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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachträgliches Einreisevisum?
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Beitrag begonnen von Mindestlohn am 28.12.2007 um 04:33:20

Titel: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mindestlohn am 28.12.2007 um 04:33:20
Hallo,

ich habe da mal ein Problem...

Vor einiger Zeit habe ich meine Freundin in Dänemark geheiratet. Wir kannten uns schon eine Zeit lang... Sie war Aupair in Dänemark, dann ist sie schwanger geworden und konnte ihren Aupair Vertrag nicht mehr erfüllen... Sie konnte es wirklich nicht, ständiges erbrechen usw.

Nun fuhren wir nach Deutschland, dort meldete ich sie in meiner Stadt an. Krankenversichert ist sie auch durch mich. Nun wollte sie einen Integrationskurs besuchen, dort wollte man ihre Aufenthaltserlaubnis sehen... Dummerweise hatten wir diese noch gar nicht beantragt. Wir hatten einfach zu viel um die Ohren, Frauenarzt Termine, Wohnung einrichten, Weihnachten... Nun dachten wir es handelt sich nur um eine reine Formsache und es wäre kein Problem, da sie ja noch ein Visum bis März 2009 hat (für Dänemark). Man klärte uns auf, dass sie doch erstmal ein Einreisevisum benötigt und dieses würde sie bei der Botschaft in Dänemark  bekommen. Nun bin ich etwas verwirrt, ein Einreisevisum? Sie ist doch schon einige Zeit hier. Ihr Visum wäre quasi dem Status eines Touristen gleich, sie ist also nicht Ilegal. Hm, Tourist? Kann ein Tourist in eine gesetzliche Familienkrankenkasse wechsel oder sich gar bei dier Stadt als Erstwohnsitz melden? Ist da nicht schon etwas schief gelaufen? Wenn ich nun die Botschaft in Kopenhagen kontaktiere, was soll diese denn noch genehmigen? Meine Frau ist doch schon länger dort gar nicht mehr gemeldet, also wird man sie doch im Computer gar nicht finden. Gibt es denn ein nachträgliches Einreisevisum überhaupt? Ich meine sie ist Asiatin, schwanger, sollte so ein Antrag abgelehnt werden, wo sollte sie denn hin? Reisefähig ist sie ja gar nicht und wenn ich alles richtig verstanden habe, darf man eine schwangere Frau die mit einem deutschen verheiratet ist auch gar nicht so ohne weiteres abschieben, wozu dann noch ein Einreisevisum? Gibt es hier irgendjemanden der vielleicht schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat?

Über einige Tips wüden wir uns sehr freuen!




Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mick am 28.12.2007 um 07:18:07
Hi,

grundsätzlich ist es bei der Erteilung einer AE erforderlich,
dass die Einreise mit dem erforderlichen Visum erfolgte.
Das wäre hier ein Visum zur Familienzusammenführung zum
deutschen Ehemann gewesen. Hiervon kann aber z.B. in den
Fällen des § 39 AufenthV abgesehen werden.

§ 39 AufenthV:


Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn [...]

Nr. 6 er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind;[...]

Würde ich der ABH mal unter die Nase reiben, möglicherweise
ist deren Fassung nicht aktuell...

Am Rande:
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt geht auch für Touris.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von proll am 28.12.2007 um 07:37:32
Moin,


Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 04:33:20:
Man klärte uns auf, dass sie doch erstmal ein Einreisevisum benötigt und dieses würde sie bei der Botschaft in Dänemark  bekommen. Nun bin ich etwas verwirrt, ein Einreisevisum? Sie ist doch schon einige Zeit hier.

Die Aussage verwirrt mich ein wenig. Warum ? Deine Freundin ist Asiatin und Au-Pair in Dänemark. Sie weiß also, dass man sich vor (dauerhafter) Einreise in ein anderes Land ein Visum besorgen muss.


Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 04:33:20:
Kann ein Tourist in eine gesetzliche Familienkrankenkasse wechsel oder sich gar bei dier Stadt als Erstwohnsitz melden? Ist da nicht schon etwas schief gelaufen?

Das Krankenversicherungsrecht muss nicht dem Ausländerrecht angepasst werden oder umgekehrt.


Mick schrieb am 28.12.2007 um 07:18:07:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn [...]

Nr. 6 er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind;[...]  

