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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Prüfung der Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 08:30:20

Titel: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 08:30:20
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie die ABH prüft, ob man neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, wenn in der Meldebescheinigung bzw. dem Auszug aus dem Melderegister nur "deutsch" angegeben ist?

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ronny am 24.01.2008 um 08:46:35

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 08:30:20:
kann mir jemand sagen, wie die ABH prüft, ob man neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, wenn in der Meldebescheinigung bzw. dem Auszug aus dem Melderegister nur "deutsch" angegeben ist?


Hallo,

verstehe zwar den Zusammenhang ned ganz, aber es kann ja durchaus Fälle geben, in denen der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zwar im Melderegister vermerkt wurde, mangels Kenntnis / Nachweis/ Nachfrage etc. aber ein gesetzlicher Erwerbstatbestand aus einem ausl. Srtaatsangehörigkeitsrecht nicht berücksichtigt wurde.

Bspw.:

Kind eines Türken und einer Deutschen nach dem 01.01.1975 geboren hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit erworben.

Hat bislang keinen interessiert, da deutsche Staatsangehörigkeit vorrangig und deswegen eine ausländerrechtliche Erfassung hinfällig.

Jetzt könnte die TR-Staatsangehörigkeit plötzlich "interessant" werden...mom

...hab mir gerade die Eingangsfrage selbst beantwortet ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 08:50:53
hi,

also geht um eine FZF. ich bin deutscher (eingebürgert als kind. meine eltern sind von der alten abgetreten, ich war nur in deren pass vermerkt, sodaß ich nicht selber abtreten konnte- weil minderjährig).....und deine Antwort habe ich nicht wirklich verstanden @ronny. angefangen mit: was ist ein "Erwerbstatbestand"?

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ronny am 24.01.2008 um 09:14:32
Hallo,


3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 08:50:53:
Erwerbstatbestand"?


Beispiel:

Geburt als Kind eines ausl. Elternteiles  = Erwerbstatbestand

Weiterer Erwerbstatbestand (=Erwerbsgrund) wäre die Einbürgerung

In meinem Beispiel oben:

Ein Erwerbstatbestand (=Geburt) für zwei Staatsangehörigkeiten (= deutsch und türkisch).


3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 08:50:53:
eingebürgert als kind. meine eltern sind von der alten abgetreten, ich war nur in deren pass vermerkt, sodaß ich nicht selber abtreten konnte- weil minderjährig


Falls keine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgte, dürfte sich die Entlassung Deiner Eltern auf Dich erstreckt haben. Ist in den meisten Ländern so ;)

Aus welchem Land stammst Du ursprünglich ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 09:48:02
Aus Jordanien......in dem Schreiben bei der Austrittsbestätigung der jordanischen Botschaft steht drin "....wird bestätigt, dass xy ausgetreten sind...." und sie haben nichts dagegen, dass der minderjährige sohn die deutsche staatsangehörigkeit annimmt.

Hilft das weiter??

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ronny am 24.01.2008 um 09:58:58

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 09:48:02:
in dem Schreiben bei der Austrittsbestätigung der jordanischen Botschaft steht drin "....wird bestätigt, dass xy ausgetreten sind...." und sie haben nichts dagegen, dass der minderjährige sohn die deutsche staatsangehörigkeit annimmt.
 


Hallo,

das hört sich für mich so an:

1. Deinen Eltern wird der Verzicht auf die jordanische Staatsangehörikeit genehmigt.

2. Jordanien hat nichts dagegen, dass Du auch Deutscher wirst.

Nach meinen Unterlagen kann ein Jordanier nur als Volljähriger auf seine jordanische Staatsangehörigkeit verzichten, der Verzicht muß vom Ministterrat genehmigt werden.

Einen automatischen Verlust kennt das jordanische Recht nicht, auch keinen Verlust durch Erstreckung.

Das würde bedeuten:

Du bist deutsch-jordanischer Doppelstaater ;)

Kannst aber gegenüber den jordanischen Behörden den Verzicht erklären.

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ChicaLoca am 24.01.2008 um 10:17:29
sollte dieser Thread nicht besser nach "Staatsangehörigkeitsrecht" verschoben werden  ;)

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ronny am 24.01.2008 um 10:19:55

ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 10:17:29:
ollte dieser Thread nicht besser nach "Staatsangehörigkeitsrecht" verschoben werden  


Hallo,

dachte ich auch schon drüber nach , aber:


3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 08:50:53:
also geht um eine FZF.


und ich vermute mal die Zukünftige kommt aus Jordanien ? ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 11:55:38
und wie schnell geht das mit der verzichtserklärung -mach ich das bei der botschaft?
Bekommt die ABH das denn mit.....wie überprüft sie denn ob man doppelstaater ist oder nicht?

