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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ausreise und noch nicht geschieden https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1199292133 Beitrag begonnen von psx-paradise am 02.01.2008 um 17:42:13 |
Titel: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von psx-paradise am 02.01.2008 um 17:42:13
Hallo,
meine jetzige Freundin ist noch verheiratet und möchte sich scheiden lassen,jetzt muss sie leider am 20.1.08 Deutschland verlassen.Sie ist Thailänderin und hat glaub Mitte Juli 2006 geheiratet.Im Februar 2007 flog sie nach Thailand zurück,im Juni 2007 kam sie dan zu mir nach Deutschland.Im Februar wäre das Trennungjahr voll und sie könnte sich scheiden lassen,geht aber leider net wenn sie Deutschland verlassen muss,kann mir jemand Tips geben,wie sie noch dableiben könnte bis die Scheidung durch ist |
Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von Muleta am 02.01.2008 um 18:05:16 psx-paradise schrieb am 02.01.2008 um 17:42:13:
wieso muss sie jetzt D verlassen? was für eine Aufenthaltserlaubnis hat sie derzeit? ist ein Scheidungsantrag schon gestellt? gibt es einen Termin? Muleta |
Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von Einbeck am 02.01.2008 um 18:30:02 psx-paradise schrieb am 02.01.2008 um 17:42:13:
Um mich scheiden lassen zu können muss ich nicht in Deutschland leben. Scheidungen können auch in anderen Staaten beantragt und abgewickelt werden, man mann nur die Scheidung hinterher evtl. in Deutschland anerkennen lassen. Auch kann man Rechtsanwälte bevollmächtigen. Wo hat Sie denn geheiratet und wo lebt der Ehemann? Welche StA. hat der Ehemann? |
Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von psx-paradise am 02.01.2008 um 19:22:14
Sie hat nur noch Visa bis November 2007 gehabt und wir haben verlängerung beantragt wurde aber abgelehnt.
Sie hatte ein Jahresvisum Scheidung ist noch nicht gestellt weil das 1 jährige Trennungsjahr noch nicht durch ist [edit]Ich flicke mal das Zitat Tippi[/edit] Muleta schrieb am 02.01.2008 um 18:05:16:
[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein Tippi[/edit] Um mich scheiden lassen zu können muss ich nicht in Deutschland leben. Scheidungen können auch in anderen Staaten beantragt und abgewickelt werden, man mann nur die Scheidung hinterher evtl. in Deutschland anerkennen lassen. Auch kann man Rechtsanwälte bevollmächtigen. Und wer bitte zahlt den Rechtsanwalt Wo hat Sie denn geheiratet und wo lebt der Ehemann? Sie hat in Deutschland geheiratet/Leipzig Welche StA. hat der Ehemann? Eheman ist Deutscher |
Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von sigi-n am 02.01.2008 um 19:40:06 psx-paradise schrieb am 02.01.2008 um 19:24:11:
Hallo, wie im richtigen leben, immer der der fragt. Wenn du die Fragen nur wiederholst, aber nicht beantwortest kannt du auch keine Antworten erwarten. Versuch doch bitte die Fragen von Muletta und Einbeck zu beantworten, was Sie gefragt haben wissen Sie selbst. Mfg Sigi-n |
Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von psx-paradise am 02.01.2008 um 20:22:39
Hab doch die Fragen beantwortet,nur hat jemand die Sachen die ich geschrieben habe gelöscht
fons: [edit]Ohje hast du nicht gesehn, dass Tippi deine Post zusammengefasst hat? Hier deine Folgeposts. Versuch mal die Zitierfunktion richtig zu nutzen, so is das sehr unübersichtlich. Hier hab ich es nochmal gerichtet[/edit] Post 1 Zitat:
Jahresvisa ist fertig und ihr Mann wollte Kohle von mir dann könnten wir das Visa wieder verlängern,hab sofort nein gesagt. Zitat:
1 Jahresvisa Zitat:
Das 1einjährige Trennungsjahr ist ja noch nicht rum Post2 Zitat:
Geheiratet hat sie in Deutschland/Leipzig und der Ehemann lebt in Leipzig Zitat:
Der Ehemann ist Deutscher |
Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von Einbeck am 02.01.2008 um 20:36:19
Jahresvisa= Schengen Visa (Schengener Staaten Kat. C) gültig für 1 Jahr mit max. 90 Tagen pro Halbjahr Aufenthalt
oder eine AE der ABH Leipzig für 1 Jahr nach § 28 AufenthG? |
Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von psx-paradise am 02.01.2008 um 20:41:36
Wann könnte sie den wieder kommen?Wie lange muss sie aus Deutschland raus um ein Touristenvisa zu bekommen?
