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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreichen?
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Beitrag begonnen von astronic am 11.12.2007 um 18:15:13

Titel: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreichen?
Beitrag von astronic am 11.12.2007 um 18:15:13
Liebes Forum,

eine russische Bekannte möchte mich in Deutschland besuchen, weshalb wir ein Schengen-Besuchsvisum bei einem deutschen Konsulat in Russland beantragen werden.

Meine russische Bekannte war im Juni im Rahmen einer Europatour kurz in Deutschland und ihr hat es hier so gut gefallen, dass sie mittelfristig hier studieren möchte. Deshalb macht sie zur Zeit auch einen Intensiv-Sprachkurs in Deutsch (für das Level A1).

Ist es sinnvoll, beim Gespräch im Konsulat die Studienabsicht zu erwähnen und den Nachweis über ihren Sprachkurs den Dokumenten beizufügen?

Ich sehe das etwas zweispältig: Einerseits dokumentieren wir damit, dass sie ernsthaftes Interesse an diesem Lande und somit einen guten Besuchtsgrund hat. Ferner bekäme sie einen Studienplatz ja eh nur mit legaler Aufenthaltserlaubnis, so dass ein Untertauchen eher unwahrscheinlich wäre. Andererseits könnte dem Konsulat so viel Deutschlandinteresse natürlich aber auch suspekt erscheinen.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von trixie am 11.12.2007 um 18:40:24

astronic schrieb am 11.12.2007 um 18:15:13:
Ist es sinnvoll, beim Gespräch im Konsulat die Studienabsicht zu erwähnen und den Nachweis über ihren Sprachkurs den Dokumenten beizufügen?  

Das macht weniger Sinn; würde m. M. eher zu einer Ablehnung führen, weil man sich die Frage stellt, warum man vorher noch ein Schengen Visum beantragen möchte, wenn ohnedies eine Studienabsicht besteht.


astronic schrieb am 11.12.2007 um 18:15:13:
Einerseits dokumentieren wir damit, dass sie ernsthaftes Interesse an diesem Lande und somit einen guten Besuchtsgrund hat.

Nachdem es sich um Schengen Visum handelt, ist es eher nebensächlich, ob sie mehr Interesse an Deutschland oder den anderen Schengen Staaten hat.

trixie

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Ernas am 11.12.2007 um 18:58:07

astronic schrieb am 11.12.2007 um 18:15:13:
Liebes Forum,

eine russische Bekannte möchte mich in Deutschland besuchen, weshalb wir ein Schengen-Besuchsvisum bei einem deutschen Konsulat in Russland beantragen werden.

warum will sie diesen fremden Mann blos besuchen?


Zitat:
Meine russische Bekannte war im Juni im Rahmen einer Europatour kurz in Deutschland

ah, sie hatte schon ein Visum und ist zurueckgekommen, sehr gut, wer hat das erteil?

Zitat:
und ihr hat es hier so gut gefallen, dass sie mittelfristig hier studieren möchte.

Uuuhh, sie will in Deutschland studieren, will sie ueberhaupt zurueckkommen?

Zitat:
Deshalb macht sie zur Zeit auch einen Intensiv-Sprachkurs in Deutsch (für das Level A1).
wie A1, dass braucht sie doch fuer eine FZ, was will sie eigendlich wirklich dort?

einige Gedanken, die einen am Schalter bei der Antragstelung so anspringen koennten, und trotzdem faehrt man mit der Wahrheit am besten.

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 12.12.2007 um 10:19:21

trixie schrieb am 11.12.2007 um 18:40:24:
Das macht weniger Sinn; würde m. M. eher zu einer Ablehnung führen, weil man sich die Frage stellt, warum man vorher noch ein Schengen Visum beantragen möchte, wenn ohnedies eine Studienabsicht besteht.

Nun, für einen Studienplatz kann sie sich natürlich erst bewerben, wenn sie weitere Sprachkurse absolviert hat. Im Moment geht es ihr deshalb erst mal darum, Land und Leute besser kennenzulernen und ihre (noch bescheidenen) Sprachkenntnisse erstmals auszuprobieren.

Aber ich gebe dir Recht: Das freiwillige Beifügen eines Sprachkursnachweises könnte dazu führen, dass das Konsulat sich skeptische Fragen stellt, was das überhaupt soll.


Zitat:
Nachdem es sich um Schengen Visum handelt, ist es eher nebensächlich, ob sie mehr Interesse an Deutschland oder den anderen Schengen Staaten hat.

Naja, hätte sie Interesse an einem anderen Schengen-Staat, so wäre dieser wohl Hauptreiseziel und wir würden ein Schengen-Visum dieses Staates beantragen.

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 12.12.2007 um 10:53:57

schrieb am 11.12.2007 um 18:58:07:
warum will sie diesen fremden Mann blos besuchen?

Offiziell ist meine Mutter Einladende. Nicht, weil das besser aussieht, sondern weil ich nicht über die finanziellen Sicherheiten verfüge, um die Einladung selbst auszusprechen. Auf Nachfrage werden wir natürlich die Wahrheit erzählen, dass sie eigentlich mich besucht (meine Mutter kennt sie ja auch gar nicht).