"Unter die Nase reiben" würde ich es nicht, weil die ABH hier Ermessen hat. Sie kann unter Anwendung des Ermessens einen solchen Hinweis auch ablehnen. Deshalb ist ein dezenter Hinweis auf die Vorschrift eher angebracht.
Es ist der grundsätzlich der falsche Weg, Behörden vor vollendete Tatsachen zu setzen und zu sagen "Hier bin ich und jetzt bleibe ich".

Andererseits: was spricht dagegen, das richtige Visum in Kopenhagen einzuholen ? Da deine Freundin eine gültige AE für Dänemark hat kann sie sich dort legal aufhalten und dort auch das Visum einholen. Offensichtlich scheint die Reise dorthin ja möglich.

proll

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von ronny am 28.12.2007 um 07:37:51

Mick schrieb am 28.12.2007 um 07:18:07:
Nr. 6 er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten,  


Hi,

schüchtern wage ich mal einzuwerfen, dass, falls die dänischen AuPair-Nebenbestimmungen dieselben wie die deutschen sein sollten,  der (Noch-)Besitz eines Schenganien-Titels zumindest anzweifelbar wäre, denn


Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 04:33:20:
Sie war Aupair in Dänemark, dann ist sie schwanger geworden und konnte ihren Aupair Vertrag nicht mehr erfüllen...  


Dann wäre ein echtes Problem da ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mick am 28.12.2007 um 07:48:30

schrieb am 28.12.2007 um 07:37:32:
"Unter die Nase reiben" würde ich es nicht, weil die ABH hier Ermessen hat. Sie kann unter Anwendung des Ermessens einen solchen Hinweis auch ablehnen. Deshalb ist ein dezenter Hinweis auf die Vorschrift eher angebracht.

Hoi,

ne, sorry, die ABH hat da nicht das geringste
Ermessen. Es liegt im Ermessen des Ausländers,
ob der den Aufenthaltstitel einholt.

Insofern finde ich "unter die Nase reiben" schon
nicht verkehrt, weil ich es ziemlich schlimm finde,
wenn ABH'en nach Jahren immer noch nicht
wissen, wer da das Ermessen hat.


@Ronny:
Der Hinweis ist sicher ok. Aber der Sachverhalt
gibt dafür nichts her (die ABH geht von einem
legalen Touriaufenthalt aus) und auch in D. führt
der Abbruch der Aupair-Tätigkeit nicht (immer)
zum Erlöschen der AE.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von ronny am 28.12.2007 um 08:13:14

Mick schrieb am 28.12.2007 um 07:48:30:
Der Hinweis ist sicher ok. Aber der Sachverhalt
gibt dafür nichts her (die ABH geht von einem
legalen Touriaufenthalt aus) und auch in D. führt
der Abbruch der Aupair-Tätigkeit nicht (immer)
zum Erlöschen der AE.  


Hi Mick,

wenn aber die AuPairAE (dk) erloschen wäre, dann wäre ebenso der damit ja indirekt verknüpfte Touri-Aufenthalt nicht mehr legal. Mal abgesehen von dem (für mich nicht erkennbaren) Touri-Aufenthalt aufgrund Anhang II - Staatsangehörigkeit ...

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mick am 28.12.2007 um 08:21:49

ronny schrieb am 28.12.2007 um 08:13:14:
wenn aber die AuPairAE (dk) erloschen wäre, dann wäre ebenso der damit ja indirekt verknüpfte Touri-Aufenthalt nicht mehr legal.

Klar, wäre so.


ronny schrieb am 28.12.2007 um 08:13:14:
Mal abgesehen von dem (für mich nicht erkennbaren) Touri-Aufenthalt aufgrund Anhang II - Staatsangehörigkeit ...  

Was willst Du jetzt damit zum Ausdruck bringen?
Nennen wir es Touri-Aufenthalt oder auch nicht.
Fakt ist: Inhaber von Schengentiteln können die
AE nach der Einreise beantragen.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von ronny am 28.12.2007 um 08:33:49

Mick schrieb am 28.12.2007 um 08:21:49:
Fakt ist: Inhaber von Schengentiteln können die
AE nach der Einreise beantragen.  


Das ist unbestritten ;)

Aber zweifelhaft ist, ob sie noch einen Titel hat wegen AuPair in DK...


