i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1199987619

Beitrag begonnen von taty77 am 10.01.2008 um 18:53:38

Titel: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von taty77 am 10.01.2008 um 18:53:38
Meine Situation:
Ich lebe seit 2001 in Deutschland. Komme ursprünglich aus der Ukraine. Zuerst als Au-Pair ein Jahr, dann Sprachkurse gemacht an der VHS und ab SS 2003 ein Jahr lang Deutschkurs an der Uni gemacht. Ab SS 2004 bekam ich die Zulassung zum Studium Chemie an der Uni.
Seitdem ununterbrochen eingeschrieben aber keine Leistungen erbracht, da nur Kenntnisprüfung zu erbringen.

Ich habe in der Ukraine, bevor ich nach Deutschland gekommen bin, einen Abschluss in "Chemie in Richtung Lehramt mit Pädagogik, Philosophie, angewandte Kunst und Bekleidungsschnitt" abgeschlossen.

Ich wollte mir das Studium anerkennen lassen für das Studium Chemie als Diplom. Ich habe nichts vergleichbares gefunden ausser Diplom-Chemie. Damals war ich auch nicht so erfahren wie jetzt und habe das genommen was am nächsten war.  Mir wurde das Studium soweit anerkannt, dass ich nur eine Kenntnisprüfung in allen chemischen Fächern machen sollte und noch eine Diplomarbeit.

Da aber das Dipl.-Chemie-Studium, wie ich mit der Zeit merkte, ganz anders aufgebaut war als bei uns (viel zu wissenschaftlich), habe ich mich die letzten Jahre sehr gequält, um mein Wissen in jedem Prüfungsfach, zu dem ich eine Kenntnisprüfung ablegen sollte, zu vervollständigen.

Jetzt ist mir aber klar geworden, nach diesen Jahren, dass ich das gar nicht machen möchte.
Sondern mein Studium aus der Ukraine war eher pädagogisch und Kunst- und Textilorientiert. Ich möchte also nicht als Diplom-Chemikerin arbeiten sondern beabsichtige eher in den Bereich Textil und Mode zu gehen, so wie ursprünglich.

Ich habe mir das bis jetzt nicht zugetraut, die Entscheidung rückgängig zu machen und das Studienfach zu wechseln. Auch hatte ich die Hoffnung, dass ich es doch irgendwie schaffen könnte. Aber es ist eine Qual und liegt mir einfach nicht.

Heute habe ich die ABH angerufen um mich über die Möglichkeit eines Studiengangwechsels zu erkundigen. Die Sachbearbeiterin war aber sehr unfreundlich und meinte es geht nicht.

Was kann ich tun? Ich möchte hier studieren, im Bereich Modedesign oder Modemanagement. Ich habe mir schon einige Hochschulen oder Privatschulen ausgesucht, wo ich mich bewerben könnte. Bei einigen Privatschulen kann ich einen Bachelor schon innerhalb von 3 Jahren abschliessen.

Kann mir jemand helfen? Gibt es eine Möglichkeit oder muss ich das hinnehmen was die Frau bei der ABH gesagt hat? Was ist mit der 10-Jahres-Regel? Soll ich einen Anwalt einschalten? Was ist wenn ich das Land verlasse für einen gewissen Zeitraum und ich dann wieder zurückkomme und bewerbe mich für mein Wunschstudium erst dann?

Hier nochmal meine Daten:
08/2001 - 08/2002 Au-Pair
09/2002 - 12/2002 Intensivkurs Deutsch VHS
SS/2003 - SS/2004 Deutschkurs Uni Studienvorbereitend
SS/2004 - jetzt       Fach Dipl.-Chemie Uni

Meine Aufenthalte:
08/2001 - 11/2001 Visum (nur zur Tätigkeit als Au-Pair)
11/2001 - 03/2005 Aufenthaltsbewilligung §28 Abs 1, Erwerbstätigkeit nur gem. §2 Abs2/4 AAV (ab 05/2004 Zusatzbedingung: zum Studium Fachrichtung Chemie)
03/2005 - heute      Aufenthaltserlaubnis zum Studium, Fachrichtung Chemie, §7 i.V.m. §16 Abs 1,2 AufenthG, Beschäftigung höchstens 90 Tage



Vielen Dank im voraus
Taty

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Tippi am 10.01.2008 um 20:07:51
Schau doch mal hier.

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von taty77 am 10.01.2008 um 20:16:54
Danke für den Link!
Aber meine Frage: Ab wann wird der Aufenthalt gerechnet? Zählt die Au-Pair-Zeit und die Zeit des Sprachkurses an der VHS auch mit? Oder wird der Aufenthalt ab Sprachkurs an der Uni gezählt. Dann hätte ich nämlich noch über 5 Jahre Zeit und könnte ein neues Studium innerhalb der 10-jahres Frist abschliessen.