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ronny am 24.01.2008 um 12:01:38

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 11:55:38:
wie überprüft sie denn ob man doppelstaater ist oder nicht?  


Falls sie auf die Idee käme , dass die doppelte Staatsangehörigkeit in Deinem Fall relevant wäre, würde ausreichen wenn sie die gleichen Materialien befragt, die ich befragt habe:

Bergmann/ Ferid, Int. Ehe - und Kindschaftsrecht

Brandhuber/ Zeyringer, Standesamt und Ausländer .


3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 11:55:38:
und wie schnell geht das mit der verzichtserklärung -mach ich das bei der botschaft?  


Denke mal schon, nimm die Einbürgerungsurkunde und die Entlassungsbescheinigung der Ellis. und dann mal hin zur Botschaft.


3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 11:55:38:
Bekommt die ABH das denn mit.....
 

Ist es denn bei Dir relevant ob Du die jordanische Staatsangehörigkeit hast ?  Will sagen:

Wie kommst Du gerade da drauf nachzufragen ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 12:21:58
Ich dachte nicht, dass ich als doppelstaatler gelte. mir ist die jordanische wurscht.
ich will nicht, dass die abh jetzt darauf kommt das ich als doppelstaatler gelte und dann die FZF erschweren.

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ChicaLoca am 24.01.2008 um 13:16:30

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 12:21:58:
ich will nicht, dass die abh jetzt darauf kommt das ich als doppelstaatler gelte und dann die FZF erschweren.

wieso sollte deine evtl. Doppelstaatigkeit die FZF erschweren ??
sehe ich nicht

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von trixie am 24.01.2008 um 14:15:07

ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 13:16:30:
wieso sollte deine evtl. Doppelstaatigkeit die FZF erschweren ??  


Wenn z. B. der LU nicht gesichert und ein Regelausnahmegrund vorliegt.  ;)

trixie

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 16:26:47

trixie schrieb am 24.01.2008 um 14:15:07:


Wenn z. B. der LU nicht gesichert und ein Regelausnahmegrund vorliegt.  ;)

trixie



genau. bis heute wusste ich nichtmal, dass ich noch Jordanier bin. Bin erst darauf gekommen als ich die Austrittserklärung meiner Eltern gelesen habe.

1) Was kann ich jetzt machen?
2) Wird die ABH das mit der Doppelstaalterschaft rausbekommen?

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ChicaLoca am 24.01.2008 um 16:29:53
wenn alle anderen Voraussetzungen zur FZF zum deutschen Ehegatten vorliegen
und NUR der LU nicht gesichert ist, wird das Visum wohl kaum abgelehnt werden
denn das reicht alleine nicht für eine Ablehnung


Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von trixie am 24.01.2008 um 16:30:13

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 16:26:47:
) Was kann ich jetzt machen?
2) Wird die ABH das mit der Doppelstaalterschaft rausbekommen?


Entsprechende Antworten hast du doch in Antwort # 9 erhalten. Ob der für dich zuständige SB der ABH genauso helle ist, wie ronny, kann dir hier sicherlich keiner beantworten.

Da müßtest du den SB der ABH schon selber fragen.  ;)


Zitat:
wenn alle anderen Voraussetzungen zur FZF zum deutschen Ehegatten vorliegen
und NUR der LU nicht gesichert ist, wird das Visum wohl kaum abgelehnt werden
denn das reicht alleine nicht für eine Ablehnung


Aber genau hier wird die ABH erst einmal ansetzen und prüfen, ob die Eheführung auch im Heimatland des Ausländers möglich ist.

trixie

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von ChicaLoca am 24.01.2008 um 16:43:18

trixie schrieb am 24.01.2008 um 16:30:13:
Aber genau hier wird die ABH erst einmal ansetzen und prüfen, ob die Eheführung auch im Heimatland des Ausländers möglich ist.

mag sein, dass einige ABH's diese Überlegungen anstrengen
ich bezweifel jedoch ganz stark, dass das rechtlich durchzusetzen wäre


Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 16:45:04

ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 16:29:53:
wenn alle anderen Voraussetzungen zur FZF zum deutschen Ehegatten vorliegen
und NUR der LU nicht gesichert ist, wird das Visum wohl kaum abgelehnt werden
denn das reicht alleine nicht für eine Ablehnung


das ist mir neu...aber gut zu wissen. Was sind denn andere Voraussetzungen?

1) Mein Schatz hat die Sprachprüfung gemacht
2) Unterlagen bei der Botschaft sind auch komplettt. (Bis auf LU -danach haben sie nicht gefragt, da der Antrag auf FZF zu Deutschen gestellt wurde)
3) Gemeldet bin ich auch in DE

Gibt es noch andere Voraussetzungen?

