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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Abgabe Verpflichtungserklärung mit Vollmacht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197971412 Beitrag begonnen von RainMan am 18.12.2007 um 10:50:11 |
Titel: Abgabe Verpflichtungserklärung mit Vollmacht Beitrag von RainMan am 18.12.2007 um 10:50:11
Gibt es Bestimmungen, dass die Abgabe der Verpflichtungerklärung durch Bevollmächtigten erfolgen bzw. nicht erfolgen kann?
Beim googeln habe ich mehrere Formblätter von ABHs gefunden, welche eine Bevollmächtigung zur Abgabe von VE vorsehen. Nun war meine Frau heute mit einer Vollmacht von mir und allen sonstigen Dokumenten bei der ABH und wurde zurückgeschickt. Angeblich gäbe es "neue Bestimmungen" dass dies nicht mehr möglich sei. Nun hat die fragliche Mitarbeiterin sich schon früher auf angebliche "Regelungen" berufen, die sich auf Nachfrage als nicht-existent herausstellten. Deshalb meine Frage: Gibt es Bestimmungen, welche die Abgabe von VE durch Bevollmächtigte ausschließen? Vielen Dank für Eure Hilfe, RainMan |
Titel: Re: Abgabe Verpflichtungserklärung mit Vollmacht Beitrag von ronny am 18.12.2007 um 11:49:01 RainMan schrieb am 18.12.2007 um 10:50:11:
Hallo, woraus schließt Du, dass eine höchstpersönliche selbstschuldnerische Verpflichtung durch einen bevollmächtigten Dritten eingegangen werden kann. ? IMHO geht das nur persönlich ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Abgabe Verpflichtungserklärung mit Vollmacht Beitrag von Mick am 18.12.2007 um 11:58:15 RainMan schrieb am 18.12.2007 um 10:50:11:
Hi, mir sind keine konkreten Regelungen bekannt, insbesondere nicht, dass es irgendwelche neuen gibt. Mangels einheitlicher Regelungen macht jede ABH es für sich. Ich persönlich halte es für ok, wenn aus Gründen der Rechts- sicherheit nur die persönliche Unterschrift akzeptiert wird. Frei nach dem Motto: Wenn ein Leistungsfall eintritt, möchte ich mit Dir nicht erst über die formellen Umstände der Abgabe der VE streiten. ronny schrieb am 18.12.2007 um 11:49:01:
Öhm, er hat nix geschlossen, er hat gefragt. |
Titel: Re: Abgabe Verpflichtungserklärung mit Vollmacht Beitrag von ronny am 18.12.2007 um 13:05:13 Mick schrieb am 18.12.2007 um 11:58:15:
Hi, ist mir klar, aber aus der Fragestellung habe ich rausgelesen, dass er davon ausgeht eine Bevollmächtigung wäre drin. Was ich aufgrund der Rechtsnatur der VE ausschließen Und hierzu verweise ich auf die folgende Ziffer der VAH, welche das zwar nicht explizit aber implizit bestätigt: Zitat:
Das würde m.E. für die persönliche Unterschriftsleistung sprechen. Belehren kann ich auch nur einen VE-Geber der persönlich anwesend ist. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Abgabe Verpflichtungserklärung mit Vollmacht Beitrag von Mick am 18.12.2007 um 13:12:40 ronny schrieb am 18.12.2007 um 13:05:13:
Ist ja vielerorts auch so. |
Titel: Re: Abgabe Verpflichtungserklärung mit Vollmacht Beitrag von RainMan am 18.12.2007 um 14:23:33
@ Ronny: Das schließe ich (i) aus der Tatsache, dass eine Reihe von ABHs sogar Formulare für die Bevollmächtigung zur Abgabe einer VE auf ihrer Website haben und (ii) daraus, dass ich nach deutschem Recht so ziemlich alles (außer Testament und Eheschließung) durch Vertreter erledigen kann.
Da Euch also keine entsprechenden Regelungen bekannt sind, werde ich mal bei meiner ABH nachfragen, worauf sie sich bezieht. Vielen Dank soweit. RainMan |
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