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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Unterlagen notwendig fuer Verpflichtungserklaerung ???
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Beitrag begonnen von Ivonne1 am 14.01.2008 um 16:12:20

Titel: Unterlagen notwendig fuer Verpflichtungserklaerung ???
Beitrag von Ivonne1 am 14.01.2008 um 16:12:20
Hey Leute  !

Beim Durchstoebern der Eintraege habe ich gelesen, dass so ziemlich alle, die eine VE abgegeben haben, Unterlagen wie Einkommensnachweise/Wohnraumnachweis vorlegen mussten.

Da mein Partner ein Visum zwecks FZF zu unserer gemeinsamen Tochter gestellt hat, wird auch von mir die VE verlangt. Das werde ich in den naechsten Tagen dann auch machen, nur komisch, dass der MA der AB auch nach mehrmaligen Nachfragen immer meinte, ich braeuchte keine Unterlagen beibringen. Ist die Vorlage von Einkommensnachweisen eine Kann-Bestimmung oder ist es bei Beantragung eines Visums zur FZF zum Kind nicht zwingend erforderlich? Oder ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Ivonne

Titel: Re: Unterlagen notwendig fuer Verpflichtungserklaerung ???
Beitrag von maki am 14.01.2008 um 16:17:35
Ich frage mich, warum sollte eine VE abgeben werden wenn der Nachzug zum deutschen Kind erfolgt?

Ich denke du kannst dir die VE (und die 25,-€) sparen.


Titel: Re: Unterlagen notwendig fuer Verpflichtungserklaerung ???
Beitrag von Ivonne1 am 14.01.2008 um 16:20:07
Wie soll das gemeint sein?

Der MA der AB verlangt die VE, ansonsten (ich zitiere): gibt es kein Visum !!!

Wo steht denn, dass in diesem Fall keine VE notwendig ist?

Ivonne

Titel: Re: Unterlagen notwendig fuer Verpflichtungserklaerung ???
Beitrag von Ivonne1 am 14.01.2008 um 19:53:19
Sorry aber ich muss das Thema noch einmal nach vorne pushen, da ich den Termin fuer die Abgabe der VE bald habe und ich wissen muss, ob ich den wirklich verpflichtet bin, dass zu tun.

Ich verweise noch zusaetzlich darauf, dass evtl. noch die Vaterschaftsanerkennung in Deutschland wiederholt werden muss lt. ABhler. Zur Zeit haben wir nur die franzoesische Vaterschaftsanerkennung, da unsere Tochter in Frankreich geboren ist.

Ivonne

Titel: Re: Unterlagen notwendig fuer Verpflichtungserklaerung ???
Beitrag von nixwissen am 14.01.2008 um 22:22:40
Hi,

maki meinte, daß zur FZF zum deutschen Kind keine VE nötig ist, kein Nachweis des Lebensunterhalts, alles unerheblich.
Wenn die Vaterschaft aber nicht klar bei der ABH anerkannt ist, frage ich mich, wie es ein Visum zur FZF geben soll?

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Unterlagen notwendig fuer Verpflichtungserklaerung ???
Beitrag von Ivonne1 am 15.01.2008 um 08:00:21
@ nixwissen

danke fuer die antwort. im prinzip ist die Vaterschaft geklaert, da wir bereits die geburtsurkunde haben und auch die sorgerechtserklaerung gemacht haben und in beiden ist mein Partner als Vater vermerkt.
dann ist ja noch die frz. Vaterschaftsanerkennung. naja das visum zur fzf gibt es natuerlich nur, wenn die ABH die frz. vaterschaftsanerkennung anerkennt, das wird momentan noch geprueft.
leider konnte hier im forum diese frage leider nicht abschliessend beantwortet werden. der ABHler meinte, wenn die Vaterschaftsanerkennung nicht ausreicht, dann bekommt mein Schatz ein anderes Visum um in Deutschland einzureisen, um die Vaterschaft dann noch einmal anzuerkennen und dann geht alles den ueblichen Weg.

Ivonne

Titel: Wie geht es weiter nach Visumserteilung?
Beitrag von Ivonne1 am 17.01.2008 um 13:22:57
Servus,

wie schaut es mit der weiteren Verfahrensweise aus, nachdem ein Visum zur FZF erteilt wurde? Stimmt es, dass es keine Frist gibt, sich danach bei der zustaendigen ABH vorzustellen (hauptsache innerhalb der 3 Monate)?
Stellt man dann sofort einen Antrag auf die AE? Wenn ja, wird diese doch nicht sicherlich am gleichen Tag erteilt oder? Wenn nicht, erhaelt man fuer die Wartezeit eine Duldung?

Was passiert, wenn sich die Adresse in D, die auf dem Visumsantrag angegeben wurde aendert (z.B. dt. Partner/Ehepartner zieht um), bevor sich der Auslaender nach Einreise in D bei der ABH vorstellt. Wechselt dann die Zustaendigkeit der ABH?