Ansonsten ist das wirklich nur eine gute Freundin, romantische Interessen stehen hier nicht im Vordergrund. :)


Zitat:
ah, sie hatte schon ein Visum und ist zurueckgekommen, sehr gut, wer hat das erteil?

Es handelte sich um ein französisches Schengen-Touristenvisum, welches sie im Rahmen einer Pauschalreise erhalten hat.


Zitat:
Uuuhh, sie will in Deutschland studieren, will sie ueberhaupt zurueckkommen? wie A1, dass braucht sie doch fuer eine FZ, was will sie eigendlich wirklich dort?

Okay, ich sehe, euch gefällt die Idee mit dem Sprachkursnachweis nicht, deshalb lassen wir es dann wohl besser bleiben. :)


Zitat:
einige Gedanken, die einen am Schalter bei der Antragstelung so anspringen koennten, und trotzdem faehrt man mit der Wahrheit am besten.

Wir haben vor, die Wahrheit zu erzählen. Die Frage ist nur, welche Dokumente wir freiwillig hinzufügen.

Wenn ihr etwas Zeit zum Lesen habt, erkläre ich das ganze gerne ausführlicher:

Im Oktober dieses Jahres hatte ich eine andere Russin zu Besuch, bei der im Gegensatz zu diesem Fall auch ein gewisses romantisches Interesse bestand, welches sich aber bei ihrem Besuch nicht bestätigte. Wir hatten damals beim gleichen Konsulat, das auch den Antrag, um den es hier geht, bearbeiten wird, ein Schengen-Besuchsvisum beantragt. Die Verpflichtungserklärung wurde (wie es auch in diesem Falle sein wird) von meiner Mutter abgegeben. Den Unterlagen hatten wir ein persönliches Schreiben meiner Mutter an das Konsulat (mit beglaubigter Unterschrift) beigelegt, welches den Reisehintergrund erläuterte ("für die meinem Sohn in Russland erbrachte Gastfreundschaft möchten wir uns gerne revanchieren etc."). Ferner lag den Unterlagen Nachweis über Arbeit und Immobilienbesitz bei. Das Visum wurde (nach einem persönlichen Intensiv-Interview mit einer deutschen Konsulatsangestellten) erteilt, sie kam nach Deutschland und flog auch pünktlich wieder zurück. So weit, so gut.

Die russische Bekannte, um die es jetzt geht, war im Juni dieses Jahres auf Europatour (Pauschalreise), unter anderem auch in Deutschland. Wie schon gesagt, war sie durch ihren Deutschlandbesuch ganz begeistert (so begeistert, dass sie nun Deutsch lernt und hier mittelfristig studieren will) und möchte nun natürlich ihren nächsten Urlaub hier verbringen. Da es sich um eine gute Freundin handelt, ist sie natürlich bei mir herzlich willkommen. Meine Sorgen kreisen jetzt ein wenig darum, welche Unterlagen wir freiwilligerweise dem Visumsantrag noch beifügen könnten:

1) Ich würde zwar prinzipell gerne auch wieder ein formloses Begleitschreiben meiner Mutter beilegen, in welchem die Reisehintergründe erläutert werden, aber falls wir den gleichen Bearbeiter im Konsulat erwischen, kommen dem vielleicht komische Gedanken, wenn wir schon wieder einen Brief der Art "eine Freundin meines Sohnes möchte gerne kommen" in gleichem Stil mit gleichem Briefkopf/Absender einreichen.

2) In diesem Falle besteht kein Immobilienbesitz, den wir nachweisen könnten. Wenn wir den Antrag also ohne Sprachkursnachweis und Begleitschreiben einreichen, spricht für sie nur die Tatsache, dass sie schon mal ein französisches Schengen-Visum hatte und ein Nachweis darüber, dass sie einen festen Job hat und in der Zeit auch Urlaub bekommt. Ich mache mir Sorgen, das könnte ein bisschen wenig sein, daher meine Ursprungsfrage.

3) Wieviel macht es eigentlich aus, wenn wir die Flugtickets (einschließlich Rückflug) in Form von Online-Tickets vor der Beantragung kaufen und einen Ausdruck der Online-Tickets dem Antrag beifügen? Ist das ein gewichtiges Argument oder eher nicht so wichtig? Wir überlegen nämlich derzeit die Tickets auch deshalb vorher zu kaufen, weil wir später vielleicht die heutigen Preise nicht mehr kriegen.

Vielen Dank für deine Antwort und vielen Dank im Voraus für weitere Antworten! :)

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von trixie am 12.12.2007 um 15:45:10

astronic schrieb am 12.12.2007 um 10:19:21:
hätte sie Interesse an einem anderen Schengen-Staat, so wäre dieser wohl Hauptreiseziel und wir würden ein Schengen-Visum dieses Staates beantragen.  

Bloß das funktioniert eben nicht, wenn man in einem anderen Land keinen VE Geber hat.  ;)

trixie

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Ernas am 13.12.2007 um 15:43:42
das Flugtiket bring ueberhaupt nichts, da Beweiskraft bei Null.

