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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Schulrecht für Ausreisepflichtige
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Beitrag begonnen von StR am 22.11.2007 um 21:47:22

Titel: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von StR am 22.11.2007 um 21:47:22
Hallo, ich habe folgende Frage.
Ich bin 26 jahre alt, bin asyl (duldung), seit 3 Jahren bin in Deutschland. Bin schon mit 24 Abendrealschule besucht und schon fertig mit einem gutem Abschlusszeugnis. Wollte und habe mich beim Abendgymnasium gemeldet, aber leider von ABH kriege kein Schulrecht, das heißt ich habe kein Erlaubnis schule zu besuchen. Für Abendrealschule habe ich schon Erlaubnis gehabt, damals war ich auch ausreisepflichtig.
Es heißt: ABH sagt, wenn ich freiwillig unterschreibe (die ich nicht gemacht habe) aus Deutschland auszureisen, dann kreiege ich den Erlaubnis zur Schule.
Wenn mir jemand Rat oder Tipp geben kann wurde mich sehr freuen und herzlichen dank für alle Ratgeber.

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von Saxonicus am 22.11.2007 um 21:53:53
Schulrechtpflicht gilt in Deutschland nur bis zu 18 Jahren

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von StR am 22.11.2007 um 22:52:34
Ich rede nicht über schulpflicht, sondern über schulrecht oder wie es heißt bildungrecht....mit dem 18 jahre weiss ich selbst....

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von garfield2008 am 23.11.2007 um 07:46:23
H(a)i,

wer soll denn die Abendschule deiner Meinung nach bezahlen? Bist du denn in der Lage dein Kurs zu vollen Kosten (nicht die subventionierten Preise der VHS) mit eigenen Mitteln zu bezahlen?

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von DonCamillo am 23.11.2007 um 07:50:43

StR schrieb am 22.11.2007 um 22:52:34:
ch rede nicht über schulpflicht, sondern über schulrecht oder wie es heißt bildungrecht....


In dem Alter kann es kein Recht mehr geben, sondern allenfalls die Möglichkeit !

Wie steht es denn mit Ausreise ? Ist das kein Thema für Dich, obwohl es eine
Verpflichtung für Dich ist ?
Es ist möglich, Dir den Schulbesuch zu ermöglichen. Dafür musst Du aber danach
freiwilllig ausreisen. Verweigerst Du dies bereits im Vorfeld, dann wird es auch keine
Möglichkeit geben !

Duldung heißt "ausreisen", und zwar sofort und nicht nach belieben !


DC

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von proll am 23.11.2007 um 10:24:51
Hi StR,

was bedeutet in deinem Profil "Staatsangehörigkeit: keine" ?
Wo bist du geboren, welche St.angeh. hatten deine Eltern ?
Warum und seit wann bist du in Deutschland ?
Warum reist du nicht aus ?

proll

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von Mick am 23.11.2007 um 10:39:08

StR schrieb am 22.11.2007 um 21:47:22:
dann kreiege ich den Erlaubnis zur Schule.
Wenn mir jemand Rat oder Tipp geben kann wurde mich sehr freuen und herzlichen dank für alle Ratgeber.  


Ganz einfach:

Für den Besuch einer Schule braucht man keine
Erlaubnis der ABH.

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von StR am 23.11.2007 um 12:12:37
garfield2008 - Also die Schulbesuch ist kostenlos für alle, und ich glaube so etwas nichts beim abendschule selbst zu zahlen.

[edit]Ich füge deine Folgepost hier mal ein.     Tippi[/edit]

DonCamillo: 1) was wenn ich nicht weis wohin ich ausreisen soll, und was wenn trotzt der duldung man kann mir aus deutschland nicht abschieben obwohl es steht fest, dass ich ausreisepflichtig bin. Ich kenne viele Beispiele Ausreisepflichtige die 15 Jahre schon in deutschland leben. Was ist mit diesen menschen ...?

proll: Staatsangehörigkeit: keine bedeutet, dass ich kein pass von 3- land besitze. Die Fragen: warum und seit wann in Deutschland bin ich glaube das ist mit der sache meinen schulbesucherlaubnis nichts zu tun hat. Ich habe geschrieben ich bin seit 3 jahre in Deutschland.

