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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufentahaltrecht
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Beitrag begonnen von sciacca am 03.01.2008 um 08:26:31

Titel: Aufentahaltrecht
Beitrag von sciacca am 03.01.2008 um 08:26:31
Hallo,

ich bin EU Burger, lebe in Deutschland und seit 10 Monate mit einer Kubanerin verheiratet. Sie ist seit September 2007 in Deutschland wegen Familienzusammenführung. Im Oktober 07 sie hat vom ABH eine EU Aufenthalt für 5 Jahre bekommen.

Vir haben vor Weihnachten eine heftige Diskussion gehabt und sie den Tag darauf einfach abgehauen und bis gestern wußte ich nicht wo sie war. Das habe ich an den ABH noch nicht mittgeteilt.

Während unseren des Ofteres Diskussionen, hatte sie mir immer wider gesagt, dass sie auf gar kein Fall zurück nach Kuba will.

Jetzt habe ich erfahren, dass sie in Spanien ist und dass sie nicht zurück kehren will.

Da ich jetzt merke, dass Ihre Interesse, nicht ich war, sondern nur eine Aufenthalt in Detschland/EU war, möchte alles mögliches tun um sie wieder zurück nach Kuba zu schicken.

Bitte um Verständnis, ich bin keine böser Mensch, jedoch bin ich zutieft verletzt
und habe, wenn sie mit mir gesprochen hätte, zumindest ein Dank erwartet.

stattdessen sie hat auch noch Bargeld und einige Wertvolle Sache einfach mittgenommen.

Was soll ich tun?

Hat sie in Spanien ein Aufenthaltrecht?

Kann die Deutsch Polizei/Behörde sie von Deutschland aus abschieben?

Was kann ich tun?


Danke.

Sciacca

Titel: Re: Aufentahaltrecht
Beitrag von Saxonicus am 03.01.2008 um 12:15:45
Du solltest Deine ABH davon in Kenntnis setzen, daß die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.

Titel: Re: Aufentahaltrecht
Beitrag von maki am 03.01.2008 um 12:29:53

sciacca schrieb am 03.01.2008 um 08:26:31:
Da ich jetzt merke, dass Ihre Interesse, nicht ich war, sondern nur eine Aufenthalt in Detschland/EU war, möchte alles mögliches tun um sie wieder zurück nach Kuba zu schicken.  

Was du möchtest ist irrelevant, es geht hier um das Gesetz.


sciacca schrieb am 03.01.2008 um 08:26:31:
Hat sie in Spanien ein Aufenthaltrecht?  

Theoretisch nein, aber wer soll das durchsetzen? Wenn, dann nur die spanischen Behörden.


sciacca schrieb am 03.01.2008 um 08:26:31:
Kann die Deutsch Polizei/Behörde sie von Deutschland aus abschieben?  

Wie denn, wenn sie in Spanien ist?


sciacca schrieb am 03.01.2008 um 08:26:31:
Was kann ich tun?

Wie Saxonicus schon sagte, kannst du die ABH wissen lassen, das ihr euch getrennt habt. Auch könntest du dich Scheiden lassen, das wird aber dauern, wenn sie der Scheidung nicht zustimmt oder nicht auffindbar ist.

Titel: Re: Aufentahaltrecht
Beitrag von trixie am 03.01.2008 um 12:37:44

sciacca schrieb am 03.01.2008 um 08:26:31:
Was soll ich tun?

Wenn die Wertsachen dein Eigentum waren, läge hier Diebstahl vor und du könntest Strafantrag stellen. Beim Bargeld ist der Nachweis, dass es sich um dein Geld handelt schon etwas schwieriger. Ist aber immer die Frage bei einem Strafantrag, was er bringen soll. Dein Geld und die Wertsachen bekommst du auf diese Weise auch nicht wieder.


sciacca schrieb am 03.01.2008 um 08:26:31:
Hat sie in Spanien ein Aufenthaltrecht?  

Drei Monate kann sie sich in Spanien problemlos aufhalten, solange die AE noch existiert.


sciacca schrieb am 03.01.2008 um 08:26:31:
Kann die Deutsch Polizei/Behörde sie von Deutschland aus abschieben?  

Wie soll die Behörde sie von Deutschland aus abschieben können, wenn sie sich nicht in Deutschland aufhält.  ;)


sciacca schrieb am 03.01.2008 um 08:26:31:
Was kann ich tun?  

Der ABH den aktuellen Stand (Nichtbestehen der ehelichen Lebengemeinschaft) mitteilen, damit diese dann weitere Maßnahmen ergreifen kann.
Das wird sicherlich nicht ganz leicht werden, wenn der genaue Aufenthalt deiner Frau nicht bekannt ist.

trixie

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