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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehörigkeit der Kinder aus gemischter Ehe
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Beitrag begonnen von Elti am 27.01.2008 um 14:31:10

Titel: Staatsangehörigkeit der Kinder aus gemischter Ehe
Beitrag von Elti am 27.01.2008 um 14:31:10
Hallo, ich bin lange nicht in diesem Forum gewesen, da alle Fragen geklärt waren-
oft Dank eurer Hilfe!
Ich war mit einem Nigerianer in Holland verheiratet, habe 2 Kinder die dort geboren sind. Bin seit über 10 Jahren geschieden und lebe seitdem wieder in Deutschland mit den kids.
Nun ist meine Tochter 18 geworden. Welche Staatsangehörigkeit hat sie, bzw. hat sie die Möglichkeit oder Pflicht  sich für eine zu entscheiden??  Entweder D oder NL oder Nig.?
Gruß Elti

Titel: Re: Staatsangehörigkeit der Kinder aus gemischter Ehe
Beitrag von schweitzer am 28.01.2008 um 09:00:07
Hallo elti,

nach deutschem Recht dürfte Deine Tochter lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, da § 4 (1) StAG einschlägig ist (Geburt durch Abstammung). -

§ 4 (4) StAG und § 5 StAG treffen hingegen auf Deinen Fall nicht zu - damit ist auch keine Option (Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit) möglich.

Lies dazu mal die genannten Vorschriften nach.

Ob die niederländische Staatsangehörigkeit erworben wurde, vermag ich nicht zu beurteilen - das betrifft niederländisches Recht.

=schweitzer=

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