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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
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Beitrag begonnen von Saxonicus am 20.11.2007 um 15:29:20

Titel: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Beitrag von Saxonicus am 20.11.2007 um 15:29:20
Seit wann gibt es die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit durch Geburt, bei unterschiedlichen StaAng der Eltern ?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Beitrag von maki am 20.11.2007 um 15:38:50
Die Frage lässt sich so kaum beantworten, da das Staatsangehörigkeits(vererbungs)recht von der Staatsangehörigkeit abhängt ;)

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Beitrag von Muleta am 20.11.2007 um 15:52:56

Saxonicus schrieb am 20.11.2007 um 15:29:20:
Seit wann gibt es die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit durch Geburt, bei unterschiedlichen StaAng der Eltern ?


Im Prinzip und je nach Einzelfall zumindest seit dem 01.01.1871.

Ob das Deine Frage wirklich beantwortet...

Muleta

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Beitrag von Saxonicus am 20.11.2007 um 20:21:47

maki schrieb am 20.11.2007 um 15:38:50:
Die Frage lässt sich so kaum beantworten, da das Staatsangehörigkeits(vererbungs)recht von der Staatsangehörigkeit abhängt ;)


Vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert, jedoch glaube mich zu erinnern, daß vormals (wann ?) die D-Staatsangehörigkeit nur vom Vater "vererbt" werden konnte. Bei einer deutschen Mutter und einem ausländischen Vater gab es keine D-StaAng für das Kind ?

Stimmt das, oder habe ich Recht ?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Beitrag von Noahpapa am 20.11.2007 um 20:30:12
Guck doch mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsb%C3%BCrgerschaft#Vorschriften_aus_der_Gesetzgebung_bis_2000

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