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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbuergerungszusicherung, Vater geworden und Frau noch in der Tuerkei https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201120512 Beitrag begonnen von Manni78 am 23.01.2008 um 21:35:11 |
Titel: Einbuergerungszusicherung, Vater geworden und Frau noch in der Tuerkei Beitrag von Manni78 am 23.01.2008 um 21:35:11
Hallo Liebe Leute,
Gott sei Dank, dass ich euch gefunden habe. Ihr macht wirklich eine Tollen Job. E Meine Lage: Bin Verheiratet, bin vor 2 Wochen Vater geworden. Meine Frau ist leider noch in der Tuerkei. (Keine A1 Vorhanden) ich Besitze im Moment nach $ 18, AE Lebe seit 8,5 Jahren in DE habe einen Antrag auf EB gestellt und habe vor 4 Wochen Einbuergerungszusicherung erhalten. Fragen: Was ist, wenn ich Deutscher werde, welche Status wird mein Kind haben, da es in der Tuerkei geboren ist? Welche Auswirkungen kann dies auf mein Einbuergerungszusicherung haben? (Es ist ja meine Private Lage veraendert worden) ich bedanke mich bei euch im Voraus! Viele Gruesse Manni [edit]Ich habe deinem Wunsch entsprochen und den Betreff geändert. Dein Untertitel ist ok - warum hast du diesen Betreff gewählt??? Moderator Bitte entsprechend Betreff nennen Gruß Tippi[/edit] |
Titel: Re: Moderator Bitte entsprechend Betreff nennen Beitrag von Saxonicus am 23.01.2008 um 22:49:21
Wenn Du zum Zeitpunkt der Geburt Deines Kindes noch TR-Staatsbürger warst, dann ist es Dein Kind natürlich auch.
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Titel: Re: Einbuergerungszusicherung, Vater geworden und Frau noch in der Tuerkei Beitrag von Ralf am 23.01.2008 um 23:21:17
Erst mal Glückwunsch zum Nachwuchs! ;) [blumen=bluems.gif] :allesgute
Saxonicus schrieb am 23.01.2008 um 22:49:21:
Unabhängig davon: Es ist ja auch offenbar die Mutter Türkin. Also auch das Kind. Da es nicht in D geboren ist, kommt auch § 4 (3) nicht in Betracht. Es ist also nur türkisch. Auch wird es derzeit nicht miteingebürgert werden können, da es sich im Ausland aufhält. Irgendwann mal zusammen mit der Mutter wird dann wohl möglich sein. Manni78 schrieb am 23.01.2008 um 21:35:11:
Siehe oben, es ändert sich nichts. Wenn es demnächst mit der Mutter einreist, wird auch das Kind eine AE erhalten. Wenn die Mutter ihr Einreisevisum beantragt, nicht das Kind vergessen! ;) Manni78 schrieb am 23.01.2008 um 21:35:11:
Eigentlich keine, außer du wärest plötzlich auf öffentliche Mittel angewiesen. Da sich die Familie im Ausland aufhält, wird das ja eher nicht der Fall sein. Auf jeden Fall sollte der Familienzuwachs aber der Ein- bürgerungsbehörde angezeigt werden. |
Titel: Re: Einbuergerungszusicherung, Vater geworden und Frau noch in der Tuerkei Beitrag von Manni78 am 26.01.2008 um 22:52:44
@ Ralf Vielen Dank fuer die Beratung. Nein das Kind werde ich nicht vergessen aber erst mal meine Frau muss Deutsch lernen und dies alles kann schon einige Monate dauern.
Gruss und schoenes Wochenende! Manni |
Titel: Re: Einbuergerungszusicherung, Vater geworden und Frau noch in der Tuerkei Beitrag von Ulf am 28.01.2008 um 18:54:04 Ralf schrieb am 23.01.2008 um 23:21:17:
Kleine Kinder Deutscher können ggf. schon nach recht kurzem Aufenthalt eingebürgert werden. Um die Entlasung aus der türkischen Staatsangehörigkeit kämt ihr aber kaum herum. Gruß, ULF |
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