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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Stiefkind (Nicht-EUler) eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1196863597 Beitrag begonnen von Julana016 am 05.12.2007 um 15:06:37 |
Titel: Stiefkind (Nicht-EUler) eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers Beitrag von Julana016 am 05.12.2007 um 15:06:37 Der Fall (Anmerkung: nicht meiner!) möglichst kurz beschrieben: ER Franzose, freizügigkeitsberechtigt, lebt in Deutschland; SIE verwitwete Ukrainerin, lebt in ihrer Heimat. Noch nicht mit IHM verheiratet- aber, in ci. zwei Wochen schon! Geheiratet wird in der Ukraine. Die Frau hat einen 18 Jahre alten Sohn (Staatsangehörigkeit: ukrainische)... und nun kommen die Fragen: - ist die FZF des jungen Mannes zu seinem EUlischen Stiefvater überhaupt möglich?.. falls 'ja :D': - braucht der junge Mann vor seiner Einreise in die Bundesrepublik das A1-Zertifikat des GI? Allen, die mir antworten möchten, ein RIESENdank im Voraus! euere (leider :o ledige) J. S. |
Titel: Re: Stiefkind (Nicht-EUler) eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers Beitrag von Muleta am 05.12.2007 um 17:03:24 Julana016 schrieb am 05.12.2007 um 15:06:37:
im Normalfall: nein. Bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit des Kindes könnte man nochmal weiter nachdenken. Muleta |
Titel: Re: Stiefkind (Nicht-EUler) eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers Beitrag von Muleta am 05.12.2007 um 21:02:59 Muleta schrieb am 05.12.2007 um 17:03:24:
da muss ich mich wohl korrigieren: bei EU-Bürgern geht der Kindernachzug in der Tat bis zum 21. Lebensjahr. Dann auch ohne Sprachkenntnisse (Danke Tippi!) Muleta |
Titel: Re: Stiefkind (Nicht-EUler) eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers Beitrag von Saxonicus am 05.12.2007 um 21:16:24 Muleta schrieb am 05.12.2007 um 21:02:59:
Seit wann gehört die Ukraine zur EU ? Hab ich da etwas verpasst ? |
Titel: Re: Stiefkind (Nicht-EUler) eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers Beitrag von ronny am 05.12.2007 um 21:45:07 Saxonicus schrieb am 05.12.2007 um 21:16:24:
Da drauf kommts nicht an, weil es um den Nachzug zu einem EU-Bürger geht. Und da hat Muleta zu Recht auf den § § Abs. 2 Ziffer 1 FreizügG/ EU hingewiesen, der legaldefiniert wer Familienangehörige einer EUle sind: Familienangehörige sind 1. der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind, Und nach dem mir vorliegenden Kommentar zählen auch die Verwandten des Ehegatten der EUle dazu . Das heißt: Mama und Stiefsohn benötigen zwar ein Visum zur FZF wegen § 2 Abs. 4 Satz 2 FreizügG/ EU, aber sie sind wegen § 30 Abs. 1 Satz 2 AufenthG vom Erfordernis des Nachwises der Sprachkenntnisse befreit . Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Stiefkind (Nicht-EUler) eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers Beitrag von Tippi am 05.12.2007 um 21:55:41 ronny schrieb am 05.12.2007 um 21:45:07:
Für alle die keinen Kommentar zur Verfügung haben. ;) Zitat:
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Titel: Re: Stiefkind (Nicht-EUler) eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers Beitrag von Julana016 am 08.12.2007 um 16:46:49 Abgesehen davon, dass der EUlische Lebenspartner kein Franzose, sondern Italiener ist und nicht in Deutschland, sondern in seiner bella Heimat lebt: Nochmals RIESENdank an alle, die mir zu diesem Thema geschrieben haben, und insbesondere an Ronny und Tippi! Schönes Wochenende und tschüss, euere bayerische "Nikolina" [tipper=tipper.gif] [i4a=i4a.gif] ;). |
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