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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
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Beitrag begonnen von sugarjoe am 22.12.2007 um 22:47:03

Titel: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von sugarjoe am 22.12.2007 um 22:47:03
Hallo zusammen,

nachdem sich hier soviel Fachwissen ballt, könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen.

Meine Freundin ist als British National Overseas von der Visumspflicht für den Schengenraum befreit. Sie war dieses Jahr für einen Sprachkurs in D, will allerdings zu Sylvester und anderen Gelegenheiten wieder zu besuch kommen.
Sie hat diesen Sachverhalt im Vorfeld des Sprachkurses einem deutschen Konsularbeamten geschildert und gefragt, ob Sie ein Visum für den Sprachkurs bekommen kann, um insgesamt länger als 90 Tage im halben Jahr in D sein zu können. Dieser Beamte hat ihr ein Visum der Kategorie C ausgestellt, gültig von Mitte August 07 bis Mitte Feb 08, Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage. Er sagte, dass würde uns helfen.
Nach Lektüre in diesem Forum kommen mir jetzt aber Zweifel. Meine Freundin hat die 90 Tage des Visum von Mitte August bis Mitte November "aufgebraucht". Kann Sie jetzt bei erneuter Einreise im Dezember anfangen, die 90 Tage des visumsfreien Aufenthalts zu nutzen, obwohl das Visum noch bis Mitte Februar gültig ist? Oder erlischt die Gültigkeit des Visums mit Inanspruchnahme der 90 Tage?

Bin für jeden Hinweis dankbar. Der Konsularbeamte sagte zwar, es wäre alles kein Problem, aber ich bin mir nicht sicher, ob er sich nicht vielleicht geirrt hat...

Vielen Dank!

Titel: Re: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von Muleta am 22.12.2007 um 23:02:54

sugarjoe schrieb am 22.12.2007 um 22:47:03:
Meine Freundin ist als British National Overseas von der Visumspflicht für den Schengenraum befreit.


hat sie einen BNO oder einen SAR-Pass?

Muleta

Titel: Re: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von sugarjoe am 22.12.2007 um 23:19:53
BNO-Pass

Titel: Re: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von Muleta am 23.12.2007 um 00:30:17

sugarjoe schrieb am 22.12.2007 um 23:19:53:
BNO-Pass


dann geht eine visumsfreie Einreise in die Schengenländer nach meiner Kenntnis nicht. SAR-Pass oder neues Visum erforderlich. Vielleicht kann das noch jemand von der BPol bestätigen (oder korrigieren).

Muleta

Titel: Re: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von Einbeck am 23.12.2007 um 02:20:55
Von der Webseite des Auswae4rtigen Amtes

www.auswaertiges-amt.de
hier genau von der Liste der visapflichtigen Staatten:

Zitat:
Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von SAR-Pässen (Pässe des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong) (****).

*****: Von der Visumpflicht befreit sind auch britische Staatsangehörige (Überseegebiete), sog. British Nationals (Overseas), mit entsprechenden BNO-Pässen


Nun zur Frage:
Ob mit Schengenvisa oder visafrei, erlaubt sind max. 90 Tage Aufenthalt in einem Zeitraum von 180 Tagen (halben Jahr) (bzw. das was der Visasticker sagt/erlaubt).

Bei Aufenthalt von Mitte August bis Mitte November sind die visafreien und die per Schengen Visa erlaubten 90 Tage pro Halbjahr aufgebraucht. Mit Ersteinreise im August hat der Berechnungszeitraum für den Halbjahreszeitraum begonnen.
Eine visafreie Wiedereinreise ist erst zu Beginn eines neuen Halbjahres (Berechnungszeitraumes)möglich, also erst ab Mitte Februar wieder.

Eine vorherige Rückkehr oder Reise nach Deutschland  geht nur mit einem nationalen Visa Kat. D.

Für jeden über 90 Tage hinausgehenden Aufenthalt braucht man ein nationales Visa, ein Visa der Kat. D.

Zitiere hier mal aus Posting:
Meine Freundin hat die 90 Tage des Visum von Mitte August bis Mitte November "aufgebraucht". Kann Sie jetzt bei erneuter Einreise im Dezember anfangen, die 90 Tage des visumsfreien Aufenthalts zu nutzen, obwohl das Visum noch bis Mitte Februar gültig ist? Oder erlischt die Gültigkeit des Visums mit Inanspruchnahme der 90 Tage?


Hat Deine Freundin einen Visasticker im Pass?
Wenn ja was sagt dieser Visasticker genau?

Ein nat. Visa der Kat. D würde nur für 3 Monate erteilt/ausgestellt und müßte rechtzeitig vor Ablauf auf Antrag von der ABH verlängert werden.
Erkennbar am Visasticker  gültig für : Deutschland Kategorie: D

Ein Schengen Visa, wie oben erwähnt bräuchte Sei kein Schengen Visa,
dieses Visa kann zwar max. 5 Jahre gültig sein, erlaubt aber nur einen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Halbjahreszeitraum.
Erkennbar am Visasticker : Schengener Staaten Kat. C
Ein solches Schengen Visa wäre für Sie nutzlos, da es nur etwas bestätigt, was Sie auch ohne Visa dürfte.

Damit Sie vor Beginn eines neuen Halbjahreszeitraumes wieder einreisen kann
bräuchte Sie eine AE der ABH oder ein gültiges nat. Visa der Kat. D.


