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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201133142 Beitrag begonnen von havana am 24.01.2008 um 01:05:42 |
Titel: Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss Beitrag von havana am 24.01.2008 um 01:05:42
Hallo an alle,
ich weiß, dass das Thema hier schon tausendfach diskutiert wurde und dennoch werde ich nicht wirklich schlau aus dem, was ich mittels der Suchfunktion hier schon gelesen habe. Mein Verlobter (Ägypter) und ich möchten in Ägypten heiraten. Er hat einen Hochschulabschluss aus England und ist Ingenieur. Er kann kein deutsch. In der Ausnahmeregelung heißt es ja, dass ein geringer Integrationsbedarf anzunehmen ist, wenn der AUsländer einen Hochschulabschluss besitzt. Der Abschluss aus England ist sicherlich einem deutschen gleichwertig und INgenieurwesen wird ja auch hier auf hochschulniveau angeboten. Das würde doch bedeuten, er müsste keine Sprachkenntnisse vor Einreise nachweisen. Dann wiederum habe ich hier gelesen, dass dieser Zusatz von wegen "insofern er nicht aufgrund der mangelnden Sprachkenntnisse keine seiner Qualifikation entsprechende Tätigkeit aufnehmen kann" bedeutet, dass dies nur gelte, wenn er schon deutsch kann.. was ja wiederum blödsinnig ist, denn dann müsste dies ja gar nciht im Zshg mit einer Ausnahmeregelung zu Sprachkenntnissen auftauchen. Kann jemand meine Verwirrung entwirren und mir vielleicht mitteilen, welche Erfahrungswerte es bislang gibt zum Thema ohne Sprachkenntnisse einreisen? Dann habe ich noch eine weitere Frage. Mein zukünftiger Mann und ich beabsichtigen nur für ca. 1 Jahr hier zu leben und dann in Kairo zu leben. Mein Verlobter wird hier sicherlich kein Hartz 4 beantragen, da ich erstens ihn mit versorgen könnte und er bzw. seine Familie sehr wohlhabend sind. Gibt es denn eine Ausnahmeregelung für Paare, die nicht beabsichtigen, Deutschland zu ihrem ständigen Wohnsitz zu machen? Und wie kann man dies nachweisen? Vielen Dank, havana |
Titel: Re: Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss Beitrag von Sondra am 24.01.2008 um 12:36:02 havana schrieb am 24.01.2008 um 01:05:42:
Das BMI legt das selbst so aus Zitat:
Ein abgeschlossenes Ingenieurstudium in England mit dem dazugehörigen Nachweis bedeutet: 1. dass dein Mann Englisch sehr gut / perfekt kann 2. einen Abschluss hat, der auch nach dem Recht des Gastlandes (D) anerkannt wird und mit dem er arbeiten kann (es gibt m. E. viele Arbeitsfelder in denen ein Ingenieur auch in D auf Englisch tätig werden kann). Erfahrungswerte habe ich nicht. havana schrieb am 24.01.2008 um 01:05:42:
Nicht ausdrücklich, wenn Deutsche "beteiligt" sind. Aber je nach Lage - vielleicht könnte etwas hiervon auch auf euch zutreffen Zitat:
havana schrieb am 24.01.2008 um 01:05:42:
Konkret. Wo, warum ist die Niederlassung beabsichtigt? Wie ist die finanzielle Planung? (hier wäre z.B. die Vermögenslage seiner Familie - eventuell Nachfolge im eigenen Betrieb ein Grund). So in der Art. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss Beitrag von havana am 25.01.2008 um 17:24:37
Vielen Dank für die ausführliche Antwort,
Deinen Worten nach zu urteilen, hätten wir evtl. gute Chancen ohne Sprachnachweis. Ja mein Verlobter spricht fließend englisch natürlich, hat immerhin einige Jahre dort gelebt und der STudiengang wurde natürlich nur auf englisch angeboten. Wir möchten eigentlich nur für die nächsten Monate hier bleiben, so dass ich meine Diplomarbeit noch fertig stellen kann. Er wird in dieser Zeit von den Einnahmen aus Vermietungen der Immobilien der Familie leben. Dieser Betrag reicht auch in Deutschland sehr gut. Meinst Du also, wir sollten darüber einen Nachweis erbringen? Vielen Dank, havana |
Titel: Re: Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss Beitrag von Anna2 am 26.01.2008 um 11:47:02
Hallo Havana,
bei mir hatte es geklappt: Wir bekamen das Heiratsvisum, weil mein Partner einen Hochschulabschluss hat. Den hatte er sogar in seinem Heimatland gemacht. Englisch spricht er auch nicht.Er konnte bei der Einreise weder Deutsch noch Englisch.Im Dezember kam er und nun sind wir verheiratet :-) Viel Glück, das klappt bei Euch auch!!! LG, Anna |
Titel: Re: Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss Beitrag von havana am 26.01.2008 um 18:44:41
Hallo Anna2,
vielen Dank für Deine Antwort. Darf ich fragen, aus welchem Land Dein Mann kommt? Ich hoffe doch, dass es bei uns auch so glatt läuft :) LG Havana |
Titel: Re: Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss Beitrag von Anna2 am 27.01.2008 um 09:41:29
Er ist aus China und die dortige deutsche Botschaft war sehr hilfsbereit.
LG, Anna |
Titel: Re: Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss Beitrag von Mellie222 am 27.01.2008 um 14:34:49
Hallo ich kann dir verraten, dass sie Botschaft in Kairo normalerweise recht aufgeschlossen in diesem Punkt ist. Allerdings erfolgt eine Zusage wohl nur, wenn der Lebensunterhalt deines Mannes in Dtl., bei der zuständigen ALB, zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Wichtig ist also auch die Zusage der ALB. Kenne übrigens selbst ein Paar, wo Kairo, wegen Hochschulabschluss auf den Sprachnachweis zur FZF verzichtet hat. LG |
Titel: Re: Sprachkenntnisse und Hochschulabschluss Beitrag von havana am 27.01.2008 um 15:39:44
Oh vielen Dank, das hört sich doch wirklich gut an. Also heißt das für uns, entsprechende Nachweise zu erbringen, dass sein LEbensunterhalt hier gut gesichert ist und dann könnte es klappen. Vielen Dank.
LG HAvana |
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