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Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von Tippi am 02.01.2008 um 20:43:13 psx-paradise schrieb am 02.01.2008 um 20:22:39:
Nur zur Erklärung... hier im Board können nur die Team-Mitglieder und die zwei Moderatoren Beiträge löschen. Das tun wir aber nicht. (ausser in ganz seltenen Fällen) Wenn du einen Beitrag von dir suchst gibt es mehrere Möglichkeiten: Ohne Hinweis verschoben - siehe auf dem Schrottplatz im Userforum nach. Mit Hinweis - folge dem Verschoben Hinweis - dann fin- dest du deinen Beitrag wieder. Falls doch gelöscht wurde - gibt es einen Hinweis von uns. Also nochmal: wir löschen keine Beiträge. Gruß Tippi [edit]@ psx-paradise und noch einmal der Hinweis: Nutze die Möglichkeit deine Posts zu ändern oder zu ergänzen. Du hast dafür 15 Minuten Zeit. OK???[/edit] |
Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von psx-paradise am 02.01.2008 um 20:48:32
Alles klar,verstanden ::)
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Titel: Re: Ausreise und noch nicht geschieden Beitrag von Einbeck am 02.01.2008 um 21:16:12
Ein Touri Visa gibt es nur wenn keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen.
Da Ihr Jahresvisa (SchengenVisa oder AE für 1 Jahr?) bereits im November ablief, Sie jetzt zum 20.01. ausreisen muss, wahrscheinlich auf Anordnung der ABH mit GÜB, -man in Deutschland schon versuchte einen Aufenthalt zu verlängern-, Trennung vom Ehemann heißt Ehe besteht nicht mehr = kein Anspruch mehr auf AE nach § 28 AufenthG, wenig Positives für Rückkehrbereitschaft..... ...woraus man schließen könnte in Thailand gibt es wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz/Job und wenig Verwurzelung... d.h. im Moment sieht es für ein Touri Visa ganz schlecht aus. Zur Scheidung siehe mal Art. 17 EGBGB und Art. 14 EGBGB die Scheidung unterliegt nach Art. 17 EGBGB dem Recht des Staates z.Zt. des Scheidungsantrage auch die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen Art. 14 EGBGB sagt das die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen dem Recht des Staates - dem die Ehegatten angehören - dem Recht des Staates in dem beide Ehegatten Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben -dem Recht des Staates dem beide am engsten verbunden sind kann man keinen bestimmen gibt es nach Art. 14 Abs. 3 EGBGB ein Wahlrecht. In Deutschland kann nur ein Gericht die Ehe scheiden. Die Scheidung könnte daher nach deutschen Recht erfolgen, jetzt würde ich mich eh beim RA schlau machen (man will ja bei Scheidung seine Rechte gewahrt sehen) und mich durch diesen beraten und vertreten lassen, und gleichzeitig prüfen lassen ob dieser Scheidungsantrag in D eingereicht werden kann, obwohl Antragsstellerin und Beantragende Ehefrau in Thailand lebt. Sonst müßte der in D lebende deutsche Ehemann die Scheidung beantragen, dann geht es auf jedem Fall vor ein deutsches Gericht. |
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