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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Heirate Mutter mit Kind https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1196771926 Beitrag begonnen von BiigBen am 04.12.2007 um 13:38:44 |
Titel: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von BiigBen am 04.12.2007 um 13:38:44
Mein Fall:
ich lebe in einem nicht europaeischen ausland und habe dort eine Frau geheiratet die ein uneheliches kind hat. Der vater ist italiener. Nun moechte wir nach deutschland uebersiedeln um dem kind ( 3 Jahre ) eine bessere ausbildung zu gewaehren als hier. Um mit dem kind nach deutschland zu gehen muss der vater seine einwilligung geben ( der lebt wieder in italien ). In der vergangenheit war es sehr schwer fuer meine frau unterhalt vom vater zu bekommen und leider ist die mentalitaet der menschen hier so ausgerichtet, das sie keinen stress haben wollen und auch keinen verursachen wollen. Auf mein draengen hat meine frau dann doch eine unterhaltsklage eingereicht und das gericht hat ihr auch den geforderten unterhalt zugestanden. Leider zahlt der vater nur was er will. Nun hat meine frau sich mit dem vater in verbindung gesetzt und um eine genehmigung zu bekommen mit ihrem sohn nach deutschland zu gehen. der vater verweigert diese genehmigung , hat jedoch jetzt einen vorschlag uebermittelt, der besagt, das meine frau gaenzlich fuer alle zeiten auf den unterhalt des kindes verzichten soll 2.) er das kind zweilmal im jahr fuer einige wochen nach italien bekommt wofuer meine frau die fahrtkosten und die verpflegung zahlen soll. nun sind wir geneigt diese erpressung einzugehen um mit dem jungen nach deutschland gehen zu koennen. meine frage: kann dieses arrangement in deutschland anfechten und habe ich echte chance den prozess zu gewinnen. |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von trixie am 04.12.2007 um 14:00:17
In welchem Land lebst du im Moment? Welche Nationalität hat deine Frau, bzw. das Kind?
BiigBen schrieb am 04.12.2007 um 13:38:44:
Die Forderung des Vaters ist keine Erpressung, sondern er geht mit euch einen Deal ein. Er könnte auch - was rechtlich zulässig wäre - seine Zustimmung verweigern. Inwieweit der Deal sittenwidrig und somit nichtig ist, wäre zu prüfen. trixie |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von Lisette am 04.12.2007 um 14:26:32
Verzicht auf Kindesunterhalt ist meines Wissens in Deutschland nicht zulässig.
Grüße Lisette |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von Dani am 04.12.2007 um 15:02:15 Lisette schrieb am 04.12.2007 um 14:26:32:
Eben. Siehe §1614 BGB. Deshalb: Unterschreiben und einreisen, bevor der Vater das auch merkt. ;) |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von trixie am 04.12.2007 um 15:28:02 Lisette schrieb am 04.12.2007 um 14:26:32:
Dani schrieb am 04.12.2007 um 15:02:15:
M.M. nach ist hier deutsches Recht nicht anzuwenden. Der Unterhaltsverzicht könnte somit rechtlich haltbar sein. Zitat:
trixie |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von ronny am 04.12.2007 um 15:30:42 trixie schrieb am 04.12.2007 um 15:28:02:
Selten genug, aber da muß ich Dir zustimmen. ;) Ich sehe da ebenfalls keinen Verweis auf deutsches Recht. Alle Beteiligten (Mutter, Vater, Kind ) sind Italiener ;) |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von Dani am 04.12.2007 um 16:00:34
O.k., stellt sich aber nun die Frage,
1. ob der Verzicht nach italienischem Recht möglich ist 2. welche Folgen dies für die konkrete Situation jetzt hätte 3. welche Folgen es für die Situation in ferner Zukunft hätte (Mutter und Kind deutsch?!) 4. was die Alternative zu einer Unterschrift und Reise nach Deutzschland ist. Zu Frage 4. sehe ich keine und bleibe bei meinem Tip ungeachtet der möglichen Antworten auf die Fragen 1-3. ;) |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von trixie am 04.12.2007 um 16:20:56 Zitat:
Bist du dir sicher, dass die Mutter auch Italienerin ist? Aber vielleicht erfahren wir noch die Antwort. ;) Dani schrieb am 04.12.2007 um 16:00:34:
