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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Führerschein mit Duldung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1198250751 Beitrag begonnen von Ninjutsu am 21.12.2007 um 16:25:51 |
Titel: Führerschein mit Duldung Beitrag von Ninjutsu am 21.12.2007 um 16:25:51
Hallo,
Und zwar hab ich eine Frage, darf ich einen Führerschein machen mit einer Duldung? Dort steht "ungeklärt" drin als Nationalität. mfg |
Titel: Re: Führerschein mit Duldung Beitrag von janetm am 21.12.2007 um 16:39:36
Die Staatsangehörigkeit spielt meines Erachtens für den Führerschein keine Rolle, sondern nur der Wohnsitz.
Näheres vieleicht noch hier: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php Aloha |
Titel: Re: Führerschein mit Duldung Beitrag von Mick am 21.12.2007 um 19:02:17
Hoi,
wenn ich mich nicht irre muss für einen Führerschein mittlerweile die Identität nachgewiesen werden und eine Duldung reicht hierfür in der Regel nicht aus. |
Titel: Re: Führerschein mit Duldung Beitrag von Ninjutsu am 24.12.2007 um 03:45:20
gibts da irgend eine gesetzliche grundlage dazu im moment?
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Titel: Re: Führerschein mit Duldung Beitrag von ronny am 24.12.2007 um 09:35:44 Ninjutsu schrieb am 24.12.2007 um 03:45:20:
Hallo, das sind die ganz normalen Beurkundungsvorschriften: BeurkG. Ein Führerschein ist eine Urkunde. Die normale Duldung sagt eigentlich zweierlei: Der Inhaber ist 1. ausreisepflichtig und hat 2. seine Identität (im Regelfal) nicht nachgewiesen, manchmal kommt 3. er hat die Hindernisse selbst zu vertreten hinzu. Warum sollte man da bei fehlender Mitwirkung ihm einen Führerschein ausstellen ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Führerschein mit Duldung Beitrag von Marius P. am 13.01.2008 um 03:01:35
Eine der Fahrschulen hat meinen Freund ein Ausbildungsvertrag für ein Führerschein in die Hände gedrückt und meinte das er kein Ausweis mit bringen soll. Anscheinend muss er auf dem Vertrag nur die Ausweisnr angeben. Wer weiß bescheid?
Mein Kollege ist 18,duldung,staatsangehörigkeit:ungeklärt wie siehts da genau aus? |
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