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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF
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Beitrag begonnen von otu am 25.01.2008 um 06:43:38

Titel: FZF
Beitrag von otu am 25.01.2008 um 06:43:38
Hallo Zusammen,

in Izmir am 06.11.2007 Antrag auf FZF gestellt worden.
Das erste Schreiben von der ABH 10.01.2008.

Meine Frage: Was wird bei der ABH in D geprüft, nach welchen Kriterien geht die ABH vor?

In meinem Fall: Die ABH wollte zuletzt eine Kopie des deutschen Perso und einen aktuellen Personenstandsregisterauszug in deutscher Übersetzung.

Vielen Dank für die Info.

Grüße
otu

Titel: Re: FZF
Beitrag von 3Fragezeichen am 25.01.2008 um 08:09:36
Die ABH will einen Personenstandsregisterauszug von deiner Frau?? Wo hast du den denn bekommen?

Titel: Re: FZF
Beitrag von otu am 26.01.2008 um 20:32:39
Aus der Heimat meiner Frau- danach ins deutsche übersetzten lassen!! Gibt es eine andere Alternative?

Gruß
otu

Titel: Re: FZF
Beitrag von SigSag am 26.01.2008 um 20:40:28
also ich finde es auch komisch. seid ihr schon verheiratet? dann müssen die in der ABH die Heiratsurkunde haben.

Titel: Re: FZF
Beitrag von otu am 27.01.2008 um 08:13:36
Ich gehe davon aus, dass die ABH meine Unterlagen verschlampt hat....(Originalaussage der Sachbearbeiterin am Telfon: "...ehhh ich glaube, wir Ihre Unterlagen verlegt...).

Titel: Re: FZF
Beitrag von ronny am 27.01.2008 um 09:33:33
Hallo,

führe bitte Deinen ersten Thread weiter und mach nicht noch ein Fass auf.

Danke

Ronny ;)

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