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Beitrag begonnen von bautzer am 16.01.2008 um 19:09:37

Titel: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von bautzer am 16.01.2008 um 19:09:37
Hallo,

ich erklaer mal ganz schnell unsere Situation.

Ich bin deutscher, sie Kolumbianerin. Ab Sommer koennte ich fuer gutes Geld in Spanien arbeiten. Sie ist grad mit mir in England, wir studieren hier, bald muss sie wieder nach Hause.

Um in Spanien zusammen zu leben hab ich 2 Optionen und dazu Fragen:

a) Ich heirate Sie in Kolumbien, danach geh ich nach Spanien, sie versucht ein Visa fuer Familienzusammenfuerung zu bekommen.

Frage: Wird das einfach, machen die das normal schnell? Klar - nicht viele werden ueber Spanien bescheid wissen, aber vielleicht doch jemand?

b) Wenn sie ein Heiratsvisum fuer Daenemark beantragt, dann heiraten wir dort. Kann sie dann gleich nach Spanien?

Hat jemand eine andere Idee?

Tausend Dank

David

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Daddy am 16.01.2008 um 19:36:56
Hi ...

zu a) ohne ganau zu wissen, wie die Spanier die VO(EG) 2004/38 umgesetzt haben ... einfach mal anklicken und lesen ... vielleicht wird das eine oder andere klarer...

zu b) wie sollte sie ein dänisches Hochzeitsvisum (Typ D für längerfristigen [Dauer-]Aufenthalt) bekommen, wenn in DK überhaupt nicht gelebt werden soll?

Daddy

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Muleta am 16.01.2008 um 19:51:14

Daddy schrieb am 16.01.2008 um 19:36:56:
zu b) wie sollte sie ein dänisches Hochzeitsvisum (Typ D für längerfristigen [Dauer-]Aufenthalt) bekommen, wenn in DK überhaupt nicht gelebt werden soll?


D-Visum in Dänemark wird wohl nichts, schon wahr. Aber sie könnte einen Antrag auf ein C-Visum stellen und wenn die dänischen Behörden der Rechtsauffassung sind, dass ein C-Visum auch für einen geplanten langfristigen Aufenthalt erteilt werden könne sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer ein vom Schengen-Visum unabhängiges Aufenthaltsrecht (ebenfalls geplant) entsteht oder innerhalb der Visumsgültigkeit eine Ausreise erfolgt, dann könnten die Dänen das auch erteilen.

Sie sollte dann nur tunlichst vermeiden, über einen deutschen Flughafen in die EU einzureisen, insbes. nicht über Frankfurt.

Aber warum heiraten die beiden nicht schon in UK? Wäre doch viel einfacher.

Muleta

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Daddy am 16.01.2008 um 20:11:08

Muleta schrieb am 16.01.2008 um 19:51:14:
wenn die dänischen Behörden der Rechtsauffassung sind, dass ein C-Visum auch für einen geplanten langfristigen Aufenthalt erteilt werden könne sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer ein vom Schengen-Visum unabhängiges Aufenthaltsrecht (ebenfalls geplant) entsteht
Also wenn die DK- Auslandsvertretungen die Bestimmungen der GKI beachten (und davon gehe ich einfach mal aus), wird das mit dem C-Visum und längerfristigen Aufenthalt wohl nix...


Muleta schrieb am 16.01.2008 um 19:51:14:
innerhalb der Visumsgültigkeit eine Ausreise erfolgt
Sofern sie an die Ausreise glauben ... aber ich denke die Kolls des AA können dazu mehr sagen ;)


Muleta schrieb am 16.01.2008 um 19:51:14:
Aber warum heiraten die beiden nicht schon in UK?
Keine Ahnung ...

Daddy


Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Mono am 16.01.2008 um 20:31:14

Muleta schrieb am 16.01.2008 um 19:51:14:
Aber warum heiraten die beiden nicht schon in UK? Wäre doch viel einfacher.

Das habe ich mir auch gedacht. Als Kolumbianerin benötigt sie seit 01.09.2007 für ein Studium bis zu sechs Monaten ein Student Visitor Visa. Damit hält sie sich legal in UK auf und kann auch dort heiraten. Sie benötigt dafür vom Home Secretary ein "Certificate of Approval" (Kosten: GBP 135). EU-Bürger benötigen dieses Dokument nicht.

Mono

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Einbeck am 16.01.2008 um 20:31:21

bautzer schrieb am 16.01.2008 um 19:09:37:
b) Wenn sie ein Heiratsvisum fuer Daenemark beantragt, dann heiraten wir dort. Kann sie dann gleich nach Spanien?  


