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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Arbeitslosengeld?
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Beitrag begonnen von lindaar am 02.12.2007 um 15:17:18

Titel: Arbeitslosengeld?
Beitrag von lindaar am 02.12.2007 um 15:17:18
Hallo,

wie im vorherigen thread beschrieben (heirat mit us-amerikaner) hab ich vor meinen Freund (us-amerikaner) zu heiratne.
Wenn er durch die Hockzeit eine aufenthalts und arbeitserlaubnis bekommt, aber dann keine Arbeit findet, stehen im irgendwelche Staatlichen leistungen zu, wie z.b. Hartz4?
Natürlich sollte sowas nicht passieren, aber man weiß ja nie. Grad da er nicht so gut deutsch kann, wird das anfangs vllt schwer mit Arbeit.

Danke für die tollen antworten bei meinen anderen fragen ünrigens, ihr habt mir schon viel geholfen :-*

lg
linda

Titel: Re: Arbeitslosengeld?
Beitrag von trixie am 02.12.2007 um 16:08:00

lindaar schrieb am 02.12.2007 um 15:17:18:
stehen im irgendwelche Staatlichen leistungen zu, wie z.b. Hartz4?  

Nicht aufgrund seiner Arbeitslosigkeit stehen im ALG II Leistungen zu, sondern ihr beide werdet als Bedarfsgemeinschaft geführt. Je nachdem wie hoch z. B. dein Einkommen, euere Vermögenswerte und euere Miete ist, kann ein Anspruch entstehen oder auch nicht.

trixie

Titel: Re: Arbeitslosengeld?
Beitrag von gc am 02.12.2007 um 16:52:09
Für die ersten 3 Monate ab dem (ggf. durch Ticket etc. nachzuweisenden) tatsächlichem Datum der Einreise (nicht: Beantragung oder Erteilung des Aufenthaltes usw.) besteht kein ALG-II-Anspruch, § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II.

Danach besteht ein ALG-II-Anspruch, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (eigene Bedürftigkeit, nicht ausreichendes Partnereinkommen usw.), und er eine Arbeitserlaubnis hat oder eine bekommen könnte, § 8 Abs. 2 SGB II.

Ohne Arbeitserlaubnis /Möglichkeit der Arbeitserlaubnis und für die ersten 3 Monate besteht ggf. statt ALG II ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII

gruß

gc

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