Mick schrieb am 28.12.2007 um 08:21:49:
Was willst Du jetzt damit zum Ausdruck bringen?  


Dass  ein Anhang II Staater sich ja ggf. auch noch ohne einen Schengen-Titel zu haben als Touri hier legal aufhalten können dürfte....

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mick am 28.12.2007 um 08:40:49

ronny schrieb am 28.12.2007 um 08:33:49:
Dass  ein Anhang II Staater sich ja ggf. auch noch ohne einen Schengen-Titel zu haben als Touri hier legal aufhalten können dürfte....  

Und wie kommst Du darauf, dass sie Anhang II-
Staaterin ist? Gehört Asien jetzt pauschal dazu?
Oder habe ich was überlesen?

Irgendwie ziehen wir einen Fred in die Länge,
der im Prinzip mit der ersten Antwort fertig war.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von ronny am 28.12.2007 um 08:46:55

Mick schrieb am 28.12.2007 um 08:40:49:
Und wie kommst Du darauf, dass sie Anhang II-
Staaterin ist? Gehört Asien jetzt pauschal dazu?
Oder habe ich was überlesen?  


Ich hatte nur darauf reagiert, dass ein legaler Aufenthalt einfach unterstellt wird und deswegen die Möglichkeiten abgeklopft wie er denn noch legal sein können sollte.

Den Touri hattest Du ins Spiel gebracht.


Mick schrieb am 28.12.2007 um 08:40:49:
Irgendwie ziehen wir einen Fred in die Länge,
der im Prinzip mit der ersten Antwort fertig war.  


Stimmt  :-X

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mick am 28.12.2007 um 09:06:42

ronny schrieb am 28.12.2007 um 08:46:55:
Den Touri hattest Du ins Spiel gebracht.  


Nö Ronny, das war ich nicht. Das war die
die zuständige ABH bzw. der Themenstarter...

Zitat:
"Ihr Visum wäre quasi dem Status eines Touristen gleich, sie ist also nicht Ilegal."

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mindestlohn am 28.12.2007 um 13:44:33
Danke für die vielen Antowrten!!! Auch wenn es wenig Mut macht, heute erreichte mich eine Mail aus dem Rathaus:

Sehr geehrter Herr XXX,

aufgrund der Tatsache das Ihre Frau sich aufgrund des Aufenthaltstitels hier in Deutschland nur zu touristischen Zwecken aufhalten darf ist eine Ausreise in Ihr Heimatland sowie die damit verbundene Neubeantragung unumgänglich.

Das Einreisevisum zum Zweck der Eheschließung/ Familiennachzug erteilt die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland. Den Abschluss des Verfahrens bis zum 07.01.2008 halte ich aus meiner Erfahrung für unwahrscheinlich.

Sie erreichen mich heute von 8:00-12:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Leider konnte ich mich noch nicht melden, da ich aus der Nachtschicht komme.

Ich mag das alles nicht wahr haben. Meine Frau kann doch gar nicht reisen, die bricht ja schon auf dem Weg zum Supermarkt, wie sollen wir dann eine Flugreise unternehmen (15 Stunden). Ich mag ja verstehen, dass es dem Vater Staat ums sparen geht, aber sie verursacht ja nicht einmal kosten. :-(



Zitat:
Ich füge dein Folgepost hier ein       Tippi


Mir ist gerade noch durch den Kopf geschossen, bzw. ich habe es aus anderen Beiträgen hier erlesen. Was wäre denn wenn wir bis zur Geburt warten, dann wäre eine Visumserteilung leichter? Da Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft und somit Mutter darf bleiben? Gültigkeit ihres Visums ist weit über den Geburtstermin hinaus.



Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von trixie am 28.12.2007 um 14:01:36

Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 13:44:33:
Ich mag ja verstehen, dass es dem Vater Staat ums sparen geht,  


... dann würde man die AE erteilen, denn der Bearbeitungsvorgang "Visum zur FZF" verursacht auch Kosten.


Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 13:44:33:
Ich mag das alles nicht wahr haben. Meine Frau kann doch gar nicht reisen, die bricht ja schon auf dem Weg zum Supermarkt, wie sollen wir dann eine Flugreise unternehmen (15 Stunden)


Dann sollte deine Frau möglichst schnell einen Arzt aufsuchen, der eine Reiseunfähigkeit, verbunden mit Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind, feststellt. Die ABH wird sich dann nicht mehr auf eine Ausreise zum Nachholen des erforderlichen Visums berufen können.

trixie

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von fons am 28.12.2007 um 14:02:56
Lies doch mal insbesondere Micks Antwort #1
und geh mit dieser Argumentation nochmal auf
die ABH zu.

Das mit dem Hierbleiben mit der dänischen AE ist
nur max. 3 Monate möglich!

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von trixie am 28.12.2007 um 14:10:27

fons schrieb am 28.12.2007 um 14:02:56:
Das mit dem Hierbleiben mit der dänischen AE ist  
nur max. 3 Monate möglich!  


Wie ronny in Antwort # 3 einwirft, ist nicht klar, ob die dänische AE noch gültig ist. Das scheint allerdings für die ABH keine Rolle zu spielen, bzw. wird dort nicht danach gefragt.

trixie

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mindestlohn am 28.12.2007 um 14:11:47
Es ist nur drei Monate möglich? Das Visum ist gültig bis 2009, dann ist sie halt zwischendurch woanders...

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Muleta am 28.12.2007 um 14:14:34

fons schrieb am 28.12.2007 um 14:02:56:
Das mit dem Hierbleiben mit der dänischen AE ist nur max. 3 Monate möglich!


sofern sich der TS nicht mit allerlei Gerede abspeisen lassen würde, sondern seine Frau endlich formal und schriftlich einen ANTRAG STELLEN würde, müsste die ABH diesen Antrag auch bearbeiten und bis dahin würde dann (sofern die dänische AE nicht ohnehin erloschen ist), eine Erlaubnisfiktion gem. § 81 Abs. 3 AufenthG eingreifen.

Muleta

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mindestlohn am 28.12.2007 um 14:25:58
Lieber Muleta, wir waren beim Ausfüllen des Antrages als uns die Nachricht aus dem Rathaus erreichte. Danach studierte ich das Web...  Und nun bin ich arg verunsichert  diesen Antrag überhaupt abzugeben, kann man vielleicht verstehen.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von trixie am 28.12.2007 um 14:40:08

Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 14:25:58:
Und nun bin ich arg verunsichert  

Diese Verunsicherung - verbunden mit der Frage, was ist nun zu tun? - würde dir evtl. genommen, wenn geklärt ist, ob die dänische AE noch gültig ist oder nicht. Ist sie nicht mehr gültig, wäre deine Frau m. M. nach illegal in Deutschland.

Wenn die dänische AE noch gültig ist, hätte sie ein Anrecht für eine AE in Deutschland.

trixie

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von nixwissen am 28.12.2007 um 14:49:04
Hi,

es wird teilweise ohnehin bestritten, daß bei Heirat mit Deutschen diese Ausreise und das Visum zur FZF zwingend ist aber darauf würde ich mich erstmal nicht berufen.
Sie hat(te) eine Aupair-AE und damit könnt Ihr durchaus heiraten und sie bekommt die AE.
Vielleicht sind auch nur die Alarmglocken beim Stichwort DK angegangen denn viele versuchen mit der unkomplizierten Heirat in DK die ordentliche FZF zu umgehen während der Ausländer mit Tourivisum oder gar Duldung in D ist.
Bei Euch ist das aber ja nicht der Fall.
Dazu kommt, daß sie offensichtlich nicht reisefähig ist.
Also beantragt die AE nach §28. Wenn der ganze Sachverhalt klar ist, würde ich mich sehr wundern wenn die abgelehnt wird. Wie bereits geschrieben, auf schwammige Anfragen wird immer gerne erstmal negativ geantwortet.
Was soll denn passieren? Frau, schwanger von Deutschem und nicht reisefähig wird abgeschoben? Undenkbar.
Das Mindeste wäre eine Duldung oder was auch immer, irgendwas Vorläufiges. Dann wird das Kind geboren, was soll dann passieren? Kind wird von der Mutter getrennt um das richtige Visum zu beantragen um danach doch die AE zu kriegen?
Oder dem kleinen neuen deutschen Staatsbürger wird die Reise nach Asien zugemutet mit dem selben Ergebnis?
Das ist alles abwegig.
Macht Euch keine so großen Sorgen. Vielleicht wird es etwas kompliziert und stressig aber die Leute, die mit Gewalt in den Flieger gen Heimat gesteckt werden haben einen ganz anderen Hintergrund.
Also Kopf hoch und mit dem Antrag auf AE zur ABH.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Muleta am 28.12.2007 um 15:06:07

Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 14:25:58:
Lieber Muleta, wir waren beim Ausfüllen des Antrages als uns die Nachricht aus dem Rathaus erreichte. Danach studierte ich das Web...  Und nun bin ich arg verunsichert  diesen Antrag überhaupt abzugeben, kann man vielleicht verstehen.


