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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Welches Visum wäre richtig?
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Beitrag begonnen von trixie am 23.01.2008 um 19:26:11

Titel: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von trixie am 23.01.2008 um 19:26:11
Ein Deutscher bzw. ein in Deutschland lebender EU-Bürger möchte seine Verlobte, die einem Drittstaat angehört, im EU-Ausland heiraten und dann einen Daueraufenthalt in Deutschland begründen. Welches Visum wird dann dazu benötigt?

Schengen Visum scheidet aus, da es nicht für einen Daueraufenthalt geeignet ist. Ein nationales Visum scheidet auch aus, weil die Eheschließung nicht in Deutschland stattfindet.

Das Problem stellt sich nun schon bei der Visumsbeantragung.

Was passiert, wenn die Tatsachen bei der Visumbeantragung offen gelegt
worden wäre ? ... klare Ablehnung ...
Das gleiche wird wohl passieren, wenn bei der Vertretung des EU-Landes ein C- oder D- Visum mit wahrheitsgemäßen Angaben beantragt wird...

Letztlich bleibt m.E. nur der Weg in D zu heiraten, mit einem entsprechenden D- Visum Deutschlands. Das bedeutet aber in Konsequenz, dass man diesem Personenkreis die Heirat im EU- Ausland "verbieten" würde und immer in D geheiratet werden müsste...

Das ist u.U. ein unbefriedigender Umstand, nur wenn die Gesetzeslage so ist, wie sie gerade ist, dann gäbe keine andere Möglichkeit... aber vielleicht weiß einer der AA- oder ABH- Experten noch eine andere Möglichkeit...

trixie

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von Muleta am 23.01.2008 um 19:42:07

trixie schrieb am 23.01.2008 um 19:26:11:
Schengen Visum scheidet aus, da es nicht für einen Daueraufenthalt geeignet ist.


zweifelhaft, falls bestimmte nicht-deutsche Vertretungen ggf. rechtswidrig für solche Zwecke ein Schengenvisum ausstellen würden.


Zitat:
Ein nationales Visum scheidet auch aus, weil die Eheschließung nicht in Deutschland stattfindet.


warum sollte der Ort der Eheschließung ein nationales Visum hindern? Das Problem ist dann jedoch, dass ein nationales (deutsches) Visum (Typ D) i.d.R. nicht ausreicht, es sei denn, es wird bereits auf der Durchreise nach Deutschland geheiratet.

Andernfalls wäre ergänzend wohl ein Schengenvisum zu beantragen und zwar sinnvollerweise bei einer deutschen Botschaft (also ein kombiniertes Typ C+D-Visum) oder bei der Botschaft des Landes, in dem geheiratet werden soll.

In der Praxis halte ich diesen Weg aber für wenig sinnvoll.

Muleta

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von trixie am 23.01.2008 um 20:15:12

Muleta schrieb am 23.01.2008 um 19:42:07:
Andernfalls wäre ergänzend wohl ein Schengenvisum zu beantragen und zwar sinnvollerweise bei einer deutschen Botschaft (also ein kombiniertes Typ C+D-Visum) oder bei der Botschaft des Landes, in dem geheiratet werden soll.  


Dies dürfte wohl genauso schwer sein, wie wenn ein nicht in Deutschland lebender Bürger ein Schengen Visum in Deutschland beantragen möchte.

trixie

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von Daddy am 23.01.2008 um 20:19:49

Muleta schrieb am 23.01.2008 um 19:42:07:
Andernfalls wäre ergänzend wohl ein Schengenvisum zu beantragen und zwar sinnvollerweise bei einer deutschen Botschaft (also ein kombiniertes Typ C+D-Visum) oder bei der Botschaft des Landes, in dem geheiratet werden soll.

Also das C+D- Visum heißt vom Sinn her eigentlich D+C- Visum ... Hauptzweck ist "D", also Daueraufenthalt im Ausstellerstaat... das C wird nur bei entsprechender Begründung zum D- Visum erteilt, wenn ein Bedürfnis hierfür vorliegt ... also auch eine Sackgasse ...

Daddy

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von Mikael321 am 23.01.2008 um 21:06:51

Muleta schrieb am 23.01.2008 um 19:42:07:
zweifelhaft, falls bestimmte nicht-deutsche Vertretungen ggf. rechtswidrig für solche Zwecke ein Schengenvisum ausstellen würden.
Zumindest in Belgien, wird Schengen auch zu Heiraten benutzt.


