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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> mit Niederlassungserlaubnis nach schweden?? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197893165 Beitrag begonnen von adrismom am 17.12.2007 um 13:06:05 |
Titel: mit Niederlassungserlaubnis nach schweden?? Beitrag von adrismom am 17.12.2007 um 13:06:05
hallo ihr lieben ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage.
ich bin deutsche und mein Mann hat seit 2001 eine Niederlassungserlaubnis. Nun möchten wir gerne nach Schweden auswandern haben aber Angst das er dann hier die Niederlassungserlaubnis verliert. Falls wir doch irgendwann wieder nach Deutschland wollen. Wir haben auch ein Kind zusammen was deutsch ist. Kann uns da jemand helfen? Sind über jede Information dankbar. liebe Grüße adrismom |
Titel: Re: mit Niederlassungserlaubnis nach schweden?? Beitrag von Mick am 17.12.2007 um 13:34:59
Hi,
ich zitiere mal aus § 51 Abs. 2 AufenthG: Zitat:
Also: Wenn alles normal läuft (Ihr lebt im Ausland zusammen), dann erlischt die NE nicht. Hierüber vor der Ausreise eine Bescheinigung der ABH holen. |
Titel: Re: mit Niederlassungserlaubnis nach schweden?? Beitrag von adrismom am 17.12.2007 um 13:40:03
Danke für deine schnelle Antwort. Was ist eine ABH und wo bekommt man die her?
[danke=dankeschoen.gif] Adrismom [edit]Ich füge dein Folgepost hier ein Tippi[/edit] entschuldige hab gesehen was ABH ist :-[ lg adrismom ;) |
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