Mick:Ich glaube keine erlaubnis für Shulbesuch dürfen die leuete, die unter 18 jahre sind. Ich bin 26.





Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von Noahpapa am 23.11.2007 um 12:47:46

StR schrieb am 23.11.2007 um 12:27:06:
Staatsangehörigkeit: keine bedeutet, dass ich kein pass von 3- land besitze.


Es soll einige Menschen auf der Welt geben die keinen Pass haben aber dennoch eine Staatsangehörigkeit.

Also keinen Pass zu besitzen heißt nicht Staatenlos zu sein bzw keine Staatsangehörigkeit zu besitzen (wirst ja nicht vom Himmel gefallen sein ;) )

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von StR am 23.11.2007 um 14:42:46
Noahpapa : Dann was heißt Staatsangehörigkeit, was soll ich darunter verstehen? wo ich geboren bin?

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von Einbeck am 23.11.2007 um 14:51:13
Um an einer Abendschule sein Abitur (Gymnasium) oder  den Realschulabschluss nachzuholen,
braucht man meines wissens keine Erlaubnis. Diese Möglichkeit wird jeden Interessenten geboten der die Voraussetzungen erfüllt und umsetzen will.

Dies dürfte Dir mit Duldung auch gestattet sein, wahrscheinlich denke ich mal möchtest Du einen anderen Aufenthaltstitel, wahrscheinlich nach § 16 o.ä. einen Aufenthaltstitel zur Ausbildung oder Schulbesuch.
sorry dies wird nicht gehen.

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von Noahpapa am 23.11.2007 um 14:52:16

StR schrieb am 23.11.2007 um 14:42:46:
Noahpapa : Dann was heißt Staatsangehörigkeit, was soll ich darunter verstehen? wo ich geboren bin?



Könnte sein, ist aber von Staat zu Staat unterschiedlich.

Sicherlich bist Du von irgend jemandem geboren worden. Wenn man die kennt, kann das helfen seine Identität zu finden.  

[guck=guck.gif] Hier http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeit

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von proll am 23.11.2007 um 14:58:15
Wo (Stadt/Kreis) du geboren bist = Geburtsort (danach hatte ich auch gefragt)

Staatsangehörigkeit=Nationalität=citizenship=zu welchem Land gehörst du=wer stellte in der Vergangenheit Dokumente für dich aus (hatte ich auch nach gefragt, nach deiner und der deiner Eltern)
Die Staatsangehörigkeit ist nicht abhängig vom Besitz eines Passes, wie Noahpapa schrieb.

Auf die Frage, warum du nach Deutschland gekommen bist, antwortest du mit:


StR schrieb am 23.11.2007 um 12:12:37:
Die Fragen: warum und seit wann in Deutschland bin ich glaube das ist mit der sache meinen schulbesucherlaubnis nichts zu tun hat

Aha, jetzt wissen wir, warum du nicht nach Deutschland gekommen bist, aber der Grund fehlt immer noch.

Dafür, dass du Hilfe suchst, gibst du aber sehr ausweichende Antworten.

proll

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von StR am 23.11.2007 um 19:33:12
proll: Ehrlich gesagt ich bin nach Deutschland gekommen um einen Pass von normalen Land zu besitzen, wie ich geschrieben habe, ich besitze keinen Pass (leider das zu beweisen ist für mich unmöglich)......und wo ich geboren bin, ich glaube nicht da der Land mir einen Pass gibt und will ich auch nicht so ein pass haben.

Einbeck: Ich habe 2 jahre Abendrealschule (ARS) besucht und war glücklich und von einen Aufenthaltstitel zur Ausbildung habe ich nicht in meiner ABH erwähnt oder beantragt, klingt vielleicht seltsam oder unglaublich aber mich mein Erlaubnis zur Schule interresiert viel mehr als Aufenthaltstitel nach § 16 o.ä. Denn ich bin mir sicher, dass ich nicht abgeschoben wurde obwohl 100% Garantie gibts nicht.

Ich habe mich beim Abendgymnasium (ABG) gemeldet und da die Secretärin von mir ein Elaubnis von ABH verlangt. Ich bin mir 99% sicher das ich Erlaubnis brauche. Die Frage ist nur wie so etwas passieren kann, den ich für ARS erlaubnis bekommen habe und ABG nichts. Ich war von Anfang an Ausreisepflichtig.

