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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Umzug nach Spanien https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1199556755 Beitrag begonnen von Manuela am 05.01.2008 um 19:12:35 |
Titel: Umzug nach Spanien Beitrag von Manuela am 05.01.2008 um 19:12:35
Hallo zusammen,
mein Mann (Marokkaner mit deutscher AE befristet bis Juni 09) und ich (Deutsche) möchten mit unserer Tochter ab September 08 in Spanien leben. Er würde arbeiten und ich erstmal mein drittes Jahr Erziehungsurlaub nehmen und mich um unsere Tochter kümmern. Habe dazu schon einiges hier im board gefunden und hoffe, dass ich soweit alles richtig verstanden habe ? : - auf Grund der EU Freizügigkeit kann er ohne weiteres mit mir zusammen in Spanien leben - wir melden uns dort an und er bekommt eine EU AE für 5 Jahre - er kann erlaubnisfrei arbeiten - wir können ohne weiteres wieder nach Deutschland zurück Weiss zufällig jemand, ob die deutsche Heiratsurkunde (lassen sie natürlich übersetzen) in Spanien ohne weiteres anerkannt wird ? Vielen Dank Gruss Manuela |
Titel: Re: Umzug nach Spanien Beitrag von lifeart am 07.01.2008 um 17:39:41
Er hat durch Dich Freizügigkeit, das stimmt, allerdings kann er NICHT erlaubnisfrei arbeiten (Du, ja). Er muss einen Aufenthaltstitel-EU beantragen, den er allerdings ohne Arbeitsmarktprüfung erhält, gültig für 5 Jahre.
Ihr müsst zusammen zur spanischen Ausländerbehörde. um für ihn einen Antrag auf EU-Aufenthalt zu stellen. Normalerweise würdest Du keine Residencia benötigen, aber wegen ihm muss eine solche für Dich auch beantragt werden. Dies ist allerdings mehr oder weniger eine Formalität. Seine deutsche AE erlischt dann automatisch, er kann aber jederzeit besuchsweise nach Deutschland aufgrund der spanischen AE. Wenn Ihr allerdings 5 Jahre oder mehr in Spanien bleibt, kann er dann den Daueraufenthalt-EU erhalten, mit dem man dann auch in D erleichtert wieder einen AT erhält. Solltet ihr vor Ablauf der 5 Jahresfrist wieder nach D ziehen wollen, ist das auch relativ einfach, da Du jetzt auch in D als EU-Bürger anerkannt wirst, auch in D Freizügigkeit geniesst und dadurch kein Fzf-Verfahren mehr erforderlich sein wird. |
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