Achja, wie sieht es mit einer Krankenversicherung aus? Muss sie vor Einreise in D abgeschlossen werden? Wer uebernimmt hier die Kosten?

Vorab danke fuer alle Antworten !

Ivonne

Titel: Re: Wie geht es weiter nach Visumserteilung?
Beitrag von schweitzer am 17.01.2008 um 13:28:47
Hallo Ivonne -

ich arbeite Deine Fagen mal der Reihe nach ab:


Ivonne schrieb am 17.01.2008 um 13:22:57:
Stimmt es, dass es keine Frist gibt, sich danach bei der zustaendigen ABH vorzustellen (hauptsache innerhalb der 3 Monate)?  


Das ist richtig. Ich würde trotzdem nicht abwarten, wozu? - Zuerst die Ehe bei der Meldebehörde anmelden, dann Antrag auf AE bei der ABH stellen.


Ivonne schrieb am 17.01.2008 um 13:22:57:
AE? Wenn ja, wird diese doch nicht sicherlich am gleichen Tag erteilt oder? Wenn nicht, erhaelt man fuer die Wartezeit eine Duldung?  


Nein. Im Zweifel gibt es eine Fiktionsbescheinigung. Die gilt als erlaubter Aufenthalt bis zur tatsächlichen Erteilung der AE .


Ivonne schrieb am 17.01.2008 um 13:22:57:
Was passiert, wenn sich die Adresse in D, die auf dem Visumsantrag angegeben wurde aendert (z.B. dt. Partner/Ehepartner zieht um), bevor sich der Auslaender nach Einreise in D bei der ABH vorstellt. Wechselt dann die Zustaendigkeit der ABH?  


Zuständig ist die ABH des Ortes, wo der gemeinsame Hauptwohnsitz genommen wird.

=schweitzer=

Noch zu Deiner "nachgelegten" Frage:


Zitat:
Achja, wie sieht es mit einer Krankenversicherung aus? Muss sie vor Einreise in D abgeschlossen werden? Wer uebernimmt hier die Kosten?


Für die Einreise (Laufzeit des Visums) müsste eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Kosten sind durch den, der sich versichern lässt, zu tragen. Nach der Einreise, dann Anmeldung bei einer gesetzlichen KV - in der Regel Familienversicherung (über Dich).

=schw.=




Titel: Re: Wie geht es weiter nach Visumserteilung?
Beitrag von Ivonne1 am 17.01.2008 um 13:40:27
@ schweitzer

Danke fuer deine Antwort.

Wir sind nicht verheiratet. Die FZF erfolgt zu unserem gemeinsamen Kind.
Wuerde das an Deinen getroffenen Aussagen etwas aendern bzgL Wohnsitzwechsel, KV und AE?

Ivonnsche

Titel: Re: Wie geht es weiter nach Visumserteilung?
Beitrag von ronny am 17.01.2008 um 13:42:27

Ivonne schrieb am 17.01.2008 um 13:40:27:
Wir sind nicht verheiratet.  


Den Irrtum hättst Du vermeiden können wenn Du Deinen alten Fred fortgeführt hättest.

Titel: Re: Unterlagen notwendig fuer Verpflichtungserklaerung ???
Beitrag von schweitzer am 17.01.2008 um 13:59:00

Ivonne schrieb am 17.01.2008 um 13:40:27:
Wuerde das an Deinen getroffenen Aussagen etwas aendern bzgL Wohnsitzwechsel, KV und AE?  


Nein. Nur bei der Krankenversicherung nach der Einreise bin ich mir nicht 100% sicher. Eine Familienversicherung dürfte, da Ihr nicht verheiratet seid wohl ausscheiden. Das würde bedeuten, dass er sich selbst eine Krankenkasse aussuchen muss - Beiträge ggf. über die ARGE.

Aber wie gesagt, das ist nicht ganz "meine Baustelle" - warte mal ein wenig ab, ob ich ggf. durch einen anderen user korrigiert werde.

=schweitzer=

Titel: Re: Wie geht es weiter nach Visumserteilung?
Beitrag von ChicaLoca am 18.01.2008 um 10:53:53

Ivonne schrieb am 17.01.2008 um 13:22:57:
Stimmt es, dass es keine Frist gibt, sich danach bei der zustaendigen ABH vorzustellen (hauptsache innerhalb der 3 Monate)?

Möglicherweise steht auf dem Visum als Auflage "Aufenthaltsanzeige und Anmeldung nach Einreise".
Dann muss er zeitnah nach Einreise bei der zuständigen ABH vorsprechen.

Auch ein zeitnaher Antrag auf Erteilung einer AE macht Sinn.
Er will doch sicher schnell arbeiten dürfen und/oder den Integrationskurs beginnen, oder ???

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