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Muleta am 13.12.2007 um 16:01:37

trixie schrieb am 12.12.2007 um 15:45:10:
Bloß das funktioniert eben nicht, wenn man in einem anderen Land keinen VE Geber hat.  ;)


bin mir nicht sicher, ob die anderen Staaten auch das Instrument der VE kennen. Im Übrigen bietet sich doch in RU das Reisebüroverfahren in der Tat an. Sollte auch nach http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,522163,00.html wohl noch funktionieren, oder hat sich da Gravierendes geändert?

Muleta

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 13.12.2007 um 22:28:05

schrieb am 13.12.2007 um 15:43:42:
das Flugtiket bring ueberhaupt nichts, da Beweiskraft bei Null.

Weil man Flugtickets je nach Tarif erstatten lassen kann bzw. weil der finanzielle Verlust bei Nichtinanspruchnahme des Rückflugtickets vergleichsweise gering wäre?

Die Gebühren für die Rückerstattung wären bei unseren Tickets zwar höher als der Ticketpreis selbst, aber das Konsulat wird ganz sicherlich nicht anfangen, die Rückerstattungsbedingungen einzelner Fluggesellschaft zu überprüfen.

Falls wir die Tickets trotzdem vor Visumsbeantragung kaufen sollten: Sollen wir sie dennoch dem Visumsantrag beilegen oder es lieber lassen, weil es u. U. sogar kontraproduktiv wäre?

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Saxonicus am 13.12.2007 um 22:46:04

astronic schrieb am 13.12.2007 um 22:28:05:
Falls wir die Tickets trotzdem vor Visumsbeantragung kaufen sollten: Sollen wir sie dennoch dem Visumsantrag beilegen oder es lieber lassen, weil es u. U. sogar kontraproduktiv wäre?


Wie schon erwähnt wurde, ist das Flugticket als Beweis für die Rückkehrwilligkeit nichts wert und wenn das Visum nicht gewährt wird, dann habt Ihr auch noch diesen finanziellen Verlust, des nicht rückerstattungsfähigen Tickets.
Da würde ich mit dem Ticketkauf doch lieber warten bis das Visum erteilt wird.

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 13.12.2007 um 22:46:06
So, die Verpflichtungserklärung habe ich nun. Der Bearbeiter beim Ausländeramt meinte, man solle auf jeden Fall noch ein persönliches Einladungsschreiben (adressiert an die Eingeladene) schreiben.

Da meine Mutter die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, aber die Eingeladene gar nicht kennt, fällt mir ehrlich gesagt wenig Wohlklingendes ein, was sie unter Beibehaltung der Wahrheit schreiben könnte. Der Grund, warum meine Mutter die Einladung ausspricht, besteht ja darin, dass ich sie darum gebeten habe. Der tatsächlich Einladende bin ja eigentlich ich.

Ist in diesem Falle ein solches Einladungsschreiben wirklich sinnvoll/notwendig? Eigentlich wollte ich ja darauf verzichten, aber nachdem der Bearbeiter im Ausländeramt heute darauf hinwies, dass ein solches Schreiben "sehr, sehr sinnvoll" sei, habe ich Sorge, ohne dieses Schreiben unsere Visachancen zu verschlechtern. Falls jemand eine gute Idee hat, was man schreiben könnte, wäre ich für kurzen Hinweis sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von trixie am 13.12.2007 um 22:49:51
Welche Beweiskraft sollte ein gekauftes Flugticket denn nun wirklich haben?

Mancher nimmt den finanziellen Verlust eines verfallenen Flugtickets gerne in Kauf, wenn er dafür in Deutschland bleiben kann.

Die Gedanken, die dir wegen des Flugtickets machst, sind zwar nachvollziehbar, bringen aber für eine Beurteilung bezüglich einer Visumserteilung nichts Positives.


Zitat:
aber nachdem der Bearbeiter im Ausländeramt heute darauf hinwies, dass ein solches Schreiben "sehr, sehr sinnvoll" sei, habe ich Sorge, ohne dieses Schreiben unsere Visachancen zu verschlechtern.


Mal ernsthaft! Was sollte deine Mutter Persönliches für eine Person schreiben, die sie gar nicht kennt. Spätestens wenn deine Freundin auf dem Konsulat nach gewissen Details gefragt wird, fällt dem SB auf, dass sich Gast und Gastgeber total fremd sind. Denkst du das schafft Vertrauen?

M. M. nach wäre es sinnvoller, die sprichst mit deiner ABH, ob sie auch eine Kautionszahlung oder eine Bankbürgschaft für dein fehlendes oder zu geringes Einkommen akzeptieren. Dann könntest du ganz normal als VE Geber auftreten und die Angelegenheit würde einen seriöseren (bitte nicht falsch verstehen) Verlauf nehmen.

trixie

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 13.12.2007 um 23:41:32

trixie schrieb am 13.12.2007 um 22:49:51:
Die Gedanken, die dir wegen des Flugtickets machst, sind zwar nachvollziehbar, bringen aber für eine Beurteilung bezüglich einer Visumserteilung nichts Positives.

Danke (auch den anderen) für die Richtigstellung. Hatte das irgendwie nicht zu Ende gedacht.


Zitat:
Mal ernsthaft! Was sollte deine Mutter Persönliches für eine Person schreiben, die sie gar nicht kennt. Spätestens wenn deine Freundin auf dem Konsulat nach gewissen Details gefragt wird, fällt dem SB auf, dass sich Gast und Gastgeber total fremd sind. Denkst du das schafft Vertrauen?

