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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Transkription kyrillischer Namen
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Beitrag begonnen von SyncSync am 18.12.2007 um 20:35:56

Titel: Transkription kyrillischer Namen
Beitrag von SyncSync am 18.12.2007 um 20:35:56
Hallo zusammen!

Nachdem ich umfassend im Netz recherchiert habe und nichts relevantes zu meinem Anliegen finden konnte, versuche ich es bei euch!

Ich bin russischer Staatsbürger und habe im Zuge der Transkriptionsänderung von russischer Seite einen "Schönheitsfehler" in meinem Nachnamen ...
Bis 2004 haben die Russen eine französische Transkription durchgeführt. Danach und mit neuem Pass wurde jedoch der Name nach englischer Transkription gewandelt. Bis jetzt war das alles kein Problem, da ich meinen Namen weiterhin wie gewohnt in der alten Schreibweise geschrieben hatte.

Nun beabsichtige ich allerdings einen Einbürgerungsantrag zu stellen und möchte natürlich, dass mein Name in der alten Form (wie vor 2004 und wie er auf Führerschein, etc. steht) beibehalten wird.

Welche Möglichkeiten seht ihr für mich? Inwiefern kriege ich meinen "alten Namen" trotz russischer Staatsbürgerschaft (also ohne Einbürgerung)? Das Russische Konsulat ist nur sehr schwer auf solche Fragen anzusprechen. Meist wird man leider lapidar abgewimmelt :-/


Vielen Dank im Voraus!
SyncSync

Titel: Re: Transkription kyrillischer Namen
Beitrag von ronny am 19.12.2007 um 23:00:21
Hallo

schau mal in den Hinweisen zum Personenstandsrecht

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729/0#0

nach dem Art. 47 EGBGB, der könnte auf Deinen Fall anwendbar sein ;)

Allerdings erst nach der Einbürgerung, vorher gilt russisches Recht .

Grüße
Ronny ;)

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