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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthaltsrecht für Rumänin überhaupt erforderlich?
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Beitrag begonnen von Caecilia am 21.11.2007 um 20:11:43

Titel: Aufenthaltsrecht für Rumänin überhaupt erforderlich?
Beitrag von Caecilia am 21.11.2007 um 20:11:43
Hallo,

ich bin ziemlich ratlos und brauche dringend Eure Hilfe. Mein Bruder hat eine Freundin aus Rumänien, die schwanger ist. Sie möchte das Kind in Deutschland zur Welt bringen und auch hier mit meinem Bruder leben. Heiraten wollen die beiden aber nicht.
Mein Bruder ist Freiberufler, sein Verdienst ist sehr gering. Seine Freundin wird hier erstmal nicht arbeiten können, da Sie sich um das Kleine kümmern wird und die Sprache noch erlernen muss.

Nun meine Fragen: Wie ist das mit der Einwanderung bzw. dem Aufenthaltstitel in Deutschland? Mir wurde von der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass mein Bruder eine Verpflichtungserklärung abgeben muss, damit Sie einen Aufenthaltstitel bekommt. Allerdings benötigt Sie diesen nicht unbedingt, um hier leben zu dürfen. Sie benötigen diesen nur, um evtl. staatl. Hilfen beantragen zu können. Stimmt das?
Wenn mein Bruder die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibt, muss Sie dann zurück nach Rumänien?
Kann Sie hier auch arbeiten oder benötigt Sie dazu irgendwelche Arbeitserlaubnisse?

Vielen Dank vorab für die Hilfe!!!!

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Rumänin überhaupt erforderlich?
Beitrag von Saxonicus am 21.11.2007 um 22:08:35
Ein dauerhafter Zuzug wäre erst bei Eheschließung möglich bzw. wenn das (deutsche) Kind geboren ist.
Für eine Geburt in Deutschland wird mit Sicherheit keine Reiseversicherung aufkommen, daß müßte dann privat bezahlt werden.

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Rumänin überhaupt erforderlich?
Beitrag von schweitzer am 22.11.2007 um 08:26:43
Hallo Caecilia,

die Freundin Deines Bruders genießt als "Neu - EUle" eingeschränkte Freizügigkeit. (Arbeitnehmerfreizügigkeit ist beschränkt - siehe meine Ausführungen weiter unten!)

Sie darf sich zwar ohne Visum und Aufenthaltstitel hier in Deutschland aufhalten, hat aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen. - Damit stellt sich die große und problematische Frage: Wer sollte für die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangeschaft, Behandlung bei möglichen Komplikationen, Geburt (und damit verbundenem Krankenhausaufenthalt) usw. aufkommen? - Eine Reisekrankenversicherung sicher nicht!

Mit einer Arbeitsaufnahme (und daraus nachfolgend ableitbarem eigenem Sozialleistungsanspruch) wird es, abgesehen davon, dass das angesichts der Schwangerschaft gegenwärtig wohl eher sowieso kein Thema ist, ebenfalls nicht so einfach. Wenn sich die Freundin nämlich lediglich auf der Grundlage ihrer Freizügigkeit als Neu-EUle hier aufhält, unterliegt sie dem sogenannten nachrangigen Arbeitsmarktzugang hinsichtlich nicht selbständiger Tätigkeiten.. - Das heißt, sie würde von der Arbeitsagentur nur dann eine Arbeitsgenehmigung  für einen konkret nachzuweisenden Job bekommen, wenn für diesen Job nachgewiesenermaßen kein Bevorrechtigter (Deutscher) zur Verfügung steht und angemessener Lohn gezahlt würde. Dies würde die Arbeitsagentur in einem vier - bis sechswöchigen Verfahren zunächst prüfen. - Da hängen die Trauben erfahrungsgemäß aber recht hoch.

Andere (weitergehende) Rechte hätte sie erst als Ehegattin des Deutschen bzw. als Mutter eines nachgewiesen (anhand eindeutig festgestellter und anerkannter Vaterschaft) deutschen Kindes. Diese wären aber erst durch die  Heirat bzw. nach Geburt des Kindes zu realisieren.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Rumänin überhaupt erforderlich?
Beitrag von Ulf am 24.11.2007 um 13:09:59

schweitzer schrieb am 22.11.2007 um 08:26:43:
Sie darf sich zwar ohne Visum und Aufenthaltstitel hier in Deutschland aufhalten, hat aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen. - Damit stellt sich die große und problematische Frage: Wer sollte für die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangeschaft, Behandlung bei möglichen Komplikationen, Geburt (und damit verbundenem Krankenhausaufenthalt) usw. aufkommen? - Eine Reisekrankenversicherung sicher nicht!


Wäre zu klären, ob die rumänische Krankenversicherung das zahlt. Deren Karte ist gemeinschaftsweit gültig, bei planbarer Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen gilt dies jedoch nur eingeschränkt.

Gruß, ULF

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Rumänin überhaupt erforderlich?
Beitrag von Tippi am 23.02.2009 um 13:56:52
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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