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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Umzug nach Belgien
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Beitrag begonnen von Isla am 09.01.2008 um 11:21:06

Titel: Umzug nach Belgien
Beitrag von Isla am 09.01.2008 um 11:21:06
Ich hatte in einem anderen Thread schon gepostet.

Ich plane, im Sommer nach Belgien zu ziehen.
Der Vater meiner Kinder ist Nigerianer.  Seine Aufenthaltserlaubnis hier in D hat er aufgrund seiner Kinder zur Zeit für drei Jahre.
Wir beide sind nicht verheiratet, würden in Belgien aber zusammen ziehen.

Kann er mit uns nach Belgien ziehen und dort arbeiten?
An welches Amt konkret muss ich mich wenden?
Wie lange kann es dauern, bis man weiss, ob eine Einreise möglich ist, oder nicht?

Vielen Dank schonmal
Gruss, Isla


Titel: Re: Umzug nach Belgien
Beitrag von maki am 09.01.2008 um 11:29:16
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1199366055/0#0

Titel: Re: Umzug nach Belgien
Beitrag von Isla am 09.01.2008 um 11:34:14
Danke, Maki.  Hatte ich garnicht gesehen. :-)

Titel: Re: Umzug nach Belgien
Beitrag von Isla am 12.01.2008 um 13:49:35
Macht es eigentlich einen großen Unterschied, ob jemand einen unbefristeten Aufenthalt hat, oder einen z.B. für drei Jahre (wie in unserem Fall), wenn es darum geht in Europa um zu ziehen und zu arbeiten?

Bezieht sich der unbefristete Aufenthalt nicht ausschließlich auf Deutschland?
Und wenn z.B. bei einem unbefristeten Aufenthalt die Kinder aus D fortziehen, verfällt der Aufenthalt dann nicht? (wenn das Sorgerecht der Grund für den Aufenthalt war?)


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