Gibt es da irgendwelche Urteile darüber?
Ausserdem, muss ich mich mit einer Ablehnung abfinden oder kann ich mich auf die 10-jahres-Regel berufen?

gruss
Taty

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Esra am 10.01.2008 um 21:04:20

taty77 schrieb am 10.01.2008 um 18:53:38:
11/2001 - 03/2005 Aufenthaltsbewilligung §28 Abs 1, Erwerbstätigkeit nur gem. §2 Abs2/4 AAV (ab 05/2004 Zusatzbedingung: zum Studium Fachrichtung Chemie)


Hallo,

wenn du §28 Abs 1 hattest, müsstest du eigentlich einen dt. Ehepartner oder Kind gehabt haben... bist du wirklich sicher, dass es dieser Paragraph war?

[Oder bin ich irgendwie schief gewickelt?]

Esra

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Tippi am 10.01.2008 um 21:29:22

Esra schrieb am 10.01.2008 um 21:04:20:
Hallo,  

wenn du §28 Abs 1 hattest


nicht AufenthG sonder AuslG (altes Recht bis 31.12.2004)  ;)

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Esra am 10.01.2008 um 21:31:26

Tippi schrieb am 10.01.2008 um 21:29:22:
nicht AufenthG sonder AuslG (altes Recht bis 31.12.2004)  ;)

:-[ ahhhhh.... vielen Dank, Tippi.

Esra (das mit der Arbeitserlaubnis hat ja auch nicht dazu gepasst)

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von taty77 am 10.01.2008 um 21:36:02
Sorry, damit war gemeint §28 AuslG nicht AufenthaltG

gruss
taty

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von taty77 am 10.01.2008 um 22:20:32
Also nochmal meine Frage: Ab wann wird der Aufenthalt gerechnet? Zählt die Au-Pair-Zeit und die Zeit des Sprachkurses an der VHS auch mit? Oder wird der Aufenthalt ab Sprachkurs an der Uni gezählt. Dann hätte ich nämlich noch über 5 Jahre Zeit und könnte ein neues Studium innerhalb der 10-jahres Frist abschliessen.

Gibt es da irgendwelche Urteile darüber?
Ausserdem, muss ich mich mit einer Ablehnung abfinden oder kann ich mich auf die 10-jahres-Regel berufen?


gruss
Taty

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Sondra am 17.01.2008 um 08:52:58

taty77 schrieb am 10.01.2008 um 22:20:32:
Ab wann wird der Aufenthalt gerechnet? Zählt die Au-Pair-Zeit und die Zeit des Sprachkurses an der VHS auch mit? Oder wird der Aufenthalt ab Sprachkurs an der Uni gezählt.

Auch wenn das nicht eindeutig definiert ist, geht es aus der Logik der Handlung der ABH hervor. Dass es dir ermöglicht / erlaubt wurde, im Anschluss an deinem Au-Pair Aufenthalt ohne vorherige Ausreise mit dem Studium anzufangen, bedeutet im Umkehrschluss, dass die ABH die Au-Pair Zeit als studienvorbereitende Maßnahme bewertet hat. Studienvorbereitende Maßnahmen - vor allem Sprachkurse - dürfen bis insgesamt 2 Jahren dauern, was bei dir auch zutrifft: 1 Jahr Au-Pair + 1 Jahr Sprachkurs an der Uni. Diese Zeit wird zwar nicht auf die Fachsemesterzahl dazu gerechnet, aber auf die Gesamtaufenthaltsdauer schon. Die Fachsemesterzahl ist nur relevant in Zusammenhang mit der Einschätzung, ob du ein "ordnungsgemäßes" Studium durchziehst oder nicht - hier darfst du die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden Hochschule in dem jeweiligen Studiengang um nicht mehr als drei Semester überschreiten (in Ausnahmefällen eventuell etwas mehr). Die Gesamtaufenthaltsdauer aber beinhaltet alles


Zitat:
Der Aufenthaltszweck Studium umfasst sämtliche mit dem Studium verbundenen Ausbildungsphasen. Abhängig vom Einzelfall gehören dazu
- Sprachkurse  (auch als Au-Pair), insbesondere zur Studienvorbereitung,
- Studienkollegs oder andere Formen staatlich geförderter studienvorbereitender Maßnahmen,
- für das Studium erforderliche oder von der Hochschule empfohlene vorbereitende Praktika,
- ein grundständiges Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule (Grund- und Hauptstudium einschließlich studienbegleitender Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen), auch nach einem vorherigen Studium im Ausland,
- nach einem Studium ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium) oder eine Promotion sowie
- anschließende praktische Tätigkeiten, sofern sie zum vorgeschriebenen Ausbildungsgang gehören oder zur umfassenden Erreichung des Ausbildungszieles dienen.

