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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Arbeitserlaubnis für Rumänin https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1196967546 Beitrag begonnen von justdoit83 am 06.12.2007 um 19:59:06 |
Titel: Arbeitserlaubnis für Rumänin Beitrag von justdoit83 am 06.12.2007 um 19:59:06
hallo leute! bitte seid mir nicht böse wenn ich gleich ein neues thema anfange, ich habe auch die suche benutzt und die gesetze gelesen, bin aber dennoch recht ratlos.
die mutter meiner freundin (rumänerin) sucht arbeit ihr in D. sagt mir bitte ob das folgende richtig ist: - sie darf nur 400€ jobs machen - sie muss eine stelle finden, dann 3 wochen warten ob nicht ein deutscher in frage kommt, und sich dann beim arbeitsamt anmelden - beschäftigung über eine zeitarbeitsfirma ist nicht möglich oder gibt es ganz andere möglichkeiten? meine freundin ist studentin, und ihr mutter will ihr beim unterhalt helfen und deshalb dringend arbeiten. sie hat keine besondere ausbildung; ist schon seit märz diesen jahres hier |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Rumänin Beitrag von ronny am 07.12.2007 um 07:05:49
Hallo,
justdoit83 schrieb am 06.12.2007 um 19:59:06:
Falsch, denn entweder darf sie beschäftigt werden oder nicht. Das hängt davon ab, ob sie eine Arbeitserlaubnis/ EU hat oder nicht. justdoit83 schrieb am 06.12.2007 um 19:59:06:
Falsch, die Arbeitserlaubnis / EU kann sofort beantragt werden, die wird allerdings erst nach erfolgreicher Vorrangprüfung (bei der es nicht nur um deutsche Bevorrechtigte geht) erteilt. Zitat:
Nur am Rande: Die Angehörigen dieses Staates heißen Rumäne/ Rumänin. Ich ändere deshalb das Thema mal ab. Grüße Ronny ;) BTW: Ist Deine Shift - Taste kaputt ?? |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Rumänin Beitrag von C_Devil am 07.12.2007 um 23:34:54 justdoit83 schrieb am 06.12.2007 um 19:59:06:
Falsch: Sie muss nach § 284 (4) SGB III mindestens 3 Monate in Deutschland leben (Nachweis durch Meldebescheinigung-Einwohnermeldeamt) um eine Arbeitserlaubnis-EU erhalten zu können. Zitat:
Für alle anderen Fälle gilt: Zitat:
Eine Antragstellung ist m.E. auch innerhalb der 3 Monate o.k., da wie oben erwähnt der Antrag arbeitsmarktlich geprüft werden muss, d.h. es muss geprüft werden, ob für die angstrebte Tätigkeit "bevorrechtigte Bewerber" vorhanden sind und ob die Arbeitsbedingungen stimmen. Diese Prüfung dauert in meiner Agentur in der Regel 4-6 Wochen. Die evtl. Erteilung erfolgt dann frühenstens ab dem 4. Monat nach Anmeldung. justdoit83 schrieb am 06.12.2007 um 19:59:06:
Richtig. Für die Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma ist eine Arbeitsberechtigung-EU notwendig, da die Zeitarbeitsfirma ihre Mitarbeiter ja zu anderen Firmen weitervermittelt. Die Arbeitsberechtigung-EU kann allerdings erst nach 12-monatiger Zulassung zum Arbeitsmarkt erteilt werden kann (§ 12a Arbeitsgenehmigungs-Verordnung). C_Devil |
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