i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Einkommensnachweise trotz VE der Eltern??
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1196516131

Beitrag begonnen von sarina am 01.12.2007 um 14:35:31

Titel: Einkommensnachweise trotz VE der Eltern??
Beitrag von sarina am 01.12.2007 um 14:35:31
Hallo,
ich war vor einigen Tagen auf der ABH meiner Stadt.
Ich hatte das Glück mit einer Frau von der Einreise zu sprechen, da die andere Dame krank war.
Ich zeigte ihr die VE meiner Eltern, den Bescheid vom OLG und meine formlose Einladung zur Eheschließung in Dtl.
Die Dame sagte mir es sei alles super.
Als ich fragte was denn jetzt noch von mir erwartet wird, sagte sie, sobald die Anfrage zur Zustimmung der ABH da ist, würde ich noch einmal zur ABH gebeten.
Ich solle mir keine Sorgen machen, es sei eine rein fomelle Sache.
Dann sagte sie ich müsste evtl. meine Einkommensnachweise sowie Mietvertrag vorlegen.
Das verstehe ich nun leider nicht. Meine Eltern haben doch gerade deshalb die VE gemacht, weil ich noch studiere und nicht genügend Einkommen habe.

Wohnung habe ich natürlich.Meine Eltern ein eigenes Haus.
Macht mir jetzt etwas Sorgen.....
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Hängt die Entscheidung über das Visa letzlich doch von MEINEM einkommen ab????
Liebe Grüße

Titel: Re: Einkommensnachweise trotz VE der Eltern??
Beitrag von schweitzer am 01.12.2007 um 14:59:56

sarina schrieb am 01.12.2007 um 14:35:31:
Hängt die Entscheidung über das Visa letzlich doch von MEINEM einkommen ab????  


Um gleich auf diese für Dich wohl wichtigste Frage zu antworten, sarina: Nein, das denke ich nicht. - Anders wäre es nur, wenn Du neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit Deines Partners hättest oder Dich schon längere Zeit in seinem Herkunftsland aufgehalten, dort gearbeitet hättest und die dort übliche Mutter- oder Verkehrssprache gut beherrschen würdest. - Nur wenn das zutreffen würde, würden die Behörden eine Führung der Ehe auch für Dich als deutsche Staatsangehörige im Herkunftsland Deines Partners für zumutbar halten können, wenn Dein/Euer Lebensunterhalt hier in D nicht gesichert ist.

Für alle anderen Konstellationen spielt es sowohl für die Visaerteilung als auch später, wenn es um die AE geht, Dein Einkommen keine Rolle.

Dass die Behörden trotzdem immer wieder Einkommensnachweise verlangen ist eine höchst umstrittene Sache - man könnte sich wohl dagegen (und letztlich auch erfolgreich) auflehnen - die Frage ist, wie sinnhaft das jetzt für Dich ist  - immerhin und noch einmal: Wenn die oben von mir genannten Ausnahmebedingungen für Dich nicht zutreffen, dann mach Dir keine Sorgen. Dann können, dürfen und werden die Einreise Deines Partners und die nachfolgende AE -Erteilung nicht an fehlendem Einkommen Deinerseits oder "zu kleiner Wohnung" scheitern egal ob da jetzt Nachweise gefordert werden oder nicht

Ich wünsche Dir/Euch viel Glück, eine schöne Hochzeit und alles Gute für die Zeit die danach kommen wird.

=schweitzer=

Titel: Re: Einkommensnachweise trotz VE der Eltern??
Beitrag von sarina am 01.12.2007 um 18:09:35

schweitzer schrieb am 01.12.2007 um 14:59:56:


Um gleich auf diese für Dich wohl wichtigste Frage zu antworten, sarina: Nein, das denke ich nicht. - Anders wäre es nur, wenn Du neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit Deines Partners hättest oder Dich schon längere Zeit in seinem Herkunftsland aufgehalten, dort gearbeitet hättest und die dort übliche Mutter- oder Verkehrssprache gut beherrschen würdest. - Nur wenn das zutreffen würde, würden die Behörden eine Führung der Ehe auch für Dich als deutsche Staatsangehörige im Herkunftsland Deines Partners für zumutbar halten können, wenn Dein/Euer Lebensunterhalt hier in D nicht gesichert ist.

Für alle anderen Konstellationen spielt es sowohl für die Visaerteilung als auch später, wenn es um die AE geht, Dein Einkommen keine Rolle.

