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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1195568960 Beitrag begonnen von Saxonicus am 20.11.2007 um 15:29:20 |
Titel: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung Beitrag von Saxonicus am 20.11.2007 um 15:29:20
Seit wann gibt es die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit durch Geburt, bei unterschiedlichen StaAng der Eltern ?
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Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung Beitrag von maki am 20.11.2007 um 15:38:50
Die Frage lässt sich so kaum beantworten, da das Staatsangehörigkeits(vererbungs)recht von der Staatsangehörigkeit abhängt ;)
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Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung Beitrag von Muleta am 20.11.2007 um 15:52:56 Saxonicus schrieb am 20.11.2007 um 15:29:20:
Im Prinzip und je nach Einzelfall zumindest seit dem 01.01.1871. Ob das Deine Frage wirklich beantwortet... Muleta |
Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung Beitrag von Saxonicus am 20.11.2007 um 20:21:47 maki schrieb am 20.11.2007 um 15:38:50:
Vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert, jedoch glaube mich zu erinnern, daß vormals (wann ?) die D-Staatsangehörigkeit nur vom Vater "vererbt" werden konnte. Bei einer deutschen Mutter und einem ausländischen Vater gab es keine D-StaAng für das Kind ? Stimmt das, oder habe ich Recht ? |
Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung Beitrag von Noahpapa am 20.11.2007 um 20:30:12 |
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