Lieber Mindestlohn,

wenn Deine Frau keinen Antrag stellt, dann kriegt Sie sowieso nichts. Gar nichts. Abreise und auf Wiedersehen. Alles klar?

Ich verstehe es insofern überhaupt nicht, wieso jemand auch nur im Traum darüber nachdenken kann, einen Antrag erst gar nicht zu stellen. Das ist völlig sinnentleert.


trixie schrieb am 28.12.2007 um 14:40:08:
wenn geklärt ist, ob die dänische AE noch gültig ist oder nicht.


der Ansatz ist schon richtig. Die Frage kann aber allenfalls die dänische Ausländerbehörde oder ein dänischer Anwalt beantworten. Im Übrigen ist die Analogie zu dem, was in Deutschland in vergleichbaren Situationen verfügt wird, völlig verfehlt: Dänemark ist diesbzgl. autonom, vgl. auch die (reguläre) Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis. Sofern also nichts Gegenteiliges von deutschen oder dänischen Behörden festgestellt worden ist, ist die AE noch als gültig anzusehen.

Muleta

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mindestlohn am 28.12.2007 um 15:08:51
Danke Norbert, so sehe ich es ja im großen und ganzen auch. Ich werde den Antrag mit einigen Erläuterungen abgeben.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von proll am 28.12.2007 um 15:14:12

nixwissen schrieb am 28.12.2007 um 14:49:04:
Dazu kommt, daß sie offensichtlich nicht reisefähig ist.  

Woher nimmst du das ?

Und nochmal die Frage: Was ist mit Visum zur FZF bei der dt. Vertretung in Dänemark ? Unzumutbar ?


Muleta schrieb am 28.12.2007 um 15:06:07:
Ich verstehe es insofern überhaupt nicht, wieso jemand auch nur im Traum darüber nachdenken kann, einen Antrag erst gar nicht zu stellen. Das ist völlig sinnentleert.  

Auch wenn viele wirklich von Anfang an sinnlose Anträge gestellt werden - grötenteils von Anwälten, die nur eine operative Hektik an den Tag legen - , hier halte ich eine Antragstellung für sinnvoll.

proll

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mick am 28.12.2007 um 15:26:26

schrieb am 28.12.2007 um 15:14:12:
Und nochmal die Frage: Was ist mit Visum zur FZF bei der dt. Vertretung in Dänemark ? Unzumutbar ?  

Überflüssig solange die Einreise legal erfolgte weil
die dänische AE gültig ist, wovon die ABH ja offen-
sichtlich ausgeht.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von trixie am 28.12.2007 um 15:34:31

schrieb am 28.12.2007 um 15:14:12:
Was ist mit Visum zur FZF bei der dt. Vertretung in Dänemark ? Unzumutbar ?  


Die ABH spricht hier aber etwas anderes:


Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 13:44:33:
aufgrund der Tatsache das Ihre Frau sich aufgrund des Aufenthaltstitels hier in Deutschland nur zu touristischen Zwecken aufhalten darf ist eine Ausreise in Ihr Heimatland sowie die damit verbundene Neubeantragung unumgänglich.  


... und das wäre m. M. nach, wenn der Gesundheitszustand der werdenden Mutter es nicht verantworten läßt, unzumutbar.


Muleta schrieb am 28.12.2007 um 15:06:07:
Ich verstehe es insofern überhaupt nicht, wieso jemand auch nur im Traum darüber nachdenken kann, einen Antrag erst gar nicht zu stellen.


