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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU Parlament erweitert Schengen Raum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1195167862 Beitrag begonnen von trixie am 16.11.2007 um 00:04:22 |
Titel: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von trixie am 16.11.2007 um 00:04:22 |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von garfield2008 am 16.11.2007 um 08:32:40
H(a)i,
sowohl die Überschrift, als auch der Artikel stimmt nicht ganz. 1. die meisten der neuen EU-Staaten sind schon seit EU-Betritt Schengenmitglied, allerdings wird Artikel 21 in einer Übergangszeit nicht angewand 2. der Vollzutritt zu Schengen dieser Länder erfolgt am 1.1.2008, so wie es bereits vor Jahren beschlossen wurde 3. der Wegfall der Grenzkonrollen ist sozusagen ein Weinachtsgeschenk an die EU Bürger, wer nicht unter die Verordnung 38/2004EG fällt, braucht bis zum 1.1.2008 noch ein Visum Ich weis, das war jetzt Erbsenzählerei, aber es musste sein. mfg Thomas Böttcher |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Ulf am 24.11.2007 um 13:12:34 garfield2008 schrieb am 16.11.2007 um 08:32:40:
Und was macht man hier mit den visapflichtigen Drittstaatern, die es beim Grenzübertritt auf einen erfolgreichen Versuch ankommen lassen? Gruß, ULF |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Daddy am 24.11.2007 um 17:46:17
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1195834036
Wie in diesem Fred bereits geschrieben ... voraussichtlich findet fast der gesamte Schnegenbesitzstand zum 21.12.07 für die Beitrittsstaaten Anwendung ... also auch Art. 21 SDÜ ... Daddy |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Ulf am 26.11.2007 um 21:07:32 Daddy schrieb am 24.11.2007 um 17:46:17:
Oben steht, Drittausländer brauchen trotzdem noch ein Visum. Was also passiert, nachdem sie ohne ein solches ins Land gelassen wurden? Gruß, ULF |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Daddy am 26.11.2007 um 21:39:28
Dann lies mal in dem angefügten Entwurf Artikel 1 iVm Anhang 1 ... vielleicht wird's dann klarer ...
Gruß Daddy ![]() |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Daddy am 12.12.2007 um 18:50:22
So ... das Thema ist durch ...
Mit Beschluss 2007/801/EG vom 06.12.2007 hat der Rat der EU festgelegt, dass die Beitrittsstaaten die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands ab dem 21.12.2007 vollständig anwenden ... Heißt konkret: - Wegfall der Grenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zum 21.12.2007 - Wegfall der Grenzkontrollen im Luftverkehr zum 30.03.2008 - u. a. Reise-/Aufenthaltsrecht (analog der alten Schengenstaaten) mit den entsprechenden nationalen AT (siehe Ziffer 1 des Anhangs I) Der Beschluss ist angehängt ... Daddy http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_323/l_32320071208de00340039.pdf ![]() |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Muleta am 12.12.2007 um 20:20:07 Daddy schrieb am 12.12.2007 um 18:50:22:
hab ich das jetzt richtig verstanden: ein Drittstaater mit einem polnischen Visum, das vor dem 21.12.2007 ausgestellt wurde, könnte damit nach D einreisen (zumindest zum Zwecke der Durchreise)? Ist das korrekt? Muleta |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Daddy am 12.12.2007 um 20:45:37
Also wir haben noch keine Umsetzung durch die BPOLDIR oder das BMI ...