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von lifeart am 24.01.2008 um 17:45:44
@ChicaLoca: das kapiere ich nicht, nach dem neuen Gesetz scheint es doch so zu sein, dass bei einer Fzf zu einem Deutschen, der entweder noch eine andere StA hat oder eine lange Zeit in dem Land des ausl. Ehegatten gelebt hat und die dortige Sprache spricht, es sein kann, dass die ABH bei nicht gesichertem LU sagen kann, das die Ehe auch im Herkunftsland des zuziehenden Ehegatten gelebt werden könnte, und das aus diesem Grund eine Fzf verweigert werden kann

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von trixie am 24.01.2008 um 18:07:57

ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 16:43:18:
ich bezweifel jedoch ganz stark, dass das rechtlich durchzusetzen wäre  

Aber das ist doch genau der Sinn der Gesetzesänderung.

Wann könnte dann deiner Meinung nach der Zuzug zum deutschen Ehepartner versagt werden?

trixie

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von Mikael321 am 24.01.2008 um 18:18:51

trixie schrieb am 24.01.2008 um 18:07:57:
Wann könnte dann deiner Meinung nach der Zuzug zum deutschen Ehepartner versagt werden?
Nie  !

1) Weil es damit sozusagen 3 Arten von Deutschen gibt, was nicht sein darf.  (Gebürtige Deutsche mit 1 Nationalität, Eingebürgerte Deutsche mit 2 Nationalitäten mit wenig Einkommen und welche mit genügend Einkommen)  2) Weil mir das Leben in Deutschland, als Deutsche, mit meinem Ausländischen Ehepartner nicht verwehrt werden darf. Auch nicht wegen k.k. (Keine Knatter)


Micha

PS: Ist halt wie bei der Pendelrpauschale.

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 18:58:00

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 16:45:04:
das ist mir neu...aber gut zu wissen. Was sind denn andere Voraussetzungen?

1) Mein Schatz hat die Sprachprüfung gemacht
2) Unterlagen bei der Botschaft sind auch komplettt. (Bis auf LU -danach haben sie nicht gefragt, da der Antrag auf FZF zu Deutschen gestellt wurde)
3) Gemeldet bin ich auch in DE

Gibt es noch andere Voraussetzungen?



@chicaloca .....und alle anderen ABH 'ler und Kundigen,
gibt es noch andere Voraussetzungen?

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von trixie am 24.01.2008 um 19:26:57

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 18:58:00:
gibt es noch andere Voraussetzungen?  


Es sollte kein Scheinehenverdacht vorhanden sein.

trixie

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 20:23:56
Ist eine Ablehnung des Visums jetzt bei mir sicher -weil Dopelstaatler und nicht gesichertem LU- oder nicht?

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von trixie am 24.01.2008 um 20:35:19

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 20:23:56:
Ist eine Ablehnung des Visums jetzt bei mir sicher -weil Dopelstaatler und nicht gesichertem LU- oder nicht?

... bei dir wohl weniger; du brauchst ja kein Visum mehr.  ;)

Ob das Visum zur FZF abgelehnt wird oder nicht, wird dir hier keiner beantworten können, da wir nicht darüber zu entscheiden haben.

Versuche die Sache etwas gelassener zu sehen, nachdem nach deinem Einkommen nicht gefragt wurde. Etwas anderes kannst du im Moment ohnedies nicht machen.

trixie

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von 3Fragezeichen am 24.01.2008 um 20:39:48

trixie schrieb am 24.01.2008 um 20:35:19:
... bei dir wohl weniger; du brauchst ja kein Visum mehr.  ;)

Ob das Visum zur FZF abgelehnt wird oder nicht, wird dir hier keiner beantworten können, da wir nicht darüber zu entscheiden haben.

Versuche die Sache etwas gelassener zu sehen, nachdem nach deinem Einkommen nicht gefragt wurde. Etwas anderes kannst du im Moment ohnedies nicht machen.

trixie


ich habe noch keinen kontakt mit abh gehabt. ich wollte nur gewappnet sein und gucken, ob es eine zentrale stelle gibt an die sich einer von der abh wenden kann, um zu erfahren, ob man deutscher ist oder doppelstaatler?
"gelassen sein" ist einfacher gesagt als getan...aber ich verstehe was du meinst.

Titel: Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Beitrag von SigSag am 26.01.2008 um 12:19:02
Hi,

hat eigentlisch schon einer von den ABH 'lern aus diesem Forum einen Antrag zur FZF mit dieser Konstellation bearbeiten müssen? Wäre doch mal gut zu wissen, wie Ihr da vorzugehen habt.

SigSag

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