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von Noahpapa am 23.11.2007 um 19:51:57

StR schrieb am 23.11.2007 um 19:33:12:
proll: Ehrlich gesagt ich bin nach Deutschland gekommen um einen Pass von normalen Land zu besitzen, wie ich geschrieben habe, ich besitze keinen Pass (leider das zu beweisen ist für mich unmöglich)......und wo ich geboren bin, ich glaube nicht da der Land mir einen Pass gibt und will ich auch nicht so ein pass haben.


Also möchtest Du mit "verschleierter" Identität darauf hoffen, dass ein "normales" Land so verrückt ist jemandem der seine Identität verschleiert einen Pass gibt? :-/

Und nochmal: Falls Du eine Private Bildungsinstitution findest, kann dir niemand verbieten (auch die ABH nicht) diese auch zu besuchen. Das kostet natürlich Geld, welches Du aufbringen musst.  

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von trixie am 23.11.2007 um 20:00:07

StR schrieb am 23.11.2007 um 19:33:12:
ich besitze keinen Pass (leider das zu beweisen ist für mich unmöglich).

Was man nicht hat,kann man auch nicht beweisen, sondern nur das was man hat.


StR schrieb am 23.11.2007 um 19:33:12:
wo ich geboren bin, ich glaube nicht da der Land mir einen Pass gibt und will ich auch nicht so ein pass haben.  

Es ist u.U. unerheblich wo du geboren bist, sondern welche Staatsangehörigkeit deine Eltern haben. Ob du die Staatsangehörigkeit haben möchtest oder nicht, der du angehörst, ist nicht relevant.

Wenn du  uns aber nicht verrätst, aus welchem du Land du kommst, kann man dir sicherlich nicht mit einer vernünftigen Antwort helfen. Nur im Nebel herumstochern bringt gar nichts und ist nur verschwendete Zeit.  >:(

trixie

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von DonCamillo am 23.11.2007 um 20:10:56

StR schrieb am 23.11.2007 um 19:33:12:
Denn ich bin mir sicher, dass ich nicht abgeschoben wurde obwohl 100% Garantie gibts nicht.  


Dafür sorgst Du ja sogar hier im anonymen Forum !

Das ist schon dreist ! Hier nach Hilfe zu fragen und Recht in Anspruch nehmen zu wolen und selbst dabei das Recht mit Füßen treten !
Ich weiß nicht woher ich komme und von diesm Land will ich keinen Pass usw. usw. usw.
Als wenn Du die Möglichkeit hättest zu wählen !

Grauenhafte Einstellung ohne Gewissen. Dazu sage ich jetzt nix mehr !

DC

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige
Beitrag von fons am 23.11.2007 um 20:20:05
@StR
Da du offensichtlich nicht alle zur genauen Beur-
teilung erforderlichen Infos preisgeben willst, kann
dein Anliegen auch nicht abschließend beurteilt
werden. Macht so keinen Sinn. Ein Forum funktio-
niert so nicht.

:closed

Titel: Schulrecht für Ausreisepflichtige (Teil 2)
Beitrag von StR am 24.11.2007 um 18:07:36
Ich habe Heute ins ein Buch gecukt (Auslanderrecht von Brüsow/.../...) ganz aktueles Buch, habe gesucht wer darf nicht Schule zu besuchen.....kein Erfolg....heißt es vielleicht, das es wirklich nicht erforderlich ein Erlaubnis zu haben  für Schule, ohne sich beim ABH anmelden?.
Soll ich ab nächste Schulsemester wieder Schule besuchen? (das wäre einfach TOOLL!)
Und welche Buch ist am besten zu lesen, um ein paar Rechte wissen zu könen?

Titel: Re: Schulrecht für Ausreisepflichtige (Teil 2)
Beitrag von ronny am 24.11.2007 um 18:24:20
@StR
Da du offensichtlich nicht alle zur genauen Beur-
teilung erforderlichen Infos preisgeben willst, kann
dein Anliegen auch nicht abschließend beurteilt  
werden. Macht so keinen Sinn. Ein Forum funktio-
niert so nicht.

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