Nun, ich hatte mal eine andere Russin eingeladen. Im Rahmen der Visabeantragung damals ist mir gesagt worden, dass es nicht ungewöhnlich sei, wenn die Verpflichtungserklärung von jemand anderem abgegeben wird, wenn der tatsächlich Einladende das aufgrund mangelnder finanzieller Sicherheiten nicht kann.

Meine Mutter hat damals ein Begleitschreiben ans Konsulat aufgesetzt, in dem sinngemäß stand "Um uns für die meinem Sohn in Russland entgegengebrachte Gastfreundschaft zu revanchieren und Frau ... Deutschland zu zeigen, laden wir Frau ... herzlich ein". Im Interview im Konsulat ist mein damaliger Gast dann auch gefragt worden, warum ich nicht die Einladung selbst vorgenommen hätte und er hat wahrheitsgemäß geantwortet. Probleme mit dem Visum gab es keine.

Die gleiche Formulierung kann ich für mein jetziges Einladungsschreiben aber leider nicht nutzen, weil ich meinen jetzigen Gast nie in Russland besucht habe, sondern wir uns bei seinem Europa-Urlaub getroffen haben.


Zitat:
M. M. nach wäre es sinnvoller, die sprichst mit deiner ABH, ob sie auch eine Kautionszahlung oder eine Bankbürgschaft für dein fehlendes oder zu geringes Einkommen akzeptieren. Dann könntest du ganz normal als VE Geber auftreten und die Angelegenheit würde einen seriöseren (bitte nicht falsch verstehen) Verlauf nehmen.

Hm, ich war mir wirklich nicht bewusst, dass an unserem Vorgehen etwas unseriös sein könnte. Die Möglichkeit mit der Kautionszahlung bestünde wohl in der Tat, aber zum einen habe ich heute nun schon eine VE erstellen lassen, zum anderen ist die VE meiner Mutter einfach "besser" (leitende Beamte und Bezüge nachgewiesen vs. Student mit Kaution).

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von trixie am 14.12.2007 um 00:05:05

astronic schrieb am 13.12.2007 um 23:41:32:
Nun, ich hatte mal eine andere Russin eingeladen. Im Rahmen der Visabeantragung damals ist mir gesagt worden, dass es nicht ungewöhnlich sei, wenn die Verpflichtungserklärung von jemand anderem abgegeben wird, wenn der tatsächlich Einladende das aufgrund mangelnder finanzieller Sicherheiten nicht kann.  


OK! Ich hatte mir - ehrlich gesagt - deine alten Threads nicht mehr durchgelesen. Aber wenn du bereits mit dieser Methode Erfolg hattest, warum sollte es dieses Mal nicht funktionieren?


astronic schrieb am 13.12.2007 um 23:41:32:
leitende Beamte und Bezüge nachgewiesen vs. Student mit Kaution

Die Botschaft prüft nur noch, ob die Bonität geprüft wurde. Welchen Maßstab der SB der ABH anwendet, ist für die Botschaft unerheblich. Wenn die ABH eine Kaution akzeptiert, hat das den gleichen Stellenwert wie ein Einkommen.

U. U. ist eine Kaution sicherer als ein Lohn-/Gehaltsnachweis, denn dieser könnte ja bis auf den letzten Cent gepfändet sein, während die Kaution der ABH im vollem Umfang zusteht.

trixie

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 17.12.2007 um 00:29:14
Was haltet ihr von folgendem Schreiben (Absender: meine Mutter, Empfänger: das Konsulat)?

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem Frau ... im Rahmen ihrer Europareise im Juni 2007 Deutschland nur kurz besuchen konnte, möchten meine Familie und ich Frau ... gerne mehr von unserem Land zeigen. Dazu laden wir sie herzlich ein, uns im Februar/März 2008 für 16 Tage zu besuchen.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...


Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Einbeck am 17.12.2007 um 01:50:53

astronic schrieb am 17.12.2007 um 00:29:14:
Was haltet ihr von folgendem Schreiben (Absender: meine Mutter, Empfänger: das Konsulat)?  


Nett formuliert.
Ehrlich Antwort: Standard, das Papier nicht wert.
Wirft mehr Fragen auf, als Antworten, keine Hilfe.
Ein bißchen mehr darf es schon sein.

Da fehlt zum Beispiel woher man sich kennt und deutlicher Ausdruck warum man einlädt.
Ehepaar X lädt  scheinbar grundlos ein , weiß aber das X 2006 auf Europatour war  hää? Woher weiß man das? Warum wird eingeladen? Bei aller Gastfreundschaft warum und woher kennt man sich?

Sorry, aber die Frage, ob Sie ein Besuchsvisum bekommen wird kann Dir hier niemand beantworten, inwieweit das Schreiben in solcher Form für ein Besuchsvisa nützlich ist mag ich nicht beurteilen. Einladung ist nur eine Einladung mehr nicht.

Jeder Visaantrag ist ein Einzelfall, Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland sind die Stichwörter.
Bitte beachten:
Ein Einladungsschreiben  (selbst perfekt formuliert) ersetzt keine Mängel im Bereich Rückkehrbereitschaft oder Verwurzelung im Heimatland.

