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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Indisches Namensrecht - Mittelname in Deutschland
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Beitrag begonnen von AnneHH70 am 17.12.2007 um 10:36:55

Titel: Indisches Namensrecht - Mittelname in Deutschland
Beitrag von AnneHH70 am 17.12.2007 um 10:36:55
Wir sind gerade dabei uns durch die Behörden und den Papierkram zu schlagen, um in Deutschland heiraten zu können. Ich bin Deutsche und lebe in Deutschland. Mein Verlobter ist Inder und lebt in Indien, wir wollen dann aber auch in Deutschland leben.

Wir sind auch gleich von Anfang an mit Schwierigkeiten konfrontiert worden (da wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, dass es für Indien nicht gibt ... ) etc. und ich auch noch viele andere Fragen habe .. hier dann erstmal meine Frage für heute zur Namenswahl und Namensrecht.

Man hat ja die Möglichkeit anzugeben, ob man dies nach deutschem oder ausländischen Recht tun will. Unter Indien ist allerdings immer nur angegeben, dass es nicht einheitlich geregelt ist ....

Der Ehe/Familienname ist auch nicht das Problem, sondern dort wo er herkommt, ist es üblich, dass die Frau den vollen Namen des Ehemannes übernimmt ... seinen Vornamen als Mittelnamen trägt. Das würden wir auch gern so veranlassen (Ich gehe davon aus, dass dieser Mittelname auch nur auf ganz ganz ganz offiziellen Dokumenten auftaucht und nicht bei normalen und bei der Unterschrift - eben vergleichbar wie bei uns der zweite Vorname).

Das einzige, was ich bisher dazu gefunden habe:
http://en.wikipedia.org/wiki/Married_and_maiden_names
In Maharashtra, a woman may adopt her husband's first name as her middle name, in addition to taking his surname.
(Übersetzung: In Maharashtra, nimmt die Frau den Vornamen ihres Ehemannes als Mittelnamen an, zusätzlich zum Nachnamen.

Mein Name sollte also so aussehen:

mein Vorname / sein Vorname / Ehe/Familienname

Nun ist die Frage, ob das in Deutschland möglich ist. (Zumal selbst auf den Dokumenten zur Eheschließung nach Namensbestandteilen wie z.B. Name des Vaters gefragt wird ....)

Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft dazu geben, ob es möglich ist oder nicht und auf welcher Grundlage.

Vielen Dank
Anne

Titel: Re: Indisches Namensrecht - Mittelname in Deutschland
Beitrag von ronny am 17.12.2007 um 10:52:53
Hallo

nach meinen Informationen gibt es in Indien im Regelfall keine Vor - und Familiennamen sondern nur Eigennamen.

Lediglich in den Nordprovinzen haben sich Vor- und Familiennamen durchgesetzt.

Bei einer Eheschließung in Deutschland besteht grundsätzlich die Möglichkeit hinsichtlich der Namensführung deutsches oder das Recht eines der beiden Ehegatten zu wählen..s. Art 10 EGBGB. Die gleichen Wahlmöglichkeiten hätte man nach einer Eheschließung im Ausland, nach Rückkehr.

Ob die von Dir angedachte Möglichkeit im indischen Namensrecht tatsächlich besteht , habe ich nicht verifizieren können.

Falls sie existiert wäre die Rechtsquelle interessant, Wiki. hilft da nicht viel weiter.

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Indisches Namensrecht - Mittelname in Deutschland
Beitrag von AnneHH70 am 17.12.2007 um 11:16:06
Hallo Ronny,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werden wir mal weiterrecherchieren, ob es eine offizielle rechtliche Quelle gibt, die Hindu Constitution wird vermutlich auch nicht ausreichen ....

Kennt das deutsche Namensrecht denn einen Mittelnamen?

Achja und Mumbai/Bombay gehört dann wohl in dem Fall zu den Nordprovinzen - denn meines Wissens hat er einen Vor- und Nachnamen und keinen Eigennamen (damit ist wohl v.a. sowas wie Singh gemeint) ... oder woran wird das festgemacht?

Viele Grüße
Anne

Titel: Re: Indisches Namensrecht - Mittelname in Deutschland
Beitrag von ronny am 17.12.2007 um 12:05:52

AnneHH70 schrieb am 17.12.2007 um 11:16:06:
... oder woran wird das festgemacht?  


Der Name ergibt sich aus seinem Pass. Wenn er danach einen Namen führt der zwischen Vor - und Familiennamen eine Unterscheidung trifft, dann wird dieser nicht als Eigenname qualifiziert.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Indisches Namensrecht - Mittelname in Deutschland
Beitrag von AnneHH70 am 17.12.2007 um 18:54:44

ronny schrieb am 17.12.2007 um 12:05:52:


Der Name ergibt sich aus seinem Pass. Wenn er danach einen Namen führt der zwischen Vor - und Familiennamen eine Unterscheidung trifft, dann wird dieser nicht als Eigenname qualifiziert.

Grüße
Ronny ;)


Also in seinem Pass steht unter surname der Nachname und unter given names ... der vollständige Vorname und der Vorname seines Vaters als Mittelname. Somit dürfte es damit nun keine Probleme geben.

Wegen Namensrecht mache ich mich weiter schlau und versuche mal ne Quelle zu finden ... mal schauen.

Vielen Dank auf jeden Fall für die schnelle und hilfreiche Beantwortung.
Anne

Titel: Re: Indisches Namensrecht - Mittelname in Deutschland
Beitrag von Ulf am 21.12.2007 um 22:06:01

ronny schrieb am 17.12.2007 um 10:52:53:
Ob die von Dir angedachte Möglichkeit im indischen Namensrecht tatsächlich besteht , habe ich nicht verifizieren können.

Falls sie existiert wäre die Rechtsquelle interessant, Wiki. hilft da nicht viel weiter.


In Formularen wird gerne nach dem Mittelnamen gefragt:
http://www.maharashtra.gov.in/pdf/form.pdf
http://www.mmcmumbai.com/Renewal_Application_Form.pdf

Gruß, ULF

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