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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten geben? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1199720852 Beitrag begonnen von MaceV am 07.01.2008 um 16:47:32 |
Titel: Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten geben? Beitrag von MaceV am 07.01.2008 um 16:47:32
Hi @ all,
habe mal eine Frage: ich bin Deutscher, bin seit 3 Jahren verheiratet, Ehefrau lebt hier seit ca. 2 Jahren. Jetzt bin ich ein Fall für ARGE (auf Grund eines Unfalles)- seit Ende letzten Jahres. Mitte dieses Jahres läuft die Aufenthaltserlaubnis meiner Frau ab. Muss ich mir da irgendwelche Sorgen machen, dass die Verlängerung der AE meiner Frau abgelehnt wird? Wird das Ausländeramt irgendwelche Fragen hierzu stellen? (Konsequenzen???) Zudem würde ich gerne wissen, ob die AE immer 2 Jahre verlängert wird oder doch irgendwann mal 5 Jahre und mehr? Danke Mace |
Titel: Re: Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten ge Beitrag von trixie am 08.01.2008 um 11:05:17 MaceV schrieb am 07.01.2008 um 16:47:32:
Aufgrund deines - nicht vorhandenen - Einkommens mußt du dir keine Sorgen machen. Die AE deiner Frau wird verlängert. Eine Verlängerung um fünf Jahre ist nicht vorgesehen. trixie |
Titel: Re: Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten ge Beitrag von MaceV am 08.01.2008 um 20:30:53
Danke für die Antwort. Die Antwort ist hilfreich, jedoch bräuchte ich noch eine Info:
Auch meine Frau erhält ARGE, da ich es erhalte. Die Frage bezog sich daher eher auf meine Frau, da sie keine Einkommen hat und wegen mir auch ARGE bezieht (sonst könnten wir ja nicht wohnen und leben) Ich denke mal, dass die Antwort dieselbe bleibt, aber würde diese gerne nochmals bestätigt haben. Kannst du mir auch einen Link zeigen, wo die Staffelung steht, wie lange das Visum verlängert wird? Wird es lebenslang immer nur 2 Jahre sein (bis meine Frau halt NE holt)? |
Titel: Re: Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten ge Beitrag von trixie am 08.01.2008 um 21:24:05 MaceV schrieb am 08.01.2008 um 20:30:53:
Hier erhältst du die Auskunft einer Expertin aus einen anderen Thread, wobei ich mich hier nur auf die Dauer der Verlängerung beziehe: Visum verlängerung Zitat:
MaceV schrieb am 08.01.2008 um 20:30:53:
Genauso ist es, außer die Gesetze ändern sich einmal! trixie |
Titel: Re: Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten ge Beitrag von MamiJam am 09.01.2008 um 07:45:54
Hm... das macht mich etwas stutzig, denn als mein Mann eingereist ist bekam er 1 Jahr AE.
Letztes Jahr sind wir zur Ausländerbehörde, um die Verlänerung zu bekommen und da bekam er dann eine AE für die nächsten 3 Jahre... find ich nun doch merkwürdig! |
Titel: Re: Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten ge Beitrag von schweitzer am 09.01.2008 um 08:01:43
Hallo Mamijam,
eine AE ist immer ein befristeter Titel und kann im Ermessen der ABH im Höchstfall für eine Zeit bis zu drei Jahren erteilt werden. Für einige Vorschriften (z.B. § 25 (5) AufenthG) gelten mitunter andere Vorschriften (z.B. zu Beginn der der Erteilung sind kürzere Fristen vorgeschrieben). 3 Jahre sind für eine AE aber in jedem Fall das Maximum. =schweitzer= |
Titel: Re: Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten ge Beitrag von Ulf am 25.01.2008 um 17:22:40 trixie schrieb am 08.01.2008 um 21:24:05:
Kann es sein, daß Du aus den Regeln für Studenten-AE zitiert hast? Aus 28.1.7 Anwendungshinweise entnahm ich zuletzt eine dreijährige Erteilungsmöglichkeit. Gruß, ULF |
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