Stefan eine Empfehlung trete selber in Erscheinung oder mit in Erscheinung,
lasse es nicht nur Deine Eltern machen.
Verheiratetes Ehepaar kennt junge ledige Russin??

Schreibt doch einfach wie es ist. Du kennst jemanden, Deine Eltern laden ein und machen VE,
die Wahrheit kann nicht schaden, zumindest erklärt Sie einiges und wirft weniger Fragen auf.

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Mikael321 am 17.12.2007 um 10:43:48

trixie schrieb am 13.12.2007 um 22:49:51:
Mal ernsthaft! Was sollte deine Mutter Persönliches für eine Person schreiben, die sie gar nicht kennt. Spätestens wenn deine Freundin auf dem Konsulat nach gewissen Details gefragt wird, fällt dem SB auf, dass sich Gast und Gastgeber total fremd sind.
Wie soll das denn dem Sachbearbeiter in der Botschaft auffallen ? Außer Name und Geburtsdatum hat er doch auch keinerlei Informationen über den Einlader ?


Michael

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 17.12.2007 um 17:06:06

Einbeck schrieb am 17.12.2007 um 01:50:53:
Nett formuliert.
Ehrlich Antwort: Standard, das Papier nicht wert.
Wirft mehr Fragen auf, als Antworten, keine Hilfe.
Ein bißchen mehr darf es schon sein.

Meine Sorge ist vor allem die: Antworten, auf Fragen zu geben, die sich das Konsulat vielleicht sonst gar nicht gestellt hätte. Würde ich selbst ein ausführliches Schreiben verfassen, sähe das wohl so aus "Vor 15 Monaten per ICQ kennengelernt, seit 10 Monaten fast täglicher Kontakt, im Juni fünf Tage in Paris zusammen verbracht, bei ihrer Europatour wurde sie deutschlandbegeistert und lernt nun Deutsch und will hier mittelfristig studieren, keine romantische Beziehung mit ihr, nun will sie Deutschland näher kennenlernen und ich freue mich auf ihren Besuch".

Also bei einigen dieser Dinge könnte ich mir vorstellen, dass der Konsulatsmitarbeiter da extrem skeptisch wird, während er ansonsten aufgrund ganz guter Unterlagen (Arbeitergebernachweis, Schengenvisum innerhalb der letzten 12 Monate ohne Verstoß gegen Visaauflagen, Einladende ist Beamte in Führungsposition, Krankenversicherung aus Deutschland, es wird nur ein Kurzzeitvisum beantragt) das Visum vielleicht einfach bewilligt hätte.


Zitat:
Da fehlt zum Beispiel woher man sich kennt und deutlicher Ausdruck warum man einlädt.
Ehepaar X lädt  scheinbar grundlos ein , weiß aber das X 2006 auf Europatour war  hää? Woher weiß man das? Warum wird eingeladen? Bei aller Gastfreundschaft warum und woher kennt man sich?

Das sind sicherlich alles berechtigte Fragen. Nur: Erwartet das Konsulat wirklich, dass man diese Fragen in einem Einladungsschreiben ausführlich beantwortet? Formal gesehen ist das Einladungsschreiben ja eh nicht notwendig und würde man darauf verzichten, würde sich das Konsulat die gleichen Fragen stellen.


Zitat:
Sorry, aber die Frage, ob Sie ein Besuchsvisum bekommen wird kann Dir hier niemand beantworten, inwieweit das Schreiben in solcher Form für ein Besuchsvisa nützlich ist mag ich nicht beurteilen. Einladung ist nur eine Einladung mehr nicht.

Natürlich, nach Garantien suche ich hier auch nicht, die kann mir keiner geben. Mir geht es vor allem darum, ein Einladungsschreiben zu verfassen, dass bei der Wahrheit bleibt und unsere Chancen, ein Visum zu bekommen, maximiert.


Zitat:
Ein Einladungsschreiben  (selbst perfekt formuliert) ersetzt keine Mängel im Bereich Rückkehrbereitschaft oder Verwurzelung im Heimatland.

Die Verwurzelung im Heimatland ist natürlich schwer nachzuweisen. Klar, wir legen eine Bestätigung vom Arbeitgeber vor (sie hat einen ordentlichen Job und ihr offizielles Gehalt entspricht auch dem tatsächlichen Gehalt, was in Russland ja nicht immer der Fall ist). Immobilienbesitz hat sie leider keinen. Und naja, ansonsten hat sie halt Familie und Freunde in ihrer Stadt, aber die kann man schlecht nachweisen.


Zitat:
Stefan eine Empfehlung trete selber in Erscheinung oder mit in Erscheinung,
lasse es nicht nur Deine Eltern machen.
Verheiratetes Ehepaar kennt junge ledige Russin??

Nun, meine Oma hat vor einiger Zeit auch mal eine Deutschlehrerin aus Belarus häufiger zu sich eingeladen, aus rein freundschaftlichen Gründen. Und welche Kontakte meine Familie nach Russland hat oder nicht, kann das Konsulat ja nicht wissen. Zudem würden wir auf Nachfrage ja auch gar nicht verschweigen, dass ich es bin, der für die Einladung hauptverantwortlich ist. Das Schreiben ist in dieser Beziehung ja sehr allgemein gehalten.


