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Beitrag begonnen von erdal25 am 16.01.2008 um 11:33:00

Titel: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von erdal25 am 16.01.2008 um 11:33:00
Hallo alle zusammen,

ich hab mal ne Frage ist es möglich wenn meine Frau mit einem Besuchervisum nach DE einreist und dort während der 3 Monate den Aufenthalt beantrag oder die Familienzusammenführung.

ein paar Infos:
ich bin türke 31 Jahre und bin geboren in DE und lebe auch seit 31 jahren in DE, meine Frau ist mazedoniesche Staatsbürgerin 26 jahre und hat bis zum 16. Lebensjahr in DE gelebt, also Deutschkentnisse sind gut.

Mein Problem ist eine Familienzusammenführung kann ich erst ab April beantragen da ich noch nicht so lange in der neuen Firma arbeite und erst im märz die 3 einkommens Nachweise vorlegen kann.

Nun das eigentliche Problem bei der ganzen Sache, meine Frau ist schwanger, Baby kommt im Juni bis dahin will ich Sie in DE haben, die Zeit rennt davon.

Habt Ihr mir nen Rat oder Tipp und wie gesagt ist sowas eigentlich möglich, wäre es sinnvoll mal die ABH danach zu fragen oder ratet Ihr davon ab.

Danke euch
Gruss Erdal

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von schweitzer am 16.01.2008 um 11:48:56
Hallo erdal,

da bin ich wieder  ;) - allerdings kann ich Dir hinsichtlich Deiner Überlegungen wohl nichts mitteilen, was Du eigentlich hören möchtest.

Ich denke schon, dass Deine Frau schlicht und ergreifend kein Besuchervisum bekommen würde (wie ist eigentlich die Sache mit dem abgelehnten Besuchervisum ausgegangen, wo die Staatsangehörigkeit Deiner Frau nicht korrekt angegeben war?), weil man an Ihrer Rückkehrbereitschaft zweifeln würde. - Eine hochschwangere Frau, die zu ihrem Ehemann auf Besuch fahren möchte - realistisch betrachtet, sehe ich da bei der Botschaft geradezu schon alle "Alarmglocken" läuten.

Aber selbst, wenn sie eins bekommen würde, läuft sie Gefahr, dass Ihr im Nachhinein Visamissbrauch vorgeworfen würde - ich denke sie würde kaum belegen können, den wahren Grund Ihrer Einreise nach Deutschland nicht schon vor derselben gekannt zu haben.

Unterm Strich denke ich also - was Ihr da vorhabt, ist bei allem Verständnis für Eure Situation ein Spiel mit dem Feuer, Verbrennungsgefahr eingeschlossen!

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von ReneeAC75 am 16.01.2008 um 11:57:14
Hi,

ich bin keine Fachfrau das vorab und ich denke das du dich mit deiner ABH in Verbindung setzten solltest weil ohne die geht nix.

Ich bin mit einem Mexikaner verheiratet und er ist im moment in Mexiko um das FHZ zu beantragen. Ich weiss ja nicht ob du die deutsche staatsbürgerschaft hast ?!?!?

Wir haben in Dänemark geheiratet da er ja nur mit dem Touristenvisum hier war. War aber alles ganz easy. Jetzt ist er drüben weil das Visum NUR im Heimatland des Ehegatten von der Deutschen Botschaft ausgestellt wird.

Von hier kannste vergessen, wir haben alles probiert damit er nicht zurück muss. Sogar Arbeitsvertrag haben wir vorgelegt aber nix zu machen, er musste zurück. Deine Frau muss das von mazedonien aus machen.

das Visa dauert dann 6-8 wochen. hoffe das haut bei euerem Baby noch hin ?!?!

Also ich hatte nix von Gehaltsabrechnungen vorzulegen ? Bei wem musst du das denn machen ?

Ich drück dir ganz fest die Daumen.

lg
renee

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von schweitzer am 16.01.2008 um 12:01:39
@ renee,

erdal hat die türkische Staatsangehörigkeit, wie Du seinem Profil entnehmen kannst - insofern ist seine Situation nicht mit Deiner als deutscher Staatsangehöriger vergleichbar.

Für einen Nachzug seiner Ehefrau muss die Lebensunterhaltssicherung durch Vorlage von Einkommensnachweisen belegt werden.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von Mikael321 am 16.01.2008 um 12:14:01

schweitzer schrieb am 16.01.2008 um 12:01:39:
Für einen Nachzug seiner Ehefrau muss die Lebensunterhaltssicherung durch Vorlage von Einkommensnachweisen belegt werden.
Wobei, wenn das Kind in Deutschland geboren würde, Deutscher Staatsbürger sein würde (Ein Elternteil NE > 8 Jahre), und dann ein FZV zum Kind, ohne LU möglich wäre. Oder sehe ich das falsch ? (Ersatzweise die Geburt in der Deutschen Botschaft, oder auf einem Deutschen Schiff  ;D)

