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Beitrag begonnen von Ninjutsu am 21.12.2007 um 16:25:51

Titel: Führerschein mit Duldung
Beitrag von Ninjutsu am 21.12.2007 um 16:25:51
Hallo,

Und zwar hab ich eine Frage, darf ich einen Führerschein machen mit einer Duldung? Dort steht "ungeklärt" drin als Nationalität.


mfg

Titel: Re: Führerschein mit Duldung
Beitrag von janetm am 21.12.2007 um 16:39:36
Die Staatsangehörigkeit spielt meines Erachtens für den Führerschein keine Rolle, sondern nur der Wohnsitz.

Näheres vieleicht noch hier:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

Aloha

Titel: Re: Führerschein mit Duldung
Beitrag von Mick am 21.12.2007 um 19:02:17
Hoi,

wenn ich mich nicht irre muss für einen Führerschein
mittlerweile die Identität nachgewiesen werden und
eine Duldung reicht hierfür in der Regel nicht aus.

Titel: Re: Führerschein mit Duldung
Beitrag von Ninjutsu am 24.12.2007 um 03:45:20
gibts da irgend eine gesetzliche grundlage dazu im moment?

Titel: Re: Führerschein mit Duldung
Beitrag von ronny am 24.12.2007 um 09:35:44

Ninjutsu schrieb am 24.12.2007 um 03:45:20:
gibts da irgend eine gesetzliche grundlage dazu im moment?


Hallo,

das sind die ganz normalen Beurkundungsvorschriften:
BeurkG.

Ein Führerschein ist eine Urkunde.

Die normale Duldung sagt eigentlich zweierlei:

Der Inhaber ist

1. ausreisepflichtig und hat

2. seine Identität (im Regelfal) nicht nachgewiesen, manchmal kommt

3. er hat die Hindernisse selbst zu vertreten

hinzu.

Warum sollte man da bei fehlender Mitwirkung ihm einen Führerschein ausstellen ?

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Führerschein mit Duldung
Beitrag von Marius P. am 13.01.2008 um 03:01:35
Eine der Fahrschulen hat meinen Freund ein Ausbildungsvertrag für ein Führerschein in die Hände gedrückt und meinte das er kein Ausweis mit bringen soll. Anscheinend muss er auf dem Vertrag nur die Ausweisnr angeben. Wer weiß bescheid?

Mein Kollege ist 18,duldung,staatsangehörigkeit:ungeklärt

wie siehts da genau aus?

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