Zitat:
Schreibt doch einfach wie es ist. Du kennst jemanden, Deine Eltern laden ein und machen VE,
die Wahrheit kann nicht schaden, zumindest erklärt Sie einiges und wirft weniger Fragen auf.

Würde ich gerne, wirklich. Aber meinst du nicht, dass ein Brief, wie ich ihn weiter oben stichwortartig vorgeschlagen habe, noch viel mehr Fragen aufwirft? Dass sie nicht meine Freundin ist und hier auch ganz sicher nicht untertauchen will (allein schon, weil sie dann später hier nicht mehr an einen Studienplatz käme) können wir ja schlecht belegen.

Vielen Dank für deinen Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von janetm am 17.12.2007 um 17:57:26

astronic schrieb am 17.12.2007 um 17:06:06:
Meine Sorge ist vor allem die: Antworten, auf Fragen zu geben, die sich das Konsulat vielleicht sonst gar nicht gestellt hätte...
Also bei einigen dieser Dinge könnte ich mir vorstellen, dass der Konsulatsmitarbeiter da extrem skeptisch wird, während er ansonsten aufgrund ganz guter Unterlagen (Arbeitergebernachweis, Schengenvisum innerhalb der letzten 12 Monate ohne Verstoß gegen Visaauflagen, Einladende ist Beamte in Führungsposition, Krankenversicherung aus Deutschland, es wird nur ein Kurzzeitvisum beantragt) das Visum vielleicht einfach bewilligt hätte.
...
Das sind sicherlich alles berechtigte Fragen. Nur: Erwartet das Konsulat wirklich, dass man diese Fragen in einem Einladungsschreiben ausführlich beantwortet? Formal gesehen ist das Einladungsschreiben ja eh nicht notwendig und würde man darauf verzichten, würde sich das Konsulat die gleichen Fragen stellen.
...
Würde ich gerne, wirklich. Aber meinst du nicht, dass ein Brief, wie ich ihn weiter oben stichwortartig vorgeschlagen habe, noch viel mehr Fragen aufwirft?
...
Grüße,
Stefan


Huhu Stefan,

wenn die Unterlagen wie du schreibts doch ganz gut sind, würde ich evtl. auf das nicht notwendige Einladungsschreiben verzichten. Da du selber sagst es würde sonst mehr Fragen als Antworten geben evtl..

Knackpunkt ist meistens die Rückkehrbereitschaft und die wird durch ein zusätzliches Schreiben nicht wirklich glaubhafter.

Ich habe meine damalige Freundin eingeladen und später zur Hochzeit ihre Mutter und ihre Schwester und das ging alles wunderbar ohne zusätzliches Schreiben und nur mit den geforderten Unterlagen.

Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen

Aloha




Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Einbeck am 17.12.2007 um 18:07:24

astronic schrieb am 17.12.2007 um 17:06:06:
Meine Sorge ist vor allem die: Antworten, auf Fragen zu geben, die sich das Konsulat vielleicht sonst gar nicht gestellt hätte. Würde ich selbst ein ausführliches Schreiben verfassen, sähe das wohl so aus "Vor 15 Monaten per ICQ kennengelernt, seit 10 Monaten fast täglicher Kontakt, im Juni fünf Tage in Paris zusammen verbracht, bei ihrer Europatour wurde sie deutschlandbegeistert und lernt nun Deutsch und will hier mittelfristig studieren, keine romantische Beziehung mit ihr, nun will sie Deutschland näher kennenlernen und ich freue mich auf ihren Besuch".

Also bei einigen dieser Dinge könnte ich mir vorstellen, dass der Konsulatsmitarbeiter da extrem skeptisch wird, während er ansonsten aufgrund ganz guter Unterlagen (Arbeitergebernachweis, Schengenvisum innerhalb der letzten 12 Monate ohne Verstoß gegen Visaauflagen, Einladende ist Beamte in Führungsposition, Krankenversicherung aus Deutschland, es wird nur ein Kurzzeitvisum beantragt) das Visum vielleicht einfach bewilligt hätte.  


Nun sage ich es mal aus meiner Sicht, jeder Beteiligte ist da individuell,
das nichtssagende Einladungsschreiben (Dein Mustertext) deiner Eltern würde ich als erstes zum Anlass für Rückfragen bei der Antragstellerin nehmen, woher kennen sie sich, haben Sie einander schon besucht etc. pp.
also merke ich bei wahrheitsgemässen Angaben schnell Du bist der Einladende und als der Bekannte der wirkliche Reisegrund. Evtl. frage ich weiter nach, zur Beziehung zu Dir etc.
welche Schlüsse und Entscheidungen ich daraus ziehe, hängt von den Antworten ab.

Rückfragen beim Einladenden in Deutschland , ein nettes Angebot,  warum bitte, beim Visaantrag entscheide ich nicht über Einlader sondern über Eingeladenen.
Der Einlader hat ja die Chance alles was er möchte und für wichtig hält im Einladungsbrief zu schreiben.

Man muss nicht alles im Detail erwähnen. Nur mag ich und bevorzuge halt informativere Einladungsschreiben.

