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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Fiktionsbescheinigung abgelaufen
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Beitrag begonnen von Eduard am 22.01.2008 um 20:32:45

Titel: Fiktionsbescheinigung abgelaufen
Beitrag von Eduard am 22.01.2008 um 20:32:45
Hallo,

eine Bekannte von uns hat vor einiger Zeit einen Antrag auf Verlängerung ihrer AE gestellt, es ging um Wechsel in eine andere Gastfamilie (sie ist als Au Pair hier). Damals wurde ihr eine FB, gültig bis 18.1., ausgestellt. Nach derzeitiger Sachlage (der Wechsel ist geplatzt) wird der Antrag wohl abgelehnt und sie wird ausreisen müssen.

Was mir nun Sorgen macht: ihre FB ist am Freitag ausgelaufen und sie hat sich nicht rechtzeitig um eine Verlängerung bemüht. Ist sie damit jetzt illegal hier? Was kann ihr passieren? Sie beabsichtigt nun, übermorgen (morgen ist geschlossen) bei der ABH vorzusprechen ...

Danke,
 Eduard

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abgelaufen
Beitrag von Daddy am 22.01.2008 um 20:37:40
Hi...


Zitat:
§ 81 Beantragung des Aufenthaltstitels
[...]
(4) Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.


Wobei eine abgelaufene FB als Indiz für einen illegalen Aufenthalt, zB bei einer polizeilichen Kontrolle, herhalten kann...

Daddy

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abgelaufen
Beitrag von Muleta am 22.01.2008 um 20:38:56

Eduard schrieb am 22.01.2008 um 20:32:45:
Was mir nun Sorgen macht: ihre FB ist am Freitag ausgelaufen und sie hat sich nicht rechtzeitig um eine Verlängerung bemüht. Ist sie damit jetzt illegal hier? Was kann ihr passieren? Sie beabsichtigt nun, übermorgen (morgen ist geschlossen) bei der ABH vorzusprechen ...


Die Fiktionsbescheinigung ist nur deklaratorisch. Ihr Aufenthaltsrecht besteht gem. § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur Entscheidung der Behörde fort.

Muleta

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abgelaufen
Beitrag von wolbe am 03.02.2008 um 01:07:25

Eduard schrieb am 22.01.2008 um 20:32:45:
Ist sie damit jetzt illegal hier?  


Nein, da brauchst du keine Angst zu haben. Der Aufenthalt gilt als Erlaubt, bis die ABH darüber entschieden hat. Ein gültige Fiktionsbescheinigung ist hierfür nicht notwendig. Trotzdem würde ich bei der ABH vorsprechen um die Fiktionsbescheinigung verlängern zu lassen.

Über den Antrag deiner bekannten muss schriftlich entschieden werden. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, muss deiner Bekannte in diesem Bescheid auch zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert werden. Für diese Ausreise muss dann auch eine angemessene Frist (dürfte mindestens 4 Wochen sein) eingeräumt werden.

In der Regel wird dann auch für den Fall, dass keine freiwillige Ausreise erfolgt, die Abschiebung angedroht.

Gruß Wolfgang

PS. Hat deine Bekannt bereits bei der ABH vorgesprochen? Was haben die gesagt?

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