Ein Visum für Dänemark nur zur Hochzeit, danach leben in Spanien?
Glaube kaum das die DK-Kollegen in einem solchen Fall ein Visa erteilen,
Kat. D national geht nur bei angestrebten Daueraufenthalt in Dänemark, das entfällt hier
also kein Visa Kat. D.

Zuständigkeit Dänemarks für Schengen Visa ist nicht gegeben, wenn Hauptreiseziel woanders (Spanien) liegt,
also auch kein dänisches Schengenvisa.. Zuständig zur Bearbeitung des Schengenvisaantrages ist das Hauptreiseziel oder ersatzweise das Eingangsland.
Mit spanischen Schengen Visa darf man, so lange es gültig ist, auch nach Dänemark reisen.

Heiraten könnte man allerdings  auch in Spanien.

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Muleta am 16.01.2008 um 20:48:32

Einbeck schrieb am 16.01.2008 um 20:31:21:
Zuständigkeit Dänemarks für Schengen Visa ist nicht gegeben, wenn Hauptreiseziel woanders (Spanien) liegt


Hauptreiseziel im Hinblick auf das Schengen-Visum wäre aber Dänemark. Denn nach erfolgte Eheschließung entstünde sofort ein gesetzliches Aufenthaltsrecht und der Sinn und Zweck des Schengen-Visums entfiele ab eben diesem Zeitpunkt.

Mir wurde mal aus nicht sonderlich verlässlicher Quelle zugetragen, dass die Dänen ohnehin nur höchst selten D-Visa ausstellen, sondern im Wesentlichen alles über C erledigen. Vielleicht könnte das mal jemand abchecken...

Muleta

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Einbeck am 16.01.2008 um 22:03:52

Muleta schrieb am 16.01.2008 um 20:48:32:
Hauptreiseziel i


@Muleta
Hauptreiseziel ist das Land oder der Ort wo ich die meiste Zeit verbringe, dies bezogen auf die Dauer des beantragten Visas.
Dänemark wäre hauptreiseziel wenn ich ein Schengenvisa für wenige Tage beantrage und davon die meiste Zeit in Dänemark verbringe.
Beantrage ich aber ein -Visa für 3 Monate und halte mich davon nur 10 Tage in Dänemark auf, ist Dänemark nicht das Hauptreiseziel und damit nicht für den Visaantrag zuständig.

Ansonsten kann niemand auf Basis des Postings bestimmen welches das Hauptreiseland ist,
deshalb auch meine Aussage: .... eine Zuständigkeit Dänemarks ist nicht gegeben, wenn das Hauptreiseziel woanders liegt.

Lässt sich kein Hauptreiseland bestimmen gilt das Land der Einreise.

Dänemark ist nicht automatisch Hauptreiseland nur weil ich dort 3 Tage bin und dort diese 3 Tage zum Heiraten nutzen will.

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von bautzer am 17.01.2008 um 16:46:03
ok, vielen dank erstmal fuer die antworten.

was ist nun mit der option in Kolumbien zu heiraten?

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Daddy am 17.01.2008 um 21:25:24

bautzer schrieb am 17.01.2008 um 16:46:03:
was ist nun mit der option in Kolumbien zu heiraten?

Daddy schrieb am 16.01.2008 um 19:36:56:
zu a) ohne ganau zu wissen, wie die Spanier die VO(EG) 2004/38 umgesetzt haben ... einfach mal anklicken und lesen ... vielleicht wird das eine oder andere klarer...  

Hast dich schon mal informiert (evtl. bei einer spanischen Auslandsvertretung), wie Spanien mit freizügigkeitsberechtigten drittstaatsangehörigen Familienangehörigen umgeht resp. vorher mal die verlinkte VO (EG) durchgelesen?

Daddy

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von Einbeck am 17.01.2008 um 21:46:52
Eheschließung in Kolumbien
hier der Link:
http://www.bogota.diplo.de/Vertretung/bogota/de/04/Konsularabteilung/seiteEheschlie_C3_9Fung_20in_20Kolumbien.html

Falls in Bogota Visa für Spanien beantragt werden soll
hier Link zur Spanischen Vertretung in Bogota:
http://www.mae.es/Consulados/Bogota/es/MenuPpal/Trmites+de+visados/Visados+y+requisitos/

http://www.mae.es/Consulados/Bogota/es/MenuPpal/Trmites+de+visados/Visados+y+requisitos/

http://www.mae.es/NR/rdonlyres/A6DB487E-9133-44BE-A0F7-0D7F08FF3C54/24118/REQUISITOSRESIDENCIA20070421.pdf

Titel: Re: Nochmal: Kolumbianerin/Deutsch - Moeglichkeiten
Beitrag von bautzer am 18.01.2008 um 12:59:57
ah, vielen vielen dank!

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