Warum im Einladungsschreiben nicht erwähnen, wir laden die Bekannte unseres Sohnes ein, unsere Sohn möchte Ihr während Ihres Deutschlandaufenthaltes ein wenig von unserem Land zeigen, wir haben für ihn die VE gemacht da er als Student nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt.

Oder warum nicht kurz erwähnen:
langjährige Bekannte auf Gegenbesuch
Bekannte zur Familienfeier
Urlaubsbekanntschaft aus letzten Jahr bei der ich mich bedanken will







Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Ernas am 17.12.2007 um 18:21:17
geht es hier gerade darum, einen Weg um uns herum zu finden?

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Mikael321 am 18.12.2007 um 12:44:11

schrieb am 17.12.2007 um 18:21:17:
geht es hier gerade darum, einen Weg um uns herum zu finden?
Wohl ehr darum, einen Weg zu finden, wie man die Botschaft zufrieden stellt, und ein Visum erhält. Es ist ja nun mal nicht so, wie bei anderen Behördenentscheidungen.

A+B+C erfüllt = Genehmigung muss erteilt werden.

Bei den Botschaften ist es ja so, A+B+C erfüllt = Schaun wir mal ! (Außer man ist Millionär, dann gibt es keine Probleme )

Es gibt ja keine Recht auf ein Visum. Nicht mal für Eltern oder Geschwistern von Deutschen Staatsbürgern .


Michael

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 18.12.2007 um 12:50:49

schrieb am 17.12.2007 um 18:21:17:
geht es hier gerade darum, einen Weg um uns herum zu finden?

Nein, das sehe ich nicht so.

Zum einen planen wir in keiner Weise die Unwahrheit zu erzählen, zum anderen wird sich mein Gast hier ordentlich benehmen und pünktlich zurückreisen, falls wir das Visum bekommen. Könnte uns das Konsulat in den Kopf gucken, würden wir das Visum auf alle Fälle erhalten.

Das Problem ist nur: Das Konsulat kann uns halt nicht in den Kopf gucken, sondern muss auf Basis der vorliegenden Dokumente urteilen. Und da stellt sich natürlich schon die Frage, wie man bspw. ein Einladungsschreiben unter Beibehaltung der Wahrheit so formuliert, dass auch das Konsulat zu der richtigen Ansicht hinsichtlich des Visaantrages gelangt.

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Noahpapa am 18.12.2007 um 12:52:18

Mikael321 schrieb am 18.12.2007 um 12:44:11:
Bei den Botschaften ist es ja so, A+B+C erfüllt = Schaun wir mal ! (Außer man ist Millionär, dann gibt es keine Probleme )


Könntest Du das bitte näher erläutern!
Oder sollte ich hier einen von Dir geäußerten Verdacht auf "Schmiererei und Bestechung" erkennen? >:(



Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 18.12.2007 um 13:01:57
Erst einmal allen Antwortenden vielen Dank! Die Problematik, welche Fragen so ein Einladungsschreiben beim Konsulat aufwerfen kann, war mir vorher in der Form nicht bewusst.

Mittlerweile denke ich, dass es vielleicht wirklich das risikoärmste wäre, auf das Einladungsschreiben ganz zu verzichten. Dazu eine Frage an die Konsulatsmitarbeiter unter euch: Wie selbstverständlich ist so ein Einladungsschreiben? Also wird bspw. eher bei 80% der Anträge so ein Schreiben beigefügt oder eher bei 20%?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan


[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein.       Tippi[/edit]



Noahpapa schrieb am 18.12.2007 um 12:52:18:
Könntest Du das bitte näher erläutern!
Oder sollte ich hier einen von Dir geäußerten Verdacht auf "Schmiererei und Bestechung" erkennen? >:(

Ich denke, Mikael321 meinte das eher so, dass bei Nachweis von finanziellen Sicherheiten im Millionenbereich, die Chancen ein Visum zu erhalten, sehr, sehr gut sind.

Millionäre haben ja eher wenig Grund, in Deutschland unterzutauchen, um hier illegal zu arbeiten und ihren Lebensstandard zu verbessern. Im Gegenteil: Je mehr die von ihren Millionen in Deutschland lassen, umso lieber kann uns das doch sein. :)

Grüße,
Stefan



Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Mikael321 am 18.12.2007 um 14:05:27

Noahpapa schrieb am 18.12.2007 um 12:52:18:
Könntest Du das bitte näher erläutern!  Oder sollte ich hier einen von Dir geäußerten Verdacht auf "Schmiererei und Bestechung" erkennen? >:(
Ne, nur meine Unzufriedenheit mit dem System . Wir, die jedes Jahr wieder aufs neue mit der Botschaft ringen müssen, um ein Visum für meine 65 Jährige Schwiegermutter zu bekommen, haben in Dubai einen Event Manager aus Berlin kennengelernt, der Events für reiche Russen organisiert.