Micha

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von erdal25 am 16.01.2008 um 12:16:31
hi danke erstmal...
hallo schweitzer, also das mit dem 1.Besuchsantrag wurde abgelehnt weil:
Der Herr von der Botschaft nicht genau einsehen konnte wie wir den die Arbeitssituation (unsere firma hier) mit einem 90 tägigen Visum vereinbaren können, was ich nicht ganz verstehe da ich es ja erläutert wurde.
Naja deine Antwort hab ich mir schon gedacht das mit dem Feuer, wenn ich ehrlich bin haben wir beim 1. Antrag die Schwangerschaft verschwiegen "*kopf rot wird*"

Also lass ich das mal mit dem Besuchervisum am besten und warte bis ich die 3 Monate voll habe für die Nachweise.
Könnte es sein das ein Arbeitsvertrag oder so für den Einkommensnachweis ausreicht und wir schon z.b im Februar die FZH beantragen können.

Habt Ihr mir noch andere Tipps....

und ja wie Schweitzer schon schrieb...ich habe die Türkische, werde dieses Jahr die Deutsche beantragen, ich denke mal 31 Jahre in Deutschland reichen langsam :-)

gruss erdal

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von erdal25 am 16.01.2008 um 12:18:15

Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:14:01:
Wobei, wenn das Kind in Deutschland geboren würde, Deutscher Staatsbürger sein würde (Ein Elternteil NE > 8 Jahre), und dann ein FZV zum Kind, ohne LU möglich wäre. Oder sehe ich das falsch ? (Ersatzweise die Geburt in der Deutschen Botschaft, oder auf einem Deutschen Schiff  ;D)

Micha



wo soll ich den hier ein Deutsches Schiff her bekommen :-)
mir ist einfach wichtig das mein Kind in DE geboren wird wie ich auch, denn dort ist es am besten und sichersten...

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von schweitzer am 16.01.2008 um 12:19:46
Soweit, so gut Micha - wenn die Voraussetzungen so wären, wäre das Kind ein deutsches - das ändert aber nichts an meiner Einschätzung, dass ich die Chancen für ein Besuchsvisum im vorliegenden Fall als überaus gering ansehe - und dass im Zweifel im Nachhinein Visamissbrauch vorgeworfen werde könnte.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von schweitzer am 16.01.2008 um 12:26:48

erdal25 schrieb am 16.01.2008 um 12:16:31:
Könnte es sein das ein Arbeitsvertrag oder so für den Einkommensnachweis ausreicht und wir schon z.b im Februar die FZH beantragen können.  


Da würde ich meinen, dass ein Versuch bei der ABH nicht schaden kann - je "besser" der Arbeitsvertrag (unbefristet) desto eher gibt es eventuell die Möglichkeit - dürfte aber nur einzelfallbezogen zu klären sein. Frag diesbezüglich einfach mal an!

=schweitzer=


erdal25 schrieb am 16.01.2008 um 12:16:31:
"*kopf rot wird*"  
 Trotzdem: :weib:

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von Mikael321 am 16.01.2008 um 12:30:06

schweitzer schrieb am 16.01.2008 um 12:19:46:
dass ich die Chancen für ein Besuchsvisum im vorliegenden Fall als überaus gering ansehe - und dass im Zweifel im Nachhinein Visamissbrauch vorgeworfen werde könnte.

Wenn aber trotz aller Zweifel ein Besuchsvisum genehmigt wird ?

Geburt in Deutschland-Kind Deutsch- Rückreise- Antrag auf FZV in der Botschaft.

Da sehe ich den Missbrauch aber nicht. Ehr die Sorge eines Vaters, der gerne möchte, das sein Kind (und seine Frau natürlich auch), die beste Medizinische Behandlung bekommen, die sie bekommen können. Mit dem schönen Nebenefekt, das daß Kind später nicht eingebürgert werden muss, und der LU keine Rolle beim FZV mehr spielt.



erdal25 schrieb am 16.01.2008 um 12:18:15:
wo soll ich den hier ein Deutsches Schiff her bekommen :-)
Das ist ja dein Problem, wie du das konstruierst  (Deutsches Flugzeug, ginge auch, timing ist dann alles  ;D)

Micha

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von erdal25 am 16.01.2008 um 12:36:19

schweitzer schrieb am 16.01.2008 um 12:26:48:


Da würde ich meinen, dass ein Versuch bei der ABH nicht schaden kann - je "besser" der Arbeitsvertrag (unbefristet) desto eher gibt es eventuell die Möglichkeit - dürfte aber nur einzelfallbezogen zu klären sein. Frag diesbezüglich einfach mal an!

:


ja das werd ich morgen früh mal gleich machen und dort anrufen...

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von schweitzer am 16.01.2008 um 12:36:35

Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:30:06:
Wenn aber trotz aller Zweifel ein Besuchsvisum genehmigt wird ?


Wie gesagt, ich glaube nicht daran, und will hier keine Illusionen wecken.


Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:30:06:
Wenn aber trotz aller Zweifel ein Besuchsvisum genehmigt wird ?  

Geburt in Deutschland-Kind Deutsch- Rückreise- Antrag auf FZV in der Botschaft.


