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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einreise aus nicht-visumspflichtigem Drittstaat in Schengenraum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197801516 Beitrag begonnen von mantiox am 16.12.2007 um 11:38:36 |
Titel: Einreise aus nicht-visumspflichtigem Drittstaat in Schengenraum Beitrag von mantiox am 16.12.2007 um 11:38:36
Liebe Wissenden,
ich habe folgende Frage: Eine Person aus einem für bis zu 90 Tage nicht-visumspflichtigen Drittstaat (Guatemala) reist das erste Mal in einem Zeitrahmen von 180 Tagen für insgesamt 83 Tage nach Deutschland ein, kann dieser Person dann unter irgendwelchen Umständen die Einreise verweigert werden? Wenn ja, unter welchen? Sollte diese Person, außer einem gültigen Pass und Rückflugticket, noch weitere Dokumente bereithalten (Nachweis über Auslandskrankenversicherung oder Ähnliches)? Ich frage das, weil ich gehört habe, das in Spanien (das ja auch Schengen ist,oder?) Guatemalteken zurückgeschickt wurden (weiß aber nicht, ob sie z.B. kein Rückflugticket hatten). Im Voraus vielen herzlichen Dank! |
Titel: Re: Einreise aus nicht-visumspflichtigem Drittstaat in Schengenraum Beitrag von Muleta am 16.12.2007 um 12:09:02 mantiox schrieb am 16.12.2007 um 11:38:36:
ja, wenn Zweifel am (kurzfristigen) Aufenthaltszweck bestehen, insbes. im Rahmen einer Befragung irgendwas von Eheschließung etc. gefaselt wird. Weiterhin, wenn eine Erwerbstätigkeit geplant ist. Zitat:
Krankenversicherung ist wohl selbstverständlich, außerdem evtl. einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt (Kreditkarte wenn vorhanden). Gegen eine Einreiseverweigerung sind Rechtsmittel möglich, muss aber im Fall der Fälle ziemlich zackig gehen. Muleta |
Titel: Re: Einreise aus nicht-visumspflichtigem Drittstaat in Schengenraum Beitrag von Einbeck am 16.12.2007 um 13:54:38 mantiox schrieb am 16.12.2007 um 11:38:36:
Aus Erfahrung in anderen Foren weiß ich, das es sinnvoll ist je nach geplanter Reise und Reisenden und Reisedauer --eine Einladung mit Adresse/Kontakt zu haben und nennen zu können oder gar eine Verpflichtungserklärung (obwohl kein Visa benötigt wird) vorlegen zu können Dies ersetzt auch nicht ausreichendes Geld, mit USD 50,-- für 3 Monate einreisen zu wollen. Einreiseverweigerungen sind nicht selten. |
Titel: Re: Einreise aus nicht-visumspflichtigem Drittstaat in Schengenraum Beitrag von Daddy am 16.12.2007 um 18:52:08
Hi...
mantiox schrieb am 16.12.2007 um 11:38:36:
mantiox schrieb am 16.12.2007 um 11:38:36:
mantiox schrieb am 16.12.2007 um 11:38:36:
mantiox schrieb am 16.12.2007 um 11:38:36:
mantiox schrieb am 16.12.2007 um 11:38:36:
Daddy |
Titel: Re: Einreise aus nicht-visumspflichtigem Drittstaat in Schengenraum Beitrag von Tunity am 20.12.2007 um 11:41:23 Daddy schrieb am 16.12.2007 um 18:52:08:
Natürlich nur für Deutschland ;) In Spanien wird es aber eine korrespondieren Vorschrift geben. |
Titel: Re: Einreise aus nicht-visumspflichtigem Drittstaat in Schengenraum Beitrag von michi am 20.12.2007 um 13:19:41
Hallo Mantiox,
zusätzlich zu den ausführlichen Informationen noch ein kurzer Bericht aus der Praxis: meine Freundin ist Nicaraguanerin und im Sommer sichtvermerksfrei via Madrid in den Schengen-Raum eingereist. Sie musste natürlich das Rückflugticket und den Nachweis über die Krankenversicherung vorweisen. Es ist durchaus praktisch, bei der Krankenversicherung darauf zu achten, dass diese die Bestätigungen auch in Englisch ausstellt, da dies die Sache natürlich einfacher macht. Zusätzlich hatte sie noch ein von mir in Deutsch und Spanisch verfasstes Schreiben mit, das u.a. den Hinweis auf die Krankenversicherung, den Reisegrund (Besuch) und meine Kontaktdaten enthielt. Bei der Einreise in Madrid wurde ihr vom Grenzbeamten gesagt, dass dies notariell beglaubigt sein sollte, einreisen durfte sie trotzdem. Bei einer nächsten Reise würde ich das aber auf jeden Fall machen. Zusätzlich gab es natürlich noch eine recht ausführliche Befragung. Da sie bereits einen Weiterflug nach Wien hatte, wurde die von Daddy angeführte Befürchtung auf Grund der gleichen Sprache zumindest ein wenig entkräftet. Auch konnte sie (dank entsprechendem Ausweis und Erklärungen) ihre Rückkehrbereitschaft auf Grund des Studiums weiter belegen. Noch ein - in rechtlichen Belangen - etwas OT-Tipp: wenn die eingeladene Person zum ersten Mal eine derart weite Reise unternimmt, ist es empfehlenswert, ihr eine recht detaillierte "Reiseplanung" mitzugeben - also wie sie Flugzeuge wechseln muss, wie das mit dem Gepäck und der Einreise so ist, das lindert die Nervosität etwas und ist auch ganz praktisch... Liebe Grüße und eine erfolgreiche Reise, Michi |
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