In gewisser Weise kann man das schon nachvollziehen. Der TS geht davon aus, dass eine Frau einen Aufenthaltstitel für Dänemark bis 03/09 hat. Fälschlicherweise geht er davon aus, dass der Titel für den gleichen Zeitraum auch in Deutschland gültig. Bevor der dänische Titel abläuft, ist das Kind auf der Welt und man kann dann eine deutsche AE beantragen, ohne das Verfahren zur FZF im Heimatland zu durchlaufen.

trixie

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Einbeck am 28.12.2007 um 15:42:39
Nur so aus Interesse und zum zeitlichen Ablauf.
Und um alles ein wenig besser zu Überblicken.

Z.B. ist folgendes nicht beakannt:
Seit wann Au-Pair beendet? In Dänemark Wohnsitz abgemeldet?
Seit wann verheiratet?
Seit wann in Deutschland lebend? Länger als 3 Monate?
Reiseunfähigkeit ärztlich bestätigt?

Rechtlich wurde eingentlich auf Basis des bekannten Sachverhaltes alles gesagt.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mick am 28.12.2007 um 15:42:40

trixie schrieb am 28.12.2007 um 15:34:31:
In gewisser Weise kann man das schon nachvollziehen.


Klar, wenn die ABH den § 39 Nr. 6 AufenthV unter
den Tisch fallen lässt und darauf drängt, dass die
Ausreise bis zum Ablauf der 3-Monatsfrist zu erfolgen
hat.


Einbeck schrieb am 28.12.2007 um 15:42:39:
Seit wann in Deutschland lebend? Länger als 3 Monate?  

Nach den Postings enden die 3 Monate
am 07.01.2008.


Einbeck schrieb am 28.12.2007 um 15:42:39:
Seit wann Au-Pair beendet? In Dänemark Wohnsitz abgemeldet?

Nicht wichtig, wenn die ABH davon aus-
geht, dass die DK-AE nicht erloschen ist.


Einbeck schrieb am 28.12.2007 um 15:42:39:
Seit wann verheiratet?  

dto.


Einbeck schrieb am 28.12.2007 um 15:42:39:
Reiseunfähigkeit ärztlich bestätigt?  

dto.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Einbeck am 28.12.2007 um 15:48:59
@Mick
Dann ist Doch mit ersten Posting/Antwort und § 39 Abs.6 AufenthG alles gesagt.

Dann ist die ganze Diskussion danach eigentlich mehr als überflüssig.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von fons am 28.12.2007 um 15:53:10
Endlich merkt das einer  8-)

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von proll am 29.12.2007 um 16:55:13

Mick schrieb am 28.12.2007 um 15:26:26:
Überflüssig ...

Nicht überflüssig, wenn ...

... sich der Themenstarter den Kampf ersparen und die Nerven schonen will, wenn die Visaeinholung sich als leichte Alternative anbietet !

Und das kann nur der Themenstarter entscheiden.

proll

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von fons am 29.12.2007 um 17:37:36
Bevor hier weiter eher am Thema vorbei gelabert wird,
close ich den thread temporär.

@ Mindestlohn:

wenn sich was Neues ergibt, bzw. du noch was nachfra-
gen willst, schick bitte ein mail an i4a-team AT info4alien,
dann öffnen wir den wieder.

:closed

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von fons am 07.01.2008 um 13:43:40
O.K. der thread ist wieder offen. Es gibt wohl interessante
news dazu. Der TS wird berichten.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mindestlohn am 07.01.2008 um 14:49:08
Hallo,

leider keine wirklich erfolgreichen news:

auf meine Nachfrage, ob man nach §39 Nr.6 evtl. eine AE hier bekommt, meinte der Sachbearbeiter nur, dies sei nicht möglich, da der Aufenthaltstitel auf Au-pair Tätigkeit lautet und dieser Zweck nicht in Deutschland beabsichtigt ist.

Die deutsche Vertretung in Kopenhagen gab mir zu verstehen, dass die AE in Dänemark erloschen sei.

Es gebe also nur noch eine Möglichkeit, wenn meine Frau wieder Reisefähig ist, muss sie ein Einreisevisum in Manila stellen. Einen anderen Weg gibt es seiner Aussage hin nicht.

Gruss und großen Dank an diejenigen die sich soviel Zeit für uns genommen haben! Es ist eine Superseite!


Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von trixie am 07.01.2008 um 17:55:53

Mindestlohn schrieb am 07.01.2008 um 14:49:08:
Einen anderen Weg gibt es seiner Aussage hin nicht.  