Aber wenn ich Abs. 2 Zitat:
in Verbindung mit der Entscheidung Nr. 895/2006/EG richtig lese, könnte das möglich sein... Man kann es aber auch so lesen, dass die nationalen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt die Durchreise durch einen Beitrittstaat ermöglichen und die "alten" Schengenstaaten ausgenommen sind ... bin mir da grad nicht so sicher und würd' gern die Umsetzung durch die BPOLDir abwarten, um eine verbindliche Aussage treffen zu wollen... Daddy |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Daddy am 17.12.2007 um 11:16:29 Muleta schrieb am 12.12.2007 um 20:20:07:
hi ... Also, ich habe mir die entsprechenden Beschlüsse und Entscheidungen der EU nochmals durchgelesen und mit Kollegen diskutiert. Insgesamt muss man zu den nachfolgenden Ergebnissen kommen, angesprochen sind immer Visa und AT der Beitrittsstaaten. 1. Anerkennung nationaler langfristiger AT Aufgrund der Anwendung des Art. 21 SDÜ bestehen -mit den hinterlegten AT der Beitrittsstaaten- die gleichen Reiserechte, wie mit AT der alten Schengen- Staaten 2. Durchreiserechte mit nationalem Visum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten Mit der Übernahme der Regelungen des Art. 18 SDÜ besteht, wie für die alten Schengen- Staaten, ein Durchreiserecht, um in den Ausstellerstaat zu gelangen. Also identisch Anwendung zu den bisherigen Visa Typ D und das Durchreiserecht. 3. Keine Reiserechte in die alten Schengen- Staaten mit nationalem Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 3 Monate) Gemäß Ziffer 1 des Anhangs I des Beschlusses 2007/801/EG wurde die Anwendung des Art. 19 Abs. 2 SDÜ explizit ausgeschlossen. Demzufolge entfaltet ein nationales Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt keine Reiserechte im gesamten Schengengebiet ... also würde dies auch in den Beitrittsstaaten gelten!!! Dies würde bedeuten, dass die Entscheidung 895/2006/EG (oben verlinkt), welche dem Schengenbesitzstand widerspricht und die den Beitrittsstaaten gewährte Verwaltungsvereinfachung durch die vollständige Anwendung des Schengenbesitzstandes hinfällig wäre (Art. 3 und Ziffer 4 der Erwägungsgründe der Entscheidung). Um die Durchreiserechte, mit nationalen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt, ausgestellt von einem Beitrittsstaat, innerhalb der Beitrittsstaaten weiterhin -trotz vollständiger Anwendung des Schengenbesitzstandes- zu ermöglichen, wurde Art. 2 des Beschlusses 2007/801/EG mit eben diesem Inhalt aufgenommen (Ziffer 7 der Erwägungsgründe ist hierbei erklärend). Also im Klartext ... Ein- oder Durchreise nach Deutschland (und die anderen alten Schengen- Staaten) mit einem polnischen Touristenvisum (oder eines anderen Beitrittsstaates) ist nicht möglich, die Durchreisen innerhalb der Beitrittsstaaten sehr wohl. Die Durchreise mit einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (analog Typ D) ist durch alle Schengenstaaten (neu + alt) möglich, um in den Ausstellerstaat zu gelangen. Ich hoffe, das ist nicht zu verwirrend geschrieben ;) Daddy |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Muleta am 17.12.2007 um 12:54:19 Daddy schrieb am 17.12.2007 um 11:16:29:
schon ok, ich hoffe trotzdem, dass mir kein entsprechender Fall auf den Schreibtisch fliegt... Muleta |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Daddy am 17.12.2007 um 14:36:50 Muleta schrieb am 17.12.2007 um 12:54:19:
Das Problem wird sich durch Zeitablauf eh erledigen, da ja nur nationale Visa für einen Kurzaufenthalt gemeint sind, die vor dem 21.12.2007 ausgestellt wurden. Nach unseren Unterlagen sind in einzelnen Staaten auch unechte Jahresvisa möglich, die mit Masse aber nur mit einem Jahr Gültigkeit ausgestellt wurden. Alle anderen Visa für einen Kurzaufenthalt, ausgestellt nach dem 21.12.2007, werden ohnehin als einheitliche Schengenvisa ausgestellt, da ergibt sich die Problemstellung nicht ;) Daddy |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von fons am 17.12.2007 um 16:08:27
Dazu passt auch diese Info vom BMI
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Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Daddy am 21.12.2007 um 23:21:37 Daddy schrieb am 17.12.2007 um 11:16:29:
Den Punkt muss ich noch konkretisieren ... gilt nur, wenn das Typ D- Visum nach dem 21.12.07 ausgestellt wurde ... Daddy |
Titel: Re: EU Parlament erweitert Schengen Raum Beitrag von Daddy am 30.01.2008 um 15:35:47
So ... nun sind bald alle dabei ;)
Die Schweiz setzt das Schengener Abkommen zum 01.11.2008 um ... http://www.espace.ch/artikel_476350.html http://www.net-tribune.de/article/280108-121.php http://suche.paperball.de/cgi-bin/pursuit?query=schweiz+schengen&enc=utf-8&cat=pb_loc Daddy |
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