Michael

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von trixie am 23.01.2008 um 21:19:57

Mikael321 schrieb am 23.01.2008 um 21:06:51:
Zumindest in Belgien, wird Schengen auch zu Heiraten benutzt.  


OK! Wenn du es als Deutscher schaffst, ein Schengen Visum aus Belgien zu bekommen um dort z. B. zu heiraten, stellt sich trotzdem die Frage, mit welchem Visum du dann eine AE in Deutschland bekommst, ohne dass der Ehepartner wieder in sein Heimatland reisen muß um das Visumsverfahren nachzuholen.

trixie

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von Muleta am 23.01.2008 um 21:59:47

trixie schrieb am 23.01.2008 um 21:19:57:
OK! Wenn du es als Deutscher schaffst, ein Schengen Visum aus Belgien zu bekommen um dort z. B. zu heiraten, stellt sich trotzdem die Frage, mit welchem Visum du dann eine AE in Deutschland bekommst, ohne dass der Ehepartner wieder in sein Heimatland reisen muß um das Visumsverfahren nachzuholen.


Dazu hab' ich seit längerem die folgende Argumentation in der Schublade (allerdings noch nie gebraucht und durchgesetzt)

§ 39 Nr. 6 AufenthV, weil § 39 Nr. 3 AufenthV sich ersichtlich nur auf Schengen-Visa bezieht, die von der BRD ausgestellt wurden (->siehe den Verweis auf "§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes"). § 39 Nr. 6 setzt weiterhin nur einen Anspruch voraus und stellt nicht auf den Ort der Anspruchsentstehung ab.


Daddy schrieb am 23.01.2008 um 20:19:49:
... D+C- Visum ... Hauptzweck ist "D", also Daueraufenthalt im Ausstellerstaat... das C wird nur bei entsprechender Begründung zum D- Visum erteilt, wenn ein Bedürfnis hierfür vorliegt


... was bei einer Heirat im Ausland aber geplantem langfristigen Aufenthalt in D ja wohl vorliegen würde.

Muleta

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von Daddy am 23.01.2008 um 22:10:36

Muleta schrieb am 23.01.2008 um 21:59:47:
was bei einer Heirat im Ausland aber geplantem langfristigen Aufenthalt in D ja wohl vorliegen würde

Mal sehen, ob und wann ein solches Visum aufgrund einer solchen Konstellation erfolgreich beantragt wird ...

Daddy

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von Einbeck am 24.01.2008 um 01:00:27
Einfach mal probieren, ob man ei Hybrid D+C Visa in einem solchen Falle bekommen kann.
Würde D beantragen (wegen geplante Daueraufenthalt in Deutschland) und daraufhinweisen das Heirat in Belgien geplant ist und daher Schengen Visa für Belgien benötigt wird.
In der Theorie ideal für einen solchen Fall.

In der Praxis hatte ich zwar noch nie einen solchen Fall,
aber Hybrid (D+C) ist z.B. für Wissenschaftler gedacht die nach Deutschland gehen,
und sofort auch Schengenländer bereisen wollen (nicht auf AE der ABH warten können), was mit D Visa bzw. ohne AE nicht geht, also gibt man Ihnen ein D+C Visa.
Ab dem Moment der Erteilung einer AE durch die ABH und der damit verbundenen Reisefreiheit für Kurzaufenthalte ist das D+C Visa ja hinfällig.

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von trixie am 24.01.2008 um 08:12:31

Einbeck schrieb am 24.01.2008 um 01:00:27:
In der Praxis hatte ich zwar noch nie einen solchen Fall,  

... war auch bisher nicht unbedingt großer Handlungsbedarf geboten, da viele eben mit einem Schengen Visum im Ausland geheiratet und sehr oft anschließend eine AE erhalten haben.

