.04.2008 um 18:58:58:
Hat jemand Erfahrung mit einer Eheschließung in Tiraspol bzw. PMR selbst?  

Ja, der Themenstarter, der sich leider seit längerem nicht mehr gemeldet hat. Was der geschrieben hat, klingt mit Blick auf die tatsächliche Anerkennung solcher Ehen durch deutsche Behörden nicht gerade ermutigend.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.