Es wäre sogar positiv für dich, wenn deine zuständige ABH den Wechsel von Au-Pair auf Studium als Fortsetzung desselben Aufenthaltszwecks (Studium) betrachtet und nicht als bereits erfolgten Wechsel des Aufenthaltszwecks. Der Unterschied besteht daran, ob man bei dir vom ersten oder bereits vom zweiten Wechsel des Aufenthaltszwecks ausgehen würde. Und der zweite ist selbstverständlich erheblich schwieriger als der erste. So - gehen wir davon aus, dass deine ABH den Aufenthalt so betrachtet wie ich: Au-Pair + Sprachkurs + bisheriges Studium = 1 Aufenthalt zu Studiumzwecke.

Ein Studiumfachwechsel ist nur während der ersten 18 Monaten (3 Semester) problemlos möglich. Er ist aber auch später nicht völlig unmöglich. Bedingung ist, entweder verlängert sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als 18 Monate oder das Studium kann abgeschlossen werden innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren. Da du ein völlig anderes Studium anstrebst, können wir die 18 Monate vergessen.


taty77 schrieb am 10.01.2008 um 22:20:32:
muss ich mich mit einer Ablehnung abfinden oder kann ich mich auf die 10-jahres-Regel berufen?

Weder noch. Du kannst dich nicht auf irgendeine Regelung "berufen", weil das gesamte Prozedere, in Deutschland studieren zu dürfen, eine so genannte KANN-Bestimmung ist = im Ermessen der Behörden. Und bisher haben dich diese Behörden nicht schlecht behandelt. Aber du mußt dich auch nicht gleich mit einer (telefonischen) Ablehnug abfinden.

Das Studium an einer privaten Akademie, das sicherlich teuerer ist, und von dir finanziert werden müsste, ist ein gutes Argument, dass es dir ernst ist. Eine andere Variante wäre der brauchbare Kompromiss, zwischen dem, was du bisher gemacht hast und dem, was du wirklich machen willst - z.B. der Abschluss als Textilingenieur [guck=guck.gif] hier - weil du in diese Fachrichtung vermutlich genügend anerkennbaren Vorkenntnisse mitbringst, um die Studiendauer ordentlich zu verkürzen.

Deswegen solltest du

1. klären, wo du welchen Abschluss und zu welchen Konditionen erreichen kannst + die schriftliche Aufnahmezusage verlangen
2. dann einen schriftlichen Antrag unter Darlegung deiner Gründe bei der ABH stellen.

Eine Garantie auf Erfolg kann dir auch kein Anwalt geben. Wenn alle Stricke reißen, wirst du in letzter Konsequenz zuerst ausreisen und dich erneut für dein Wunschstudium bewerben. Damit würde es sich um einen neuen Sachverhalt und Aufenthaltszweck handeln, das ganz für sich allein betrachtet und entschieden wird.


Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Muleta am 17.01.2008 um 09:17:13

Sondra schrieb am 17.01.2008 um 08:52:58:
Auch wenn das nicht eindeutig definiert ist, geht es aus der Logik der Handlung der ABH hervor. Dass es dir ermöglicht / erlaubt wurde, im Anschluss an deinem Au-Pair Aufenthalt ohne vorherige Ausreise mit dem Studium anzufangen, bedeutet im Umkehrschluss, dass die ABH die Au-Pair Zeit als studienvorbereitende Maßnahme bewertet hat.


warum das? Warum sollte nach einem Au-pair-Aufenthalt sonst eine Ausreise erfolgen müssen?

und woher kommt denn das hier:


Zitat:
Der Aufenthaltszweck Studium umfasst sämtliche mit dem Studium verbundenen Ausbildungsphasen. Abhängig vom Einzelfall gehören dazu
- Sprachkurse  (auch als Au-Pair), insbesondere zur Studienvorbereitung, ...


Muleta

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Sondra am 17.01.2008 um 10:29:41

Muleta schrieb am 17.01.2008 um 09:17:13:
warum das? Warum sollte nach einem Au-pair-Aufenthalt sonst eine Ausreise erfolgen müssen?

Ist nicht "auf meinem Mist" gewachsen. Ich habe nur die überwiegend vertretene Meinung im Forum verinnerlicht, die besagt, dass für ein jeweiligen Aufenthaltszweck das richtige Visum beantragt werden sollte: Au-Pair für Au-Pair; Studium für Studium, Eheschließung für Eheschließung und FZF für Familienzusammenführung - ansonsten definiert man sofort ein Visummißbrauch.