Ihr Experten seid euch einig, dass dazu ein Schengen Visum erteilt werden muß. Es heißt aber, dass auf einem Schengen Visum kein Rechtsanspruch besteht und es auch abgelehnt werden kann. In einem solchen Fall würde die Botschaft auch die Heirat im EU-Ausland verhindern. Oder würde in dieser Fallkonstellation ein Anspruch auf ein Schengen Visum bestehen?

trixie

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von Ulf am 24.01.2008 um 17:52:54

Einbeck schrieb am 24.01.2008 um 01:00:27:
aber Hybrid (D+C) ist z.B. für Wissenschaftler gedacht die nach Deutschland gehen,
und sofort auch Schengenländer bereisen wollen (nicht auf AE der ABH warten können), was mit D Visa bzw. ohne AE nicht geht, also gibt man Ihnen ein D+C Visa.


Mir war so, als hätten wir hier auch Fälle von unmittelbar anschließender Hochzeitsreise à la Venedig gehabt, bei denen man aus Zeitgründen zwischen Eheschließung und Reiseantritt nicht mit einer AE-Erteilung durch die ABH rechnet.

Gruß, ULF

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von michi am 26.01.2008 um 14:07:00

ulf schrieb am 24.01.2008 um 17:52:54:
Mir war so, als hätten wir hier auch Fälle von unmittelbar anschließender Hochzeitsreise à la Venedig gehabt, bei denen man aus Zeitgründen zwischen Eheschließung und Reiseantritt nicht mit einer AE-Erteilung durch die ABH rechnet.


Dürfte man nicht nach der Hochzeit ohnehin auf Grund der Freizügigkeit in andere Schengen-Länder reisen? (So das Visum D mehrere Einreisen erlaubt, damit man von den Flitterwochen auch wieder zurückkommen darf ;-))

lg
Michi

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von maki am 26.01.2008 um 15:14:44

Mikael321 schrieb am 23.01.2008 um 21:06:51:
Zumindest in Belgien, wird Schengen auch zu Heiraten benutzt.

In Spanien auch, gab mal einen Thread dazu hier den ich leider nicht mehr finden kann.

Titel: Re: Welches Visum wäre richtig?
Beitrag von Einbeck am 19.05.2008 um 13:37:41

trixie schrieb am 23.01.2008 um 19:26:11:
Ein Deutscher bzw. ein in Deutschland lebender EU-Bürger möchte seine Verlobte, die einem Drittstaat angehört, im EU-Ausland heiraten und dann einen Daueraufenthalt in Deutschland begründen. Welches Visum wird dann dazu benötigt?

Schengen Visum scheidet aus, da es nicht für einen Daueraufenthalt geeignet ist. Ein nationales Visum scheidet auch aus, weil die Eheschließung nicht in Deutschland stattfindet.

Das Problem stellt sich nun schon bei der Visumsbeantragung.

Was passiert, wenn die Tatsachen bei der Visumbeantragung offen gelegt
worden wäre ? ... klare Ablehnung ...
Das gleiche wird wohl passieren, wenn bei der Vertretung des EU-Landes ein C- oder D- Visum mit wahrheitsgemäßen Angaben beantragt wird...

Letztlich bleibt m.E. nur der Weg in D zu heiraten, mit einem entsprechenden D- Visum Deutschlands. Das bedeutet aber in Konsequenz, dass man diesem Personenkreis die Heirat im EU- Ausland "verbieten" würde und immer in D geheiratet werden müsste...

Das ist u.U. ein unbefriedigender Umstand, nur wenn die Gesetzeslage so ist, wie sie gerade ist, dann gäbe keine andere Möglichkeit... aber vielleicht weiß einer der AA- oder ABH- Experten noch eine andere Möglichkeit...

trixie


Wiederhole mich ich weiß.

D+C

Deutschland plus Schengen wäre das Richtige,
nach Heirat will man Dauerhaft in Deutschland leben, also braucht man nat. visa der Kat. D
(nur dies bekommt man bei angestrebten Daueraufenthalt),
da Heirat nicht in Deutschland vorgesehen ist sondern im Schengenland braucht man um heiraten zu können  oder besser zum Heiratsort reisen zu können ein Schengen Visa Kat. C.
Sollte so begründet beantragt werden.
Probieren, sollte mit guter Begründung klappen, ansonsten nach Erteilung des D-Visas durch Deutschland ein Schengen Visa für das Heiratsland beantragen.
Evtl. mal beim Bürgerservice des AA eine Auskunft oder Beratung einholen.

Bleibt eine Frage, ob man am Heiratsort mit diesem Visa heiraten kann.

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