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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einreise Deutschland-Genehmigung nötig?
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Beitrag begonnen von graziellasophia am 11.12.2007 um 14:56:04

Titel: Einreise Deutschland-Genehmigung nötig?
Beitrag von graziellasophia am 11.12.2007 um 14:56:04
Hallo Ihr Lieben,

der Freund meiner Cousine ist in Marokko geboren, lebt und arbeitet jedoch in Italien.
Benötigt er für Deutschland eine Einreisegenehmigung?
Und wie wäre es, wenn die beiden hier in Deutschland leben möchten? Ist dann eine Aufenthaltsgenehmigung nötig?

Vielleicht weiss ja jemand Bescheid? Wär lieb...Liebe Grüsse Graziellasophia

Titel: Re: Einreise Deutschland-Genehmigung nötig?
Beitrag von Daddy am 11.12.2007 um 15:40:05

graziellasophia schrieb am 11.12.2007 um 14:56:04:
Benötigt er für Deutschland eine Einreisegenehmigung?

Ich gehe mal davon aus, dass du ein Visum gemeint hast ... das hängt vom italienischen Aufenthaltstitel und dem Zweck der Einreise ab. Was hat er denn für einen AT und was ist der Zweck der Einreise?


graziellasophia schrieb am 11.12.2007 um 14:56:04:
Und wie wäre es, wenn die beiden hier in Deutschland leben möchten? Ist dann eine Aufenthaltsgenehmigung nötig?

Ja ...

BTW ... in Marokko geboren heißt bei dir, dass er auch marokkanischer Staatsangehöriger ist?

Daddy

Titel: Re: Einreise Deutschland-Genehmigung nötig?
Beitrag von graziellasophia am 11.12.2007 um 16:54:28
Dankeschön für die schnelle Antwort...Zweck der Einreise ist einfach nur ein Besuch für eine Woche.
Ob er marokkanischer Staatsangehöriger ist, soweit hab ich mich noch nicht schlau gemacht...werd ich in Erfahrung bringen...trotzdem dankeschön schonmal...

Titel: Re: Einreise Deutschland-Genehmigung nötig?
Beitrag von Daddy am 11.12.2007 um 17:39:55

graziellasophia schrieb am 11.12.2007 um 16:54:28:
Zweck der Einreise ist einfach nur ein Besuch für eine Woche

Für einen Besuchsaufenthalt bis zu 90 Tagen / 3 Monaten pro Halbjahr kann ein italienische AT (unabhängig der StAng) berechtigen ... also neben der Staatsangehörigkeit ist die Art / Bezeichnung des italienischen AT genauso wichtig...

Daddy

Titel: Re: Einreise Deutschland-Genehmigung nötig?
Beitrag von graziellasophia am 08.01.2008 um 12:53:39
Hallo...Ihr Lieben,

vielen Dank erstmal an "Daddy" für die Antwort. Ich weiss nun ein klein bisschen mehr...

... also: Seine Staatsangehörigkeit ist Marokko. Er lebt seit 8 Jahren in Italien. Für den Besuch hier in Deutschland (22.12.-30.12.) hatte er eine "Permit di Soggiorno", das war so eine Chipkarte, eben eine Reisegenehmigung. Die ist begrenzt, und zwar von, ich glaube 11.12.2007 - 28.02.2008.

So und nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, was veranlasst werden muss, da die beiden gerne - ab März - zusammenleben würden, hier in Deutschland, in einer gemeinsamen Wohnung, die durch meine Cousine angemietet ist.

Bzw., wohin Sie sich wenden müsste (Amt) hier in Deutschland, oder ob dies, aufgrund der marokkanischen Staatsangehörigkeit überhaupt möglich wäre, ohne Heirat, denn das kommt momentan nicht in Frage - zu früh...

Also wegen des Aufenthalts, bzw. einer Arbeitserlaubnis.

Wär lieb, wenn mir nur kurz jemand Bescheid geben könnte, wohin man sich da wenden muss...Vielen lieben Dank schonmal im Voraus für Eure Bemühungen. graziellasophia

Titel: Re: Einreise Deutschland-Genehmigung nötig?
Beitrag von Mick am 08.01.2008 um 13:02:23
Hi,

hier kann er nix machen. Er kann versuchen, in
Italien einen Aufenthaltstitel zu erhalten, der dem
§ 9a AufenthG entspricht, so etwas muss es dort
geben. Anschließend könnte er versuchen, hier
eine AE nach § 38a AufenthG zu bekommen. Diese
Frage ist im Visumsverfahren zu klären.

Titel: Re: Einreise Deutschland-Genehmigung nötig?
Beitrag von Muleta am 08.01.2008 um 13:10:57

Mick schrieb am 08.01.2008 um 13:02:23:
hier kann er nix machen. Er kann versuchen, in
Italien einen Aufenthaltstitel zu erhalten, der dem
§ 9a AufenthG entspricht, so etwas muss es dort
geben.


ja, theoretisch: permesso ce per soggiornanti di lungo periodo. Erfahrungsgemäß sind die italienischen Behörden damit aber noch ziemlich überfordert.


Zitat:
Anschließend könnte er versuchen, hier
eine AE nach § 38a AufenthG zu bekommen. Diese
Frage ist im Visumsverfahren zu klären.


nein, kein Visumsverfahren notwendig, da § 38a einen Anspruch vermittelt (liegt nicht sowieso ein gesetzliches Aufenthaltsrecht vor?!? - egal...) Gearbeitet werden darf dann aber ggf. immer noch nicht.

Muleta

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