Die (Reichen) drücken ihm den Pass in die Hand, dann geht es zur Botschaft, und ein paar Tage später, gibt es C4 Multi, mit 5 Jähriger Laufzeit. Ohne Vorsprache und ähnlichem. Bescheinigung einer großen Russischen Firma (lt. Aussage ist Gazprom beliebt, da in Deutschland sehr bekannt), das die Person Geschäftlich in der EU/D unterwegs ist, und vielleicht noch ein Nachweis einer Bank, über ein Vermögen in ** Mio Dollar, reichen dazu aus. Ich konnte mir vor Ort sogar 2 Pässe ansehen. Und tatsächlich C4 Multi 5 Jahre. Aussteller : Die bunte Republik Deutschland. Das erste mal, das ich so ein Visum gesehen habe.  Früher sollen die Franzosen das Geschäft gemacht haben, jetzt aber soll es bei den Deutschen einfacher sein.

Wenn man dann sowas hört und sieht, dann wird man natürlich recht sauer, wenn jemand der Familie in Deutschland hat, und auch noch älter ist, alle paar Monate zu Botschaft fahren muss, und wieder den ganzen Zirkus über sich ergehen lassen muss (von den Kosten mal ganz abgesehen), obwohl er schon mehr als 10 mal in Deutschland war, und immer sauber zurück ist. Und das trotz einer VE die 3 Jahre gültig ist, mit viel hin und her endlich EIN mal ein C4 1 Jährig genehmigt wurde. Natürlich mit der Ansage, das man nicht damit rechnen könne, das dies jetzt automatisch so weiter gehen würde. Alles über 3 Monate wäre eigentlich nur für bona fide Geschäftsleute .

An meiner Aussage, kann ich nichts  >:( finden. Es entspricht doch der Wahrheit. Hast du genügend Geld, ist ein Visum oder eine AE für Deutschland kein Problem.



astronic schrieb am 18.12.2007 um 13:01:57:
Millionäre haben ja eher wenig Grund, in Deutschland unterzutauchen, um hier illegal zu arbeiten und ihren Lebensstandard zu verbessern. Im Gegenteil: Je mehr die von ihren Millionen in Deutschland lassen, umso lieber kann uns das doch sein.
Finanziell gebe ich dir recht, und ich würde es auch nicht anders machen. Aber ich bin ja auch ein neoliberaler. Von einer SPD / CDU (was heißt noch mal das S bzw. C ?) Regierung, hätte ich erwartet, das es anders läuft.   ;D


Michael

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Ernas am 18.12.2007 um 14:15:12

Mikael321 schrieb am 18.12.2007 um 14:05:27:
An meiner Aussage, kann ich nichts  >:( finden. Es entspricht doch der Wahrheit. Hast du genügend Geld, ist ein Visum oder eine AE für Deutschland kein Problem.

Michael


vollkommen richtig, wer in seinem Land gutes Geld macht, hat auch keinen Grund bei uns bleiben zu wollen, deshalb ist eigenes Vermoegen ja auch ein Hauptpunkt fuer die Rueckkehrwilligkeit

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von Einbeck am 18.12.2007 um 14:24:03

astronic schrieb am 18.12.2007 um 13:01:57:
Dazu eine Frage an die Konsulatsmitarbeiter unter euch: Wie selbstverständlich ist so ein Einladungsschreiben? Also wird bspw. eher bei 80% der Anträge so ein Schreiben beigefügt oder eher bei 20%?
 


Stefan es ist üblich ein Einladungsschreiben vorzulegen. Persönlich lege ich schon Wert drauf.
Nur eine nichtssagende VE?
Ohne Einladungsschreiben habe ich sicherlich ein Paar Fragen mehr, zum Reisegrund etc.
dann wird das Interview etwas ausführlicher.

Ohne Einladungsschreiben hast Du keine Vorteile, dauert eher länger am Schalter wegen der Nachfragen und der dann zu fertigenden Notizen, die man sich bei Einladungsschreiben evtl. ersparen kann, da genügt evtl. Vermerk
ok auf Einladung, d.h. Nachfragen und Einladung decken sich.

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 03.01.2008 um 08:27:41
Ok, vielen Dank noch mal allen. Die Unterlagen sind jetzt in Russland.

Wir haben nun doch schon Flugtickets besorgt, da sich abzeichnete, dass die später merklich teurer geworden wären. Sollen wir die jetzt dem Visumsantrag einfach mal beifügen oder ist das eher schlecht (ein russischer Freund meiner russischen Bekannten hat die Tickets mit seiner Kreditkarte gekauft, deshalb taucht auf den Online-Tickets auch sein Namen als Zahlender auf)?

Danke für die Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 05.02.2008 um 04:07:08
Hurra, wir haben das Visum! :)

Vielen Dank noch mal an alle!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von FliegerTom am 09.02.2008 um 13:15:37

astronic schrieb am 05.02.2008 um 04:07:08:
Hurra, wir haben das Visum! :)


Mit Einladungsschreiben oder ohne? Was habt ihr nun geschrieben?

Titel: Re: Nachweis über Sprachkurs bei Beantragung von Schengen-Besuchsvisum einreiche
Beitrag von astronic am 14.02.2008 um 12:44:52

schrieb am 09.02.2008 um 13:15:37:
Mit Einladungsschreiben oder ohne? Was habt ihr nun geschrieben?

Wir haben kein Einladungsschreiben eingereicht und folglich auch nichts geschrieben. :)

Grüße,
Stefan

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