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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Fiktionsbescheinigung abgelaufen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201030365 Beitrag begonnen von Eduard am 22.01.2008 um 20:32:45 |
Titel: Fiktionsbescheinigung abgelaufen Beitrag von Eduard am 22.01.2008 um 20:32:45
Hallo,
eine Bekannte von uns hat vor einiger Zeit einen Antrag auf Verlängerung ihrer AE gestellt, es ging um Wechsel in eine andere Gastfamilie (sie ist als Au Pair hier). Damals wurde ihr eine FB, gültig bis 18.1., ausgestellt. Nach derzeitiger Sachlage (der Wechsel ist geplatzt) wird der Antrag wohl abgelehnt und sie wird ausreisen müssen. Was mir nun Sorgen macht: ihre FB ist am Freitag ausgelaufen und sie hat sich nicht rechtzeitig um eine Verlängerung bemüht. Ist sie damit jetzt illegal hier? Was kann ihr passieren? Sie beabsichtigt nun, übermorgen (morgen ist geschlossen) bei der ABH vorzusprechen ... Danke, Eduard |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abgelaufen Beitrag von Daddy am 22.01.2008 um 20:37:40
Hi...
Zitat:
Wobei eine abgelaufene FB als Indiz für einen illegalen Aufenthalt, zB bei einer polizeilichen Kontrolle, herhalten kann... Daddy |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abgelaufen Beitrag von Muleta am 22.01.2008 um 20:38:56 Eduard schrieb am 22.01.2008 um 20:32:45:
Die Fiktionsbescheinigung ist nur deklaratorisch. Ihr Aufenthaltsrecht besteht gem. § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur Entscheidung der Behörde fort. Muleta |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abgelaufen Beitrag von wolbe am 03.02.2008 um 01:07:25 Eduard schrieb am 22.01.2008 um 20:32:45:
Nein, da brauchst du keine Angst zu haben. Der Aufenthalt gilt als Erlaubt, bis die ABH darüber entschieden hat. Ein gültige Fiktionsbescheinigung ist hierfür nicht notwendig. Trotzdem würde ich bei der ABH vorsprechen um die Fiktionsbescheinigung verlängern zu lassen. Über den Antrag deiner bekannten muss schriftlich entschieden werden. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, muss deiner Bekannte in diesem Bescheid auch zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert werden. Für diese Ausreise muss dann auch eine angemessene Frist (dürfte mindestens 4 Wochen sein) eingeräumt werden. In der Regel wird dann auch für den Fall, dass keine freiwillige Ausreise erfolgt, die Abschiebung angedroht. Gruß Wolfgang PS. Hat deine Bekannt bereits bei der ABH vorgesprochen? Was haben die gesagt? |
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