Muleta schrieb am 17.01.2008 um 09:17:13:
und woher kommt denn das

Das kommt tatsächlich aus meinen Überlegungen. Und entbehrt, denke ich, nicht jeder Logik. Ein Aufenthalt als Au-Pair soll dazu dienen, Sprache, Land und Leute (kennen) zu lernen. Im weitesten Sinne kann es als Lernaufenthalt bzw. studiumvorbereitend gewertet werden.

Und welche ist deine Meinung?

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Mick am 17.01.2008 um 10:49:33

Sondra schrieb am 17.01.2008 um 10:29:41:
Ist nicht "auf meinem Mist" gewachsen. Ich habe nur die überwiegend vertretene Meinung im Forum verinnerlicht, die besagt, dass für ein jeweiligen Aufenthaltszweck das richtige Visum beantragt werden sollte: Au-Pair für Au-Pair; Studium für Studium, Eheschließung für Eheschließung und FZF für Familienzusammenführung - ansonsten definiert man sofort ein Visummißbrauch.  

Hoi,

doch, das ist auf Deinem Mist gewachsen. Es
wurde das Visum für den richtigen Zweck be-
antragt, nämlich "Au-Pair für Au-Pair".

Es geht um einen Aufenthaltszweckwechsel, nach-
dem eine AE erteilt wurde. Und hier kann festge-
halten werden, dass es außer in § 16-Fällen grund-
sätzlich möglich ist (auch beim 16 wenn Anspruch
besteht).

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Sondra am 17.01.2008 um 11:28:42

Mick schrieb am 17.01.2008 um 10:49:33:
einen Aufenthaltszweckwechsel, nachdem eine AE erteilt wurde. Und hier kann festgehalten werden, dass es außer in § 16-Fällen grundsätzlich möglich ist (auch beim 16 wenn Anspruch besteht).

Klar  :klatsch: Danke Mick - ich bin etwas aus der Übung.

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von taty77 am 19.01.2008 um 22:21:04
Also heisst das jetzt, dass mir das Au-Pair-Jahr nicht zur Gesamtaufenthaltsdauer gerechnet werden darf?
So hab ich das jetzt verstanden von euch.

Ich hätte also knapp 5 Jahre Zeit noch. Da es aber eine Kann-Bestimmung ist, könnte die ABH dennoch absagen. Ist das richtig?

Ich habe mich entschieden Regionalwissenschaften Osteuropa als Bachelor zu studieren. Hätte so den Vorteil der Sprache Russisch, die ich nicht lernen muss und somit die Aussicht auf eine zügige Studiendauer. Regelstudiendauer ist 6 Semester.

Soll ich mich direkt für einen Studiengangwechsel bewerben an der Uni und dann die Zusage der ABH mitteilen, und eine Begründung dazu schreiben?

Was würde passieren, wenn sie das nicht genehmigen? Und ich bin schon im neuen Studiengang eingeschrieben.

Gruss
Taty

Titel: Re: Studiengangwechsel möglich? Dringend Hilfe
Beitrag von Muleta am 19.01.2008 um 22:39:58

taty77 schrieb am 19.01.2008 um 22:21:04:
Also heisst das jetzt, dass mir das Au-Pair-Jahr nicht zur Gesamtaufenthaltsdauer gerechnet werden darf?So hab ich das jetzt verstanden von euch.


es gibt ABHs, die wollen die Au-pair-Zeiten grundsätzlich zu den Studienzeiten mitrechnen, Argumentation wie von Sondra. Ich halte das für grundfalsch: der Aupair-Aufenthalt ist schon rein von den Arbeitszeiten ganz klar eine Erwerbstätigkeit und keinesfalls primär ein Sprachkurs. Daher scheidet eine Anrechnung auf die 10-Jahresregelung m.E. aus.


Zitat:
Ich hätte also knapp 5 Jahre Zeit noch.


1.) im gleichen Studienfach bei ordnungsgemäßem Studium: ja.
2.) bei einem genehmigten Wechsel des Faches: ja
3.) sonst: nein


Zitat:
Ich habe mich entschieden Regionalwissenschaften Osteuropa als Bachelor zu studieren. Hätte so den Vorteil der Sprache Russisch, die ich nicht lernen muss und somit die Aussicht auf eine zügige Studiendauer. Regelstudiendauer ist 6 Semester.


da Du bereits 3 Jahre Chemie studiert hast, kommt ein Studiengangwechsel nur noch in besonders gelagerten Fällen in Betracht. Insbes. wenn im ersten Studiengang erbrachte Leistungen im neuen Studiengang anerkannt werden. Danach sieht es bei Dir aber nicht aus.


Zitat:
Was würde passieren, wenn sie das nicht genehmigen? Und ich bin schon im neuen Studiengang eingeschrieben.


Deine Aufenthaltserlaubnis würde nicht mehr verlängert bzw. die noch gültige AE würde in der Gültigkeit verkürzt werden. Danach wäre Koffer packen angesagt.

Muleta

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.