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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Daueraufenthalt-EG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1198792998 Beitrag begonnen von Allan am 27.12.2007 um 23:03:17 |
Titel: Daueraufenthalt-EG Beitrag von Allan am 27.12.2007 um 23:03:17
Hallo,
ich möchte mich informieren, ob eine unbeschränkte bzw. unbefristete Arbeitserlaubnis eine Voraussetzung für Daueraufenthalt-EG-Titel ist? Ich war nämlich bei ABH und da waren alle überfragt, da Daueraufenthalt-EG sehr selten nachgefragt ist. Ich erfülle alle Voraussetzungen, jedoch mir wurde gesagt, dass ich mir zuerst unbefristete Arbeitserlaubnis besorgen muss. Ist es richtig? Derzeit ist meine Arbeitserlaubnis an die Firma gebunden. Ich arbeite seit mehr als 2 Jahre da (AE nach § 18), davor habe ich studiert. Kann ich jetzt die Bindung streichen lassen? Danke. |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG Beitrag von Mick am 27.12.2007 um 23:35:54
Hi,
siehe in § 9a Abs. 3 Nr. 5 AufenthG. Danach wird in bestimmten Fällen des § 18 AufenthG ein Dauer- aufenthalt-EG nicht eingeräumt. |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG Beitrag von Sondra am 18.01.2008 um 10:07:33 Allan schrieb am 27.12.2007 um 23:03:17:
Ja. Siehe Zitat:
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