Wenn das Kind geboren ist - vorausgesetzt die Vaterschaftsanerkennung ist auch gemacht worden - stellt deine Freundin einen Antrag auf Erteilung einer AE nach § 28 Abs. 1 Punkt 3 und wartet dann erst einmal ab, welcher Bescheid kommt. Sicherlich wird man einem deutschen Säugling nicht zumuten können, dass er monatelang ohne seiner Mutter lebt, während sie sich durch ein Visum zur FZF quält. Und dem Kind ist eine Auslandreise schon gar nicht zumutbar.  ;)

Aber vielleicht liest du dir die Tipps von Muleta noch einmal durch und stellst endlich die entsprechenden Anträge. Denn deinen Aussagen zufolge wurde in dieser Richtung noch gar nicht gemacht.


Mindestlohn schrieb am 07.01.2008 um 14:49:08:
auf meine Nachfrage,


... kann man dir alles auf die Nase binden und dir sagen die Milka-Kuh wurde extra blau angemalen.

trixie

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mindestlohn am 15.01.2008 um 05:23:06
Hallo,

kleine Berichtigung, das Auswärtige Amt ist sich nun doch nicht mehr so sicher, ob die AE meiner Frau für Dänemark erloschen ist oder nicht.

Ich zitiere mal:

"Es ist vollkommen richtig, dass die Ausreise nach Dänemark ein
Entgegenkommen der Ausländerbehörde und auch unserer Botschaft ist, da Ihre Frau derzeit noch im Besitz einer dänischen Aufenthaltsgenehmigung ist. Wenn diese erlischt, bleibt ihr nur die Ausreise auf die Philippinen."


Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Saxonicus am 15.01.2008 um 13:51:57

trixie schrieb am 07.01.2008 um 17:55:53:
Wenn das Kind geboren ist - vorausgesetzt die Vaterschaftsanerkennung ist auch gemacht worden -  


Wieso ist da eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich ?
Die beiden sind doch miteinander verheiratet.

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von trixie am 15.01.2008 um 14:12:24
@ Mindestlohn

Wenn dir das AA diese Information gibt, ist ja schon alles gesagt, was es zu tun gibt.

@ Saxonicus

Danke für deine Korrektur. Als Ehemann braucht er natürlich keine Vaterschaftsanerkennung machen.

trixie

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Ulf am 16.01.2008 um 15:52:05

Mindestlohn schrieb am 07.01.2008 um 14:49:08:
auf meine Nachfrage, ob man nach §39 Nr.6 evtl. eine AE hier bekommt, meinte der Sachbearbeiter nur, dies sei nicht möglich, da der Aufenthaltstitel auf Au-pair Tätigkeit lautet und dieser Zweck nicht in Deutschland beabsichtigt ist.


Darauf kommt es nicht an. Mit dem Landesinnenministerium klären, wie die das sehen, rechtsmittelfähig bescheiden lassen, das dort beschriebene Rechtsmittel ergreifen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von Mindestlohn am 03.06.2008 um 11:59:26
Hallo,

nach langer Zeit mal wieder etwas Neues...

Nachdem wir uns nun entschieden hatten, den für uns sichersten Weg zu gehen, sind wir heute zur Ausländerbehörde gegangen um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Ob unser Weg der richtige war, wird sich erst noch zeigen. Die Reaktionen in der Behörde waren wie zu erwarten mehr als schlecht. Man prüfe den Antrag und hat mir auch schon eine Anzeige angedroht. Unterbringung von Ilegalen... Das klingt alles andere als gut.

Gruss
Euer
Mindestlohn

Titel: Re: Nachträgliches Einreisevisum?
Beitrag von trixie am 03.06.2008 um 12:23:05

Mindestlohn schrieb am 03.06.2008 um 11:59:26:
sind wir heute zur Ausländerbehörde gegangen um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.  


Und was ist der Zeit als du dein Posting gestartet hattest (28.12.07) bis heute passiert? Welchen AT hatte deine Frau in dieser Zeit?


Mindestlohn schrieb am 03.06.2008 um 11:59:26:
Unterbringung von Ilegalen...  

... was auch leider der Tatsache entsprechen würde, wenn sie in der vergangenen Zeit keinen AT hatte.

trixie

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