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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Doppelte Staatsbürgerschaft (EU Bürgerin geworden) - was nun ?
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Beitrag begonnen von Marcos am 26.01.2008 um 21:46:58

Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft (EU Bürgerin geworden) - was nun ?
Beitrag von Marcos am 26.01.2008 um 21:46:58
Hallo zusammen,

Wir haben eine etwa außergewöhnliche Situation: ich bin nicht-EU Bürger, nach Deutschland als "Green-Card" (IT-Mitarbeiter) gekommen. Meine Frau (damals meine Freundin), auch nicht in EU geboren, erst mit Sprachvisum und danach mit Familienzusammengehörigkeitsvisum eingereist. Sie hat aber Italienische Herkunft, und daher Anspruch auf die Italienische Staatsangehörigkeit. Aus verschiedenen Gründen (eine sehr lange Geschichte) hat sie erst jetzt ihre Italienische Staatsbürgerschaft anerkannt, und sie braucht die Freizügigkeitsbescheinigung, damit sie beim Italienischen Konsulat anmelden kann.

Wir waren schon bei der ABH, aber es wurde gesagt dass meine Frau eine “Einbürgerungsurkunde” mitbringen sollte – der Personalausweis war nicht ausreichend. Ich habe das Gefühl, dass die Beamtin uns nicht geglaubt hat – vielleicht hat sie sogar gedacht, dass der Ausweis meiner Frau eine Fälschung ist. Und eigentlich hat meine Frau keine Urkunde, weil es nicht um eine Einbürgerung ging, sondern um eine Anerkennung, so zu sagen.

Was sollten wir dann tun? Darf die ABH solche Dokumente verlangen? Oder sollte sie einfach beim Bürgerbüro abmelden und dann wieder als Italienerin anmelden?

Danke & Viele Grüsse,

Marcos

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft (EU Bürgerin geworden) - was nun ?
Beitrag von Ralf am 27.01.2008 um 11:37:05
Versucht es doch mal mit einem italienischen
Reisepass. Das sollte als Nachweis der Staats-
angehörigkeit genügen.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft (EU Bürgerin geworden) - was nun ?
Beitrag von Ulf am 28.01.2008 um 16:00:52

Marcos schrieb am 26.01.2008 um 21:46:58:
Meine Frau (damals meine Freundin), auch nicht in EU geboren, erst mit Sprachvisum und danach mit Familienzusammengehörigkeitsvisum eingereist. Sie hat aber Italienische Herkunft, und daher Anspruch auf die Italienische Staatsangehörigkeit. Aus verschiedenen Gründen (eine sehr lange Geschichte) hat sie erst jetzt ihre Italienische Staatsbürgerschaft [...]


Wir waren schon bei der ABH, aber es wurde gesagt dass meine Frau eine “Einbürgerungsurkunde” mitbringen sollte – der Personalausweis war nicht ausreichend. Ich habe das Gefühl, dass die Beamtin uns nicht geglaubt hat – vielleicht hat sie sogar gedacht, dass der Ausweis meiner Frau eine Fälschung ist. Und eigentlich hat meine Frau keine Urkunde, weil es nicht um eine Einbürgerung ging, sondern um eine Anerkennung, so zu sagen.

Was sollten wir dann tun?


Nochmals schriftlich auf die neue Staatsangehörigkeit verweisen. Mitteilung ist nämlich mittlerweile Pflicht, WIMRE. Ferner auf die Italienische Vorschrift verweisen, nach der ohne Einbürgerung die Staatsangehörigkeit bestätigt wurde.

Gruß, ULF

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