Das klingt schon vernünftig - aber wer trägt die Kosten für die Geburt während des Besuchsaufenthalts, eine Reisekrankenversicherung wohl eher nicht. Der Verpflichtungsgeber? - Hoffentlich weiß der, was da auf ihn zukonmmen kann...

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von erdal25 am 16.01.2008 um 12:39:19

Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:30:06:
Wenn aber trotz aller Zweifel ein Besuchsvisum genehmigt wird ?

Geburt in Deutschland-Kind Deutsch- Rückreise- Antrag auf FZV in der Botschaft.

Da sehe ich den Missbrauch aber nicht. Ehr die Sorge eines Vaters, der gerne möchte, das sein Kind (und seine Frau natürlich auch), die beste Medizinische Behandlung bekommen, die sie bekommen können. Mit dem schönen Nebenefekt, das daß Kind später nicht eingebürgert werden muss, und der LU keine Rolle beim FZV mehr spielt.

Micha


Wird das Kind automatisch Deutsch wenn es während des Besuchervisums geboren wird in DE.
Wie gesagt beim ersten mal hatten wir die Schwangerschaft verschwiegen, in Fern kann das denn Ärger geben wenn man das verschweigt.

Und in wie fern gibt es ärger bei einem Verdacht auf Visumsmissbrauch können da schwere Probleme auf uns zukommen.
danke

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von Mikael321 am 16.01.2008 um 12:39:35

schweitzer schrieb am 16.01.2008 um 12:36:35:
des Besuchsaufenthalts, eine Reisekrankenversicherung wohl eher nicht. Der Verpflichtungsgeber? - Hoffentlich weiß der, was da auf ihn zukonmmen kann...
Da schon verheiratet ist, und er versicherungspflichtig beschäftigt ist, kann er seine Frau bei der Meldestelle anmelden . Eine AE wird ja von der Versicherung nicht geprüft. Damit zahlt seine KV.


erdal25 schrieb am 16.01.2008 um 12:39:19:
1 )Wird das Kind automatisch Deutsch wenn es während des Besuchervisums geboren wird in DE.2 ) Und in wie fern gibt es ärger bei einem Verdacht auf Visumsmissbrauch können da schwere Probleme auf uns zukommen.
1) Ja, wenn du seit mindestens 8 Jahren eine NE hast.

2) Wenn nach der Geburt/Ablauf des Visums wieder ausgereist wird, gibt es keine Probleme.


Micha

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von erdal25 am 16.01.2008 um 12:49:20
na gut ich danke euch erstmal für die antworten, ich werde morgen früh nochmals die ABH anrufen und nachfragen wegen dem Arbeitsvertrag.

Dann werd ich nochmals schreiben morgen.

Wir könnten ja auch diesmal verschweigen das Sie schwanger ist, was aber dazu führen würde das wir nach der Geburt De wieder verlassen müssen, das will ich Frau und Kind nicht zumuten gleich danach wieder hin und her zu Reisen.


Ich werde es wohl dann auf die normale FZV Art versuchen und hoffen das der Antrag vor der Geburt genehmigt wird, ansonsten Geburt in der Türkei und später dann beide nach DE holen, was ja dann schwerer wird oder, weil es dann 2 Personen sind.

Gruss Erdal

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von ronny am 16.01.2008 um 12:58:31

Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:14:01:
Ersatzweise die Geburt in der Deutschen Botschaft, oder auf einem Deutschen Schiff  


weder noch, weil beides kein Gebiet der BRD ;)

Der § 4 Abs. 3 StAG sagt dazu eindeutig:



Zitat:
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.


und es gehört zu den vielen juristischen Ammenmärchen, dass der Boden einer deutschen Auslandsvertretung zum Inland gehört ;)

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von schweitzer am 16.01.2008 um 13:00:08

Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:39:35:
Da schon verheiratet ist, und er versicherungspflichtig beschäftigt ist, kann er seine Frau bei der Meldestelle anmelden


Wenn sie nur ein Besuchsvisum im Pass hat???


Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:39:35:
Eine AE wird ja von der Versicherung nicht geprüft.


Meine KV wollte die AE meiner Frau sehen!!!


erdal25 schrieb am 16.01.2008 um 12:49:20:
Wir könnten ja auch diesmal verschweigen das Sie schwanger ist,


Abgesehen, dass ich davon gar nichts halte - möglicherweise lässt sich das Ganze demnächst nicht mehr verschweigen, weil es einfach optisch wahrnehmbar ist ...

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt beantragen während Besuchervisum
Beitrag von erdal25 am 16.01.2008 um 13:05:55

schweitzer schrieb am 16.01.2008 um 13:00:08:




Abgesehen, dass ich davon gar nichts halte - möglicherweise lässt sich das Ganze demnächst nicht mehr verschweigen, weil es einfach optisch wahrnehmbar ist ...

=schweitzer=


ja das werd ich nicht machen wie gesagt ich denke der normale weg wird der beste sein um anderen Problemen aus dem Weg zu gehen...

danke schweitzer

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