Vermutlich käme auch das Recht des Staates der Mutter zum Tragen. Ich verstehe allerdings nicht, warum der Vater, der wieder in Italien lebt, seine Unterschrift geben muß, wenn das Kind nach Deutschland kommen soll. Hat er - da nicht verheiratet - auch das Sorgerecht? trixie |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von BiigBen am 04.12.2007 um 17:59:22
Also, die Mutter ist Brasilianerin ( lebt mit mir und dem Kind in Brasilien )
das Kind ebenfalls der Vater ist Itakliener ( lebt in Italien ) ich bin deutscher nach Brasilianischen recht ist der verzicht auf Unterhalt nicht moeglich nur der betrag kann gemindert werden.... was nun ich denke das wir den betrag mindern ( der vater hat allerdings schon in einer mail kundgetan, das er nach unterschrift nichts mehr zahlen will und wird ) um die ausreise erlaubnis zu bekommen...was sollen wir sonst machen?? >:( |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von trixie am 04.12.2007 um 18:12:06 BiigBen schrieb am 04.12.2007 um 17:59:22:
Nur das käme sicherlich nicht mehr zum Tragen, wenn ihr alle in Deutschland lebt. Aber hat denn der Vater das gemeinsame Sorgerecht über das Kind, dass er der Ausreise zustimmen muß? trixie |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von BiigBen am 05.12.2007 um 00:48:03
die brasilianer haben es nicht so mit dem sorgerecht. auf jedenfall ist der vater in der geburtsurkunde eingetragen, somit die vaterschaft anerkannt. in diesem fall muss der vater seine einwilligung geben ueber das itlienische konsult.
das ist der stand der dinge :-[ |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von Reni am 05.12.2007 um 09:05:14
Ronny, auch wenn Art. 18 EGBGB keinen Verweis auf deutsches Recht hat, dürfte das Haager Abkommen zum Unterhaltsrecht, das auf den Aufenthaltsort des Kindes verweist, deutsches Recht anwendbar machen. Kann es im Moment leider nicht nachprüfen, war aber immer so.
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Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von ronny am 05.12.2007 um 09:19:33 Reni schrieb am 05.12.2007 um 09:05:14:
Eines Kindes das den Aufenthaltsort in Brasilien hat. |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von Reni am 05.12.2007 um 11:11:34
Ja. Und wenn es dann den Aufenthaltsort nach D verlegt hat, gilt deutsches Recht. Und dann wäre ein vorher erklärter Unterhaltsverzicht unwirksam.
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Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von trixie am 05.12.2007 um 11:50:49 Reni schrieb am 05.12.2007 um 11:11:34:
Dem würde aber Art. 18 EGBGB Abs. 5 entgegenstehen. trixie |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von BiigBen am 05.12.2007 um 13:16:19 trixie schrieb am 05.12.2007 um 11:50:49:
was steht denn in Art. 18 EGBGB Abs. 5 ???? bin hier leider weit vom schuss und habe mich in den letzten jahren mehr oder weniger fuer das BRASILIANISCHE recht interessiert. Und dieser Fall, der mir jetzt ins Haus steht, mit sowas habe ich mein leben nicht gerechnet.......... Gruss BiigBen |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von trixie am 05.12.2007 um 13:25:33 BiigBen schrieb am 05.12.2007 um 13:16:19:
Zitat:
trixie |
Titel: Re: Heirate Mutter mit Kind Beitrag von Reni am 05.12.2007 um 17:49:27
Trixie, nein. Das internationale Abkommen geht vor:
Artikel 4: Für die in Artikel 1 genannten Unterhaltspflichten ist das am gewöhnlichen Aufent-halt des Unterhaltsberechtigten geltende innerstaatliche Recht massgebend. Wechselt der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist vom Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels an das innerstaatliche Recht am neuen gewöhnli-chen Aufenthalt anzuwenden. http://209.85.135.104/search?q=cache:eOeXWpbWwxMJ:www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.211.213.01.de.pdf+Kindesunterhalt+Haager+Abkommen&hl=de&ct=clnk&cd=4 |
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