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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> 90 Tage-Regelung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1195479500 Beitrag begonnen von kasia am 19.11.2007 um 14:38:20 |
Titel: 90 Tage-Regelung Beitrag von kasia am 19.11.2007 um 14:38:20
Hallo,
mich würde folgende Frage interessieren: Wenn man ein freiwilliges Praktikum über mehrer Monaten in einem Unternehmen macht und eigentlich nur 90 Tage im Jahr arbeiten darf, zählen auch die Wochenenden und die Feiertagen zu diesen 90 Tagen mit? Die Personalabteilung meinte, dass dies der Fall ist, woran ich irgendwie schwer glauben kann... Wenn es nicht der Fall ist, wo kann man das schwarz auf weiss nachlesen? Danke im Voraus. |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von Sondra am 19.11.2007 um 14:50:57 kasia schrieb am 19.11.2007 um 14:38:20:
Vorläufige Anwendungshinweise AufenthG, FreizügG/EU Zitat:
Für ein Praktikum gelten keine anderen Regeln als für "Arbeit". |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von kasia am 19.11.2007 um 15:37:02
Vielen Dank! Hätten Sie vielleicht einen Link für mich?Da ich diesen Paragraph im AufenthG nicht finden kann.
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Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von schweitzer am 19.11.2007 um 15:43:59
Hallo kasia,
das Zitat von Sondra stammt aus den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum Aufenthaltsgesetz - unter Nummer 16.3.2. findest Du den zitierten Wortlaut. Eine Veröffentlichung der VAH gibt es u.a. auf dieser Webseíte (Blaues bitte anklicken und nach Erscheinen der Seite zu der genannten Nummer scrollen). Eine gedruckte Version der VAH-BMI findet sich auch in der 8. Auflage von "Ausländerrecht" von Günter Renner. (steht mitunter in großen Bibliotheken). =schweitzer= |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von kasia am 20.11.2007 um 07:54:19
Hallo nochmal,
ich habe meine Personalabteilung kontaktiert und habe folgende Anwtort von denen bekommen: bezüglich der 90-Tage-Regelung war die Aussage seitens der Agentur für Arbeit, dass bei einer Vollzeitbeschäftigung die Wochenenden und Feiertage mitgezählt werden. Auch die Ausländerbehörde war sich hier nicht zu 100% sicher, so dass wir uns hier auf die Aussage der Arbeitsagentur stützen (sollten). Es soll doch eine einheitliche Regelung geben. Oder soll ich selbst die Arbeitsagentur kontaktieren? |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von schweitzer am 20.11.2007 um 08:30:51 kasia schrieb am 20.11.2007 um 07:54:19:
Dann sollten die mal die rechtliche bzw. verwaltungsinterne Grundlage dafür benennen! - Das, was in den VAH - BMI steht sagt was anderes. Dort geht es nicht um das "pauschale Zählen aller Tage einschließlich der Wochendenden" (bei Vollbeschäftigung) sondern um die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. - Zwar sind die VAH -BMI nicht Gesetz und die ABH auch nicht zwingend daran gebunden, sich danach zu richten, aber bevor die eine andere, abweichende Verfahrensweise akzeptieren, sollten die sich dann doch mal die rechtlichen Grundlagen bzw. Verwaltungsvorschriften dafür von der Arbeitsagentur benennen lassen. - kasia schrieb am 20.11.2007 um 07:54:19:
Aber unabhängig davon: Die ABH braucht sich doch gar nicht "verunsichern" zu lassen, sondern kann sich wohl mit Fug und Recht auf die VAH -BMI beziehen und eigenständig entscheiden! =schweitzer= |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von Sondra am 20.11.2007 um 09:06:49 schweitzer schrieb am 19.11.2007 um 15:43:59:
(Danke schweitzer!) Und zwar handelt es sich konkret um Nummer 16.3.2. Im Übrigen täuscht sich die Agentur für Arbeit auch im Hinblick der allgemeinen geltenden Logik in der "Arbeitswelt" - auch bei sonstigen Arbeitnehmern werden Sonn- und Feiertage nicht als Arbeitszeit angerechnet. |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von kasia am 20.11.2007 um 09:13:43
Es sieht so aus, als ob ich gegen die Wand reden würde. Ich habe die Personalabteilung nochmal angeschrieben, mit der Bitte, mir eine rechtliche Grundlage dafür zu nennen:
Wir halten uns an die Aussage der Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach, die uns mitteilte, dass die 90 arbeitsgenehmigungsfreien Tage inkl. der Wochenenden und Feiertage zu berechnen sind, sofern die Beschäftigung in Vollzeit erfolgt. Ich glaube, man kann nichts dagegen machen... |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von schweitzer am 20.11.2007 um 09:23:13 kasia schrieb am 20.11.2007 um 09:13:43:
Das glaube ich nicht. - Jedenfalls würde ich nicht so schnell aufgeben. Ich denke, es wäre zumindest legitim zu fordern, dass die Arbeitsagentur offenlegt, welches die rechtlichen Grundlagen für ihre Behauptungen bzw. ihre Verfahrensweisen sind. Es wäre auch legitim, die ABH mit freundlichem(!) Verweis auf die VAH - BMI und de offenkundig völlig davon abweichende Verfahrensweise der Arbeitsagentur um Unterstützung zu bitten. Wenn beides nichts bringt, würde ich mal eine Anfrage an Dein Landesinnenministerium richten unter Verwendung der Argumentation, die Dir hier aufgezeigt wurde. Du hast doch nichts zu verlieren! - Gibt es nicht eine seriöse Migrationsberatungsstelle oder einen Ausländer-/Integrationsbeauftragten in Deiner Nähe - das wären im Sinne Deines Anliegens und seiner "Multiplikation" an die entsprechenden Stellen sicher auch hilfreiche Ansprechpartner. =schweitzer= |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von KAJA am 20.11.2007 um 11:17:02
Hallo Kasia,
hier ein Auszug aus der aktuellen Durchführungsanweisung (DA) der BA zu § 16 (Stand 09/07): Zitat:
in der alten DA stand tatsächlich, daß auch das Wochenende mitzuzählen ist. |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von kasia am 20.11.2007 um 11:28:03
Hallo KAJA,
also ist diese Regelung nicht mehr gültig? Und die, auf die ich von sondra und schweitzer verwiesen wurde, ist aktuell? |
Titel: Re: 90 Tage-Regelung Beitrag von schweitzer am 20.11.2007 um 11:30:52 kasia schrieb am 20.11.2007 um 11:28:03:
Ja, kasia - und das spiegelt sich nun auch in der aktualisierten Dienstanweisung für die Arbeitsagenturen, aus der KAJA hier zitiert hat, wider. =schweitzer= |
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