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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von uxx am 04.01.2008 um 15:39:58

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von uxx am 04.01.2008 um 15:39:58
Hallo,

ich habe meine Frau im Sommer 2005 in Weißrussland geheiratet. Im November ist Sie dann nach Deutschland gekommen und hat eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen. Den Orientierungskurs und Zertifikat Deutsch hat Sie bereits abgelegt.
Leider bin ich z.Z. Arbeitslosengeld2-Empfänger und weiß nicht ob ich bis November wieder eine Arbeit gefunden habe. Meine Frau arbeitet übrigens dauerhaft (Vollzeit) seit Mitte 2006.
Nun meine Frage: Gesetzt den Fall, dass ich im November noch keine Arbeit habe, kann meine Frau trotzdem eine NE beantragen obwohl wir Sozialleistungen beziehen?

Ich bedanke mich schon im voraus

MfG

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von nixwissen am 04.01.2008 um 16:06:43
Hi,

für die NE muß der LU gesichert sein, was mit AlgII eben nicht der Fall ist.
Es wird also erstmal "nur" die AE verlängert.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von trixie am 04.01.2008 um 17:25:38

nixwissen schrieb am 04.01.2008 um 16:06:43:
für die NE muß der LU gesichert sein, ...

... und wenn die Ehefrau ihren LU sichern kann, dürfte einer NE nichts im Wege stehen.


Zitat:
2.3.3.1 Leistungen für Familienangehörige sind nicht anzusetzen, da sich § 2 Abs. 3 lediglich auf
den Lebensunterhalt des einzelnen Ausländers bezieht. Der Umstand, dass Familienangehörige
auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, begründet jedoch für den Ausländer einen
Ausweisungstatbestand nach § 55 Abs. 1 Nr. 6.


trixie

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von uxx am 04.01.2008 um 17:54:55
Hallo,

erst mal Danke für die schnellen Antworten.
Ob meine Frau wirklich Ihren LU selber sichern könnte, wäre doch von der Höhe der Miete abhängig. Sie verdient im Jahresdurchschnitt 650 EUR.
Ich verstehe jetzt nicht was der "Ausweisungstatbestand" damit zu tun hat.
Meine Frau soll doch nicht ausgewiesen werden, sondern weiter eine AE oder vielleicht doch eine NE bekommen.

Uxx



Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von trixie am 04.01.2008 um 18:39:04

uxx schrieb am 04.01.2008 um 17:54:55:
Sie verdient im Jahresdurchschnitt 650 EUR.  


Ich denke, du meinst im Monatsdurchschnitt 650 EUR netto.


uxx schrieb am 04.01.2008 um 17:54:55:
Ob meine Frau wirklich Ihren LU selber sichern könnte, wäre doch von der Höhe der Miete abhängig.


Ich würde sagen, dass die Ermittlung - ob der LU gesichert ist - sich nach den ALG-Bedarfssätzen + eines Aufschlages orientiert, die einer Single-Person in deiner Region zustehen.


uxx schrieb am 04.01.2008 um 17:54:55:
Ich verstehe jetzt nicht was der "Ausweisungstatbestand" damit zu tun hat.  

Wenn Sozialhilfeleistungen (dazu zählt aber nicht ALG II) beansprucht werden, kann ein Ausländer ausgewiesen werden. Dieser Verweis ist allgemein für alle Ausländer gehalten, ohne dass eine Berücksichtigung des Familienstandes  -  z.B. schutzwürdige Ehe - erfolgt ist.


uxx schrieb am 04.01.2008 um 17:54:55:
Meine Frau soll doch nicht ausgewiesen werden,

... wenn du sie nicht loswerden willst, dann nicht.  ;D  ;D

trixie

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von uxx am 05.01.2008 um 08:25:29
Hallo Trixie,

danke für deine kompetenten Antworten.
Ich werde mich ganz stark um Arbeit bemühen, weitergehende Spekulationen bringen wohl nichts.

Gruß Uxx



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