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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Heirat, wie viel Jahre Aufenthalt beantragen
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Beitrag begonnen von iltis am 09.01.2008 um 10:43:55

Titel: Visum zur Heirat, wie viel Jahre Aufenthalt beantragen
Beitrag von iltis am 09.01.2008 um 10:43:55
Hallo,
meine Verlobte in den Philippinen fragt was auf Seite 4,

          Punkt: Ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis fuer ___ Jahre

eintragen soll.

http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/en/01/Visabestimmungen/ddatei__application__long__stay,property=Daten.pdf

Was ist dort einzutragen, sie will hierherkommen zur Heirat, dann hier leben.
Unbegrenzt?  Geht das? oder 3 Jahre?

Danke!

Titel: Re: Visum zur Heirat, wie viel Jahre Aufenthalt beantragen
Beitrag von ChicaLoca am 09.01.2008 um 11:43:56
klar kann sie "unbegrenzt" schreiben
denn ich gehe mal davon aus, dass sie nach der Eheschließung mit dir auch weiterhin hier in D leben will, oder ????

Titel: Re: Visum zur Heirat, wie viel Jahre Aufenthalt beantragen
Beitrag von Saxonicus am 09.01.2008 um 11:46:16
Wahrscheinlich bekommt sie bei der ersten Beantragungung ein Jahr oder maximal drei Jahre.

Titel: Re: Visum zur Heirat, wie viel Jahre Aufenthalt beantragen
Beitrag von ChicaLoca am 09.01.2008 um 14:36:21
@Saxonicus
darum geht es ja nicht
sondern um die Eintragung im Visa-Antrag
und da ist es durchaus üblich, direkt "unbegrenzt" reinzuschreiben
denn der/die Antragsteller wollen ja auch für unbegrenzte Zeit nach D kommen,
das ist ja der Zweck eines Visums zur Eheschließung oder FZF

die Erteilung der AE folgt ja eh erst nach der tatsächlichen Eheschließung in Deutschland

Titel: Re: Visum zur Heirat, wie viel Jahre Aufenthalt beantragen
Beitrag von nixwissen am 10.01.2008 um 01:04:56
Hi,

warum reden hier immer alle um den heissen Brei herum?
Das Visum zur Heirat wird ohnehin nur für 3 Monate ausgestellt aber es ist ein unbegrenzter Aufenthalt in D geplant und nach der Heirat gibt es eine AE.
Diese Frage ist also komplett hinfällig, Mumpitz, Blödsinn.
Lass es frei, schreib 1000 Jahre hin, "auf ewig" oder was auch immer, es spielt keine Rolle.
Im Ernst: Freilassen oder "Dauerhaft".

Gruß,
Norbert

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