Titel: Re: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von sugarjoe am 23.12.2007 um 11:10:48

Der Sticker im Pass sagt 90 Tage Aufenthalt, Gültig vom 13. August 07 bis 13. Februar 08 (so ungefähr), Visum C, Gültig für Schengen-Staaten.

Hat der Konsularbeamte sich geirrt? Warum gibt er ihr so ein Visum, wenn das nichts bringt? Da hätten wir uns Geld und Zeit sparen können... Man sollte doch meinen, auf einem Konsulat weiß man, was man tut...

Titel: Re: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von Einbeck am 23.12.2007 um 14:14:04

sugarjoe schrieb am 23.12.2007 um 11:10:48:
Der Sticker im Pass sagt 90 Tage Aufenthalt, Gültig vom 13. August 07 bis 13. Februar 08 (so ungefähr), Visum C, Gültig für Schengen-Staaten.

Hat der Konsularbeamte sich geirrt? Warum gibt er ihr so ein Visum, wenn das nichts bringt? Da hätten wir uns Geld und Zeit sparen können... Man sollte doch meinen, auf einem Konsulat weiß man, was man tut...


Eines Vorweg mit diesem Visa darf Deine Freundin im Dezember nicht einreisen.
Die erlaubten 90 Tage pro Halbjahr hat Sie genutzt.
Mehr sind Schengenrechtlich nicht erlaubt.
Auch ein visafreier Positivstaatler darf nur max. 90 Tage pro Halbjahr.

Warum gibt der Konsularbeamte so ein Visa?

Sie hat es ja wohl so beantragt,
BNO Passinhaber sind Exoten, die Sonderregelungen sind nicht immer
allen bekannt, frag mal Deine Freundin wie es genau  gelaufen ist,
hat man Ihr das Visum zur Vermeidung von Problemen gegeben?
Wird schon Gründe gegeben haben, frag Deine Freundin mal, hoffe Sie antwortet ehrlich.
Hat sie Ihre vielen Reisen und langen Aufenthalte erwähnt?
Denn mit Visa hat sie definitiv weniger Probleme, auch wenn Sie kein Visa benötigen würde.


sugarjoe schrieb am 22.12.2007 um 22:47:03:
Sie war dieses Jahr für einen Sprachkurs in D, will allerdings zu Sylvester und anderen Gelegenheiten wieder zu besuch kommen.  

Dann muss sie anfangen zu rechnen, max. 90 Tage pro Halbjahr
ob mit Schengen Visa oder Visafrei, mehr geht nicht.


Wie gesagt, hilft alles nichts, im Dezember kann sie nicht wieder einreisen.

Das Sie als BNO Passinhaberin visafrei für 90 Tage pro Halbjahr ist rettet Sie auch nicht.
Zitat:
*****: Von der Visumpflicht befreit sind auch britische Staatsangehörige (Überseegebiete), sog. British Nationals (Overseas), mit entsprechenden BNO-Pässen.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html

Dein Ärger über den Konsularbeamten  hin oder her, wenn Sie von Anfang an geplant hatte mehr als 3 Monate pro Halbjahr in D zu bleiben, dann hätte Sie ein nationales Visa der Kat. D beantragen müssen (weder Schengen noch visafrei ist dann korrekt)
Das Visa der Kat. D hätte Sie für 3 Monate erhalten und wäre von der ABH auf Antrag verlängert wurden.
Scheinbar hat Deine Freundin bei Antragstellung nicht genau gesagt was Sie wirklich will,
hat Sie wirklich einen geplanten längerfristigen aufenthalt erwähnt?

Egal um vor Beginn eines neuen Halbjahreszeitraumes einreisen zu können braucht sie jetzt ein nationales Visa der Kat. D., da der erlaubte Zeitraum ausgeschöpft ist.

Wo lebt Deine Freundin denn?

Titel: Re: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von Einbeck am 23.12.2007 um 14:58:39

Einbeck schrieb am 23.12.2007 um 14:14:04:
Egal um vor Beginn eines neuen Halbjahreszeitraumes einreisen zu können braucht sie jetzt ein nationales Visa der Kat. D., da der erlaubte Zeitraum ausgeschöpft ist.  


Zitiere mich mal selber, da ich was Wichtiges vergass, Kat. D nationale Visa sind zustimmungspflichtig (die zu beteiligende ABH muss zustimmen) und haben Grund wie z.B. Sprachkurs, Arbeit, Praktikum, FzF etc..
Ein D-Visa kann Sie für Besuchsreisen oder Geschäftsreisen nicht erhalten.
Die Bearbeitungsdauer für D-Visa beträgt auch regelmäßig ca.  2 Monate.

Um keine unnötige Hoffnung zu wecken, sie wird erst mit Beginn des neuen Halbjahreszeitraum,
ab Mitte Februar erneut für max. 90 Tage einreisen können, egal ob visafrei oder mit erneuten Schengen Visa.

Titel: Re: Besuchsvisum (C) und visumsfreier Aufenthalt
Beitrag von sugarjoe am 03.01.2008 um 14:30:14
Happy New Year für alle und vielen Dank für die Hilfe! Wir haben in den sauren Apfel gebissen und ich war (dem Meilenkonto sei dank) zu Sylvester bei ihr in London.

Danke, dass Ihr uns mit Euren Auskünften vor größeren Problemen bewahrt habt!


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