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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Antrag auf Berfistung der Sperrwirkung der Abschiebung
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Beitrag begonnen von AndreaM. am 25.01.2008 um 09:11:36

Titel: Antrag auf Berfistung der Sperrwirkung der Abschiebung
Beitrag von AndreaM. am 25.01.2008 um 09:11:36
Hallo

ich habe schon mal geschrieben als mein Verlobter vor ca.8 Wochen von der Polizei geholt wurde und zum Flughafen gebracht wurde.
So jetzt seit Dienstag haben wir die Erlaubnis vom Oberlandesgericht daß wir heiraten dürfen.Dies hat mir das Standesamt auch schriftlich gegeben wo auch drinsteht daß die Eheschließung bis spätestens Anfang Juli 2008 stattfinden muss da sonst die Papiere verfallen.Gestern hatte ich dann einen persönlichen Termin bei unserem Chef des Ausländeramtes wo ich die Vollmacht meines Verlobten,den Antrag auf Befreiung der Sperrwirkung der Abschiebung,das Schreiben des Standesamtes,sowie ein ärztliches Attest meines Psychotherapeuten bei dem ich viele Jahre schon bin wo er geschrieben hat das während der Beziehung mit meines Verlobten es mir sehr gut ging und jetzt ich wieder starke Medikamente nehmen muss und ein Klinikaufenthalt nicht ausgeschlossen ist und er bittet meinen Verlobten wieder einreisen zu lassen da es für meines Gesundheitszustandes besser wäre.
Der Herr war sehr nett und hat auch gemeint daß er für uns ein gutes Wort einlegen würde da mein Verlobter nicht kriminel war.
Doch jetzt geht alles an das Regierungspräsidium Tübingen-Bezirksstelle Asyl da die den Auftrag der Abschiebung gegeben haben und der Herr hier vom Ausländeramt meinte daß die jetzt das sagen haben und er weiss nicht ob die so weit runtergehen daß mein Verlobter vor ablaufen der Papiere wieder einreisen darf.
Kann mir Jemand vielleicht sagen wie es bei ihm war  ?
Vielen Dank .                   Andrea

Titel: Wie weit runter geht die Einreisesperre ?
Beitrag von AndreaM. am 26.01.2008 um 13:44:24
Hallo
ich habe gestern schon mal geschrieben und habe leider keine Antwort bekommen,vieleicht liegt es daran,daß ich falsch gefragt habe.
Ich wollte auch wissen wie weit kann die Behörde runter mit der Sperre die die Abschiebung veranlaßt hat,wen die örtliche Ausländerbehörde sich auch für uns einsetzt und nach allen anderen Gründen die ich gestern schon geschrieben habe.Ich hoffe ich habe mich diesesmal nicht wieder so komisch ausgedrückt.Wäre echt nett wen mir Jemand dazu was sagen könnte.
Vielen Dank Andrea

Titel: Re: Antrag auf Berfistung der Sperrwirkung der Abschiebung
Beitrag von Tippi am 26.01.2008 um 14:05:11
Ich habe deinen neuen Thread an den Alten angehängt.
Bitte abwarten und keine neuen Baustellen aufmachen.

Gruß

Tippi

Titel: Re: Antrag auf Berfistung der Sperrwirkung der Abschiebung
Beitrag von maki am 26.01.2008 um 15:04:54

AndreaM. schrieb am 26.01.2008 um 13:44:24:
Ich wollte auch wissen wie weit kann die Behörde runter mit der Sperre die die Abschiebung veranlaßt hat,wen die örtliche Ausländerbehörde sich auch für uns einsetzt und nach allen anderen Gründen die ich gestern schon geschrieben habe.

Ich glaube nicht das diese Frage hier zufriedenstellend beantwortet werden kann, da doch viele wichtige Details nicht bekannt sind, und selbst wenn sie es wären, kann dir hier keiner sagen wie wirklich befristet wid.

Titel: Re: Antrag auf Berfistung der Sperrwirkung der Abschiebung
Beitrag von proll am 26.01.2008 um 17:28:57
AndreaM,

deine Frage ist von so vielen Faktoren abhängig. so dass man noch nicht einmal im Ansatz eine Antwort darauf geben kann.

Was für einen Aufenthaltsstatus hat dein Verlobter in Deutschland vor der Abschiebung gehabt (Asylbewerber, Student) ?
Hat er sich immer rechttreu verhalten (straffällig, richtige Personalien) ?
Hat er evtl. seinen Pass gegenüber der ABH unterdrückt ?

proll

Titel: Re: Antrag auf Berfistung der Sperrwirkung der Abschiebung
Beitrag von AndreaM. am 27.01.2008 um 15:10:35
Hallo
mein Verlobter hatte eine Duldung.
Hat auch eine Arbeitserlaubnis gehabt aber nur für 5,5 Std.pro Tag bei ups Packete einladen morgends und abladen und Auto waschen Abends.
Er hatte nie Kontakt mit der Polizei und war auch nicht kriminell.
Die Kamerunische Botschaft stellt seit letztes Jahr Februar angeblich keine Pässe aus da sie keine neuen Passbücher haben.Die stellen um auf die neuen Pässe.Mein Verlobter hat letztes Jahr bei der Botschaft im Februar den Antrag auf einen Pass gestellt und 450 Euro dafür bezahlt das es schnell geht.Bis jetzt aber nichts gekommen.Und er war mit Beamten zusammen im September letztes Jahres dort und die Botschaftsangestellten haben ihnen dann gesagt,1 haben sie im Moment keine Passbücher und 2 will der Mann ja eine Deutsche heiraten und warten nur noch auf das ok vom Oberlandesgericht Stuttgart und dann konnte mein Verlobter wieder gehen.
Gruss Andrea

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