Dass die Behörden trotzdem immer wieder Einkommensnachweise verlangen ist eine höchst umstrittene Sache - man könnte sich wohl dagegen (und letztlich auch erfolgreich) auflehnen - die Frage ist, wie sinnhaft das jetzt für Dich ist  - immerhin und noch einmal: Wenn die oben von mir genannten Ausnahmebedingungen für Dich nicht zutreffen, dann mach Dir keine Sorgen. Dann können, dürfen und werden die Einreise Deines Partners und die nachfolgende AE -Erteilung nicht an fehlendem Einkommen Deinerseits oder "zu kleiner Wohnung" scheitern egal ob da jetzt Nachweise gefordert werden oder nicht

Ich wünsche Dir/Euch viel Glück, eine schöne Hochzeit und alles Gute für die Zeit die danach kommen wird.

=schweitzer=


[edit]Ich füge dein Folgepost hier mal ein.      Tippi[/edit]

Oh mein Gott, was hab ich denn jetzt angestellt...das mit dem Zitieren klappt noch nicht so gut..
Also ich wollte eigentlich nur sagen, dass ich 4 Monate in Marokko in seiner Stadt studiert habe...ich hoffe nicht dass sich das nachher negativ auswirkt...d.h. sie denken dann könnte ich ja auch dort leben und arbeiten.
Ich bin Deutsche, aber ich spreche sehr gut Französisch.
Kann mir trotzdem nicht vorstellen dort zu leben.
Ist damit diese Ausnahmebedingung erfüllt...ich hoffe doch nicht.
Liebe Grüße und 10000 Dank


Titel: Re: Einkommensnachweise trotz VE der Eltern??
Beitrag von schweitzer am 02.12.2007 um 10:49:05

sarina schrieb am 01.12.2007 um 18:14:07:
Ist damit diese Ausnahmebedingung erfüllt...ich hoffe doch nicht.  


Hundertprozentig wird das niemand sagen können, da es mit dem neuen Gesetz und seiner Umsetzung bislang wenig Erfahrungen und zu dem hier im Raume stehenden Problem auch noch keine Rechtsprechung gibt. Meine rein persönliche (!!!) Meinung ist aber, dass ein viermonatiger Studienaufenthalt wohl noch kein hinreichendes Ausnahmekriterium sein dürfte. Aber wie gesagt, dafür kann ich meine Hand nicht ins Feuer legen.

Liebe sarina, es wird nichts anderes übrig bleiben, dass Du die Sache erst einmal angehst - dann wird man sehen, wie ABH und Botschaft entscheiden - eine direkte weitergehende Hilfe wird Dir erstmal niemand mehr geben können, außer dass Dir der eine oder andere doll die Daumen drückt und mit Dir hofft  (ich bin einer von denen  ;) ).

=schweitzer=

Titel: Re: Einkommensnachweise trotz VE der Eltern??
Beitrag von trixie am 02.12.2007 um 11:05:24

schweitzer schrieb am 01.12.2007 um 14:59:56:
Nein, das denke ich nicht. - Anders wäre es nur, wenn Du neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit Deines Partners hättest oder Dich schon längere Zeit in seinem Herkunftsland aufgehalten, dort gearbeitet hättest und die dort übliche Mutter- oder Verkehrssprache gut beherrschen würdest.  


Trotzdem besteht auf einem Visum zur Eheschließung kein Anspruch und es könnte eine Ablehnung des Visumsantrages erfolgen.

trixie

Titel: Re: Einkommensnachweise trotz VE der Eltern??
Beitrag von schweitzer am 02.12.2007 um 11:14:45
Natürlich ist eine Ablehnung nie auszuschließen. Ich hatte deshalb bewusst in Zusammenhang mit dem Ausgangssachverhalt und den zu beachtenden Ausnahmemöglichkeiten geschrieben, dass, wenn keiner der Ausnahmetatbestände zutrifft, die Visa -  bzw. AE - erteilung jedenfalls


schweitzer schrieb am 01.12.2007 um 14:59:56:
nicht an fehlendem Einkommen Deinerseits oder "zu kleiner Wohnung" scheitern


kann. Es versteht sich, denke ich, von selbst, dass auch alle sonstigen Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen (z.B. Sprachkenntnisse) - und ich denke, dass sarina und Ihr Partner das auch wissen.

=schweitzer=

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.