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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum
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Beitrag begonnen von salut1 am 07.01.2008 um 10:31:20

Titel: Besuchsvisum
Beitrag von salut1 am 07.01.2008 um 10:31:20
Hallo,

ich möchte gerne meine marokkanische Bekannte für zwei Wochen (Besuch) nach Deutschland einladen.
Was brauchen wir? Was braucht sie?
Zu ihrem Status in Marokko: Sie ist im Moment Praktikantin (verdient nicht), hat 2 abgeschlossene Ausbildungen, lebt bei den Eltern (festes, gutes Einkommen vom Vater (Beamter)), Alter: 29.
Zu meinem Status: deutsche Staatsangehörigkeit, Angestellte in Vollzeit.
Kann ich sie einladen? Wenn ja, wie?

Vielen lieben Dank im Voraus, Iris

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von janetm am 07.01.2008 um 11:17:15
Hallo,

lies dir mal den link durch, das sollte einige Fragen beantworten:

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/Besuchs_20-_20touristenvisa.html

Aloha

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von salut1 am 07.01.2008 um 12:15:06
Hallo, vielen Dank erst mal.

Also reicht für einen Besuchsaufenthalt:

Eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG, die nicht älter als 6 Monate sein darf, sowie Nachweise zur Ihrer Beziehung zum Einladenden.

Was genau ist das? Woher bekomme ich so was? Wie soll ein Nachweis über die Beziehung aussehen?

Was ist mit Nachweise zum Reisezweck gemeint? Wäre das die Einladung von mir?

Ich glaube nicht, dass ihr ein Touristenvisum bewilligt wird aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage (keine Einkünfte, ledig)


Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von janetm am 07.01.2008 um 12:29:07
Bzgl. der Verpflichtungserklärung (VE):        http://www.info4alien.de/84/index.htm

Bekommst du bei deiner ABH, Verwaltungsgebühr 25 Euro

Nachweis über die Beziehung / Reisegrund kann ein persönliches Schreiben von dir sein, warum du die Person einladen möchstest.

Touristenvisum / Besuchsvisum unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, dass einmal der der Besucher die genügenden finanziellen Mittel versichert (TV), oder der zu Besuchende über die VE (BV).

Bedenke, dass für solche Visa kein Rechtsanspruch besteht und sie auch abgelehnt werden können. Stichwort Rückkehrbereitschaft.

Aloha




Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von salut1 am 07.01.2008 um 13:15:39
Hallo,

super, vielen Dank. Das hat mir schon sehr geholfen. Ich denke wir werden es über den Weg mit der Verpflichtungserklärung machen. Ich glaube so hat der Visumsantrag mehr Erfolg. Ganz schön viel Aufwand für 2 Wochen Urlaub... naja, so ist die Welt...

Nochmal vielen Dank!

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